Ausschreibungsdetails
WE 126529 // Dienstliegenschaft // Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz // Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
WE 149077 // Dienstliegenschaft // Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicher-heit und Verbraucherschutz // Köthener Straße 4, 10963 Berlin
WE 144515 // Dienstliegenschaft // Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz // Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien // Köthener Straße 2- 3, 10963 Berlin
WE 149078 // Dienstliegenschaft // Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien // Potsdamer Platz 1, tlw., 10785 Berlin
Los 2
WE 126529 // Dienstliegenschaft // Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz // Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
WE 149077 // Dienstliegenschaft // Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz // Köthener Straße 4, 10963 Berlin
WE 144515 // Dienstliegenschaft // Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicher-heit und Verbraucherschutz // Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien // Köthener Straße 2- 3, 10963 Berlin
WE 149078 // Dienstliegenschaft // Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien // Potsdamer Platz 1, tlw., 10785 Berlin
Los 3
WE 149202 // Dienstliegenschaft // Nutzer 1 // Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat // Englische Straße 27, 28, 30, 10587 Berlin, // GT A-C
Mehrung // WE 149202 // Dienstliegenschaft // Nutzer 2 // Englische Straße 27, 28, 30, 10587 Berlin // GT A-C
Los 4
WE 149202 // Dienstliegenschaft // Nutzer 1 // Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat // Englische Straße 27, 28, 30, 10587 Berlin, // GT A-C
Mehrung // WE 149202 // Dienstliegenschaft // Nutzer 2 // Englische Straße 27, 28, 30, 10587 Ber-lin // GT A-C
Los 5
WE150978 // Dienstliegenschaft // Rudi- Dutschke- Straße 4, 10969 Berlin
Los 6
WE150978 // Dienstliegenschaft // Rudi- Dutschke- Straße 4, 10969 Berlin
Los 7 - Regierungsflughafen der Bundesrepublik Deutschland am Flughafen Berlin – Brandenburg (BER)
WE 147944 // Dienstliegenschaft // Willy- Brandt-Straße 8, 12529 Berlin
WE 148835 // Dienstliegenschaft // Willy- Brandt-Straße 19, 12529 Berlin inkl. Mehrung (Kantine)
WE 150973 // Dienstliegenschaft // Am Harder 1, 12529 Schönefeld- Mehrung
WE 151405 // Dienstliegenschaft // Selchowhalle,12521 Berlin
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis zum 25.08.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 18.08.2025 vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 01.09.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4) AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN
Die Ausführungsbedingungen sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung Ziffer 2 „Personalanforderungen“ des jeweiligen Loses und der zusätzlichen Informationen in der Bekanntmachung zu entnehmen.
2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
3) Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen für die Lose 1, 3, 5 und 7 hierbei dürfen die Maximalwerte in den Raumgruppen/Reinigungsbereichen nicht überschritten werden. Die Maximalwerte sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
Die Objekte haben eine Grundfläche von ca. 35.356,52 m² und eine jährliche Gesamtreinigungsfläche von ca. 7.139.331,59 m².
WE 126529: Grundfläche ca. 16.320,41 m²; jährliche Gesamtreinigungsfläche ca. 3.438.685,19 m²
WE 149077: Grundfläche ca. 5.087,11 m²; jährliche Gesamtreinigungsfläche ca. 1.325.976,21 m²
WE 144515 BKM: Grundfläche ca. 3.211,71 m²; jährliche Gesamtreinigungsfläche ca. 262.799,84 m²
WE 144515 BMVU: Grundfläche ca. 7.296,91 m²; jährliche Gesamtreinigungsfläche ca. 1.824.285,98 m²
WE 149078: Grundfläche ca. 3.440,38 m²; jährliche Gesamtreinigungsfläche ca. 287.584,37 m²
Zusätzliche Leistungen:
Einsatz Tageskraft, Zusatzkraft gem. C-02 LB Punkt 2.03
Natursteinböden und Linoleum Grundreinigung und Einpflege
Besondere Leistungen im Rahmen der UHR (Kühlschränke feucht innen reinigen; Mikrowellen innen und außen feucht reinigen; Wasserkocher feucht reinigen; Reinigung von ca. 420 Stühlen Stoffpolsterung; Reinigung von ca. 140 Stühlen Lederbezug; 438,96 lfd Meter Bücherregale entstauben; Trinkwasserspender reinigen; Grundreinigung nach Bedarf Küche Ministerbereich Raumgruppe H, 15,17m² Turnus J1- J2)
Abweichender Vertragsbeginn WE 149078:
Der erstmalige Leistungsbeginn: 01.03.2027
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 3 Jahren und 6 Monaten bis zum 31.08.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 5 Jahre und 6 Monaten (bis 31.08.2032).
