1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Desktop REM für die University of Namibia (UNAM) in Windhoek, NamibiaBeschreibung: Lieferung eines Desktop REM an die University of Namibia (UNAM) in Windhoek, NamibiaKennung des Verfahrens: 44aea92f-b654-4719-b1cf-8c6c7c2e2649Interne Kennung: 21 / 25Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 38511100Rasterelektronenmikroskope
2.1.2 ErfüllungsortLand: NamibiaZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: University of Namibia (UNAM) in Windhoek
2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungRein nationale Ausschlussgründe:
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Desktop REM für die University of Namibia (UNAM) in Windhoek, NamibiaBeschreibung: Lieferung eines Desktop REM an die University of Namibia (UNAM) in Windhoek, NamibiaInterne Kennung: 21 / 25
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 38511100Rasterelektronenmikroskope
5.1.2 ErfüllungsortLand: NamibiaZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: University of Namibia (UNAM) in Windhoek
5.1.3 Geschätzte DauerSonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Referenzen zu bestimmten LieferungenBeschreibung: Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: •Beschreibung der ausgeführten Leistung •Wert des Auftrags (netto) •Zeitraum der Leistungserbringung •Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: •Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). •Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: oLieferung eines Elektronenmikroskops •Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Für die Referenzen ist das Formular „Eigenerklärung Unternehmensreferenz“ zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen. Beachten Sie, dass das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist. Auf die Möglichkeit, Referenzen von benannten Unterauftragnehmern im Rahmen der Eignungsleihe beizubringen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits verbindend verpflichtet haben, wird ausdrücklich hingewiesen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. „>100.000 €“ oder „zwischen 100.000 und 200.000 €“). Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der ArbeitenBeschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte an, welche technischen Fachkräfte oder technische Stellen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Gehen Sie hierbei insbesondere darauf ein, wie Sie einen vor Ort-Service innerhalb von 24 Stunden am Aufstellort des Gerätes (University of Namibia (UNAM) in Windhoek, Namibia) gewährleisten können. Übersenden Sie hierzu bitte eine selbsterstellte Eigenerklärung.
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=794403
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=794403Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 12/09/202511:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7WocheInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Angaben, die gem. § 56 VgV nachgefordert werden dürfenAuftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578, Fax: +49 (0)228 / 94 99-163, zu richten.
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Identifikationsnummer: Leitweg-ID 991-06480-14Ort: BerlinPostleitzahl: 12205NUTS-3-Code: Berlin(DE300)Land: DeutschlandE-Mail: beschaffung@bam.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:BeschafferÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 3d210c25-dc7c-4698-94f0-441f16f6777b- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/08/202514:16Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch