Ausschreibungsdetails
Virtualisierung und mobile Kommunikation
Das Vergabeverfahren mit dem Aktenzeichen ZIB 12.19 - 9997/22/VV : 2 (Beratungsleistungen zu Hard- und Softwarethemen: IT-Netze (Los 2), TED-Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 130063-2024) musste in den Stand vor Auftragsbekanntmachung zurückversetzt werden und wird hier nach erfolgter Rückversetzung unter dem Aktenzeichen ZIB 12.19 - 9997/22/VV : 3 fortgeführt.
- "Eigenerklärung_Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden."
Die Leistungen sind deutschlandweit zu erbringen. In
Ausnahmefällen kann auch eine Leistungserbringung im
Ausland erforderlich sein.
Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten
Behörden, Einrichtungen und Organen auch alle weiteren
Behörden, Einrichtungen und Organe der unmittelbaren
Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland:
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH
ALDB GmbH
Alexander von Humboldt-Stiftung
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche
Bundespost
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesarbeitsgericht
Bundesarchiv
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesfinanzhof
Bundesgerichtshof
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen
Bundespolizei
Bundesrat
Bundesverwaltungsgericht
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz
BW Bekleidungsmanagement GmbH
BwFuhrparkService GmbH
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit
e.V.
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Deutsches Jugendinstitut e. V.
Deutsher Bundestag
Die Autobahn GmbH des Bundes
Eisenbahn-Bundesamt
Engagement Global gGmbH
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für
Tiergesundheit
gematik GmbH
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Germany Trade & Invest GmbH
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Informationstechnikzentrum Bund
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für
Kulturpflanzen
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Kuratorium für Waldarbeit & Forsttechnik e.V.
Max Rubner-Institut
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin
Nationale Anti Doping Agentur
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Postbeamtenkrankenkasse
Robert Koch-Institut
Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Statistisches Bundesamt
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Wissenschaft und Politik
Umweltbundesamt
Unfallversicherung Bund und Bahn
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Beratungsleistungen zu Technologieentwicklung, Cloud
Computing, Virtualisierung und mobile Kommunikation.
Die unter dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen können bis zu einer Höchstmenge von 85.000 Personentagen abgerufen werden. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht.
automatisch zweimalig um jeweils 12 Monate, sofern die
Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei
Monate vor Vertragsende widerspricht und sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird. Die maximale Laufzeit
der Rahmenvereinbarung beträgt demnach 48 Monate.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Umfang des Auftrages in Personentagen (PT) (bitte in Feld "Wert des Auftrags" eintragen),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der
- Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der
Angebotsfrist).
- Die Referenzen umfassen IT-Beratungsleistungen aus einem oder
mehreren der unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführten
Beratungsfelder mit einem Umfang von mindestens 30 Personentagen
(PT).
Mindestens eine Referenz umfasst dabei IT-Beratungsleistungen aus einem oder mehreren der unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung unter "Technologieentwicklung" aufgeführten Beratungsfelder mit einem Umfang von mindestens 30 PT.
Mindestens eine Referenz umfasst dabei IT-Beratungsleistungen aus einem oder mehreren der unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung unter "Cloud Computing, Virtualisierung" aufgeführten Beratungsfelder mit einem Umfang von mindestens 30 PT.
Mindestens eine Referenz umfasst dabei IT-Beratungsleistungen aus einem oder mehreren der unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung unter "Mobile Kommunikation" aufgeführten Beratungsfelder mit einem Umfang von mindestens 30 PT.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden nicht berücksichtigt.
Für die Referenzen kann die Vorlage "Vordruck_Referenzen" verwendet werden. Nutzen Sie die Vorlage, sofern erforderlich, bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in diesem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind.
Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre wird eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 260 Beschäftigten im Unternehmen insgesamt sowie von mindestens 107 Beschäftigten im Geschäftsbereich der vergabegegenständlichen Dienstleistungen gefordert.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der Beschäftigten der jeweiligen Bieterkonstellation addiert.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung unter Nutzung des Dokumentes "Formblatt Unternehmenszahlen", welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. In diesem Verfahren erfolgt die Angebotsbewertung anhand der erweiterten Richtwertmethode, siehe Vergabeunterlagen. Eine Erklärung der erweiterten Richtwertmethode kann der UfAB 2018 entnommen werden.
Die Ermittlung der Kennzahl (Z) für das Preis-Leistungs- Verhältnis erfolgt mittels Division der Leistungskennzahl (L), die für die Qualität des Angebots steht, durch die Preiskennzahl (P), die für den Angebotspreis steht. Auf Basis dieser Kennzahl (Z) wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Um das für den vorliegenden Fall optimale Angebot zu ermitteln, wird zudem ein Schwankungsbereich von 6 % für die Kennzahl der Wirtschaftlichkeit (Z) festgelegt. Als Ausgangswert dient das Angebot mit der höchsten Kennzahl der Wirtschaftlichkeit. Unterhalb der höchsten Kennzahl der Wirtschaftlichkeit erstreckt sich der Schwankungsbereich. Liegen weitere Angebote mit ihrer Kennzahl der Wirtschaftlichkeit (Z) innerhalb des Schwankungsbereichs, ist die niedrigste Preiskennzahl (P) entscheidend dafür, welches Angebot den Zuschlag erhält. Sollten diese Angebote dieselbe Preiskennzahl besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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