Ausschreibungsdetails
Lieferung Gleisoberbaumaterial - gerade und gebogene Schienen, kopfgehärtet
• ca. 15 m Rillenschienen kopfgehärtet
- ausgefülltes und rechtsverbindlich unterschriebenes Angebot (B1 633 Angebotsschreiben) liegt vor
- es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe vor
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes ist die Teilnahme zu beantragen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch eine fehlende Beantragung der Teilnahme die Gefahr besteht, ein unvollständiges Angebot abzugeben, welcher nach geltenden vergaberechtlichen Regelungen gegebenenfalls auszuschließen ist.
b) Die in den Unterlagen enthaltenen Dateien sind in dem Inhaltsverzeichnis aufgelistet.
Die Vollzähligkeit der Dateien/Unterlagen ist anhand des Inhaltsverzeichnisses zu prüfen.
c) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin ausdrücklich darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat.
d) Fragen sind über das Portal: evergabe-online.de bis spätestens zum 18.09.2025 Ortszeit 11:00 Uhr an die Auftraggeberin zu richten.
e) Die geforderten Unterlagen sind vollständig mittels der seitens der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erstellen und soweit vorgesehen, entsprechend durch weitere Unterlagen zu ergänzen.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher amtlich anerkannter Übersetzung.
g) Enthalten Unterlagen zum Angebot Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse, sind diese Unterlagen (Seiten) zu kennzeichnen.
h) Soweit eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert wird, ist diese durch den Vertretungsberechtigen des Bewerbers zu leisten. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen.
Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten). In der Unterschriftszeile ist der Name des Bewerbers und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
i) Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die einzelnen Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft unter Benennung der Vertretungsberechtigten zu benennen. (A6).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied folgende Unterlagen einzureichen:
A7 Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
A8 Vertraulichkeitserklärung
A9 Eigenerklärung Eignung LD
A10 Erklärung Mindestlohn
A11 Eigenerklärung Zuverlässigkeit
A11.1 Eigenerklärung Sanktionen
A12 Versicherungsnachweis
j) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
k) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein.
Eigenerklärungen sind mit dem Namen des Bewerbers/Bieters und der Person, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt sowie mit dem Datum zu versehen.
l) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern.
Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Selbstauskünfte durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Die Vergabestelle wird nachzufordernde Unterlagen binnen angemessener Frist beim Bewerber / Bieter anfordern (geregelt innerhalb von 6 Kalendertagen).
m) Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO).
Die Auftraggeberin kann verlangen, dass Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort der Waren gemacht werden.
n) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angeboten ist ausgeschlossen.
o) Die Bewerber werden auf die Regelungen des TVergG LSA hingewiesen. Gemäß § 13 TVergG LSA darf der Leistungs-/Liefergegenstand nicht unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sein. Aufträge über Lieferleistungen dürfen nur an solche Bieter vergeben werden, die sich bei Angebots-abgabe schriftlich verpflichtet haben, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.
p) Vorliegend handelt es sich um ein Vergabeverfahren nach der Sektorenverordnung (SektVO). Aus Gründen der Praktikabilität werden u.a. die Formblätter des VHB-Bund verwandt. Die Bezugnahmen auf die VgV sind nicht relevant.
q) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu.
r) Ergänzend wird weiterhin auf die Auftragsbekanntmachung sowie die Unterlage „A1.1 632EU VgV Bewerbungsbedingungen EU“ verwiesen.
Weitere Informationen sind in dem Dokument A1 Allgemeine Informationen enthalten .
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: z. B. Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Lieferung Gleisoberbaumaterial - gerade und gebogene Schienen, kopfgehärtet
• ca. 15 m Rillenschienen kopfgehärtet
a) aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter
als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge), einzureichen als A7;
b) Vertraulichkeitserklärung (A8)
c) Eigenerklärung Eignung LD (A9)
d) Eigenerklärung Mindestlohn (A10)
e) Eigenerklärung Zuverlässigkeit (A11)
f) Eigenerklärung Sanktionen (A11.1)
g) Versicherungsnachweis (A12); Berufshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme über je mindestens 2.000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, nicht älter als 6 Monate maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Angebote Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Deckungssumme von allen Mitgliedern vorzuweisen, zu kennzeichnen als A12
h) Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen
i) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A13 Nachunternehmer die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.
Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 mit dem Angebot vorgelegt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise hinsichtlich des Nachauftragnehmers hinsichtlich dessen Leistungsfähigkeit zu fordern.
> Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre unter Verwendung Anlage A9
/Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Formblatt 423 (Anlage A20)
Übergabe Werkplanung: bis spätestens 12.12.2025
Erste Sichtprüfung für erste Lieferung: 21.07.2026 bis 13.08.2026
Lieferbereitschaft: ab 14.08.2026
Geplante Inbetriebnahme Verkehrsanlage: 02.11.2026
- zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der
Rechtsform im Original unter Verwendung der Anlage A6 eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige
Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt.
Diese Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder
rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.
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Überprüfungsfristen:Hinweis auf § 160 GWB (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Halle
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