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Eigenerklärung zum praktizierten Informationsmanagementsystem
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt (für Unterhaltsreinigung) gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis),
Gewichtung 70 %
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
Gewichtung 30 %
Sicherheitsüberprüfung des Personals
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragneh-mer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK be-findet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objekt-team der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auf-tragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin in-nerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu über-prüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgege-benen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auf-fällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Lie-genschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Si-cherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwölf (12) bis fünfundzwanzig (25) Wochen und kann auch bis achtundfünfzig (58) Wochen in Anspruch nehmen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststel-len/den Nutzer möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung man-gels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäf-tigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheits-stufe vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Die Objekte haben eine Grundfläche von ca. 9.874,53 m² und eine jährliche Gesamtreinigungsfläche von ca. 19.097,23 m².*
WE 126529: Grundfläche ca. 4.306,66 m²; jährliche Gesamtreinigungsfläche ca. 7.961,49 m²*
WE 149077: Grundfläche ca. 1.189,56 m²; jährliche Gesamtreinigungsfläche ca. 2.379,12 m²*
WE 144515: Grundfläche ca. 2.719,89 m²; jährliche Gesamtreinigungsfläche ca. 5.439.78 m²*
WE 149078: Grundfläche ca. 1.658,42 m²; jährliche Gesamtreinigungsfläche ca. 3.316,84 m²*
*(einseitig gemessen, ein- und beidseitig zu reinigen)
Besonderer Hinweis:
Für die Liegenschaft WE126529 liegen folgende Sondersituationen vor:
- Überdachter Veranstaltungshof (groß), dessen Verglasung von innen nur mit einem kleinen Steiger (Sondermaß) zu reinigen ist. Von außen erfolgt die Reinigung vom Dach aus, angeleint. Bei der Gelegenheit müssen auch immer die Mauerbrüstungen gereinigt werden, die ebenfalls nicht normal zugänglich sind.
- Überdachter Nordhof (klein), wie vorbeschrieben
- Treppenhaus 2 (zum Hof) ist im 5. OG mit einem Glasdach versehen. Zur Reinigung muss die Brüstung überklettert werden, Sicherung mittels Leinen erforderlich.
- Treppenhaus 3 (zum Hof): das Rundfenster im 5.OG muss mittels eines Gerüstes / einer Leiter gereinigt werden.
- Schräge Dachfenster in den Büroräumen (zum Hof) müssen vom Dach aus gereinigt werden, Fassadenkletterer und Sicherung mittels Leinen erforderlich.
- Im Dachgeschoss vor dem Veranstaltungsbereich sind Schrägdachfenster, die von außen nur angeleint gereinigt werden können. Fassadenkletterer und Sicherung mittels Leinen erforderlich.
- Die Glasfassaden innen am „Leitungsfelsen“ können nicht mittels Steiger gereinigt werden, da der Bereich innen nicht zugänglich ist. Fassadenkletterer und Sicherung mittels Leinen erforderlich. Die Sicherungshaken in der Metallkonstruktion sind schwierig zu bedienen.
- Glasfassaden am Leitungsfelsen: die Außenreinigung muss mittels Steiger oder von Fassadenkletterern erfolgen.
- Das Glasdach am Leitungsfelsen: wie vorbeschrieben.
Wie bereits erläutert, handelt es sich um eine inhomogene Baustruktur. Zur Ausführung der Arbeiten werden in verschiedenen Bereichen ein Hubsteiger und ein Fassadenkletterer benötigt. Die Abschätzung, wie und in welchem Umfang der Hubsteiger eingesetzt werden kann, obliegt dem Auftragnehmer und ist im Gebot zu berücksichtigen. Schäden durch den Einsatz des Hubsteigers gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Folgende Voraussetzungen und Anforderungen werden an den Hubsteiger gestellt:
- Der Zugang für den Hubsteiger erfolgt ebenerdig über den Nebeneingang Stresemannstraße (zwischen Alt- und Anbau).
- Im Innenbereich sind durchgehende Bodenbeläge aus Natursteinplatten vorhanden. Die Böden sind durch geeignete lastverteilende Materialien, z.B. LuxTek Fahrplatten o.ä. vor Beschädigungen zu schützen.
