Ausschreibungsdetails
Die örtliche Bauüberwachung enthält folgende Teilleistungen:
- Überwachung der Ausführung von Bauleistungen
- Überwachung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG
- Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
- Dokumentation des Bauablaufs
- Mitwirken beim Aufmaß, behördlichen Abnahmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen
- Rechnungsprüfung
Die örtliche Bauüberwachung enthält folgende Teilleistungen:
- Überwachung der Ausführung von Bauleistungen
- Überwachung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG
- Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
- Dokumentation des Bauablaufs
- Mitwirken beim Aufmaß, behördlichen Abnahmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen
- Rechnungsprüfung
- Die Anforderung der Teilnahme- und Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots sind nur über die e-Vergabe Plattform des Bundes zugelassen. Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter https://www.evergabe-online.info abgerufen werden.
- Anfragen sind in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes zu stellen. Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrags oder Angebots von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabe Plattform des Bundes allen für das Verfahren registrierten Teilnehmern mit.
- Auf Anforderung können den Unternehmen die Baubeschreibung und das Leistungsverzeichnis der Baumaßnahme "Ersatzneubau der Schleuse Erlangen" zur Verfügung gestellt werden. Da diese Unterlagen vertraulich sind werden sie nur gegen Übersendung der vom Unternehmen unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (A2_Verschwiegenheitserklärung_Teilnahmewettbewerb) zur Verfügung gestellt. Der Vordruck der Verschwiegenheitserklärung ist auszudrucken und vom Unternehmen auf der letzten Seite gemäß den Vorgaben auszufüllen und zu unterschreiben. Die unterschriebene Fassung ist als eingescannte PDF-Datei über die e-Vergabe Plattform einzureichen. Die Unterlagen werden dem Unternehmen dann zeitnah über die e-Vergabe Plattform zur Verfügung gestellt. Für die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber ist ein Anfordern der o. g. Unterlagen gegen Übersendung der Verschwiegenheitserklärung auch noch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu einem späteren Zeitpunkt im Vergabeverfahren möglich.
Die Eintragung in das Berufs-/Handelaregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder der anderweitige Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft individuell nachzuweisen.
...
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Der geforderte Mindestjahresumsatz in Euro (netto) / Jahr beträgt: 700.000 Euro
...
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
...
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte: Auftragswert größer 250.000,- €
4 Punkte: Auftragswert größer 150.000,- € und bis 250.000,- €
3 Punkte: Auftragswert größer 100.000,- € und bis 150.000,- €
2 Punkte: Auftragswert größer 50.000,- € und bis 100.000,- €
1 Punkt: Auftragswert bis 50.000,- €
0 Punkte (Mindestanforderung): keine Mindestanforderung definiert
...
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Die anzugebenden Personen müssen dabei über folgende Mindestanforderungen für die Überwachung der Objektausführung verfügen:
- Bauingenieur (B.Eng., Dipl.-Ing., M.Eng. o.ä.)
- Bautechniker (staatl. Geprüft oder gleichwertig)
Die anzugebenden Personen müssen dabei über folgende Mindestanforderungen für die Überwachung der Geotechnik verfügen:
- Geologe und/oder Bauingenieur (B.Eng., Dipl.-Ing., M.Eng. o.ä.)
...
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
6f6821c2-95cd-4455-929a-49466c08560d