Ausschreibungsdetails
Die Aufgaben umfassen u. a.:
- Identifikation strategisch relevanter Handlungsfelder, bei denen Transformationsprozesse im Verkehrssektor durch Beteiligungsformate besonders zielführend flankiert werden können.
- Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherstellung und Erhöhung der Sichtbarkeit und gezielte Beteiligung im Hinblick auf Transformationsprozesse im Ver-kehrssektor.
- Ausgestaltung eines wohl abgestimmten Portfolios an Veranstaltungs-, Austausch- und Beteiligungsformaten unter Nutzung von Synergien.
- Konzeptionierung, Vorbereitung, Organisation und operative Durchführung (u. a. Einladungsmanagement, Moderation, Dokumentation, Catering, ggf. Raummiete) von Ver-anstaltungsformaten und strukturierten Dialogprozessen. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt in Absprache mit dem AG.
- Einbindung der Fachakteure und Interessensgruppen aus Politik, Unternehmen, Wissenschaft, Verbänden und der Zivilgesellschaft sowie der für die jeweiligen Themen zuständigen Ressorts und ggfls. der Länder bzw. Kommunen.
- Gezielte Förderung des Informationsaustausches zwischen den beteiligten Akteuren, z.B. auf Grundlage von Best Practices, Pilotprojekten und Transfer von Innovationen.
- Nachbereitung von Veranstaltungen und Dialogprozessen (z. B. Erstellung von Berichten, Handlungsempfehlungen, Kurzpapieren) in enger Abstimmung mit dem AG.
- Dokumentation, strukturierte Zusammenfassung und Visualisierung relevanter Themen, z.B. durch professionelle Aufbereitung von komplexen Fachinformationen (z.B. Info-Grafiken).
- Erstellung von Entwürfen z.B. für Broschüren, Flyern, Veranstaltungsprogramme und Informationsmaterialien. Bei der Erstellung von Schriftstücken beachtet der AN die An-forderungen an die Barrierefreiheit.
- Der Druck von Broschüren und Flyern erfolgt grundsätzlich in der hausinternen Druckerei des BMV. Der AN übernimmt hierfür die Druckvorbereitung. Koordinierung und Druckabnahme mit der BMV-Druckerei erfolgt in diesen Fällen durch das BMV.
- Leistungen in Abstimmung mit dem AG zur internen Kommunikation (z.B. Ergebniskommunikation an Veranstaltungsteilnehmende).
- Leistungen in Abstimmung mit dem AG zur begleitenden Kommunikation, inkl. Erstellung von Inhalten für die BMV-Homepage (die Einstellung der Inhalte erfolgt über die BMV-Internetredaktion) sowie inkl. Erstellung von Entwürfen für Broschüren, Flyer, etc. (Koordinierung mit der BMV-Druckerei erfolgt in diesen Fällen durch das BMV).
- Bereitstellung von zielgruppengerechten Inhalten für Social-Media-Kanäle des BMV (Twitter/X, Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Youtube, Bluesky und Mastodon).
Einzelheiten werden im Rahmen der Einzelabrufe konkretisiert.
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Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 833/2014
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Aufgaben umfassen u. a.:
- Identifikation strategisch relevanter Handlungsfelder, bei denen Transformationsprozesse im Verkehrssektor durch Beteiligungsformate besonders zielführend flankiert werden können.
- Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherstellung und Erhöhung der Sichtbarkeit und gezielte Beteiligung im Hinblick auf Transformationsprozesse im Ver-kehrssektor.
- Ausgestaltung eines wohl abgestimmten Portfolios an Veranstaltungs-, Austausch- und Beteiligungsformaten unter Nutzung von Synergien.
- Konzeptionierung, Vorbereitung, Organisation und operative Durchführung (u. a. Einladungsmanagement, Moderation, Dokumentation, Catering, ggf. Raummiete) von Ver-anstaltungsformaten und strukturierten Dialogprozessen. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt in Absprache mit dem AG.
- Einbindung der Fachakteure und Interessensgruppen aus Politik, Unternehmen, Wissenschaft, Verbänden und der Zivilgesellschaft sowie der für die jeweiligen Themen zuständigen Ressorts und ggfls. der Länder bzw. Kommunen.
- Gezielte Förderung des Informationsaustausches zwischen den beteiligten Akteuren, z.B. auf Grundlage von Best Practices, Pilotprojekten und Transfer von Innovationen.
- Nachbereitung von Veranstaltungen und Dialogprozessen (z. B. Erstellung von Berichten, Handlungsempfehlungen, Kurzpapieren) in enger Abstimmung mit dem AG.
- Dokumentation, strukturierte Zusammenfassung und Visualisierung relevanter Themen, z.B. durch professionelle Aufbereitung von komplexen Fachinformationen (z.B. Info-Grafiken).
- Erstellung von Entwürfen z.B. für Broschüren, Flyern, Veranstaltungsprogramme und Informationsmaterialien. Bei der Erstellung von Schriftstücken beachtet der AN die An-forderungen an die Barrierefreiheit.
