Ausschreibungsdetails
c/o VGem Wethautal
übernimmt eine zentrale Verknüpfungsfunktion im Stadtgefüge und verbindet die Altstadt mit dem Schlossberg und den dortigen Gemeinbedarfseinrichtungen und bildet andererseits den Übergang von der Stadt zur Landschaft. Der Hain weist topografisch einen Höhenunterschied von bis zu 40 Höhenmetern sowie steile bewaldete Hanglagen und Böschungen auf. Dies führt dazu, dass für die vorhandene Vegetation sehr unterschiedliche Wasserverhältnisse
bestehen. Während in der Nähe des tiefer gelegenen Moschelbachs frische bis feuchte Bedingungen bestehen, treten auf den höheren Steillagen mit kiesigen Böden sehr viel trockenere Verhältnisse auf. Der Hain ist ein wichtiger Regulator des Stadtklimas und Kaltluftentstehungsgebiet. Er zeichnet sich durch besonders wertvolle Altbaumbestände und vielfältige Gehölzstrukturen aus, die in den letzten Jahren durch die Auswirkungen des Klimawandels (Dürre, Hitze, Stürme, Starkregen) nachhaltig stark geschädigt wurden. Die entstehenden Entwaldungsbereiche sind auf Grund der Steilhanglage erheblich erosionsgefährdet. Langfristig droht der (Funktions-) Verlust des in sich geschlossenen
wertvollen Ökosystems „Hain“. Die Schädigung des Ökosystems Hain macht sich insbesondere in den folgenden Bereichen bemerkbar: Aufgrund der heißen und trockenen Sommer der vergangenen Jahre ist ein sind
Vitalitätseinbußen bei ca. einem Viertel des Bestandes zu verzeichnen. Diese führten zwischenzeitlich auch zu zahlreichen Abgängen von Großgrün. Damit einhergehend und verstärkt durch die steilen Hanglagen und die heterogene Wasserverteilung im Hain ist eine voranschreitende Erosion der Böden. Aufgrund dessen drohen zukünftig weitere Vegetationsverluste und Hangrutschungen in nahezu allen Bereichen des Hains. Aufgrund der
Beschaffenheit der Böden und der voranschreitenden Erosion ist die Wasserspeicherkapazität der Böden enorm eingeschränkt. Bei langanhaltenden Trockenperioden droht der Verlust des Ökosystems. Die Planungsaufgabe umfasst zwei Leistungsbausteine:
1. Die Freianlagenplanung mit Wegebau und Rampen sowie Begrünung und Speicherteich Lph.3 bis 8 HOAI 2021
2. Die Tragwerksplanung Hangabstützung mit der Sanierung und dem Neubau von Treppenanlagen Lph. 1 bis 6 HOAI
Im Zuge der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen soll eine Sicherung der schützenswerten Bestandsvegetation und eine Nachverdichtung durch klimaresistente Arten erfolgen. Außerdem sollen die Wege innerhalb des Hains barrierefrei bzw. barrierearm (wenn möglich Vermeiden von Stufen sowie Steigungen > 6%) wiederhergestellt werden und ein Speicherteich als Sekundärbiotop soll Bestandteil der Planungsleistung sein. In diesem Zusammenhang werden die Planungsleistungen der Freianlagenplanung der Leistungsphasen 1 und 2, welche durch das Büro GFSL gruen fuer stadt + leben landschaftsarchitektur eG erarbeitet wurden, zur Verfügung gestellt (Anlagen 3.1 – 3.8).
In einer separaten Ausschreibung soll die technische Ausstattung des Bewässerungssystems vergeben und parallel zu der hier ausgeschriebenen Planungsaufgabe erarbeitet werden.
Abs. 1 Nr. 1 GWB.
123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Nr. 4 und 5 GWB.
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB.
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB.
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
GWB.
Insolvenz: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
GWB.
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB.
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB.
nach TVergG LSA und VgV.
