Ausschreibungsdetails
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
Eigenerklärung Sanktionen Russland:
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland".
Unternehmensdaten:
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Eigenerklärung Auftragsverarbeitung:
Im Rahmen der Leistungserbringung kann eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden möglicherweise durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden.
Das Vergabeverfahren wird zugunsten mehrerer Bedarfsträger durchgeführt. Bei der späteren Auftragsausführung ist daher der jeweilige Bedarfsträger für die Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle. Aus diesem Grund wird der jeweilige Bedarfsträger, sofern ein Einzelabruf die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert, die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits weitestgehend in einer Mustervereinbarung festgelegt. Die Mustervereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden. Die Auftragnehmerin hat im Falle des Abschlusses einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung angemessene Technische und Organisatorische Maßnahmen in der Vereinbarung zu benennen.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz :
Da der jeweilige Bedarfsträger verantwortliche Stelle für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz ist, wird dieser bei Bedarf die von Ihnen für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter/innen nach § 1 Abs. 1 des Verpflichtungsgesetzes auf die gewissenhafte Erfüllung seiner/ihrer Obliegenheiten verpflichten. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Verpflichtungserklärung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Verpflichtungserklärung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Bedarfsträgerliste:
Auswärtiges Amt
Die Autobahn GmbH des Bundes
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesarbeitsgericht
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bund der Vertriebenen
Bundesfinanzhof
Bundesamt für Strahlenschutz
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
Bundeskanzleramt
Bundeskartellamt
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Bundeszentrale für politische Bildung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesverwaltungsamt
Bundesverfassungsgericht
Bundesverwaltungsgericht
BwFuhrparkService GmbH
Bundeszentralamt für Steuern
Deutscher Akademischer Austauschdiesnt
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung
Deutsches Maritimes Zentrum e.V.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Fernstraßen-Bundesamt
Germany Trade & Invest
Generalzolldirektion, DII.A.18 (BWZ)
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Informationstechnikzentrum Bund
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Kraftfahrt-Bundesamt
Kunstverwaltung des Bundes
Luftfahrt-Bundesamt
Nationale Anti Doping Agentur
Otto-von-Bismarck-Stiftung
RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW Kompetenzzentrum
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Statistisches Bundesamt
Umweltbundesamt
UNABHÄNGIGER KONTROLLRAT
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte je Fachlos die jeweils geforderte Anzahl an geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die für das jeweilige Fachlos folgende Merkmale aufweisen:
(1) Für Los 1 "Portraitfotografie" gilt:
○ Mindestens drei Referenzen
○ Auftragswert jeweils mind. 4.000 EUR netto
○ Erstellung von Portraits für mind. 15 Mitarbeitende eines Auftraggebers
○ Bildbearbeitung wurde vom Bieter selbst erbracht
○ Mindestens eine der Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein
(2) Für Los 2 "Werbe- und Produktfotografie, redaktionelle Fotografie" gilt:
Es sind bedingungsgemäße Referenzen für alle drei folgenden Referenzbereiche vorzulegen:
● Los 2: Referenzbereich 1 "Werbefotografie":
○ Mindestens zwei Referenzen
○ Auftragswert jeweils mind. 15.000 EUR netto
○ Organisation und Durchführung eines People-Fotoshootings zur werblichen Verwendung der Bilder
● Los 2: Referenzbereich 2 "Produktfotografie":
○ Mindestens zwei Referenzen
○ Auftragswert jeweils mind. 15.000 EUR netto
○ Organisation und Durchführung eines Produkt-Fotoshootings zur werblichen Verwendung der Bilder
● Los 2: Referenzbereich 3 "Redaktionelle Fotografie":
○ Mindestens zwei Referenzen
○ Auftragswert jeweils mind. 2.500 EUR netto
○ Erbringung fotografischer Leistungen zur Verwendung der Bilder für redaktionelle Zwecke (z.B. Magazin, Website, Social Media)
Über die drei Referenzbereiche von Los 2 (Werbefotografie, Produktfotografie, Redaktionelle Fotografie) hinweg muss zudem
● mindestens eine der Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein, sowie
● bei mindestens einer der Referenzen die Bildbearbeitung vom Bieter selbst erbracht worden sein.
