Ausschreibungsdetails
der ca. 1 km entfernten östlichen Baugrenze auf Höhe der Herrenstraße.
Der Ausbau umfasste alle Verkehrsanlagen und Nebenanlagen, einschließlich der Haltestelle
Saline, den Ersatzneubau der Elisabethbrücke sowie die Trassen der Versorgungsunternehmen.
Gegenstand der vorliegenden Vergabeunterlage ist die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im oben genannten Baubereich.
Der AN muss in der Lage sein, die in der Baubeschreibung und im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen sowohl vom Bauumfang her als auch terminlich ohne Einschränkungen
realisieren zu können.
- ausgefülltes und rechtsverbindlich unterschriebenes Angebot (B1 213 Angebotsschreiben) liegt vor
- es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe vor
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes ist die Teilnahme zu aktivieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch eine fehlende Aktivierung der Teilnahme die Gefahr besteht, ein unvollständiges Angebot abzugeben, welcher nach geltenden vergaberechtlichen Regelungen gegebenenfalls auszuschließen ist.
b) Die in den Unterlagen enthaltenen Dateien sind in den jeweiligen Inhaltsverzeichnissen aufgelistet.
Die Vollzähligkeit der Dateien/Unterlagen ist anhand des Inhaltsverzeichnisses zu prüfen.
c) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin ausdrücklich darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat.
d) Fragen sind über das Portal: evergabe-online.de bis spätestens zum 22.09.2025 Ortszeit 11:00 Uhr an die Auftraggeberin zu richten.
e) Die geforderten Unterlagen sind vollständig mittels der seitens der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erstellen und soweit vorgesehen, entsprechend durch weitere Unterlagen zu ergänzen.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher amtlich anerkannter Übersetzung
g) Enthalten Unterlagen zum Angebot Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse, sind diese Unterlagen (Seiten) zu kennzeichnen.
h) Soweit eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert wird, ist diese durch den Vertretungsberechtigen des Bewerbers zu leisten. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen.
Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten). In der Unterschriftszeile ist der Name des Bewerbers und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
i) Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die einzelnen Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft unter Benennung der Vertretungsberechtigten zu benennen. (A6).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied folgende Unterlagen einzureichen:
A7 Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
A8 Vertraulichkeitserklärung
A9 124 Eigenerklärung Eignung
A10 Erklärung Mindestlohn
A11 Eigenerklärung §§ 123,124 GWB
A11.1 Eigenerklärung Sanktionen
A12 Versicherungsnachweis
j) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
k) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein.
Eigenerklärungen sind mit dem Namen des Bewerbers und der Person, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt sowie mit dem Datum zu versehen.
l) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern.
Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Selbstauskünfte durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Die Vergabestelle wird nachzufordernde Unterlagen binnen angemessener Frist beim Bewerber / Bieter anfordern (geregelt innerhalb von 6 Kalendertagen).
m) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
n) Die Bewerber werden auf die Regelungen des TVergG LSA hingewiesen. Gemäß § 13 TVergG LSA darf der Leistungs-/Liefergegenstand nicht unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sein. Aufträge über Lieferleistungen dürfen nur an solche Bieter vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichtet haben, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.
o) Vorliegend handelt es sich um ein Vergabeverfahren nach der Sektorenverordnung (SektVO). Aus Gründen der Praktikabilität werden u.a. die Formblätter des VHB-Bund verwandt. Die Bezugnahmen auf die VOB/A sind nicht relevant.
p) Ergänzend wird weiterhin auf die Auftragsbekanntmachung sowie die Unterlage „A1.1 212 EU Teilnahmebedingungen EU“ verwiesen.
Weitere Informationen sind in dem Dokument A1 Allgemeine Informationen enthalten.
der ca. 1 km entfernten östlichen Baugrenze auf Höhe der Herrenstraße.
Der Ausbau umfasste alle Verkehrsanlagen und Nebenanlagen, einschließlich der Haltestelle
Saline, den Ersatzneubau der Elisabethbrücke sowie die Trassen der Versorgungsunternehmen.
Gegenstand der vorliegenden Vergabeunterlage ist die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im oben genannten Baubereich.
Der AN muss in der Lage sein, die in der Baubeschreibung und im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen sowohl vom Bauumfang her als auch terminlich ohne Einschränkungen
realisieren zu können.
a) aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), einzureichen als A7;
b) Vertraulichkeitserklärung (A8)
c) 124 Eigenerklärung zur Eignung (A9)
d) Eigenerklärung Mindestlohn (A10)
e) Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB (A11)
f) Eigenerklärung Sanktionen (A11.1)
g) Versicherungsnachweis (A12); Berufshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme über je mindestens 2.000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, nicht älter als 6 Monate maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Deckungssumme von allen Mitgliedern vorzuweisen, zu kennzeichnen als A12
h) Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen
i) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A13 Nachunternehmer die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.
Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 mit dem Angebot vorgelegt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise hinsichtlich des Nachauftragnehmers hinsichtlich dessen Leistungsfähigkeit zu fordern.
> Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre unter Verwendung Formblatt 124 (A9)
b) Folgende Meilensteine/Vertragstermine sind zu beachten
Beginn der Leistung (Herstellung der Pflanzung): 20.10.2025
Ansaat Wiesenflächen:10. bis 18. KW 2026
Feststellung der Leistung:19. KW 2026
Pflege der Anlagen: 2026 bis 2029
Fertigstellung der Leistung (Abnahme der Anlage): 01.10.2029
- zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft unter Angabe der Rechtsform im Original unter Verwendung der Anlage A6 eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Diese Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
656788be-8958-4665-9e6d-9a43b42a683f