Ausschreibungsdetails
Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß o. g. Rechtsgrundlage zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeiter zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich aller Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen. Dies umfasst insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Onlineportals.
Die Rahmenvereinbarung soll auch auf Beamte Anwendung finden, sobald eine gesetzliche Grundlage für die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing im Thüringer Besoldungsgesetz geschaffen wurde.
Der Landkreis Unstrut-Hainich möchte daher den derzeit ca. 800 Mitarbeitenden ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Dienstradleasing anbieten.
Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt.
Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform bereitgestellt. Nur wenn Sie sich registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen. Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig und regelmäßig über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen und Bieterfragen auf der e-Vergabe-Plattform zu informieren. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens veröffentlichten Änderungen an den Unterlagen und Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Kalkulations- oder Angebotsfehler, die auf nicht beachtete Änderungen oder ergänzende Informationen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Bieters.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind (z. B. Auswirkungen auf die Preisermittlung, unvollständige/unverständliche Vergabeunterlagen), so ist der Auftraggeber unverzüglich und rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist zu informieren (siehe Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen).
2. Nachweis der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Die Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) liegt den Vergabeunterlagen bei. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Präqualifikation/Unterlagen/die Eigenerklärung zur Eignung (124)/EEE auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
3. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer.
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV bei.
Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß o. g. Rechtsgrundlage zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeiter zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich aller Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen. Dies umfasst insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Onlineportals.
Die Rahmenvereinbarung soll auch auf Beamte Anwendung finden, sobald eine gesetzliche Grundlage für die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing im Thüringer Besoldungsgesetz geschaffen wurde.
Der Landkreis Unstrut-Hainich möchte daher den derzeit ca. 800 Mitarbeitenden ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Dienstradleasing anbieten.
a) Eintragung beim zuständigen Berufs- oder Handelsregister
b) Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
c) Angabe Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Nachweis der Eignung siehe zusätzliche Informationen
d) Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das Finanzierungsleasing nach § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) - Auftragnehmer oder Zusammenarbeit mit Leasinggesellschaft mit entsprechender Erlaubnis (Prüfung durch die Vergabestelle über die Unternehmensdatenbank der BaFin)
a) Angabe Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
c) den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung wird nachgekommen
- Nachweis der Eignung siehe zusätzliche Informationen
d) Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. 3 Mio. € Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden und mind. 100.000 € bei Vermögensschäden mit mindestens zweifach maximierter Leistung je Versicherungsjahr (Abgabe Versicherungsbestätigung nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsabgabe) oder wenn diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht wie gefordert besteht, eine Eigenerklärung des Bieters, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird sowie eine Bestätigung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer derartige Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Bieter bereit ist (Versicherungspolice in Kopie ist bis zum Vertragsbeginn einzureichen). Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen zur Versicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
a) Drei Referenzen, bei denen vergleichbare Leistungen durch den Bieter/die Bietergemeinschaft innerhalb der letzten fünf Kalenderjahren erbracht wurden. Als vergleichbar zählen Leistungen bei Fahrradleasing im Rahmen von Entgeltumwandlung mit jeweils mindestens 50 abgeschlossenen Fahrradleasingverträgen (inkl. Versicherungs- und Wartungsverträge) unter Einbindung eines Onlineportals und der Nutzung eines Händlernetzes. Anzugeben sind Name des Leasingnehmers, Beschreibung des Projekts, Umsetzungszeitraum, Anzahl der Verträge, Kontaktdaten einer Auskunftsperson des Leasingnehmers). Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bieter / die Bietergemeinschaft selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung ist nicht ausreichend. Mindestens ein Einzel-Leasingvertrag muss das reguläre Vertragsende erreicht haben.
b) Bereitstellung eines ausreichend großen Händlernetzes
Mindestanforderung: 21 kooperierende Fahrradfachhändlern (vertraglich gebundene Händler), welche sich wie folgt verteilen müssen:
- 3 Händler in 99974 Mühlhausen/Thüringen
- 2 weitere Händler im Landkreis Unstrut-Hainich
- jeweils 2 Händler in den Landkreisen Wartburgkreis, Gotha, Sömmerda, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Eichsfeld, Werra-Meißner-Kreis und der kreisfreien Stadt Erfurt (gesamt 16)
Mindestens zwei Händler müssen einen barrierefreien Zugang gewährleisten.