(3) Für Los 3 "Fotografische Veranstaltungsdokumentation" gilt:
○ Mindestens drei Referenzen
○ Auftragswert jeweils mind. 4.000 EUR netto
○ Fotografische Begleitung einer Veranstaltung mit mind. 120 Teilnehmenden
○ Bildbearbeitung wurde durch die Auftragnehmerin erbracht
○ Mindestens eine der Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein
Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass alle oben genannten Anforderungen an die Referenzen anhand Ihrer Referenzbeschreibungen für die Vergabestelle überprüfbar sind.
Es ist nur die je Fachlos vorgegebene Anzahl an Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Der Auftragsgegenstand erfordert die flächendeckende Leistungserbringung auf dem Bundesgebiet. Zur Sicherstellung eines darauf ausgerichteten regionenübergreifenden Netzwerks reichen Sie bitte eine Liste der im Falle der Auftragserteilung für Sie tätigen Fotografinnen und Fotografen ein. Folgende Anforderungen sind dabei zu erfüllen:
Anzahl und regionale Abdeckung durch die Fotografinnen/Fotografen:
In den folgenden Regionen muss eine Mindestanzahl an Fotografinnen bzw. Fotografen Ihres Netzwerks ansässig sein:
- Nord (SH, NI, MV, HB, HH)
- Ost (BE, BB, ST, SN, TH)
- Süd (BY, BW)
- West (NW, HE, RP, SL)
Folgende Mindestanzahlen gelten für diese Regionen in den Fachlosen:
- Los 1:
o Nord - mind. 1
o Ost - mind. 2
o Süd - mind. 1
o West mind. 2
- Los 2:
o Nord - mind. 2
o Ost - mind. 3
o Süd - mind. 2
o West mind. 3
- Los 3:
o Nord - mind. 2
o Ost - mind. 3
o Süd - mind. 2
o West mind. 3
Bitte stellen Sie in einem selbst erstellten Dokument Ihr Netzwerk an für die Rahmenvereinbarung vorgesehenen Fotografinnen und Fotografen vor und zeigen Sie mit Ihren Angaben, dass Ihr Netzwerk die aufgestellten Anforderungen hinsichtlich der Anzahl und regionalen Abdeckung je Los erfüllt.
(!) Bitte reichen Sie bei Angebotsabgabe in mehreren Losen ein separates Dokument je Los ein.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Bedarfsträgerliste:
Auswärtiges Amt
Die Autobahn GmbH des Bundes
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Bundesarchiv
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bund der Vertriebenen
Bundesfinanzhof
Bundesamt für Strahlenschutz
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Bundeskanzleramt
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nuleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Bundeszentrale für politische Bildung
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsgericht
BwFuhrparkService GmbH
Bundeszentralamt für Steuern
Deutscher Akademischer Austauschdiesnt
Deutsches Archäologisches Institut
Deutscher Bundestag
Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutsches Weininstitut GmbH
Germany Trade & Invest
Generalzolldirektion, DII.A.18 (BWZ)
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Informationstechnikzentrum Bund
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Kraftfahrt-Bundesamt
Luftfahrt-Bundesamt
Nationale Anti Doping Agentur
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
UNABHÄNGIGER KONTROLLRAT
Unfallversicherung Bund und Bahn
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte je Fachlos die jeweils geforderte Anzahl an geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die für das jeweilige Fachlos folgende Merkmale aufweisen:
(1) Für Los 1 "Portraitfotografie" gilt:
○ Mindestens drei Referenzen
○ Auftragswert jeweils mind. 4.000 EUR netto
○ Erstellung von Portraits für mind. 15 Mitarbeitende eines Auftraggebers
○ Bildbearbeitung wurde vom Bieter selbst erbracht
○ Mindestens eine der Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein
(2) Für Los 2 "Werbe- und Produktfotografie, redaktionelle Fotografie" gilt:
Es sind bedingungsgemäße Referenzen für alle drei folgenden Referenzbereiche vorzulegen:
● Los 2: Referenzbereich 1 "Werbefotografie":
○ Mindestens zwei Referenzen
○ Auftragswert jeweils mind. 15.000 EUR netto
○ Organisation und Durchführung eines People-Fotoshootings zur werblichen Verwendung der Bilder
● Los 2: Referenzbereich 2 "Produktfotografie":
○ Mindestens zwei Referenzen
○ Auftragswert jeweils mind. 15.000 EUR netto
○ Organisation und Durchführung eines Produkt-Fotoshootings zur werblichen Verwendung der Bilder
● Los 2: Referenzbereich 3 "Redaktionelle Fotografie":
○ Mindestens zwei Referenzen
○ Auftragswert jeweils mind. 2.500 EUR netto
○ Erbringung fotografischer Leistungen zur Verwendung der Bilder für redaktionelle Zwecke (z.B. Magazin, Website, Social Media)
Über die drei Referenzbereiche von Los 2 (Werbefotografie, Produktfotografie, Redaktionelle Fotografie) hinweg muss zudem
● mindestens eine der Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein, sowie
● bei mindestens einer der Referenzen die Bildbearbeitung vom Bieter selbst erbracht worden sein.
