Ausschreibungsdetails
gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente
einzureichen:
- "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem
Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur
Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Aus der Rahmenvereinbarung über "Nachhaltige Thin Clients (produktneutral) und Zusatzleistungen" kann bis zu einem Höchstwert von 17.000.000 € netto abgerufen werden.
Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind:
ALDB GmbH
Alexander von Humboldt-Stiftung
Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
BG Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation
Bund der Vertriebenen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesarchiv
Bundesgerichtshof
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundeskanzleramt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für Verkehr
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesnachrichtendienst
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundessortenamt
Bundessozialgericht
Bw Bekleidungsmangement GmbH
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Die Autobahn GmbH des Bundes
DRK Suchdienst
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Generaldirektion Wasserstrassen und Schifffahrt (alle Standorte)
Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
German Institute of Development and Sustainability (IDOS)
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Informationstechnikzentrum Bund
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Kraftfahrt-Bundesamt
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V.
Kuratorium für Waldarbeit & Forsttechnik e.V.
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Umweltbundesamt
Unabhängiger Kontrollrat
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung, Leistungsumfang
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen
• Dauer der Leistung
• Wert des Auftrages: Gesamter Auftragswert (netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro Mindestwert: 25.000 € netto
• Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (MM/JJJJ - MM/JJJJ).
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
- Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation
- Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber
• Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich): Explizite Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelte.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung).
Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem
Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung, Leistungsumfang
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen
• Dauer der Leistung
• Wert des Auftrages: Gesamter Auftragswert (netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro Mindestwert: 125.000 € netto
• Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (MM/JJJJ - MM/JJJJ).
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
- Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation
- Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber
• Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich): Explizite Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelte.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung).
Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als
bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem
Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Es wird eine durchschnittlicher Mindestumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich Dienstleistungen im IT-Bereich pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren von 50.000 € netto gefordert.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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