Ausschreibungsdetails
Gleichzeitig erarbeitet das Team der neuen Ständigen Ausstellung die zukünftige Präsentation. Dieses hat das Konzept für die inklusiv und barrierefrei angelegte Ausstellung in zahlreichen Workshops mit in- und ausländischen Expertinnen und Experten sowie einem eigens eingesetzten Fachbeirat diskutiert und weiterentwickelt. Daran anknüpfend erfolgen aktuell die wissenschaftliche Ausarbeitung der Themen sowie die Auswahl der Objekte und deren Vorbereitung in den Restaurierungswerkstätten. Parallel dazu arbeitet seit Frühjahr 2024 das vom Deutschen Historischen Museum beauftragte Stuttgarter Gestaltungsbüro Atelier Brückner an der gestalterischen Umsetzung und Präsentation der neuen Ständigen Ausstellung; neben der eigentlichen Ausstellungsarchitektur wird auch die Ausstellungsgrafik sowie über den Nachunternehmer Licht Kunst Licht die Ausstellungsbeleuchtung von Atelier Brückner geplant und umgesetzt.
Im Unterschied zur 2021 geschlossenen Dauerausstellung gliedert sich die neue Ständige Ausstellung in klar voneinander getrennte Bereiche mit unterschiedlichen Funktionen und Zielgruppen: Im Obergeschoss eine chronologische Erzählung, im Erdgeschoss eine Ausstellung für Kinder und Familien, Bildungsräume, ein Bereich zur Geschichte des Zeughauses sowie ein Bereich, der sich Fragen des Sammelns und der Objektüberlieferung widmet („Arsenal“).
Das zentrale Medium aller Ausstellungsbereiche sind aus der Sammlung ausgewählte Objekte, ergänzt um Leihgaben aus anderen Sammlungen oder Privatbesitz. Die Objekte ergänzen sollen grafische Elemente (z. B. Karten, Statistiken, Collagen, großformatige Reproduktionen und Zitate, Illustrationen), Hands-On-Stationen sowie eine Bandbreite digitaler Medien. Nach gegenwärtigem Planungsstand sind rund 200 digitale Medienstationen unterschiedlichster Art vorgesehen, die von Ein- und Mehrfachprojektionen, Monitoren, Touch-Monitoren, interaktiven Medienstationen über gesonderte Musikräume bis zu einfachen Audiostationen reichen. Digitale Medien sollen Objekte aufschlüsseln, Ereignisse, Strukturen und Sachverhalte veranschaulichen, das Besuchserlebnis verstärken, unterschiedliche Besuchertypen ansprechen und allen Besuchergruppen vielfältige Möglichkeiten der Interaktion bieten.
Für die damit verbundene technische Medienplanung (Medientechnische Konzeption, Planung inkl. Kostenermittlung und Koordination der fest installierten digitalen Medien in der neuen Ständigen Ausstellung) ist nach innovativen Lösungen zu suchen. Für den AG sind dabei folgende Aspekte von großer Bedeutung:
• Ganzheitliches Medienkonzept
• Wirtschaftlichkeit, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sowohl in der baulichen Umsetzung als auch im Betrieb
• Enge Abstimmung mit den Ausstellungsgestaltern sowie den anderen beteiligten Fachplanern, insbesondere den Planern der neuen IT-Infrastruktur und dem BBR
• Dialogbereitschaft mit internen und externen Produzenten digitaler Medien (Content/Programmierung)
• Berücksichtigung von Aspekten der Inklusion und Barrierefreiheit bei der Auswahl der Medientechnik
• Termingerechte Installation und Inbetriebnahme der Medientechnik
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der
„Fachplanung Technische Ausrüstung“ gem. HOAI 2021 §55 in Verbindung mit Anlage 15 (Anlagengruppe 5), LPH 1 bis 9.
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Im Unterschied zur 2021 geschlossenen Dauerausstellung gliedert sich die neue Ständige Ausstellung in klar voneinander getrennte Bereiche mit unterschiedlichen Funktionen und Zielgruppen: Im Obergeschoss eine chronologische Erzählung, im Erdgeschoss eine Ausstellung für Kinder und Familien, Bildungsräume, ein Bereich zur Geschichte des Zeughauses sowie ein Bereich, der sich Fragen des Sammelns und der Objektüberlieferung widmet („Arsenal“). Im Erdgeschoss befinden sich des Weiteren ein Haupt- und ein Nebenfoyer. Näher über das Ausstellungskonzept informiert die Anlage 09 Kurzfassung Exposé.
Das zentrale Medium aller Ausstellungsbereiche sind aus der Sammlung ausgewählte Objekte, ergänzt um Leihgaben aus anderen Sammlungen oder Privatbesitz. Die Objekte ergänzen sollen grafische Elemente (z. B. Karten, Statistiken, Collagen, großformatige Reproduktionen und Zitate, Illustrationen), Hands-On-Stationen sowie eine Bandbreite digitaler Medien. Nach gegenwärtigem Planungsstand sind rund 200 digitale Medienstationen unterschiedlichster Art vorgesehen, die von Ein- und Mehrfachprojektionen, Monitoren, Touch-Monitoren, interaktiven Medienstationen über gesonderte Musikräume bis zu einfachen Audiostationen reichen. Digitale Medien sollen Objekte aufschlüsseln, Ereignisse, Strukturen und Sachverhalte veranschaulichen, das Besuchserlebnis verstärken, unterschiedliche Besuchertypen ansprechen und allen Besuchergruppen vielfältige Möglichkeiten der Interaktion bieten.