- Der Druck von Broschüren und Flyern erfolgt grundsätzlich in der hausinternen Druckerei des BMV. Der AN übernimmt hierfür die Druckvorbereitung. Koordinierung und Druckabnahme mit der BMV-Druckerei erfolgt in diesen Fällen durch das BMV.
- Leistungen in Abstimmung mit dem AG zur internen Kommunikation (z.B. Ergebniskommunikation an Veranstaltungsteilnehmende).
- Leistungen in Abstimmung mit dem AG zur begleitenden Kommunikation, inkl. Erstellung von Inhalten für die BMV-Homepage (die Einstellung der Inhalte erfolgt über die BMV-Internetredaktion) sowie inkl. Erstellung von Entwürfen für Broschüren, Flyer, etc. (Koordinierung mit der BMV-Druckerei erfolgt in diesen Fällen durch das BMV).
- Bereitstellung von zielgruppengerechten Inhalten für Social-Media-Kanäle des BMV (Twitter/X, Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Youtube, Bluesky und Mastodon).
Einzelheiten werden im Rahmen der Einzelabrufe konkretisiert.
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Weitere Informationen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (5) dieser Rahmenvereinbarung.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertrags-partner zuzurechnen sind. Dies könnte beispielsweise bei gesetzlichen und / oder politischen Anforderungen der Fall sein, welche vor Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätze festgesetzt.
d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 17 Abs. (4) dieser Rahmenvereinbarung.
Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Rahmenvereinbarung um ein Jahr zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt.
den Mengenansätzen gem. Angebotsschreiben und den Angebotspreisen zzgl. Sach- und Reisekostenpauschale ergibt.
Das maximale Stundenkontingent setzt sich für die maximale Vertragslaufzeit wie folgt zusammen:
Personalkategorie Projektleiter/-in, stellv.Projektleiter/-in: 3.200 Stunden
Personalkategorie Projektmitarbeiter/in: 15.000 Stunden
Personalkategorie Projektassistenz: 3.200 Stunden
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Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen, jeweils 2-fach maximiert, abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall
Soweit der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht vorgesehen ist, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben.
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Gesamtumsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre müssen zumindest jeweils 1,5 Mio. EUR (netto) pro Geschäftsjahr betragen.
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich: Konzeption und Begleitung von Stakeholderprozessen für die öffentliche Verwaltung mit mind. zwei weiteren Interessengruppen (Unternehmen, Wissenschaft, NGO, Bürger)
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, dass Erfahrungen sowohl im Teilbereich Konzeption als auch im Teilbereich Begleitung von Stakeholderprozessen für die öffentliche Verwaltung mit mind. zwei weiteren Interessengruppen (Unternehmen, Wissenschaft, NGO, Bürger) belegt. Beide Teilbereiche können auch durch die Vorlage verschiedener Einzelreferenzen nachgewiesen werden, in diesem Fall ist je Teilbereich mindestens 1 Referenz vorzulegen.
Die Referenzen zur Konzeption von Stakeholderpozessen müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein. Die Referenzen zur Begleitung von Stakeholderprozessen müssen eine Mindestlaufzeit von drei Monaten aufweisen.
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich: Kommunikative Begleitung von Prozessen und/oder Strategien zu den Themen Mobilität in Verbindung mit Umwelt- und/oder Klimaschutz
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen. Jede einzelne Referenz muss dabei Erfahrungen im Bereich der kommunikativen Begleitung von Prozessen und/oder Strategien zu den Themen Mobilität in Verbindung mit Umwelt- und/oder Klimaschutz belegen.
Die Referenzen müssen eine Mindestlaufzeit von drei Monaten aufweisen.
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1. Was soll erreicht werden (Zielstellung inklusive Unterziele).
2. Beschreibung der gezielten Einbindung der Akteurslandschaft.
3. Innovative Ansätze, um die Ergebnisgenerierung und deren Verwertung zu fördern.
4. Etwaige Herausforderungen für die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes.
Bitte begründen Sie Ihre Angaben.
Stellen Sie Ihre Ausführungen auf max. 8 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
Bewertungsaspekte:
- Schlüssigkeit/Nachvollziehbarkeit der Schritte
- Umsetzbarkeit der Herangehensweise/Effektivität
- Problem- und Aufgabenverständnis
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1. Strukturierung und Darstellung der Kernelemente der Strategie.
2. Gezielte Verschneidung von Formaten sowie Aktivitäten und wie diese aufeinander aufbauen.
3. Öffentlichkeitswirksame Verbreitung von Ergebnissen aus Beteiligungsformaten.
4. Einbindung des Auftraggebers und fachlicher Expertise.
Bitte begründen Sie Ihre Angaben.
Stellen Sie Ihre Ausführungen auf max. 8 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) dar.
Bewertungsaspekte:
- Strukturierung/Darstellungsweise
- Problem- und Aufgabenverständnis
- Schlüssigkeit/Nachvollziehbarkeit der Schritte
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Machen Sie Angaben, wie Sie Arbeitsspitzen abdecken.
Bewertungsaspekte:
- Effektivität der Arbeitsplanung
- Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei ausländischen Unternehmen:
Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert:
4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis.
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises.
Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine
lineare Interpolation.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
2740773d-2612-4353-a634-76af25059820