Ausschreibungsdetails
„Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen - FH-Personal“
Neben der Unterstützung bei der Projektförderung ergibt sich ein weiterer zentraler Schwerpunkt des Dienstleistungsauftrags im Monitoring und der Unterstützung bei der Evaluation des Bund-Länder-Programms. Gemäß § 8 BLV wird das Programm hinsichtlich seiner Programmziele durch ein programmbegleitendes Monitoring sowie eine unabhängige Evaluation bewertet. Die Aufgabe des AN ist es, in den Jahren 2026 – 2028 einen jährlichen Umfeld- sowie einen Programmmonitoringbericht zu erstellen. Darüber hinaus unterstützt der AN das BMFTR bei der Begleitung des unabhängigen Evaluationsteams.
Darüber hinaus soll der AN das BMFTR mit sonstigen Beratungs-, Informations-, Koordinations- sowie Kommunikationsleistungen unterstützen. Dies beinhaltet unter anderem die Unterstützung des BMFTR bei der Erfüllung von Berichtspflichten und Beantwortung von Anfragen, das Verfolgen nationaler und europäischer hochschulpolitischer Entwicklungen (Veröffentlichungen, Berichte, Studien, Recherchen, Internet u. Ä.), Beobachtung der aktuellen wissenschaftlichen Entwicklung durch Besuch von Fachtagungen/Workshops sowie Austausch mit der wissenschaftlichen Community, Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen/Sitzungen, die Organisation und Durchführung von Auftragsvergaben, die Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung der (Fach-)Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Unterstützung bei der Betreuung des HAW-Akteurs Netzwerks sowie Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen im Rahmen des Programms „FH-Personal“. Die dazu bereits bei dem aktuell als Projektträger mit der Administration des Programms „FH-Personal“ betrauten Unternehmen vorliegenden Daten und Datenbanken werden vom ggf. neuen AN übernommen.
Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG
„Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen - FH-Personal“
Neben der Unterstützung bei der Projektförderung ergibt sich ein weiterer zentraler Schwerpunkt des Dienstleistungsauftrags im Monitoring und der Unterstützung bei der Evaluation des Bund-Länder-Programms. Gemäß § 8 BLV wird das Programm hinsichtlich seiner Programmziele durch ein programmbegleitendes Monitoring sowie eine unabhängige Evaluation bewertet. Die Aufgabe des AN ist es, in den Jahren 2026 – 2028 einen jährlichen Umfeld- sowie einen Programmmonitoringbericht zu erstellen. Darüber hinaus unterstützt der AN das BMFTR bei der Begleitung des unabhängigen Evaluationsteams.
Darüber hinaus soll der AN das BMFTR mit sonstigen Beratungs-, Informations-, Koordinations- sowie Kommunikationsleistungen unterstützen. Dies beinhaltet unter anderem die Unterstützung des BMFTR bei der Erfüllung von Berichtspflichten und Beantwortung von Anfragen, das Verfolgen nationaler und europäischer hochschulpolitischer Entwicklungen (Veröffentlichungen, Berichte, Studien, Recherchen, Inter-net u. Ä.), Beobachtung der aktuellen wissenschaftlichen Entwicklung durch Besuch von Fachtagungen/Workshops sowie Austausch mit der wissenschaftlichen Community, Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen/Sitzungen, die Organisation und Durchführung von Auftragsvergaben, die Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung der (Fach-)Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Unterstützung bei der Betreuung des HAW-Akteurs Netzwerks sowie Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen im Rahmen des Programms „FH-Personal“. Die dazu bereits bei dem aktuell als Projektträger mit der Administration des Programms „FH-Personal“ betrauten Unternehmen vorliegenden Daten und Datenbanken werden vom ggf. neuen AN übernommen.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
• Kenntnisse und Erfahrungen im Wissenschafts- bzw. Hochschulsystem, vor allem im Hinblick auf die Besonderheiten und Vielseitigkeit von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen. Dies umfasst auch Aspekte des Hochschulrechts, der hochschulischen Personalentwicklung, der Hochschulverwaltung bzw. -Governance, hochschulischer Strategieentwicklung und Profilbildung sowie die Entwicklung fachhochschulischer Leistungsbereiche,
• Kenntnisse in Personalentwicklung und außerhochschulischer Arbeitsmarktentwicklung,
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung bzw. Umsetzung von Bund-Länder-Programmen im Wissenschafts- bzw. Hochschulbereich,
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und administrativ-organisatorischen Betreuung, Steuerung und Koordinierung strategischer Maßnahmen und komplexer Auswahlprozesse,
• Kenntnisse und Erfahrungen in der fachlichen und administrativen Prüfung, Bewilligung/Ablehnung, Abwicklung und Betreuung von öffentlichen Fördermaßnahmen - insbesondere im Themenfeld der Hochschulentwicklung - so-wie von Anträgen/ Vorhaben im Rahmen des öffentlichen Projektförderverfahrens,
• Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vergabe und administrativen Abwicklung von öffentlichen Aufträgen,
• Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Fach- und Öffentlichkeitsinformation und -kommunikation sowie im Veranstaltungsmanagement.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens drei verschiedene Referenzen zu benennen.
