Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Die Dienststelle wird militärisch durch den Leiter des GefÜbZH oder im Auftrag durch dessen bevollmächtigte Vertreter (BV) geführt und umfasst neben militärischen Stabselementen die unterstellten Bereiche "Ausbildungsbereich" und "Unterstützungsbereich" (UstgBer). Das GefÜbZH ist damit durch eine militärisch - zivil - industrielle Zusammenarbeit gekennzeichnet.
Im UstgBer sind alle Elemente zusammengefasst, die der Auftragserfüllung des GefÜbZH unmittelbar und mittelbar dienen. Er wird unter industrieller Gesamtkoordination des Auftragnehmers (AN) verantwortet. Im UstgBer der Dienststelle GefÜbZH werden auch Leistungen durch andere Leistungserbringer des öffentlichen Auftraggebers (öAG), z. B. Wehrverwaltung, Feuerwehr, Bundeswehr Fuhrparkservice (BwFPS), BWI, erbracht. Der AN hat eine zentrale Stelle (Gesamtmanagement) einzurichten. Er hat die Unterstützungsprozesse zu koordinieren und sich mit allen weiteren beteiligten Leistungserbringern für den Unterstützungsbereich abzustimmen. Gegenüber den anderen Leistungserbringern wirkt das Gesamtmanagement koordinierend, ohne direktes Weisungsrecht.
Der Unterstützungsbereich realisiert den Unterstützungsprozess, wobei der AN die Aufgabe eines internen Dienstleisters wahrnimmt. Dabei hat der AN alle Unterstützungsleistungen nach den Vorgaben des Dienststellenleiters / BV GefÜbZH mit dem Ziel der Sicherstellung eines ununterbrochenen Systembetriebs zu planen und zu steuern, inklusive der Bereitstellung von einsatzbereitem (Unterstützungs-)Personal und Material. Alle Maßnahmen orientieren sich an den Verfügbarkeitsforderungen des GefÜbZH, an der Wirtschaftlichkeit und am Funktionieren des Ausbildungs- und Übungsbetriebes. Dies bedingt eine hohe Flexibilität und ein bereichsübergreifendes Verantwortungsbewusstsein.
Der durch den AN zu realisierende Unterstützungsprozess im GefÜbZH umfasst folgende Teilprozesse (TP), über denen die Gesamtkoordination des AN gestellt ist:
1. Betrieb und Betreuung der Systemtechnik (GefÜbZH spezifisches Material),
2. Instandhaltung und Betreuung (nicht GefÜbZH spezifisches Material),
3. Mobilität,
4. Personaldienstleistung,
5. Materialbewirtschaftung.
Durch die mögliche Veränderung von Schwerpunkten, Inhalten und Umfängen in der Ausbildung bzw. den einzelnen Übungsdurchgängen sowie durch Veränderungen der Material- und Geräteausstattung des GefÜbZH werden die Abnahme der Leistungsmengen sowie die Rahmenbedingungen für den Leistungszeitraum variabel gestaltet. Eine flexible Reaktion des AN auf Änderungen in Leistungsmengen und Leistungsarten wird erwartet. Für die Leistungserbringung sind in Teilprozessen die Schichtfähigkeit und die Bereitschaft zur Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich. Die Leistungen sind grundsätzlich in der zur Verfügung stehenden Infrastruktur der Dienststelle GefÜbZH zu erbringen.
Die zur Leistungserbringung erforderliche Anzahl der Mitarbeiter ist vom zukünftigen AN im Rahmen der Angebotserstellung zu ermitteln und wird nicht vom öAG vorgegeben. Derzeit wird das GefÜbZH mit ca. 260 Mitarbeitenden betrieben. Der öAG hat ein Interesse daran, dass den Mitarbeitenden, die derzeit im GefÜbZH beim bisherigen AN für die ausgeschriebenen Leistungen tätig sind, auf Wunsch eine Weiterbeschäftigung ermöglicht wird. Eine Verpflichtung des zukünftigen AN zur Übernahme besteht nicht. Die Anwendbarkeit und Umsetzung von § 613a BGB hat der zukünftige AN eigenverantwortlich zu prüfen und zu beachten. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung des zukünftigen AN, einer vertraglichen Beistellung von ca. fünf Mitarbeitern des öAG zuzustimmen.
Bei Übernahme des Betriebes und der Betreuung des GefÜbZH durch einen neuen AN (Migrationsphase), sind die drei Monate vor Leistungsbeginn als Zeitraum zur Vorbereitung der Übernahme des Betriebes vorgesehen. Ggf. wird diese Phase auf zwei Monate reduziert.
