Ausschreibungsdetails
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten. Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
Die Leistung hat Transporte von archäologischen Stein- und Keramikobjekten, Papier- und Stuckobjekten zwischen Depotgebäuden in Berlin und Umgebung zum Inhalt. Weiterhin sind Mumien zu transportieren. Insgesamt handelt es sich um ca. 2.400 Transporteinheiten.
Die Leistung umfasst grundsätzlich sämtliche Aufgaben der Kunsttransportlogistik, d.h. die Transportvorbereitung und Verpackung sowie Transportsicherung der Objekte, den Transport vom Ist- zum Soll-Standort, das Einlagern der Objekte sowie die nötigen Verzeichnisarbeiten.
Ausführungsfristen
Anlaufbesprechung: 16. KW 2026
Vorbereitung: 8 Wochen
Transportbeginn: 25. KW 2026
Ende der Ausführung: 17. KW 2027
siehe auch verbindliche Einzelfristen
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und Referenzen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Eintragung in Berufs- oder Handelsregister: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister
2. Einhaltung der DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement)
3. Einhaltung der DIN EN 15946:2011 (Erhaltung des kulturellen Erbes – Verpackungsverfahren für den Transport)
4. Einhaltung der DIN EN 16648:2015 (Erhaltung des kulturellen Erbes – Transportmethoden)
5. Einhaltung der DIN EN ISO 14001:2015 (Umweltmanagement)
6. Referenzen (R1) „klein- bis mittelformatige Stein-, Stuck-, und Keramikobjekte“: Projekt in der Ver-packung und dem Transport von musealen klein- bis mittelformatigen Objekten - Nachweis durch mind. 2 mit der ausgeschriebenen Aufgabe im Wesentlichen vergleichbare Referenzen aus den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren (unter Verwendung „Referenzblatt“)
7. Referenzen (R2) „großformatige Steinobjekte“: Projekt in der Verpackung und dem Transport von musealen, großformatigen Objekten mit einem Gewicht über 1.500 kg. – Nachweis durch mind. 2 mit der ausgeschriebenen Aufgabe im Wesentlichen vergleichbare Referenzen aus den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren (unter Verwendung „Referenzblatt“)
8. Referenz (R3) „Anwendung von Barcode und Scanner gestützten Systemen im Bereich der Transportlogistik“: Erfahrungen bei der Abwicklung von Logistikaufträgen im Bereich Kunsttrans-portlogistik mittels Barcode und Scanner gestützten Systemen – Nachweis durch mind. 1 mit der ausgeschriebenen Aufgabe im Wesentlichen vergleichbare Referenz aus den letzten zehn abge-schlossenen Geschäftsjahren (unter Verwendung „Referenzblatt“)
Geforderte Mindeststandards:
— Zu Bedingungen III.1.1).1: Vorlage (der Kopie) des Nachweises, nicht älter als 6 Monate
— Zu Bedingungen III.1.1).2: Vorlage (der Kopie) des Zertifikats
— Zu Bedingungen III.1.1).3: Vorlage (der Kopie) des Zertifikats bzw. der formlosen Eigenerklärung
— Zu Bedingungen III.1.1).4: Vorlage (der Kopie) des Zertifikats bzw. der formlosen Eigenerklärung
— Zu Bedingungen III.1.1).5: Vorlage (der Kopie) des Zertifikats bzw. der formlosen Eigenerklärung
— Zu Eignungskriterium III.1.1).6: Nachweis mittels Referenzblatt
— Zu Eignungskriterium III.1.1).7: Nachweis mittels Referenzblatt
— Zu Eignungskriterium III.1.1).8: Nachweis mittels Referenzblatt
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Versicherungsnachweis: Nachweis Haftpflichtversicherung mit Haftungssummen i. H. v. mind. 1,5 Mio. für Personenschäden, 3,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden, einschließlich Bearbei-tungsschäden oder Bestätigung des Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versi-cherbarkeit im Auftragsfall;
