Ausschreibungsdetails
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat die Aufgabe, Themen aus Wissenschaft und Forschung der allgemeinen Öffentlichkeit verständlich zu machen sowie Bürgerinnen und Bürger zum gesellschaftlichen Dialog über diese Themen zu befähigen.
Dazu gehörte der Einsatz des Wissenschaftsschiffes als eine zentrale Maßnahme der Wissenschaftskommunikation des BMFTR. Seit 2002 begleitet ein Ausstellungsschiff die Wissenschaftsjahre des BMFTR. Das Schiff legt jedes Wissenschaftsjahr von Mai bis September in rund 35 Städten in Deutschland (und teilweise in Österreich) an. Die Ausstellungen an Bord orientieren sich an dem jeweiligen Thema des Wissenschaftsjahres. Dialogveranstaltungen und Workshops begleiten den Ausstellungsbetrieb. Diese werden in enger Zusammenarbeit mit den angelaufenen Städten und Wissenschaftseinrichtungen durchgeführt.
Zum Gegenstand des Auftrags gehört die Gesamtkonzeption, die Gesamtsteuerung und die Koordination (inkl. Budgetplanung und Controlling), der Betrieb des Schiffes oder des binnenschifffahrtstauglichen Ausstellungsraums inkl. Routen- und Genehmigungsplanung, die Ausstellungskonzeption, -bau und -betrieb (inkl. Betrieb des Cafés), die Konzeption und Durchführung von Dialogveranstaltungen und Workshops an den Anlegestellen des Wissenschaftsschiffes und die begleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (inkl. Webauftritt und Buchungssystem) sowie die Einbindung der führenden Wissenschaftsorganisationen und Forschungsinstitutionen Deutschlands in die inhaltliche Konzeption der Ausstellungen und Begleitveranstaltungen.
Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat die Aufgabe, Themen aus Wissenschaft und Forschung der allgemeinen Öffentlich-keit verständlich zu machen sowie Bürgerinnen und Bürger zum gesellschaftlichen Dialog über diese Themen zu befähigen.
Dazu gehörte der Einsatz des Wissenschaftsschiffes als eine zentrale Maßnahme der Wissenschaftskommunikation des BMFTR. Seit 2002 begleitet ein Ausstellungs-schiff die Wissenschaftsjahre des BMFTR. Das Schiff legt jedes Wissenschaftsjahr von Mai bis September in rund 35 Städten in Deutschland (und teilweise in Öster-reich) an. Die Ausstellungen an Bord orientieren sich an dem jeweiligen Thema des Wissenschaftsjahres. Dialogveranstaltungen und Workshops begleiten den Ausstel-lungsbetrieb. Diese werden in enger Zusammenarbeit mit den angelaufenen Städten und Wissenschaftseinrichtungen durchgeführt.
Zum Gegenstand des Auftrags gehört die Gesamtkonzeption, die Gesamtsteuerung und die Koordination (inkl. Budgetplanung und Controlling), der Betrieb des Schiffes oder des binnenschifffahrtstauglichen Ausstellungsraums inkl. Routen- und Geneh-migungsplanung, die Ausstellungskonzeption, -bau und -betrieb (inkl. Betrieb des Ca-fés), die Konzeption und Durchführung von Dialogveranstaltungen und Workshops an den Anlegestellen des Wissenschaftsschiffes und die begleitende Presse- und Öf-fentlichkeitsarbeit (inkl. Webauftritt und Buchungssystem) sowie die Einbindung der führenden Wissenschaftsorganisationen und Forschungsinstitutionen Deutschlands in die inhaltliche Konzeption der Ausstellungen und Begleitveranstaltungen.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entspre-chende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Un-ternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden An-gaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betref-fende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
• Erfahrungen in der Bereitstellung eines ausstellungstauglichen Binnenschiffes oder schwimmenden Ausstellungsraumes
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung und Umsetzung eines Ausstel-lungskonzeptes
• Erfahrungen in zielgruppengerechter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Zielgruppe ist die allgemeine Öffentlichkeit und insbesondere Kinder und Ju-gendliche ab 12. Jahren (Schulklassen) sowie Familien
• Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Veranstal-tungen und Workshops
• Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Partnern, wie zum Beispiel Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens drei verschiedene Referenzen zu benennen.
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbei-ter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitar-beiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Leitung von Projekten, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Hierzu zählen Projekte der Steue-rung und Konzeption von Ausstellungen und Veranstaltungen, der Planung und Ent-wicklung von Schiffsrouten sowie der Koordination von Wissenschaftsorganisationen bzw. Forschungsinstituten (für eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznach-weis)
• fundierte Kenntnisse und Erfahrungen von Managementaufgaben in Projekten, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Hierzu zählen Pro-jekte der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie der Pres-se- und Medienarbeit (für eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznach-weis)
• fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Umsetzung und dem Bau von Ausstellungen (für eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis)
• fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der gestalterischen, technischen und wirtschaftlichen Planung von Ausstellungen (für eine/n Mitarbeiter/in mindes-tens ein Referenznachweis)
• fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Grafikdesign (für eine/n Mit-arbeiter/in mindestens ein Referenznachweis)
• fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Redaktion von Texten (für eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis)
• fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der technischen Umsetzung einer Ausstellung (für eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis)
sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV).
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.
1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information
an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10
Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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