Ausschreibungsdetails
Die Angebote sind als PDF-Dokument auf der angeführten Vergabeplattform ausgefüllt in Textform und deutscher Sprache einzureichen.
Die einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) zu übermitteln und fristgerecht einzureichen. Angebote sind nur dann fristgerecht eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) eingegangen sind.
Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen, soweit mind. 3 Anträge pro Los vorliegen, die sämtliche veröffentlichte Teilnahmebedingungen/-voraussetzungen erfüllen. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber.
Gemäß der Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG), den Verordnungen (EG) Nr. 2580/200 und (EG) Nr. 881/2002 über Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus sowie bei Förderungen mit Mitteln des EFRE, ESF+ oder JTF der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 ist das angehängte Formular der Angabe der Steuerdaten auszufüllen, welches ebenfalls als Eignungsvoraussetzung anzusehen ist.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers oder Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber oder Bieter der Vergabestelle unverzüglich, spätestens bis zum 29.08.2025 über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) darauf hinzuweisen.
Etwaige Fragen zum Verfahren sind über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) bis spätestens 05.09.2025 zu stellen. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Die eingegangenen Rückfragen nebst entsprechenden Antworten werden gesammelt und in anonymisierter Form über die Plattform den Vergabeunterlagen beigefügt und am 29.08.2025 und am 12.09.2025, veröffentlicht.
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Angebote müssen über die Plattform (www.evergabe-online.de) elektronisch eingereicht werden. Die Angebotsöffnung findet daher unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausschließlich elektronisch statt.
Schriftliche (per Post eingereichte) Angebote sind nicht zugelassen und werden nicht gewertet.
Wichtiger Hinweis zur Nutzung der Vergabeunterlagen:
Die im Rahmen dieses offenen Vergabeverfahrens bereitgestellten Unterlagen dienen ausschließlich der Teilnahme am Wettbewerb und dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung, die über die Angebotsabgabe hinausgeht, ist ausdrücklich untersagt. Die Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weder ganz noch teilweise an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zu Punkt 8.1.
Die Kommunikation erfolgt bis zur Angebotsöffnung über die ORG-0001 (Zentrale Vergabestelle) und danach über die zuständige Sachbearbeitung im jeweiligen Technischen Büro/ Baubüro.
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen).
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung)
Das für die Planungsuntersuchungen zur Verfügung stehende Haus 16 befindet sich auf dem Gelände der Hochschule Magdeburg-Stendal. Es liegt in zentraler Campus-Lage, westlich angrenzend das Haus 15 (Audimax, Mensa und Gesundheitszentrum) und östlich folgen weitere Laborhallen (Haus 17 und 18).
Die Hochschule Magdeburg-Stendal hat für das Bauvorhaben einen Bedarfsplan erstellt, der neben dem Raumprogramm auch ein Nutzungskonzept als vorläufiges Realisierungskonzept und konkrete Vorschläge zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit enthält.
Die Baumaßnahme zielt darauf ab, einen Beitrag zur „forschenden und lehrenden Hochschule für Angewandte Wissenschaften“ der Forschungsbereiche Brandschutz, Bauphysik und Verkehrsbau zu leisten. Der Neubau/Anbau und damit die Erweiterung der Laborflächen führt dazu, dass weitere Aufstellflächen für Großgeräte generiert werden können, die dazu beitragen, die Forschungsaktivitäten der Hochschule zu intensivieren. Die sich daraus ableitende Steigerung des Drittmittelaufkommens trägt deutlich zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts bei. Die Hochschule und hier besonders der Fachbereich WUBS, der primär diese Laborhalle nutzt, weisen in ihren Forschungsprojekten ein sehr hohes Maß an Anwendungsbezug auf.
Weitere Angaben und Anforderungen sind den Bekanntmachungsunterlagen einschl. Anlagen zu entnehmen.
Die Finalisierung der Bauunterlage erfolgt nach dem Prüfumlauf im BLSA zum 04.05.2026. Die angegebene Laufzeit bezieht sich vorerst auf diesen Termin. Die Termine sind dem Terminplan der Ausschreibung zu entnehmen.