2. Eigenerklärungen Ausschlussgründe GWB: Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen gem. §§ 123, 124 GWB sowie § 125 GWB;
3. Personal: Anzahl des Stammpersonals von mind. 5 Mitarbeitern mit der Qualifikation eines Kunstpa-ckers;
4. Umsatz mit Kunstlogistik in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mind. 0,7 Mio. EUR pro Jahr;
5. Umsatz mit vergleichbaren Referenzprojekten der Kunstlogistik in Höhe von mind. 100.000 EUR pro Referenzobjekt innerhalb der letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Geforderte Mindeststandards:
— Zu Eignungskriterium III.1.2).1: Vorlage des Nachweises der Haftpflichtversicherung, alternativ hierzu kann eine Erklärung vorgelegt werden, dass die Deckungssummen spätestens zum Vertragsbeginn angepasst werden
— Zu Eignungskriterium III.1.2).2: Vorlage der Eigenerklärung, Ausschlussgründe GWB
— Zu Eignungskriterium III.1.2).3: Vorlage der Eigenerklärung, Personal
— Zu Eignungskriterium III.1.2).4: Vorlage der Eigenerklärung, Umsatz
— Zu Eignungskriterium III.1.2).5: Vorlage der Eigenerklärung, Umsatz anhand der Referenzobjekte
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
- siehe Anlage Formblatt Referenznachweise
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Projektleitung AN sowie das Fachpersonal haben bei den Arbeiten an den Sammlungsobjekten individuelle Anforderungen zu erfüllen. Dabei ist der eigenverantwortliche Umgang mit dem durch die Maßnahmenbeschreibungen vorgegebenen Ausführungsspektrum Grundvoraussetzung zur zielge-richteten und effizienten Umsetzung des Leistungsbildes.
Alle für die Leistung tätigen Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
1. Projektleitung AN
- sog. Kunstinspektor mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich der Kunstspedition und –logistik.
Die geforderte Qualifikation der Mitarbeiter ist bereits bei der Angebotsabgabe zu benennen und ent-sprechende Erfahrungs- oder Schulungs-Nachweise sind vorzulegen.
2. Fachpersonal
- mindestens 5 Kunstpacker mit mind. 3-jähriger Erfahrung, speziell im Umgang mit musealen Objekten
- 3 Kraftfahrer mit mind. 3-jähriger Erfahrung im Transport von Kunstobjekten
Nur das qualifizierte Fachpersonal hat alle Maßnahmen am Objekt im Sinne dieses Leistungsver-zeichnisses auszuführen. Die geforderte Qualifikation der Mitarbeiter (Kunstpacker und Kraftfahrer), die mit der Auftragserfüllung betraut werden, ist bereits bei der Angebotsabgabe zu benennen und entsprechende Erfahrungs- oder Schulungs-Nachweise sind vorzulegen.
3. Restaurator
- Diplom-Restaurator mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung und einschlägiger Erfahrung in der Verpackung von Kunstobjekten der Materialgruppe Stein und Keramik zu begleiten. Die Referenzen des Restaurators / der Restauratorin sind vier Wochen vor Leistungsbeginn vorzulegen.
4. Ausstattung/Fuhrpark
- Fuhrpark mit mind. 2 klimatisierten und luftgefederten LKW, Gewichtsklasse 12 Tonnen, mit GPS-Überwachung, inkl. 2 Fahrerplätzen
Geforderte Mindeststandards:
— Zu Eignungskriterium III.1.3).1: Vorlage der Eigenerklärung, Projektleitung
— Zu Eignungskriterium III.1.3).2: Vorlage der Eigenerklärung, Qualifikation Fachpersonal
— Zu Eignungskriterium III.1.3).2: Vorlage der Eigenerklärung, Qualifikation Restaurator
— Zu Eignungskriterium III.1.3).4: Vorlage der Eigenerklärung, Ausstattung/Fuhrpark
Alle weiteren Unterlagen werden nachgefordert. Diese sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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