c) Bereitstellung eines barrierefreien Onlineportales
- Bereitstellung Testzugang (ggf. Testsystem) für Arbeitgeber/Mitarbeiter
- gültiger Nachweis (Konformitätserklärung, Zertifikat oder BITV-Test) über die Erfüllung der Barrierefreiheit (vgl. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) oder Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) - Sofern ein entsprechender Nachweis noch nicht vorliegt, reicht zunächst die dokumentierte Beantragung aus. Diese gilt im Rahmen der Nachweispflicht als vorübergehend ausreichend, bis der eigentliche Test bzw. die Zertifizierung abgeschlossen und der endgültige Nachweis erbracht ist.
d) Vorlage einer gültigen Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) des Auftragnehmers (z. B. nach ISO 27001 oder vergleichbar)
e) Bereitstellung der allgemeinen Leasingbedingungen, Versicherungsbedingungen, Vertragsbedingungen für den Inspektions-/Wartungsvertrag, Muster Einzelleasingvertrag und Überlassungsvertrag
Für die erforderlichen Preisangaben ist das Preisblatt zu verwenden. Maßgeblicher Preis ist die Gesamtsumme.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 300 Punkte.
0 Punkte erhalten Angebote, welche mindestens doppelt so teuer wie das günstigste Angebot sind.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation:
300 Punkte - [(zu bewertender Preis - günstigster Preis) / günstigster Preis] x 300 Punkte
Maßgeblich für die Bewertung ist die mit dem Angebot eingereichte Eigenerklärung Händlernetz i. V. m. der Händlerliste (jede Filiale zählt) in den unter Eignungskriterien genannten Gebieten.
Das Angebot mit den meisten Fahrradfachhändlern in den genannten Gebieten (HZmax) erhält 100 Punkte.
Das Angebot mit den wenigsten Fahrradfachhändlern in den genannten Gebieten (HZmin) erhält 0 Punkte.
Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Anzahlen von Fahrradfachhändlern in den genannten Gebieten erfolgt über eine lineare Interpolation:
100 Punkte / (HZmax. – HZmin.) x (zu bewertende Anzahl – HZmin)
Zur Beurteilung vom Onlineportal sind die Bieter verpflichtet mit Angebotsabgabe einen Link zum Onlineportal (ggfs. Testsystem) sowie Zugangsdaten für je eine Testkennung (Gastzugang) für Arbeitgeber/Mitarbeiter einzureichen. Die Zugangsdaten dienen zur Erprobung der Abläufe, der intuitiven Bedienbarkeit sowie zum Testen der weiteren Angebote (Verwaltung) im Onlineportal. Für den Arbeitgeberbereich und den Mitarbeiterbereich werden jeweils max. 100 Punkte vergeben.
Die zu bewertenden Aspekte und der Bewertungsmaßstab sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Zur Bewertung bildet der Auftraggeber eine Bewertungskommission mit fünf Mitgliedern. Die Einzelbewertungen der Kommissionsmitglieder werden addiert und durch fünf geteilt. Der so ermittelte Mittelwert stellt die erreichten Punktzahlen des jeweiligen Bieters dar.
Zur Beurteilung der Angebotsqualität sind die Bieter verpflichtet, auftragsbezogen, konkret und nachvollziehbar auf die in der Leistungsbeschreibung in Ziffer 2 genannten Leistungsanforderungen im vorzulegenden Konzept einzugehen. Für eine effiziente Bewertung ist die Fundstelle im Konzept in der Bewertungsmatrix einzutragen.
Für Implementierung u. a. / Vertragsdurchführung und -änderungen / Ablauf des Bestellprozesses / Prozess ab Bereitstellung des Fahrrades / Serviceleistungen (Wartung, Reparatur, Inspektion) / Versicherungskonzept und Schadensabwicklung / Störfallmanagement / Abrechnungsprozess und Rückgabe werden jeweils max. 50 Punkte vergeben.
Die zu bewertenden Aspekte und der Bewertungsmaßstab sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Zur Bewertung bildet der Auftraggeber eine Bewertungskommission mit fünf Mitgliedern. Die Einzelbewertungen der Kommissionsmitglieder werden addiert und durch fünf geteilt. Der so ermittelte Mittelwert stellt die erreichten Punktzahlen des jeweiligen Bieters dar.
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