Für die damit verbundene technische Medienplanung (Medientechnische Konzeption, Planung inkl. Kostenermittlung und Koordination der fest installierten digitalen Medien in der neuen Ständigen Ausstellung) ist nach innovativen Lösungen zu suchen. Für den AG sind dabei folgende Aspekte von großer Bedeutung:
• Ganzheitliches Medienkonzept
• Wirtschaftlichkeit, Langlebigkeit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sowohl in der baulichen Umsetzung als auch im Betrieb
• Enge Abstimmung mit den Ausstellungsgestaltern sowie den anderen beteiligten Fachplanern, insbesondere den Planern der neuen IT-Infrastruktur und dem BBR
• Dialogbereitschaft mit internen und externen Produzenten digitaler Medien (Content/Programmierung)
• Berücksichtigung von Aspekten der Inklusion und Barrierefreiheit bei der Auswahl der Medientechnik
• Termingerechte Installation und Inbetriebnahme der Medientechnik
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der
„Fachplanung Technische Ausrüstung“ gem. HOAI 2021 §55 in Verbindung mit Anlage 15 (Anlagengruppe 5), LPH 1 bis 9.
Der Vertragsentwurf kann der Anlage 06 Vertragsentwurf mit den Anlagen _02 Präzisierende und ergänzende Leistungsanforderung, _03 Berichtswesen, _06 AVB gem. RBBau entnommen werden.
Die aktuelle Grobkostenschätzung beläuft sich für die gesamte Medientechnik (exkl. Ausleihgeräte für den Mediaguide) auf 2.000.000 € netto. Der AN hat das Vorhaben so auszurichten, dass die vorgesehenen Gesamtkosten der Medientechnik durch die Planung, Durchführung sowie Zuarbeit der weiteren an der Planung fachlich Beteiligten nicht überschritten werden. Dem Büro obliegt diesbezüglich eine umfassende Hinweispflicht gegenüber dem AG nebst Unterbreitung von Optimierungsvorschlägen.
Alle weiteren Bewerber haben einen Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister oder vergleichbar einzureichen.
Alle weiteren Bewerber haben einen Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister oder vergleichbar einzureichen.
Erklärung dass Bewerber nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in* berechtigt ist
Nachweis der Eignung der techn. Leitung
Der Nachweis der fachlichen Eignung der nachfolgenden Person/en ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten- / Ingenieurkammer zu führen (Büroinhaber*in, Geschäftsführer*in, Gesellschafter*in, Führungskraft)
Nachweis der Eignung des Projektteams
Die Qualifikationen der vorgesehenen Projektleitung, stellvertretenden Projektleitung und Objektüberwachung ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architektenkammer zu führen.
Nachweis der Mitarbeiter im Bereich Planung Medientechnik
Mindestanforderung: Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Führungskräfte) mit einem Studienabschluss der Fachrichtung Medientechnik, Medienbetriebstechnik oder mit mehr als 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich Planung Medientechnik: mind. 3 pro Jahr im Durchschnitt.
Jährliches Mittel der Mitarbeiter der letzten 3 Jahre mit einem Studienabschluss der Fachrichtung Medientechnik, Medienbetriebstechnik oder mit mehr als 10 Jahren Berufserfahrung im Bereich Planung Medientechnik; maßgeblich sind Mitarbeiter*innen in Vollzeit, inkl. Büro-Inhaber*in bzw. -Geschäftsführer*in; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente entsprechend umzurechnen.
Die hier aufgeführten Anforderungen werden im Auftragsfall benötigt. Der Bewerber erklärt, dass er die folgenden Anforderungen erfüllt:
Erbringung von Planungsdienstleistungen unter Einsatz von CAD in allen Leistungsphasen, in 2D als pdf, in 3D als pdf und dwg zur Verfügung zu stellen.
Vorhalten eines AVA-Programms mit einer zertifizierten Schnittstelle nach GAEB-Standard.
Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber genau drei Referenzen berücksichtigt. Werden mehr als drei Referenzen benannt, so werden nur die mit Nr. 06.01, Nr. 06.02 und Nr. 06.03. benannten Referenzen berücksichtigt. Werden weniger als drei Referenzen benannt, so wird die Bewerbung vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Für jede zu wertende Referenz ist ein Formblatt 6 auszufüllen sowie genau ein DIN-A4 Blatt (einseitig, Hochformat), das technische Angaben und aussagekräftige Fotografien zur eingesetzten Medientechnik enthält und mit der Referenznummer sowie dem Büronamen bezeichnet ist, einzureichen. Die beiliegende Wertungsmatrix (vgl. Anlage 03) ist hierbei zu beachten.
Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde. Als vergleichbare Leistung gilt die Planung Medientechnik im Rahmen der Bauaufgabe „Individuell gestalteter Ausstellungs- oder Museumsbereich“.
Mindestanforderungen:
Eine vergleichbare Leistung mit der Zuordnung „Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB § 103“;
Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Erbringung von mindestens LPH 2 bis 3 und 5 bis 8 HOAI oder äquivalente Leistungsphasen HOAS (=Honorarordnung für Ausstellungsgestalter);
Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Kosten für die Medientechnik ≥ 500.000 € netto (bezogen auf Baupreisindex Q1/2021);
Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit einer Ausstellungsfläche ≥ 2.000 m²;
Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit einer permanenten Ausstellung (Dauerausstellung).
Die fünf Mindestanforderungen müssen in den genau 3 Referenzprojekten jeweils nur einmal erfüllt sein; die Kombination dabei ist beliebig. Teilnahmeanträge, welche die genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind leistungsbezogene Unterlagen, die für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes relevant sind.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt. Gemäß § 160 Abs.3 Nr.1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Fachbereich Geschäftsbesorgung und Beschaffung des DHM) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus dem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innrhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriten §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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