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes Einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• Mindestens dreijährige Erfahrung als Leiter/-in einer Organisationseinheit mit einem für diese Leistungserbringung geforderten vergleichbaren Aufgabenspektrum und von (mindestens sieben Mitarbeiter/-innen jeweils ein Referenznachweis)
• Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren mit Bezügen zur strategischen Hochschulentwicklung sowie den damit verbundenen Rechtsvorschriften (insbesondere im deutschen Zuwendungsrecht, im allgemeinen Haushaltsrecht, im Verwaltungsrecht sowie im einschlägigen EU-Recht) in mindestens einem der oben – unter 6. Referenzen – beschriebenen Aufgabenfelder (mindestens vier Mitarbeiter/-innen, jeweils ein Referenznachweis).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes Einzelnen der ein-zusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
• Kenntnisse und Erfahrungen bei Projektförderverfahren - mit dezidierten Bezügen zur strategischen Hochschulentwicklung - sowie den damit verbundenen Vorschriften (insbesondere im deutschen Zuwendungsrecht, im allgemeinen Haushaltsrecht, im Verwaltungsrecht sowie im einschlägigen EU-Recht) (für mindestens fünf Mitarbeiter/innen hinsichtlich der allgemeinen Projektfördererfahrungen sowie für mindestens drei Mitarbeiter/innen mit dezidierten Bezügen zur strategischen Hochschulentwicklung).
• Abgeschlossenes Hochschulstudium eines naturwissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, ingenieurtechnischen oder sozial- und geisteswissenschaftlichen Studiums (für mindestens fünf Mitarbeiter/innen).
• Erfahrungen und Kenntnisse über das Wissenschafts- und Hochschulsystem im Allgemeinen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen. Dies umfasst Aspekte des Hochschulrechts, der Hochschulverwaltung bzw. -Governance, hochschulischer Strategieentwicklung und Profilbildung, der hochschulischen Personalentwicklung sowie der Entwicklung fachhochschulischer Leistungsbereiche einschließlich Entwicklung und Durchführung drittmittelgeförderter Projekte an Hochschulen (für mindestens vier Mitarbeiter/innen).
• Kenntnisse über außerhochschulische Personal- und Arbeitsmarktentwicklungen.
• Sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch (C1 Sprachniveau für mindestens zwei Mitarbeiter/innen).
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften (UVgO, GWB, VgV etc.) (für mindestens zwei Mitarbeiter/innen).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand des Qualifikationsprofils nachgewiesen werden:
• Zur Wahrnehmung der Aufgaben des/der Beauftragten für den Haushalt sind für den Vollzug der Projektförderung (§ 9 Bundeshaushaltsordnung) sehr gute Kenntnisse entsprechend der Verwaltungsvorschriften Nr. 2 bis Nr. 4 zu § 9 BHO im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen (für mindestens ein/e Mitarbeiter/in).
• Der/Die Beauftragte für den Haushalt sollte zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses verfügen oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten nachweisen (für mindestens ein/e Mitarbeiter/in).
ausgedrückt werden kann: Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln
sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise. nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV).
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.
1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information
an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10
Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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