Ausschreibungsdetails
Produkte des Herstellers F5 Networks und produktnahe Dienstleistungen - Bund allgemein - ZIB 14.05 - 9958/24/VV : 1
Los 2 (nur ITZBund):
Produkte des Herstellers F5 Networks und produktnahe Dienstleistungen - ITZBund - ZIB 14.05 - 9958/24/VV : 2
Los 3 (nur ITZBund):
Produktnahe Dienstleistungen für Produkte des Herstellers F5 Networks - ITZBund - ZIB 14.05 - 9958/24/VV : 3
Los 4 (nur ITZBund):
Produktnahe Dienstleistungen für Produkte des Herstellers F5 Networks - ITZBund - ZIB 14.05 - 9958/24/VV : 4
Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist Los 4.
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die
zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen
dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann
die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen
Führungszeugnisses) verlangt werden.
2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der
Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom
Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen
Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der
abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt
und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt
werden.
3. Gemäß der EU-Verordnung 2022/2560 über den
Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen besteht
im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Melde- bzw.
Erklärungspflicht. Das Beschaffungsamt des BMI ist
verpflichtet, die eingereichten Meldungen bzw. Erklärungen an
die EU-Kommission weiterzuleiten und Bewerber/Bieter bei
Nichtbeachtung bestimmter Vorgaben aus dem Verfahren
auszuschließen. Nähere Informationen finden Sie im Dokument
"Hinweise für dieses Verfahren und besondere
Bewerbungsbedingungen" sowie im Dokument "Hinweise für
Bewerber und Bieter zum Formular FS-PP für die Meldung
finanzieller Zuwendungen im Rahmen öffentlicher
Vergabeverfahren gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560.
Produkte des Herstellers F5 Networks und produktnahe Dienstleistungen - Bund allgemein - ZIB 14.05 - 9958/24/VV : 1
Los 2 (nur ITZBund):
Produkte des Herstellers F5 Networks und produktnahe Dienstleistungen - ITZBund - ZIB 14.05 - 9958/24/VV : 2
Los 3 (nur ITZBund):
Produktnahe Dienstleistungen für Produkte des Herstellers F5 Networks - ITZBund - ZIB 14.05 - 9958/24/VV : 3
Los 4 (nur ITZBund):
Produktnahe Dienstleistungen für Produkte des Herstellers F5 Networks - ITZBund - ZIB 14.05 - 9958/24/VV : 4
Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist Los 4.
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen
unter Los 4 wurde ein Schätzwert in Höhe von 49 500 000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 4 Jahren ermittelt. Der Höchstwert
entspricht dem Schätzwert.
Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu
gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die
Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der
Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt
insgesamt aber maximal vier Jahre.
ITZBund
Für die Referenzen kann die Vorlage "Vordruck Referenzen" verwendet werden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in dem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages in Euro
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
• Mindestens eine Referenz umfasst Lieferungsleistungen mit einem Wert des Auftrages von über 500.000,00 €
• Mindestens eine Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB umfassen
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist)
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Der Umsatz muss mindestens EUR pro Jahr betragen:
Los 1: 3 000 000 Euro
Los 2: 15 000 000 Euro
Los 3: 10 000 000 Euro
Los 4: 10 000 000 Euro
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den Mindestumsatz erreichen.
Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass die Mindestanforderungen entsprechend summiert erfüllt sein müssen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und sonstigen eventuell von der Auftraggeberin zu tragenden Kosten z. B. Zollgebühren bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Ein angebotenes Skonto wird für die Angebotsbewertung nicht berücksichtigt. Der Gesamtpreis wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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