Hinsichtlich der Beschreibung der einzelnen Leistungsprozesse wird aufgrund der Zeichenbegrenzung auf die Anlage "Kurzbeschreibung Vergabe" verwiesen.
2. Im Übrigen wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Leistungserbringung Tätigkeiten zu erbringen sind, die ein entsprechendes Überprüfungserfordernis der Stufe Ü3 mit sich bringen. Einzelheiten zu Einstufungen und erforderliche Sicherheitsüberprüfungen ergeben sich zum späteren Zeitpunkt aus den Vergabeunterlagen/der Angebotsaufforderung. Für den Teilnahmewettbewerb sind diese Anforderungen noch nicht von Relevanz.
3. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit/Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen Dritter /Nachunternehmen /konzernverbundener Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die geforderten Angaben /Erklärungen /Nachweise auch für diesen Dritten in entsprechender Form vorzulegen. Sollte der Bewerber sich bei seiner Bewerbung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen (wollen), so hat er nachzuweisen, dass diese ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden. Der Nachweis erfolgt in Form einer entsprechenden Eigenerklärung des anderen Unternehmens gemäß § 27 Abs. 4 VSVgV.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft / einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
5. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe gezeichnete Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit mindestens fortgeschrittener Signatur signiert) einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
6. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich.
7. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
8. Als Gesamtlaufzeit des Vertrages sind 95 Monate vorgesehen (inkl. eines 3-monatigen Übernahmezeitraum zu Vertragsbeginn sowie eines 3-monatigen Übergabezeitraums zu Vertragsende), der Leistungszeitraum selbst beträgt 89 Monate. Es wird darauf hingewiesen, dass die zu Vertragsbeginn vorgesehene Übernahmephase von 3 Monaten (drei Monate vor Leistungsbeginn) ggf. auf 2 Monate verkürzt wird und die Vertragslaufzeit dann somit 94 Monate bei einem unveränderten Leistungszeitraum von 89 Monaten beträgt.
Darüber hinaus wird eine Verlängerungsoption von 12 Monaten vorgesehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
Die Dienststelle wird militärisch durch den Leiter des GefÜbZH oder im Auftrag durch dessen bevollmächtigte Vertreter (BV) geführt und umfasst neben militärischen Stabselementen die unterstellten Bereiche "Ausbildungsbereich" und "Unterstützungsbereich" (UstgBer). Das GefÜbZH ist damit durch eine militärisch - zivil - industrielle Zusammenarbeit gekennzeichnet.
Im UstgBer sind alle Elemente zusammengefasst, die der Auftragserfüllung des GefÜbZH unmittelbar und mittelbar dienen. Er wird unter industrieller Gesamtkoordination des Auftragnehmers (AN) verantwortet. Im UstgBer der Dienststelle GefÜbZH werden auch Leistungen durch andere Leistungserbringer des öffentlichen Auftraggebers (öAG), z. B. Wehrverwaltung, Feuerwehr, Bundeswehr Fuhrparkservice (BwFPS), BWI, erbracht. Der AN hat eine zentrale Stelle (Gesamtmanagement) einzurichten. Er hat die Unterstützungsprozesse zu koordinieren und sich mit allen weiteren beteiligten Leistungserbringern für den Unterstützungsbereich abzustimmen. Gegenüber den anderen Leistungserbringern wirkt das Gesamtmanagement koordinierend, ohne direktes Weisungsrecht.
Der Unterstützungsbereich realisiert den Unterstützungsprozess, wobei der AN die Aufgabe eines internen Dienstleisters wahrnimmt. Dabei hat der AN alle Unterstützungsleistungen nach den Vorgaben des Dienststellenleiters / BV GefÜbZH mit dem Ziel der Sicherstellung eines ununterbrochenen Systembetriebs zu planen und zu steuern, inklusive der Bereitstellung von einsatzbereitem (Unterstützungs-)Personal und Material. Alle Maßnahmen orientieren sich an den Verfügbarkeitsforderungen des GefÜbZH, an der Wirtschaftlichkeit und am Funktionieren des Ausbildungs- und Übungsbetriebes. Dies bedingt eine hohe Flexibilität und ein bereichsübergreifendes Verantwortungsbewusstsein.