übernimmt eine zentrale Verknüpfungsfunktion im Stadtgefüge und verbindet die Altstadt mit dem Schlossberg und den dortigen Gemeinbedarfseinrichtungen und bildet andererseits den Übergang von der Stadt zur Landschaft. Der Hain weist topografisch einen Höhenunterschied von bis zu 40 Höhenmetern sowie steile bewaldete Hanglagen und Böschungen auf. Dies führt dazu, dass für die vorhandene Vegetation sehr unterschiedliche Wasserverhältnisse
bestehen. Während in der Nähe des tiefer gelegenen Moschelbachs frische bis feuchte Bedingungen bestehen, treten auf den höheren Steillagen mit kiesigen Böden sehr viel trockenere Verhältnisse auf. Der Hain ist ein wichtiger Regulator des Stadtklimas und Kaltluftentstehungsgebiet. Er zeichnet sich durch besonders wertvolle Altbaumbestände und vielfältige Gehölzstrukturen aus, die in den letzten Jahren durch die Auswirkungen des Klimawandels (Dürre, Hitze, Stürme, Starkregen) nachhaltig stark geschädigt wurden. Die entstehenden Entwaldungsbereiche sind auf Grund der Steilhanglage erheblich erosionsgefährdet. Langfristig droht der (Funktions-) Verlust des in sich geschlossenen
wertvollen Ökosystems „Hain“. Die Schädigung des Ökosystems Hain macht sich insbesondere in den folgenden Bereichen bemerkbar: Aufgrund der heißen und trockenen Sommer der vergangenen Jahre ist ein sind
Vitalitätseinbußen bei ca. einem Viertel des Bestandes zu verzeichnen. Diese führten zwischenzeitlich auch zu zahlreichen Abgängen von Großgrün. Damit einhergehend und verstärkt durch die steilen Hanglagen und die heterogene Wasserverteilung im Hain ist eine voranschreitende Erosion der Böden. Aufgrund dessen drohen zukünftig weitere Vegetationsverluste und Hangrutschungen in nahezu allen Bereichen des Hains. Aufgrund der
Beschaffenheit der Böden und der voranschreitenden Erosion ist die Wasserspeicherkapazität der Böden enorm eingeschränkt. Bei langanhaltenden Trockenperioden droht der Verlust des Ökosystems. Die Planungsaufgabe umfasst zwei Leistungsbausteine:
1. Die Freianlagenplanung mit Wegebau und Rampen sowie Begrünung und Speicherteich Lph.3 bis 8 HOAI 2021
2. Die Tragwerksplanung Hangabstützung mit der Sanierung und dem Neubau von Treppenanlagen Lph. 1 bis 6 HOAI
Im Zuge der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen soll eine Sicherung der schützenswerten Bestandsvegetation und eine Nachverdichtung durch klimaresistente Arten erfolgen. Außerdem sollen die Wege innerhalb des Hains barrierefrei bzw. barrierearm (wenn möglich Vermeiden von Stufen sowie Steigungen > 6%) wiederhergestellt werden und ein Speicherteich als Sekundärbiotop soll Bestandteil der Planungsleistung sein. In diesem Zusammenhang werden die Planungsleistungen der Freianlagenplanung der Leistungsphasen 1 und 2, welche durch das Büro GFSL gruen fuer stadt + leben landschaftsarchitektur eG erarbeitet wurden, zur Verfügung gestellt (Anlagen 3.1 – 3.8).
In einer separaten Ausschreibung soll die technische Ausstattung des Bewässerungssystems vergeben und parallel zu der hier ausgeschriebenen Planungsaufgabe erarbeitet werden.
Anzahl der Referenzen des Unternehmens, bei denen die Leistungsphasen 3-8 vollständig erbracht wurden (nur fertiggestellte Referenzen).
Anzahl der Referenzen des Unternehmens, welche mindestens mit der Honorarzone III honoriert wurden.
Anzahl der Referenzen des Unternehmens mit Kosten des Referenzobjekts nach DIN 275 KG 500 von mindestens 1.000 T€ netto.
Anzahl der Referenzen des Unternehmen aus dem Bereich innerörtliche Grünzüge oder Parkanlagen der Objektliste Freianlage der HOAI.
Anzahl der Referenzen des Unternehmens aus dem Bereich naturnahe Gewässergestaltung der Objektliste
Freianlage der HOAI.
- jeweils :
keine Referenz = 0 Punkte
1 Referenz = 2 Punkte
2 Referenzen = 4 Punkte
3 Referenzen = 6 Punkte
Anzahl der mit Fördermitteln finanzierten Vorhaben.
Anzahl der Vorhaben mit öffentlichen Auftraggebern.
Anzahl der Vorhaben, die von mindestens einem Mitglied des Projektteams für das ausgeschriebene Vorhaben, bearbeitet wurden.
Jeweils: keine Vorhaben = 0 Punkte
1 Vorhaben = 1 Punkt
2 Vorhaben = 2 Punkte
3 Vorhaben = 3 Punkte
Anzahl der Vorhaben, welche mindestens mit der Honorarzone III honoriert wurden.
Anzahl der Referenzen der Projektleitung mit Kosten des Referenzprojekts nach DIN 276 KG 500 von mindestens 1.000 T€ netto.