Es sind folgende Belastungen anzunehmen:
- Nutzlast im Fall der Glasreinigung Innenhof: 2,00 kN/m² und Belastung durch Hubsteiger, maximale Stützenlast 2,00 kN
- Die Einsätze werden in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement festgelegt. Nachtarbeit ist nicht vorgesehen.
- Die Arbeitshöhe beträgt: max. 26 m
- Das maximale Durchgangsmaß des kleinsten Durchgangs beträgt: ca. 1,00 m (vom Nordhof in den Veranstaltungshof)
- Gerätetyp: Spider 290 der Fa. Zailinger oder vergleichbar
- Aufstellunterlagen können nach Auftragserteilung durch das Gebäudemanagement zur Verfügung gestellt werden.
- Bei einer maximalen Gerätehöhe von 29 m muss das Gerät im Veranstaltungshof einmal umgesetzt werden, um alle Flächen zu erreichen. Bei einer maximalen Gerätehöhe von 32 m entfällt dieser zusätzliche Arbeitsschritt.
- In der Liegenschaft Potsdamer Platz ist der Auf- und Verschluß von zusätzlichen Metallfenstern außen (ca. 40 Stück) notwendig
Angaben zum Fassadenkletterer sind weiter oben zu entnehmen.
Abweichender Vertragsbeginn WE 149078:
Der erstmalige Leistungsbeginn: 01.03.2027
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 3 Jahren und 6 Monaten bis zum 31.08.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 5 Jahre und 6 Monaten (bis 31.08.2032).
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. € und Vermögensschäden 500.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Ge-samtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie aller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Gewichtung 100 %
Sicherheitsüberprüfung des Personals
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragneh-mer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK be-findet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objekt-team der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auf-tragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin in-nerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu über-prüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgege-benen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auf-fällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Lie-genschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Si-cherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwölf (12) bis fünfundzwanzig (25) Wochen und kann auch bis achtundfünfzig (58) Wochen in Anspruch nehmen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststel-len/den Nutzer möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung man-gels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäf-tigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheits-stufe vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Der 2. Nutzer beschäftigt einen eigenen Reinigungsdienstleister. Das Mietverhältnis des 2. Nutzers endet ohne Nutzung der Verlängerungsoption am 30.09.2027. Die Reinigung ist daher nach Beendigung des Mietvertrages mit dem 2. Nutzer und nach Abschluss eines Mietvertrages mit einem Nachnutzer auf die Fläche von 3.305,58 m² auszuweiten.
Das Objekt hat eine Grundfläche von ca. 19.595,75 m² und eine jährliche Gesamtreinigungsfläche von ca. 1.568.916,75 m².
Mehrung:
Das Objekt hat eine Grundfläche von ca. 3.305,58 m² und eine jährliche Gesamtreinigungsfläche von ca. 367.510,54 m².
Abweichender Vertragsbeginn
Die erstmalige Leistungserbringung für den Nutzer 2 (Mehrung) erfolgt zum 01.10.2027. Das Ver-tragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 30.09.2029 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertrags-laufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalender-monats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre (bis 30.09.2031).
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt (für Unterhaltsreinigung) gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis),
Gewichtung 70 %
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
Gewichtung 30 %
Sicherheitsüberprüfung des Personals für Nutzer 1 und 2
(1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunterneh-mer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraus-setzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprü-fungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständig-keit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zustän-digkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durch-geführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nach-meldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterla-gen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auf-traggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unter-lagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollstän-dig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen durch die BImA fallen für den Auftragnehmer nicht an.
(2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehl-verhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden. Der Austausch des Personals hat auf Verlangen der Auftraggeberin kurzfristig, spätestens zum Be-ginn der Folgewoche zu erfolgen.
(3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüber-prüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durch-führung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwanzig (20) bis vierundzwanzig (24) Wochen und kann auch bis dreizehn (13) Monate in Anspruch neh-men.
(4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststel-len/den Nutzer möglich.
(5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vor-gesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
(6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicher-heitsstufe Ü1 vorzuhalten.
(7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann. Die besonderen Sicherheitsbereiche sind nur nach vorheriger Anmeldung und unter Begleitung durch den Nutzer bzw. eine vom Nutzer beauf-tragte Person zu betreten.