Der durch den AN zu realisierende Unterstützungsprozess im GefÜbZH umfasst folgende Teilprozesse (TP), über denen die Gesamtkoordination des AN gestellt ist:
1. Betrieb und Betreuung der Systemtechnik (GefÜbZH spezifisches Material),
2. Instandhaltung und Betreuung (nicht GefÜbZH spezifisches Material),
3. Mobilität,
4. Personaldienstleistung,
5. Materialbewirtschaftung.
Durch die mögliche Veränderung von Schwerpunkten, Inhalten und Umfängen in der Ausbildung bzw. den einzelnen Übungsdurchgängen sowie durch Veränderungen der Material- und Geräteausstattung des GefÜbZH werden die Abnahme der Leistungsmengen sowie die Rahmenbedingungen für den Leistungszeitraum variabel gestaltet. Eine flexible Reaktion des AN auf Änderungen in Leistungsmengen und Leistungsarten wird erwartet. Für die Leistungserbringung sind in Teilprozessen die Schichtfähigkeit und die Bereitschaft zur Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich. Die Leistungen sind grundsätzlich in der zur Verfügung stehenden Infrastruktur der Dienststelle GefÜbZH zu erbringen.
Die zur Leistungserbringung erforderliche Anzahl der Mitarbeiter ist vom zukünftigen AN im Rahmen der Angebotserstellung zu ermitteln und wird nicht vom öAG vorgegeben. Derzeit wird das GefÜbZH mit ca. 260 Mitarbeitenden betrieben. Der öAG hat ein Interesse daran, dass den Mitarbeitenden, die derzeit im GefÜbZH beim bisherigen AN für die ausgeschriebenen Leistungen tätig sind, auf Wunsch eine Weiterbeschäftigung ermöglicht wird. Eine Verpflichtung des zukünftigen AN zur Übernahme besteht nicht. Die Anwendbarkeit und Umsetzung von § 613a BGB hat der zukünftige AN eigenverantwortlich zu prüfen und zu beachten. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung des zukünftigen AN, einer vertraglichen Beistellung von ca. fünf Mitarbeitern des öAG zuzustimmen.
Bei Übernahme des Betriebes und der Betreuung des GefÜbZH durch einen neuen AN (Migrationsphase), sind die drei Monate vor Leistungsbeginn als Zeitraum zur Vorbereitung der Übernahme des Betriebes vorgesehen. Ggf. wird diese Phase auf zwei Monate reduziert.
Hinsichtlich der Beschreibung der einzelnen Leistungsprozesse wird aufgrund der Zeichenbegrenzung auf die Anlage "Kurzbeschreibung Vergabe" verwiesen.
Diese werden über die mit "Anwendungen für Unternehmen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots- Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie die eVergabeApp. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
2. Berücksichtigt werden nur unterzeichnete und eingescannte oder mit fortgeschrittener Signatur versehene Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem angegebenen Schlusstermin eingegangen sind. Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die EVergabe-Plattform.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die über die E-Vergabe-Plattform bis spätestens 5 Werktage (Montag bis Freitag) vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
3. Der öAG behält sich vor, die angegebenen Nachweise bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
4. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der billigenden Kenntnisnahme des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
5. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Dies erfasst u.a. auch Änderung der Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung). Die Vergabestelle hat zu prüfen, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits
festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss.
Eine entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst festgestellten Eignung führen.
6. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass zu Beginn der beabsichtigten Vertragslaufzeit ggf. Integrationsarbeiten im GefÜbZH durchgeführt werden, die unter Umständen dazu führen können, dass die IT-Zentrale für einen mehrmonatigen Zeitraum nicht zur Verfügung steht und insoweit kein Leistungsabruf erfolgt. Der AN (Betrieb und Betreuung) hat die notwendigen Einschränkungen in der Systemtechnik und dadurch bedingte Abweichungen in der Übungsgestaltung und/ oder daraus resultierende Schulungsbedarfe an sich ändernder Hard-/Software zu akzeptieren.
Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung mit Angabe
- der Gesellschafts-/Rechts- bzw. Organisationsform
- des Sitzes (vollständige Adresse)
- des Gegenstands des Unternehmens
- des Grundkapitals/Stammkapitals
- der bestehenden allgemeinen Vertretungsregelungen (Allein- oder Gesamtvertretungsbefugnis des bzw. der Geschäftsführer; bestehende Prokura)
- namentliche Nennung von Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugte
- namentliche Nennung der Prokuristen, sofern vorhanden.
- ihren Sitz nicht in einem Staat gem. Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben
- die Leistungen ohne extraterritoriale Beeinträchtigung durch am Sitz des Unterauftragnehmers bestehende Regelungen über Export/Leistungserbringung (z. B. ITAR, Schweizer Kriegsmaterialgesetz) ausführen können.