Eine optionale Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 3 bis 8 ist vorgesehen.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang können durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrößert/verkleinert) und um weitere Maßnahmen ergänzt werden. Die Vergabestelle erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Termineinhaltung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist eine Aufstockung der Teamstärke zu gewährleisten. Das Planungsteam ist in der notwendigen Form aufzustellen, das Vorhaben in Planung und vor allem in der Ausführung sehr eng zu betreuen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen einzeln oder zeitlich gestaffelt vorzunehmen.
Dieser Auftrag kann verlängert werden.
Beschreibung der Verlängerung: Weitere optionale Planungsphasen ab Leistungsphase 3 (siehe Angaben zu Optionen).
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1. Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach § 123 GWB nicht vorliegen.
1.2. Erklärung, dass Ausschlusskriterien nach § 124 GWB nicht zutreffen.
1.3. Nachweis der Berufszulassung gemäß §44 VgV/ § 25 VSVgV durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem der Architekt / Ingenieur tätig ist.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Staaten zum Tage der Bekanntmachung ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortliche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur gemäß des zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Architektengesetzes Sachsen-Anhalt bzw. Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt befugt und nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt bauvorlageberechtigt sind oder natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften eines anderen Mitgliedsstaates, welche nach den dort geltenden Bestimmungen über mindestens die gleichen Anforderungen zur Bauvorlageberechtigung verfügen. Eine Bauvorlageberechtigung ist bei Verfahren für technische Gebäudeausrüstung nicht erforderlich.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Mitgliedsstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachlichen Anforderungen (als Architekt, Ingenieur), wer ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
1. Nachweis der Qualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gem. Bewerbungsformular)
2. Angabe und Nachweis zur Mitgliedschaft in der Architekten- und/ oder Ingenieurskammer (gem. Bewerbungsformular)
3. Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, soweit sie die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (gem. Bewerbungsformular.
4. Angaben zur Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2.000.000,00 € und für sonstige Schäden in Höhe von 2.000.000,00 € (zusätzlich geforderte Angabe: Maximierung der Ersatzleistungen für Schadensfälle innerhalb der BR Deutschland mindestens das Zweifache der geforderten Deckungssummen).
1. Nachweis der Qualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gem. Bewerbungsformular)
2. Angabe und Nachweis zur Mitgliedschaft in der Architekten- und/ oder Ingenieurskammer (gem. Bewerbungsformular)
3. Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, soweit sie die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (gem. Bewerbungsformular.
4. Angaben zur Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2.000.000,00 € und für sonstige Schäden in Höhe von 2.000.000,00 € (zusätzlich geforderte Angabe: Maximierung der Ersatzleistungen für Schadensfälle innerhalb der BR Deutschland mindestens das Zweifache der geforderten Deckungssummen).
Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt (Bewerbungsformular und Ergänzende Verbindliche Hinweise Auftragsbekanntmachung/ zum Verfahren).
Zuschlagskriterien:
5.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.1 Referenz zur Planung und Ausführung von Bauvorhaben vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung
5.1.2 Referenzliste zur Planung und Ausführung von Bauvorhaben mit Mitteln der EU oder des Bundes bzw. mit Förderung der Bundesländer oder Landesbanken
5.2 Qualifikation des Planungsteams
5.3 Kapazitäts-Planung/Aufstellung des Planungs- und Objektüberwachungsteams
5.4 Qualitätssicherung in der Projektbearbeitung
5.5 Kostenangebot
Das Bewerbungsformular ist in Textform auszufüllen und einschließlich notwendiger Anlagen dem Angebot beizufügen. Die Vorlagen Bewerbungsformular und Honorarangebot sind zwingend zu verwenden.
Der Vertragsentwurf wird mit der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Änderungsbedürftige Punkte des Entwurfs aus Bietersicht sind als Bieterfrage bis 29.08.2025 zu formulieren. Das eingereichte Angebot muss auf den Bedingungen des Vertragsentwurfs basieren. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Angebot ausgeschlossen werden, da dies mithin nicht den Vergabebedingungen entspricht. Eine Änderung des Vertrages nach Angebotsabgabe ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Alle Unterlagen sind vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist (19.09.2025, um 09:00 Uhr) einzureichen
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zeitplan im Verlauf des Verfahrens abzuändern, insbesondere die vorgesehenen Fristen zu verlängern, soweit es sich für einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf als notwendig erweist.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
226265d8-2bc1-4e4c-8b8b-47480e0e0eeb