Der 2. Nutzer beschäftigt einen eigenen Reinigungsdienstleister. Das Mietverhältnis des 2. Nutzers endet ohne Nutzung der Verlängerungsoption am 30.09.2027. Die Reinigung ist daher nach Beendigung des Mietvertrages mit dem 2. Nutzer und nach Abschluss eines Mietvertrages mit einem Nachnutzer auf die Fläche von 3.305,58 m² auszuweiten.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Gebäude mit überwiegender Büronutzung in den Geschossen 1-12 und einer Cafeteria sowie Seminar- und Vortragsräumen im Erdgeschoss, das von 2 Mietern genutzt wird. Zum Mietbereich des 1. Nutzers gehört der Gebäudeteil A und B in der Haus-Nr. 28 und 30 sowie das 1. OG im Gebäudeteil C in der Haus-Nr. 27 mit einer Fußbodenfläche von ca. 19.595 m². Der 2. Nutzer nutzt im Gebäudeteil C in der Haus-Nr. 27 die Etagen 2-6 sowie in der Haus-Nr. 28 die 6. Etage mit einer Fußbo-denfläche von ca. 3.305,58 m². Einzelheiten ergeben sich aus dem Aufmaß.
Der 2. Nutzer beschäftigt einen eigenen Reinigungsdienstleister. Das Mietverhältnis des 2. Nutzers endet ohne Nutzung der Verlängerungsoption am 30.09.2027. Die Reinigung ist daher nach Beendigung des Mietvertrages mit dem 2. Nutzer und nach Abschluss eines Mietvertrages mit einem Nachnutzer auf die Fläche von 3.305,58 m² auszuweiten.
Das Objekt hat eine Grundfläche von ca. 4.822,58 m² und eine jährliche Gesamtreinigungsfläche von ca. 25.505,72 m². (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen)
Mehrung:
Das Objekt hat eine Grundfläche von ca. 909,73m² und eine jährliche Gesamtreinigungsfläche von ca. 1.828,66 m². (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen)
Abweichender Vertragsbeginn:
Die erstmalige Leistungserbringung für den Nutzer 2 (Mehrung) erfolgt zum 01.10.2027. Das Ver-tragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 30.09.2029 abgeschlossen. Es ver-längert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertrags-laufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhält-nis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalender-monats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre (bis 30.09.2031).
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. € und Vermögensschäden 500.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Ge-samtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie aller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Gewichtung 100 %
Sicherheitsüberprüfung des Personals für Nutzer 1 und 2
(1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunterneh-mer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraus-setzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprü-fungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständig-keit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zustän-digkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durch-geführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nach-meldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterla-gen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auf-traggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unter-lagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollstän-dig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen durch die BImA fallen für den Auftragnehmer nicht an.
(2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehl-verhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden. Der Austausch des Personals hat auf Verlangen der Auftraggeberin kurzfristig, spätestens zum Be-ginn der Folgewoche zu erfolgen.
(3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüber-prüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durch-führung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwanzig (20) bis vierundzwanzig (24) Wochen und kann auch bis dreizehn (13) Monate in Anspruch neh-men.
(4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststel-len/den Nutzer möglich.
(5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vor-gesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
(6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicher-heitsstufe Ü1 vorzuhalten.
(7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann. Die besonderen Sicherheitsbereiche sind nur nach vorheriger Anmeldung und unter Begleitung durch den Nutzer bzw. eine vom Nutzer beauf-tragte Person zu betreten.
Das Objekt hat eine Grundfläche von ca. 23.735,08 m² und eine jährliche Gesamtreinigungsfläche von ca. 2.293.642,75 m²
Besondere Leistungen:
Innenreinigung von Mikrowellen und Kühlschränken
Einsatz Tageskraft und Zusatzkraft
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt (für Unterhaltsreinigung) gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis),
Gewichtung 70 %
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
Gewichtung 30 %
Sicherheitsüberprüfung des Personals
(1) 25 % des eingesetzten Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachun-ternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraus-setzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungs-gesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (, sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auf-traggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Per-sonal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auf-tragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin in-nerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu über-prüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen durch die BImA fallen für den Auftragnehmer nicht an.
(2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vor-gegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
(3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfun-gen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung ei-ner Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwölf (12) bis fünfund-zwanzig (25) Wochen und kann auch bis achtundfünfzig (58) Wochen in Anspruch nehmen.
(4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststel-len/den Nutzer möglich.
(5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung man-gels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäf-tigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
(6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicher-heitsstufe Ü1 vorzuhalten.
