Ausschreibungsdetails
Die auszuführenden Leistungen sind im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung beschrieben und konkretisiert. Ziel des Vorhabens ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Betrieb einer Munitionsbergungsplattform auf dem Meer. Erst auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie ist die Entscheidung des BMUKN für ein Betreibermodell und die benötigten Fähigkeiten für den Betrieb möglich.
Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-VergabePlattformdes Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der
Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
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Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
industrielle Bergung aus und Entsorgung von Munitionsaltlasten auf dem Meer - näher. Frühzeitig im Entwicklungsstadium der Anlage ist es erforderlich, potenzielle Betreibermodelle für die Plattform zu betrachten, sich für ein geeignetes Betreibermodell zu entscheiden und den späteren Betreiber der Plattform zeitnah in die Entwicklungsprozesse einzubeziehen, d.h. über die Fortschritte bei der Entwicklung und den Bau der Munitionsentsorgungsplattform zu informieren und Rückkopplungen zu ermöglichen. Die durch die/den Auftragnehmer*in (AN) zu erbringenden – vielfach optionalen – Leistungen (siehe Punkt 3 der Leistungsbeschreibung) umfassen insoweit:
a) die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Betrieb einer Munitionsentsorgungsplattform,
b) die Durchführung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu dem oder
den in der Machbarkeitsstudie identifizierten, potenziellen Betreibermodell(en) sowie
c) die Begleitung der Einbindung des potenziellen Betreibers in die Umsetzung des Sofortprogramms.
Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen ist nicht Gegenstand der einzelnen Arbeitspakete.
Hierfür steht die von BMUKN beauftragte Kanzlei zur Verfügung.
Die Vorhaben dienen der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit.
Für alle Arbeitsschritte hat die/der AN eine enge Abstimmung mit dem BMUKN als Auftraggeberin (AG‘in), der Projektsteuerin und ggf. – nach besonderer Absprache mit der AG’in – auch
mit der mandatierten externen Rechtsanwaltskanzlei vorzusehen. Für die gesamte Laufzeit
des Vertrages sind eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu
benennen. Der Leistungsumfang wird in nachfolgenden Arbeitspaketen beschrieben. Die einzelnen Arbeitspakete bauen aufeinander auf, weshalb es bereits aus diesem Grund bei den jeweils vorgesehenen Leistungszeiträumen (z.B. bei Verzögerungen des bzw. der vorangehenden AP) ggf. dynamischen Anpassungen bedarf (zu weiteren Anpassungen im Leistungszeitraum s. Ziffer 4).
- Arbeitspaket 1.1: Machbarkeitsstudie – Ausarbeitung der Anforderungen an ein Betreibermodell und Identifizierung der benötigten Fähigkeiten der Munitionsentsorgungsplattform
- Arbeitspaket 1.2: Machbarkeitsstudie – Entwicklung von konkreten Betreibermodellen
- OPTIONAL: Arbeitspaket 2: Bewertung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der entworfenen Betreibermodelle
- OPTIONAL: Arbeitspaket 3: Begleitung der Implementierung des Betreibermodells
"Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Bewertet wird:
3.3.1 Erfahrung mit/im Bereich von Unterstützungsbzw. Beratungsleistungen in Zusammenhang mit dem Neubau und der Bereederung von Schiffen oder maritimen Plattformen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (mind. eine Referenz)
3.3.2 Erfahrung mit/im Bereich Unterstützungsbzw. Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau und dem Betrieb von maritimen Industrie- oder Forschungsanlagen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (mind. eine Referenz)
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird die/der Bewerber*in von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der
Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. Ausschluss, wenn aus Sicht der AG‘in die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotenzial fürInteressenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird. Hierzu wird die Eigenerklärung zur Neutralität (Formular 03.11 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03
"Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Bewertet wird:
3.4.1 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Projektleitung von Unterstützungs- bzw. Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem maritimen Sektor und insbesondere mit dem Neubau und der Bereederung von Schiffen oder maritimen Plattformen.
3.4.2 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen: Kenntnisse und Erfahrungen in der Unterstützungs- bzw. Beratungsleistung im maritimen Bereich.
3.4.3 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich
Fachmitarbeitende: betriebswirtschaftliche und technische Kenntnisse und Erfahrungen in der Unterstützungs- bzw. Beratungsleistung im maritimen Bereich.
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Darstellung, Erfahrung, Personal(Formular 3.13, ggf. i.V.m. 03.03.1 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der
Vergabeunterlagen ausgewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung Deutsche Sprache (Formular 03.24 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der
Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Frist für den Eingang der Angebote: 12/09/2025 10:00 Uhr statt 09/09/2025 10:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 64 Tag statt 67 Tag
Datum des Eröffnungstermins: 12/09/2025 10:01 statt 09/09/2025 10:01
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