(3) Für Los 3 "Fotografische Veranstaltungsdokumentation" gilt:
○ Mindestens drei Referenzen
○ Auftragswert jeweils mind. 4.000 EUR netto
○ Fotografische Begleitung einer Veranstaltung mit mind. 120 Teilnehmenden
○ Bildbearbeitung wurde durch die Auftragnehmerin erbracht
○ Mindestens eine der Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein
Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass alle oben genannten Anforderungen an die Referenzen anhand Ihrer Referenzbeschreibungen für die Vergabestelle überprüfbar sind.
Es ist nur die je Fachlos vorgegebene Anzahl an Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Der Auftragsgegenstand erfordert die flächendeckende Leistungserbringung auf dem Bundesgebiet. Zur Sicherstellung eines darauf ausgerichteten regionenübergreifenden Netzwerks reichen Sie bitte eine Liste der im Falle der Auftragserteilung für Sie tätigen Fotografinnen und Fotografen ein. Folgende Anforderungen sind dabei zu erfüllen:
Anzahl und regionale Abdeckung durch die Fotografinnen/Fotografen:
In den folgenden Regionen muss eine Mindestanzahl an Fotografinnen bzw. Fotografen Ihres Netzwerks ansässig sein:
- Nord (SH, NI, MV, HB, HH)
- Ost (BE, BB, ST, SN, TH)
- Süd (BY, BW)
- West (NW, HE, RP, SL)
Folgende Mindestanzahlen gelten für diese Regionen in den Fachlosen:
- Los 1:
o Nord - mind. 1
o Ost - mind. 2
o Süd - mind. 1
o West mind. 2
- Los 2:
o Nord - mind. 2
o Ost - mind. 3
o Süd - mind. 2
o West mind. 3
- Los 3:
o Nord - mind. 2
o Ost - mind. 3
o Süd - mind. 2
o West mind. 3
Bitte stellen Sie in einem selbst erstellten Dokument Ihr Netzwerk an für die Rahmenvereinbarung vorgesehenen Fotografinnen und Fotografen vor und zeigen Sie mit Ihren Angaben, dass Ihr Netzwerk die aufgestellten Anforderungen hinsichtlich der Anzahl und regionalen Abdeckung je Los erfüllt.
