Ausschreibungsdetails
Der Ausbau der HOW ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 sowie im WaStrAG festgeschrieben. Gemäß § 14 WaStrG bedarf der Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen der vorherigen Planfeststellung. Gemäß UVPG ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Die hier ausgeschriebene Planungsleistung umfasst alle, zur Erlangung eines Planfeststellungsbeschlusses erforderlichen, technischen Planungen für das genannte Ausbauvorhaben. Planungsinhalt ist die Klärung und Erläuterung aller technischen, konstruktiven und bautechnologischen Fragestellungen, welche für das Planfeststellungsverfahren wesentlich sind und darauf basierend die Ermittlung aller relevanten Eingriffe und Eingriffsgrenzen.
Planungsteile sind im Wesentlichen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1-4
- Tragwerksplanung LPH 1-3
- Technische Ausrüstung LPH 1-4
- sonstige besondere Leistungen
* Anfragen sind in Textform über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Angebots von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die eVergabeplattform des Bundes allen für das Verfahren registrierten Teilnehmern mit.
* Anfragen von interessierten Unternehmen sollen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge / der Angebotsfrist in Textform bei der Kontaktstelle ORG 0001 vorliegen.
GWB (fakultative Ausschlussgründe) – diese werden mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ überprüft.
Der Ausbau der HOW ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 sowie im WaStrAG festgeschrieben. Gemäß § 14 WaStrG bedarf der Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen der vorherigen Planfeststellung. Gemäß UVPG ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Die hier ausgeschriebene Planungsleistung umfasst alle, zur Erlangung eines Planfeststellungsbeschlusses erforderlichen, technischen Planungen für das genannte Ausbauvorhaben. Planungsinhalt ist die Klärung und Erläuterung aller technischen, konstruktiven und bautechnologischen Fragestellungen, welche für das Planfeststellungsverfahren wesentlich sind und darauf basierend die Ermittlung aller relevanten Eingriffe und Eingriffsgrenzen.
Planungsteile sind im Wesentlichen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1-4
- Tragwerksplanung LPH 1-3
- Technische Ausrüstung LPH 1-4
- sonstige besondere Leistungen
- Stufe 1 - Grundlagenermittlung / Vorplanung u. besondere Leistungen
- Stufe 2 - Entwurfs- und Genehmigungsplanung u. besondere Leistungen
Die Konkretisierung der Vorgehensweise sowie der Inhalte der stufenweisen Vergabe ist den Vertragsanlagen 3 (Abs.3.3) und 4 zu entnehmen.
Angaben mit Formblatt 133/333b V2.6 Eigenerklärung Eignung EU (Stand 04/2025)
Vergleichbare Planungsleistungen werden wie folgt definiert:
Es sollen hier technische Planungen im Wasserbau der Leistungsbereiche Objektplanung, Tragwerksplanung und technische Ausrüstung Berücksichtigung finden.
Es wird der Mittelwert des Gesamtumsatzes vergleichbarer Dienstleistungen über die letzten drei Jahre bewertet.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: >= 1.600.000 €/a
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: >= 1.200.000 €/a
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: >= 800.000 €/a
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: -
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: >= 450.000 €/a
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: < 450.000 €/a
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt (0 Punkte), ist die Eignung damit nicht nachgewiesen und deshalb wird der Bewerber nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Angabe mit Formblatt 133/333b V2.6 Eigenerklärung Eignung EU (Stand 04/2025)
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: >= 12 MA/a
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: -
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: >= 9 MA/a
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: -
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: >= 6 MA/a
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: < 6 MA/a
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt (0 Punkte), ist die Eignung damit nicht nachgewiesen und deshalb wird der Bewerber nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Angaben mit Formblatt 133/333b V2.6 Eigenerklärung Eignung EU (Stand 04/2025)
Gefordert ist die Angabe der Namen und der geeigneten beruflichen Qualifikationen der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen für:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung
Hiermit wird abgesichert, dass für jede Teilleistung qualifizierte Mitarbeiter vorgehalten sind. Mehrfachnennungen von Mitarbeitern sind möglich.
Es handelt sich um eine Mindestanforderung.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt (0 Punkte), ist die Eignung damit nicht nachgewiesen und deshalb wird der Bewerber nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Angabe mit Formblatt 133/333b V2.6 Eigenerklärung Eignung EU (Stand 04/2025)
Gefordert sind folgende Programme:
- Programme zur Erstellung der aktuellen docx-, xlsx-, pptx-Formate
- Programme zur Erstellung von pdf und pdf/A Formaten
- Microstation mit aktueller WSV-Umgebung
Hiermit wird abgesichert, dass die geforderten Arbeitsergebnisse den den technischen Anforderungen an die Datenlieferung entspricht (konkrete Anforderung siehe RiDaLi).
