Ausschreibungsdetails
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den zu Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des
Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion
"Angebot abgeben"
einzureichen. Zur schnelleren Auswertung werden die Bieter gebeten, die Dateien
sind im Ursprungsformat einzureichen und ihre Angebotsunterlagen nicht in
einem zip-Archiv einzureichen.
Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail,
per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-
Plattform des Bundes als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und
können nicht berücksichtigt werden.
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente
werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des
Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu
beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem
Auftraggeber ist nicht gestattet.
insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe
gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und –Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
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Unternehmensprofil
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es ist ein jährlicher Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei (3) Jahre von mindestens 750.000,- EUR (netto) nachzuweisen.
Es ist ein jährlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags im Durchschnitt der letzten drei (3) Jahre von mindestens 250.000,- EUR (netto) nachzuweisen.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein:
Personenschäden: mind. 2.500.000,00 EUR
Sachschäden: mind. 2.500.000,00 EUR
Vermögensschäden: mind. 250.000,00 EUR
Abhandenkommen beweglicher Sachen: 250.000,00 EUR
Abhandenkommen Schlüssel/Codekarten: 250.000,00 EUR
Sachschäden: mind. 1.000.000,00 EUR
1
Vermögensschäden: mind. 1.000.000,00 EUR
1
Daten- und Cyberschäden: mind. 100.000,00 EUR
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
1
Es gelten folgende Mindeststandards:
1
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.
1
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
• Leistungserbringung für einen öffentlichen AG im Sinne des § 99 GWB
• Die Referenzleistungen müssen ein jährliches Auftragsvolumen von mindestens 150.000,- € netto je Referenzauftrag nachweisen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, dass auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Über die vergangenen drei (3) Geschäftsjahre müssen mindestens zwanzig (20) Beschäftigte als Einsatzkräfte im Objektschutz und/oder Pförtnerdienst durchschnittlich in Vollzeit beschäftigt worden sein.
Über die vergangenen drei (3) Geschäftsjahre müssen mindestens zehn (10) Führungskräfte als Objektleiter durchschnittlich in Vollzeit beschäftigt worden sein.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Das Bestehen eingerichteter Umweltmanagementmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015 oder vergleichbar nachzuweisen.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
1
Das Bestehen eingerichteter Qualitätssicherungsmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar nachzuweisen.
Das Bestehen eingerichteter Informationssicherheitsmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN ISO 27001:2017 oder vergleichbar nachzuweisen.
Der niedrigste Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die dem niedrigsten Preis folgende, das heißt höheren Angebote, erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis entsprechend weniger Punkte.
Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet.
Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet.
Bewertungsbeispiel (fiktiv)
Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000 EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von [Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000 EUR. Er erhält 0 Punkte.
Zur Bewertung der angebotenen Leistung (bspw. qualitative, umweltbezogene und soziale Zuschlagskriterien) wird das BALM wie folgt vorgehen.
Das BALM prüft zunächst, ob etwaige Mindestanforderungen an die Leistung aus der Leistungsbeschreibung, und, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt, aus den Kriterienkatalogen oder Bewertungsmatrizen, eingehalten werden. Werden Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Eine weitere Bewertung des Angebots findet nicht statt.
Die als Bewertungskriterien kenntlich gemachten Kriterien bewertet das BALM anhand der vom Bieter eingereichten Unterlagen.
In Bezug auf das jeweilige Kriterium können Punkte nach dem Bewertungsschema gem. Vergabeunterlagen (hier insbesondere Bewerbungsbedingungen) erzielt werden.
Für das Bewachungspersonal
• Bestandene Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) ist vorhanden
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.
- Vergabekammer des Bundes-
Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung
der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.
- Vergabekammer des Bundes-
Versionsverlauf
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f32d0a15-88d9-4ec6-87b1-a3ceeae5fd72