(!) Bitte reichen Sie bei Angebotsabgabe in mehreren Losen ein separates Dokument je Los ein.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Bedarfsträgerliste:
Auswärtiges Amt
Die Autobahn GmbH des Bundes
Alexander von Humboldt-Stiftung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesarbeitsgericht
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Bundesarchiv
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bund der Vertriebenen
Beschaffungsamt des BMI
Bundesfinanzhof
Bundesamt für Strahlenschutz
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundeskanzleramt
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nuleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Bundeszentrale für politische Bildung
Bundessozialgericht
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesverfassungsgericht
Bundesverwaltungsgericht
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundeszentralamt für Steuern
Deutscher Akademischer Austauschdiesnt
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung
Deutsches Maritimes Zentrum e.V.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutsches Weininstitut GmbH
Fernstraßen-Bundesamt
Germany Trade & Invest
Generalzolldirektion, DII.A.18 (BWZ)
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Informationstechnikzentrum Bund
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Kraftfahrt-Bundesamt
Luftfahrt-Bundesamt
Nationale Anti Doping Agentur
Otto-von-Bismarck-Stiftung
RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW Kompetenzzentrum
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Umweltbundesamt
UNABHÄNGIGER KONTROLLRAT
Unfallversicherung Bund und Bahn
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte je Fachlos die jeweils geforderte Anzahl an geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die für das jeweilige Fachlos folgende Merkmale aufweisen:
(1) Für Los 1 "Portraitfotografie" gilt:
○ Mindestens drei Referenzen
○ Auftragswert jeweils mind. 4.000 EUR netto
○ Erstellung von Portraits für mind. 15 Mitarbeitende eines Auftraggebers
○ Bildbearbeitung wurde vom Bieter selbst erbracht
○ Mindestens eine der Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein
(2) Für Los 2 "Werbe- und Produktfotografie, redaktionelle Fotografie" gilt:
Es sind bedingungsgemäße Referenzen für alle drei folgenden Referenzbereiche vorzulegen:
● Los 2: Referenzbereich 1 "Werbefotografie":
○ Mindestens zwei Referenzen
○ Auftragswert jeweils mind. 15.000 EUR netto
○ Organisation und Durchführung eines People-Fotoshootings zur werblichen Verwendung der Bilder
● Los 2: Referenzbereich 2 "Produktfotografie":
○ Mindestens zwei Referenzen
○ Auftragswert jeweils mind. 15.000 EUR netto
○ Organisation und Durchführung eines Produkt-Fotoshootings zur werblichen Verwendung der Bilder
● Los 2: Referenzbereich 3 "Redaktionelle Fotografie":
○ Mindestens zwei Referenzen
○ Auftragswert jeweils mind. 2.500 EUR netto
○ Erbringung fotografischer Leistungen zur Verwendung der Bilder für redaktionelle Zwecke (z.B. Magazin, Website, Social Media)
Über die drei Referenzbereiche von Los 2 (Werbefotografie, Produktfotografie, Redaktionelle Fotografie) hinweg muss zudem
● mindestens eine der Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein, sowie
● bei mindestens einer der Referenzen die Bildbearbeitung vom Bieter selbst erbracht worden sein.
(3) Für Los 3 "Fotografische Veranstaltungsdokumentation" gilt:
○ Mindestens drei Referenzen
○ Auftragswert jeweils mind. 4.000 EUR netto
○ Fotografische Begleitung einer Veranstaltung mit mind. 120 Teilnehmenden
○ Bildbearbeitung wurde durch die Auftragnehmerin erbracht
○ Mindestens eine der Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein
Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass alle oben genannten Anforderungen an die Referenzen anhand Ihrer Referenzbeschreibungen für die Vergabestelle überprüfbar sind.
Es ist nur die je Fachlos vorgegebene Anzahl an Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Der Auftragsgegenstand erfordert die flächendeckende Leistungserbringung auf dem Bundesgebiet. Zur Sicherstellung eines darauf ausgerichteten regionenübergreifenden Netzwerks reichen Sie bitte eine Liste der im Falle der Auftragserteilung für Sie tätigen Fotografinnen und Fotografen ein. Folgende Anforderungen sind dabei zu erfüllen:
Anzahl und regionale Abdeckung durch die Fotografinnen/Fotografen:
In den folgenden Regionen muss eine Mindestanzahl an Fotografinnen bzw. Fotografen Ihres Netzwerks ansässig sein:
- Nord (SH, NI, MV, HB, HH)
- Ost (BE, BB, ST, SN, TH)
- Süd (BY, BW)
- West (NW, HE, RP, SL)
Folgende Mindestanzahlen gelten für diese Regionen in den Fachlosen:
- Los 1:
o Nord - mind. 1
o Ost - mind. 2
o Süd - mind. 1
o West mind. 2
- Los 2:
o Nord - mind. 2
o Ost - mind. 3
o Süd - mind. 2
o West mind. 3
- Los 3:
o Nord - mind. 2
o Ost - mind. 3
o Süd - mind. 2
o West mind. 3
Bitte stellen Sie in einem selbst erstellten Dokument Ihr Netzwerk an für die Rahmenvereinbarung vorgesehenen Fotografinnen und Fotografen vor und zeigen Sie mit Ihren Angaben, dass Ihr Netzwerk die aufgestellten Anforderungen hinsichtlich der Anzahl und regionalen Abdeckung je Los erfüllt.
(!) Bitte reichen Sie bei Angebotsabgabe in mehreren Losen ein separates Dokument je Los ein.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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