- erforderliche Statikprogramme, die die Erfüllung der Leistungsteile der Tragwergsplanung fachgerecht erwarten lassen. Die verwendeten Programme sind zu benennen.
Angaben mit Formblatt 133/333b V2.6 Eigenerklärung Eignung EU (Stand 04/2025)
Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
• Kurze allgemeine Projektdarstellung (Projektbezeichnung, Projektbeschreibung)
• Allgemeine Beschreibung (Leistungszeitraum, Auftraggeber, Rechnungswert)
• Erbrachte Leistungen (bearbeitete und abgeschlossene Fachplanungen / Leistungsbereiche, Leistungsphasen, Honorarzone)
Bewertungsmaßstab:
Die Mindestanforderung an die Referenzen sind:
- Planung wasserbaulicher Ingenieurbauwerke
- Schwerpunkt Objektplanung (gem. HOAI §41 Pkt. 3.) mindestens LPH 1-4 und Tragwerksplanung (HOAI §49), mindestens LPH 1-3
- Bauvolumen >= 5.000.000 €
0 Punkte --> Nichterfüllung der Mindestanforderungen
1 Punkte --> Erfüllung der Mindestanforderung
Zusätzlich erhält einen weiteren Punkt ein Referenzprojekt, welches folgende Kriterien erfüllt:
+ 1 Punkt --> Bauvolumen > 10.000.000 €
+ 1 Punkt --> Planung für ein WSV – Projekt
+ 1 Punkt --> Planung im Rahmen einer Planfeststellung
+ 1 Punkt --> Planung eines Ausbaus oder Neubaus eines Kanals
Es wird die fachliche Qualifikation anhand vergleichbarer Leistungen geprüft. Je größer die Überseinstimmung mit den gesamten, zu vergebenden Teilleistungen, desto besser wird die fachliche Eignung eingestuft.
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt:
Referenzen mit:
- Erfüllung der Mindestanforderungen,
- Bauvolumen > 10.000.000 €
- WSV-Projekt
- Planfeststellung
- Ausbau oder Neubau Kanal
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt:
Referenzen mit:
- Erfüllung der Mindestanforderungen,
sowie Erfüllung von drei der folgenden Kriterien:
- Bauvolumen > 10.000.000 €
- WSV-Projekt
- Planfeststellung
- Ausbau oder Neubau Kanal
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt:
Referenzen mit:
- Erfüllung der Mindestanforderungen,
sowie Erfüllung von zwei der folgenden Kriterien:
- Bauvolumen > 10.000.000 €
- WSV-Projekt
- Planfeststellung
- Ausbau oder Neubau Kanal
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt:
Referenzen mit:
- Erfüllung der Mindestanforderungen,
sowie Erfüllung von einem der folgenden Kriterien:
- Bauvolumen > 10.000.000 €
- WSV-Projekt
- Planfeststellung
- Ausbau oder Neubau Kanal
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt:
Referenzen mit:
- Erfüllung der Mindestanforderungen,
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt:
Es werden mindestens zwei Referenzen gewertet. Die Anzahl der Referenzen wird nach oben nicht begrenzt.
Die Referenzen sollten im Wertungszeitraum (Projektfertigstellung seit 2018) abgeschlossen sein.
Die Wertung erfolgt über Mittelbildung aller vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen, die vorgelegt werden.
Falls ein Bewerber nur eine einzige geeignete Referenz einreicht, erfolgt die Mittelwertbildung noch für ein weiteres, fiktives Referenzobjekt, welches mit 0 Punkten bewertet wird.
Beispiel:
Es liegt nur eine Referenz vor, diese wird mit 4 Punkten bewertet; der Bewerber erhält dann insgesamt (4 + 0)/2 = 2 Punkte).
Referenzobjekte, die noch in Bearbeitung sind, werden nur berücksichtigt, wenn der Auftraggeber bestätigt, dass ihm wesentliche Ergebnisse vorliegen und auch bereits von ihm geprüft wurden.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt (0 Punkte), ist die Eignung damit nicht nachgewiesen und deshalb wird der Bewerber nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Zuschlagskriterien (Formblatt 313-L/F)) aufgeführt.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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