Ausschreibungsdetails
Es soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden, die es den BT ermöglicht, Unterstützungsleistungen
● für die Erstellung von themenbezogenen Drehbüchern als Grundlage für die Erstellung eines WBT,
● für die Erstellung und Vertonung von barrierefreien WBT auf Grundlage eines vorliegenden Drehbuchs,
● für die Aktualisierung und/oder Weiterentwicklung bestehender WBTs
dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen
Führungszeugnisses) verlangt werden.
2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der
abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
3. Gemäß der EU-Verordnung 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen besteht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Melde- bzw. Erklärungspflicht. Das Beschaffungsamt des BMI ist verpflichtet, die eingereichten Meldungen bzw. Erklärungen an die EUKommission weiterzuleiten und Bewerber/Bieter bei Nichtbeachtung bestimmter Vorgaben aus dem Verfahren
auszuschließen. Nähere Informationen finden Sie im Dokument "Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen" sowie im Dokument "Hinweise für Bewerber und Bieter zum Formular FS-PP für die Meldung finanzieller Zuwendungen im Rahmen öffentliche Vergabeverfahren gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560.
Es sollen themenbezogene Drehbücher als Grundlage für die Erstellung eines WBTs erstellt werden, barrierefreie WBTs auf Grundlage eines Drehbuchs vertont und erstellt werden und bestehende WBTs aktualisiert und/oder weiterentwickelt werden .
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von 14.800.000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 4 Jahren, ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht.
- Auswärtiges Amt
- Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
- Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Bundesamt für Logistik und Mobilität
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bundesamt für Soziale Sicherung
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesanstalt für Gewässerkunde
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_1; BIMASRM_5
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
- Bundesanstalt für Wasserbau
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
- Bundesministerium der Finanzen
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Bundespolizeiakademie
- Bundesrechnungshof
- Bundessortenamt
- Bundesverfassungsgericht
- Bundesverwaltungsamt
- Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
- BwConsulting GmbH
- BwFuhrparkService GmbH
- Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Deutscher Bundestag
- Deutscher Wetterdienst
- Deutsches Jugendinstitut e.V.
- Die Autobahn GmbH des Bundes
- Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
- Friedrich Ebert Stiftung e.V.
- Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
- Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
- Generalzolldirektion Direktion
- German Institute of Development and Sustainability (IDOS)
- Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
- Informationstechnikzentrum Bund
- Johann Heinrich von Thünen-Institut
- Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
- Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Die Leistungen werden deutschlandweit erbracht.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung).
• Mindestens eine Referenz umfasst einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB.
• Bei den Referenzprojekten handelt es sich um die Erstellung von E-Learning-Produkten mit dem Schwerpunkt Web Based Trainings (WBTs).
• Der Auftragswert betrug mindestens 25.000,00 EUR netto.
• Es wird die Erstellung / Entwicklung von allen nachfolgend genannten multimedialen Elementen nachgewiesen, insgesamt muss über alle Referenzen hinweg jedoch jedes Element nur mindestens einmal erfüllt sein:
1 .Barrierefreie Animation (technische Umsetzung (Comic etc.) in den Darstellungen) -Barrierefreiheit nachgewiesen BIK BITV-Test oder ein gleichwertiges Zertifikat
2. Barrierefreies Lernvideo (natürliche Protagonisten in den Darstellungen) - Barrierefreiheit nachgewiesen BIK BITV-Test oder ein gleichwertiges Zertifikat
3. Simulation (interaktive, digitale Umgebung, die reale Situationen nachbildet)
4. Lernspiel (Kombination aus Elementen von Spielen und Lerninhalten)
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen kann die Vorlage "Vordruck Referenzen" verwendet werden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in dem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Die durchschnittliche Anzahl pro Geschäftsjahr muss mindestens 45 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten betragen.
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe muss die Mindestanzahl erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Der Umsatz muss mindestens 3.700.000,00 EUR pro Jahr betragen.
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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