Ausschreibungsdetails
(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR)
weiterhin ein breites Spektrum deutscher Partner, insbesondere kommunale und regionale Akteure, ansprechen
und dass diese ihre eigenen raumentwicklungsbezogenen Projekte in einen europäischen Kontext stellen. Dafür
müssen die Themen der künftigen Interreg B-Programme die aus deutscher Sicht relevanten räumlichen
Herausforderungen abdecken und die Programmstrukturen einen niedrigschwelligen Zugang auch von
Neueinsteigern und kleineren Verwaltungen und Institutionen ermöglichen. Programm- und Projektakteure sowie
Multiplikatoren sollen deshalb wirksam in Konsultationsprozesse zur Ausrichtung der Interreg B-Programme
2028-2034 einbezogen werden. Letztlich zielt das Projekt darauf, gute Rahmenbedingungen für eine starke
Beteiligung von deutschen Städten, Gemeinden und Regionen an der transnationalen Zusammenarbeit in der
Förderperiode 2028-2034 zu schaffen. Die Ergebnisse des Projekts dienen als Entscheidungsgrundlage für
BMWSB / BBSR und Länder für die Ausgestaltung der künftigen Interreg B-Programme mit deutscher
Beteiligung.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
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vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
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Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
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§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
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Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
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Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
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mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
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bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
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§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
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§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
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ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
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vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
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ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
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§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
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§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
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Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
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Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierzu ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122
ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit
§§ 42. ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeordnung - VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen; ein Nachweis der
finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
mittels anderer Belege ist nicht zulässig. Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung ist in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU)
2016/7 der Kommission vom 05. Januar 2016 zur Einführung des
Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3
vom 06.01.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben
bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür ist den Ausschreibungsunterlagen ein
vorausgefülltes Formular zur EEE beigefügt. Die espd-request.xml kann über den
Link: http://www.base.gov.pt /deucp/filter? lang=de hochgeladen und ausgefüllt
werden.
weiterhin ein breites Spektrum deutscher Partner, insbesondere kommunale und regionale Akteure, ansprechen
und dass diese ihre eigenen raumentwicklungsbezogenen Projekte in einen europäischen Kontext stellen. Dafür
müssen die Themen der künftigen Interreg B-Programme die aus deutscher Sicht relevanten räumlichen
Herausforderungen abdecken und die Programmstrukturen einen niedrigschwelligen Zugang auch von
Neueinsteigern und kleineren Verwaltungen und Institutionen ermöglichen. Programm- und Projektakteure sowie
Multiplikatoren sollen deshalb wirksam in Konsultationsprozesse zur Ausrichtung der Interreg B-Programme
2028-2034 einbezogen werden. Letztlich zielt das Projekt darauf, gute Rahmenbedingungen für eine starke
Beteiligung von deutschen Städten, Gemeinden und Regionen an der transnationalen Zusammenarbeit in der
Förderperiode 2028-2034 zu schaffen. Die Ergebnisse des Projekts dienen als Entscheidungsgrundlage für
BMWSB / BBSR und Länder für die Ausgestaltung der künftigen Interreg B-Programme mit deutscher
Beteiligung.
Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR)
7b0b610f-0518-4660-8f74-ba30e972f89a