Anzahl der Referenzen der Projektleitung aus dem Bereich innerörtliche Grünzüge oder Parkanlagen der Objektliste Freianlage der HOAI
Anzahl der Referenzen des Unternehmens aus dem Bereich naturnahe Gewässergestaltung der Objektliste Freianlage der HOAI
jeweils:
keine Vorhaben = 0 Punkte
1 Vorhaben = 1 Punkt
2 Vorhaben = 2 Punkte
3 Vorhaben = 3 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz (Netto) der letzten 3 Geschäftsjahre
-bis 400T€ netto p.a. = 1 Pkt
-über 400T€ netto p.a. = 2 Pkte
Anzahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Fachkräfte Freianlagenplaner in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
3-5 = 1 Punkt
mehr als 5 = 2 Punkte
Berufserfahrung der Projektleitung (LPH 3-8) in Jahren
bis 3 Jahre = 1 Punkt
ab 4 Jahre = 2 Punkte
Das günstigste Honorarangebot wird mit 40 Punkten, ein fiktives Angebot ab der doppelten Honorarsumme des günstigsten Angebotes mit 0 Punkten bewertet. Die Punktzahl der dazwischenliegenden Angebote wird durch lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ermittelt. Negative Punkte werden nicht vergeben.
insbesondere im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen des Ökosystems Hain
mit weiteren standortspezifischen Rahmenbedingungen.
Außerdem sollen Aussagen über Kenntnisse der gültigen Rechtsvorschriften,
Erfahrungen im Bereich der Freianlagenplanungen und idealerweise der Planung von
Gewässern sowie zum Umgang mit geförderten Baumaßnahmen erfolgen. Zur
Veranschaulichung kann ein Referenzprojekt herangezogen werden.
Bewertet wird die Darstellung der Herangehensweise an die Planungsaufgabe:
- Die Darstellung der Herangehensweise an die Planungsaufgabe erfolgte oberflächlich = 0 Punkte
- Die Darstellung der Herangehensweise an die Planungsaufgabe lässt die Projektziele erreichbar erscheinen
= 1 Punkt
- Die Darstellung der Herangehensweise an die Planungsaufgabe lässt die Erreichung der Projektziele
wahrscheinlich erscheinen = 2 Punkte
- Die Darstellung der Herangehensweise an die Planungsaufgabe lässt die Erreichung der Projektziele sicher
erscheinen. Das geplante Vorgehen wurde fundiert und strukturiert dargelegt. = 3 Punkte
Qualifikationen der Teammitglieder (mindestens Projektleitung, Stellvertretende
Projektleitung) sowie der konkreten Einsatzplanung mit Verfügbarkeit sowie
Erfahrungen in Bezug auf vergleichbare Planungsaufgaben des Projektteams im
Hinblick auf die beauftragten Leistungen.
Die Darstellung des Projektteams, der Erfahrungen und Verfügbarkeiten wird wie folgt bewertet:
- Dem Projektteam wurden keine genauen Funktionen zugeordnet. Verfügbarkeiten und Erfahrungen
wurden ungenügend dargestellt = 0 Punkte
- Darstellung des Projektteams, der Verfügbarkeiten und Erfahrungen erfolgte oberflächlich = 1 Punkt
- Gute Darstellung des Projektteams, der Verfügbarkeiten und Erfahrungen. Klare Strukturen erkennbar. Die
Kompetenz der verantwortlichen Personen wurde dargelegt. = 2 Punkte
- Sehr gute Darstellung des Projektteams, der Verfügbarkeiten und Erfahrungen. Die Kompetenz der
verantwortlichen Personen wurde an Hand persönlicher Referenzen und Erfahrungen nachgewiesen = 3
Punkte
Realisierungszeitraumes beispielsweise in Bezug auf das Projektteam und
Projektabläufe.
Bewertet wird die Darstellung der organisatorischen Abläufe:
- Erreichen der Projektziele erscheint unwahrscheinlich = 0 Punkte
- die Projektziele scheinen erreichbar = 1 Punkt
- die Projektziele scheinen sicher erreichbar = 2 Punkte
- die Projektziele scheinen sicher erreichbar. Die geplante Qualitätssicherung wurde anhand von Beispielen
plausibel dargestellt = 3 Punkte
Planungsphase über die Ausschreibungsphase bis zum Abschluss der
Baudurchführungsphase unter Berücksichtigung der Vor-Ort-Präsenz. Dabei soll
ebenfalls die Methodik erläutert werden, wie auf Abweichungen in der zeitlichen
Planung reagiert werden soll.
Bewertet wird die Darstellung des Zeitplanes und die Beschreibung der Methodik bei Abweichungen vom
Zeitplan:
- Darstellung erfolgt oberflächlich; Methodik lässt die Einhaltung des Zeitplans unwahrscheinlich erscheinen.
= 0 Punkte
-Darstellung erfolgt allgemein; Methodik lässt die Einhaltung des Zeitplans möglich erscheinen = 1 Punkt
- Darstellung lässt das Projektziel erreichbar erscheinen; Methodik lässt die Einhaltung des Zeitplans
erreichbar erscheinen = 2 Punkte
- Darstellung der Erreichbarkeit des Projektziels erscheint sicher; Methodik so, dass der Termin sicher
erreichbar erscheint = 3 Punkte
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu
beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c/o VGem Wethautal
c/o VGem Wethautal
c/o VGem Wethautal
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
1b208640-6d95-4952-9013-23ba254219a5