(7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Be-dienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Das Objekt hat eine Grundfläche von ca. 12.677,63 m² und eine jährliche Gesamtreinigungsfläche von ca. 25.355,26 m². (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen)
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. € und Vermögensschäden 500.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Ge-samtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie aller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Gewichtung 100 %
Auf dem Gelände des Interimsflughafens befindet sich zwei Wachcontainer die den zentralen Ein- und Ausgang zum Regierungsflughafen bildet. Es werden alle Personen, Fahrzeuge, Waren und Materialien kontrolliert. Die Wache wird demzufolge als Büro-, Dienst-, Aufenthalts-, Umkleide-, und Lagerraum genutzt. Weiterhin wird auf die Anlage C-02.4 –Objektbeschreibung – verwiesen.
Die Reinigungsfläche im Gebäude Ramp 1 beträgt ca. 4.727 m² Fußbodenfläche. Im Gebäude sind Glaselemente verbaut, die ein Teil der Gebäudestruktur ist. Diese Flächen müssen mit der regelmä-ßigen Unterhaltsreinigung gereinigt werden. So wurden im Wartebereich nach dem Check-In Gla-selemente als Raumteiler verbaut oder offene Bereich zwischen Land- und Luftseite mit Glasele-menten geschlossen. Die zu reinigende einfache Glasfläche beträgt ca. 596 m². Bei einer 4-maligen Reinigung/Jahr beträgt die Gesamtfläche der Glasreinigung damit ca. 2.383 m².
Das DFS – Gelände liegt unweit vom Regierungsflughafen entfernt. Über eine Zufahrtsstraße ist das Verwaltungsgebäude auf dem DFS Grundstücke zu erreichen. Das dreigeschossige Gebäude wird vom Sicherheitsdienstleister und temporär vom Auswärtigem Amt, sowie der Landes- und Bundes-polizei genutzt. Im Verwaltungsgebäude befinden sich Büro-, Sanitär- und Technikräume. Der Au-ßenbereich des DFS-Geländes dient ebenfalls als Vorfahrt und zur Abstellung der Fahrzeuge und Fahrzeugkolonnen des parlamentarischen und protokollarischen Dienstes des Bundes. Die zu reini-gende Fläche für dieses Gebäude beträgt ca. 1.468 m².
Die Reinigungszeiten in beiden Liegenschaften sind ab 06:00 Uhr durchführbar.
Für die Versorgung der ansässigen Mitarbeiter des Regierungsflughafens soll eine Kantine für eine zeitgleiche Bewirtung von 100 Gästen errichtet werden. Im Gebäude sind ein Aufenthaltsraum, eine Gästebewirtschaftung, eine Vollküche und Sanitärräume, sowie Umkleiden untergebracht. Der Kan-tinenbetrieb ist voraussichtlich Werktags von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr geplant. Veranstaltungen sind an den Wochenenden in der Kantine angedacht.
Der Hangar auf dem Gelände des BER liegt im Ortsteil Selchow. Im Hangar befinden sich Büroflä-chen, Werkstätten und Hangarflächen mit einer BGF von ca. 10.000 m² und gehört zum Bereich des Regierungsflughafens. In diesem Bereich sind die übliche Reinigungsleistungen ab 07:00 Uhr für die Büroflächen etc. zu erbringen.
siehe weitere Angaben unter Punkt 5.1.6 Allgemeine Angaben -> zusätzliche Infomationen
Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.08.2030 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchs-frist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Ver-tragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 8 Jahre (bis 31.08.2034).
Eine weitere Liegenschaft, in unmittelbarer Nähe zum Hangar auf der Landseite, im Ortsteil Selchow wird eine Arztpraxis für den Fliegerbereich und mit weiteren Lagerbereichen eingerichtet. Die Arztpraxis mit Physiobereich, Fangopackung-Raum und Sportraum mit einer Größe von ca. 1.200 m² müssen nach den entsprechenden hygienischen Standards gereinigt und desinfiziert werden. Die Reinigungszeiten sind von Montag bis Freitag ab 07:00 Uhr. Im Gebäude befinden sich außerhalb der Arztpraxis noch weiter Büroräume und Lagerflächen, die die den üblichen Reinigungsvorgaben unterliegen.
Die Objekte haben eine Grundfläche von ca. 19.410,84 m² und eine jährliche Gesamtreinigungsfläche von ca. 1.524.803,77 m².