Hinweis:
Die zum Teil umfassenden und sich stetig ändernden (insbesondere extraterritorialen) Genehmigungsregularien stellen bei den Beschaffungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich eine nicht hinnehmbare Hürde dar.
Die Souveränität des Deutschen Staates im Hinblick auf die Verwendung des Rüstungsgutes bzw. des Know-Hows ist zu wahren und hat Vorrang vor den wettbewerblichen Interessen des Marktes.
Hinweis:
Der Mindestumsatz muss für jedes einzelne Geschäftsjahr mindestens 100 Mio. € betragen, ein Durchschnittswert von 100 Mio. € für alle drei Geschäftsjahre ist nicht ausreichend, der Ausgleich eines umsatzschwächeren Geschäftsjahres durch ein umsatzstärkeres Geschäftsjahr ist nicht zulässig.
Diese Bestätigung muss folgende Punkte beinhalten:
1. Kundenverbindung/Kontoführung (mindestens mit Angabe der Dauer des Bestehens der Geschäftsverbindung zur kontoführenden Bank)
2. Einschätzung der finanziellen Verhältnisse / Kreditwürdigkeit / Zahlungsfähigkeit aus Sicht der kontoführenden Bank (mindestens mit Aussagen zur Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber der kontoführenden Bank, Vorliegen von Kontopfändungen und/oder Zahlungsausfällen und/oder Inanspruchnahme von Überziehungskrediten)
Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft und/oder einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft einzuholen.
a) Betrieb und Betreuung von Systemtechnik
b) Informationstechnik (IT) - Services
c) Instandhaltung und Betreuung von militärischen Fahrzeugen und Geräten
d) Mobilität
e) Personaldienstleistung
f) Materialwirtschaft.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage mindestens einer Referenz. Die Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten: Beschreibung des Referenzprojekts unter Angabe der Dauer, des Umfangs und Nennung der erbrachten Arbeitspakete und Koordinierungsaufgaben sowie Nennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des benannten Referenzprojektes.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Referenzen über die Instandhaltung von insgesamt 3 militärischen Groß- und 3 militärischen Kleingeräten unter Nennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber der benannten Referenz.
Besteht ein solches Qualitätssicherungssystem noch nicht, hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Bereitschaft zur Einrichtung eines solchen Qualitätssicherungssystem bis zum Vertragsschluss zu erklären. Der Nachweis erfolgt auch insoweit durch formlose unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung.
1. die elektronische Kommunikation zum Austausch von Dokumenten mit Inhalten der Einstufung "Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)" unverzüglich - spätestens bis zum Versand der Angebotsaufforderung - durch den Bewerber sichergestellt wird, indem eine Lizenz der Verschlüsselungssoftware GnuPG VS-Desktop 3.x, ab Unterversion 3.1.26 und folgende des Herstellers g10 code GmbH, Bergstr. 3a, 40699 Erkrath, Deutschland erworben wird.
(Hinweis: Die Kosten hierfür werden nicht vom Auftraggeber erstattet. Die Bezugsmöglichkeiten können grundsätzlich über den Hersteller g10 Code GmbH oder einen entsprechenden Reseller angefragt werden.),
2. der Bewerber unverzüglich nach Herstellen der Verschlüsselungsfähigkeit dies gegenüber BAAINBw U2.4 per E-Mail an baainbwu2.4@bundeswehr.org anzeigen wird und
3. der Bewerber zur Kenntnis nimmt, dass eine Angebotsaufforderung nach erfolgreicher Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nur an die verbleibenden Bewerber versandt wird, die bis dahin das Herstellen der Verschlüsselungsfähigkeit angezeigt haben.
Hinweis:
Der Auftraggeber hat ein Interesse daran, dass den Mitarbeitenden, die derzeit im GefÜbZH beim bisherigen Auftragnehmer für die ausgeschriebenen Leistungen tätig sind, auf Wunsch eine Weiterbeschäftigung ermöglicht wird. Eine Verpflichtung des zukünftigen Auftragnehmers zur Übernahme besteht nicht. Die Anwendbarkeit und Umsetzung von § 613a BGB hat der zukünftige Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen und zu beachten.
Einzelheiten ergeben sich zu einem späteren Zeitpunkt aus den Vergabeunterlagen.
Regelungen finden sich zum späteren Zeitpunkt in den Vergabeunterlagen.
Vergabeunterlagen; Vorauszahlungen werden nicht gewährt
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://
www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 GWB Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
1c7b308f-2eb6-4f8c-bc0a-5bc1d41e78f7