WE 147944: Grundfläche ca. 4.757,75 m² und jährliche Gesamtreinigungsfläche ca. 743.566,44 m²
WE 148835: Grundfläche ca. 2.018,09 m² und jährliche Gesamtreinigungsfläche ca. 245.112,09 m²
WE 150973: Grundfläche ca. 9.681,00 m² und jährliche Gesamtreinigungsfläche ca. 238.436,51 m²
WE 151405: Grundfläche ca. 2.954,88 m² und jährliche Gesamtreinigungsfläche ca. 297.688,73 m²
Die Reinigung umfasst ca. 305 m² innenliegende Glasbauteile
Zzgl. eine Grundfläche von ca. 297,92 m² und eine jährliche Gesamtreinigungsfläche von ca. 1.191,68 m² Innenglas (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen)
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt (für Unterhaltsreinigung) gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis),
Gewichtung 70 %
Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
Gewichtung 30 %
Die Liegenschaften Interimsterminal Ramp 1, Wachcontainer und DFS- Gebäude, MRO Hangar und die Selchowhalle sind gemeinsam als Militärischer Sicherheitsbereich ausgewiesen. Zusätzlich gel-ten auf der Liegenschaft Interimsterminal die Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) sowie der einschlägigen Europäischen Verordnungen zur Luftsi-cherheit und zur betrieblichen Sicherheit von Flughäfen (EASA) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Der verantwortliche Nutzer legt Zutritts- und Verfahrensregelungen für den militärischen Sicherheits-bereich fest. Beim Betreten und Befahren der Liegenschaften erfolgen jeweils Kontrollen für Perso-nen, Fahrzeuge, Materialien und Gerätschaften. Entsprechende Warte- und Kontrollzeiten und ande-re aus den Zutritts- und Verfahrensregeln resultierenden Erschwernisse sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Innerhalb des Geländes Interimsterminal Ramp 1 verläuft zudem die sog. Luftsicherheitsgrenze gem. § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Der MRO Hangar befindet sich im Luftsicherheitsbereich und ist über die ZKS 13 West zu erreichen. Der Luftsicherheitsbereich der Ramp 1 umfasst die Land-Luft-Wache, das Vorfeld inkl. Servicestraßen, den Protokollrasen und das Terminalgebäude. Beim Zutritt zum Luftsicherheitsbereich erfolgen nochmals Kontrollen für Personen, Fahrzeuge, Ma-terialien und Gerätschaften. Entsprechende Warte- und Kontrollzeiten und andere aus den Zutritts- und Verfahrensregeln resultierenden Erschwernisse sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Voraussetzung für das Betreten der Militärischen Sicherheitsbereiche und des Luftsicherheitsberei-ches sowie die dortige Tätigkeit der eingesetzten Mitarbeiter/Innen des Auftragnehmers ist grund-sätzlich das Vorliegen der Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 LuftSiG oder einer gültigen positiven Er-gebnismitteilung für eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung im Bereich des Sabotageschutzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) (SÜ 2 Sab).
Die Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 LuftSiG ist der erweiterten Sicherheitsüberprüfung im Bereich des Sabotageschutzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (SÜ 2 Sab) gleichwertig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung je Mitarbeiter/In mehrere Wochen bis Monate dauern kann und nicht von der BImA verantwortet oder beeinflusst werden kann. Eine frühzeitige Beantragung bei den Genehmigungsbehörden, auch für optionales Personal zur Urlaubs- und Krankheitsvertretung, wird dringend empfohlen.
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass rechtzeitig, für alle tagesaktuell von ihm einzuset-zende Mitarbeiter/Innen jeweils die gültige positive Ergebnismitteilung bei der BImA bzw. dem von ihr benannten Dritten vorliegt. Bei Fehlen einer gültigen positiven Ergebnismitteilung wird dem/der betreffenden Mitarbeiter/In des Auftragnehmers der Zutritt zu den Liegenschaften verwehrt.
Spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung benennt der Auftragnehmer der BImA die Personen, die eine uneingeschränkte Zugangsmöglichkeit zur Durchführung der beauftragten Aufgaben brau-chen.
Der Auftragnehmer trägt die ihm durch die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen entstehenden Kosten dem/der betreffenden Mitarbeiter/In des Auftragnehmers der Zutritt zu den Liegenschaften verwehrt.
Spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung benennt der Auftragnehmer der BImA die Personen, die eine uneingeschränkte Zugangsmöglichkeit zur Durchführung der beauftragten Aufgaben brauchen.
Der Auftragnehmer trägt die ihm durch die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen entstehenden Kosten.
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