Ausschreibungsdetails
• Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt)
• Beteiligtenstammdaten-Dienst (BSDD)
• Zoll-Portal
• IAM-DE
• Versicherungssteuer Bund (VERSBund)
• Steuerplattform (STPLF)
beauftragt. Die Fachseite für KraftSt, BSDD und Zoll-Portal sowie IAM-DE ist die Zollverwaltung und die Fachseite für VERSBund ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Die Leistungserbringung erfolgt je nach Bedarf auf Anforderung des Auftraggebers als Dienstleistung oder Werkleistung.
Dieses Verfahren beinhaltet das Fachlos "Los A - Steuerplattform" (von insgesamt vier Fachlosen).
Referenz 1
Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Die Leistungsbereiche umfassen dabei folgende technischen Schwerpunkte: Anforderungsanalyse, Entwicklung sowie Support mit den technischen Schwerpunkten Java, Spring Framework bestehend aus Spring Boot und Spring Batch, JBoss EAP, REST-APIs, React. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Zu der Referenz sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannte Referenz:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen;
b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der steuerlichen Fachverfahren auf Bundes- und/oder Landesebene.
c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungsanalyse, Entwicklung sowie Support mit den technischen Schwerpunkten Java, Spring Framework bestehend aus Spring Boot und Spring Batch, JBoss EAP, REST-APIs, React
d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang im Bereich steuerliche Fachverfahren auf Bundes- und/oder Landesebene umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder
der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz für den Bereich steuerliche Fachverfahren auf Bundes- und/oder Landesebene entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto).
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es ist hier nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
"Referenzen zu bestimmten Lieferungen" für die Kriterien der
"Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt:
EA8
Referenz 2
Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Die Leistungsbereiche umfassen dabei folgende technischen Schwerpunkte: Anforderungsanalyse, Entwicklung sowie Support mit den technischen Schwerpunkten Java, Spring Framework bestehend aus Spring Boot und Spring Batch, JBoss EAP, REST-APIs, React. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Zu der Referenz sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannte Referenz:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen;
b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Finanzverwaltung auf Bundes- und/oder Landesebene
c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungsanalyse, Entwicklung sowie Support mit den technischen Schwerpunkten Java, Spring Framework bestehend aus Spring Boot und Spring Batch, JBoss EAP, REST-APIs, React
d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang im Bereich der Finanzverwaltung auf Bundes- und/oder Landesebene umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder
der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz für den Bereich der Finanzverwaltung auf Bundes- und/oder Landesebene entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto).
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es ist hier nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
"Referenzen zu bestimmten Arbeiten" für die Kriterien der
"Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt:
EA9
Referenz 3
Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Die Leistungsbereiche umfassen dabei folgende technischen Schwerpunkte: Anforderungsanalyse, Entwicklung sowie Support mit den technischen Schwerpunkten Java, Spring Framework bestehend aus Spring Boot und Spring Batch, JBoss EAP, REST-APIs, React. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Zu der Referenz sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannte Referenz:
a)Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB oder einen Auftrag aus der Privatwirtschaft umfassen;
b) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungsanalyse, Entwicklung sowie Support mit den technischen Schwerpunkten Java, Spring Framework bestehend aus Spring Boot und Spring Batch, JBoss EAP, REST-APIs, React
c) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
d) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
e) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang im Bereich steuerliche Fachverfahren auf Bundes- und/oder Landesebene umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder
der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz für den Bereich steuerliche Fachverfahren auf Bundes- und/oder Landesebene entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto).
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind hier drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Die Senioritätenstufen für die jeweiligen Rollen sind wie folgt definiert:
• Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen:
Grundkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 100 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen.
• Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen:
Vertiefte Kenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 3 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 200 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen.
• Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen:
Expertenkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 5 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen.
Für alle gemäß EA 10 bis EA 22 geforderten/anzugebenden Fachkräfte gelten jeweils folgende übergreifenden Anforderungen:
Die jeweiligen Fachkräfte müssen im Falle des Gebotes auf mehrere Lose andere sein, als diejenigen zu den anderen Losen (keine Personalunion).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieter-konstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die jeweilige Fachkraft muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal:
- Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C1 nach CEFR)
- Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
______________________________________________________________________________
EA10
Rolle 1 der technischen Fachkräfte: Projektleiter*in (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für die Steuerplattform (Stplf) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Projektleiter*in: 3 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Projektleiter*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 22 zu den Senioritätenstufen.
• Expertenkenntnisse in der Projektleitung aus vorangegangenen Projekten
• Expertenkenntnisse zu agilen Projekten und agilen Vorgehensweisen
• Expertenkenntnisse zur Skalierung in agilen Projekten
• Expertenkenntnisse in Personalführung
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
"Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle" für
die Kriterien der "Relevante Bildungs- und
Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA11
Rolle 2 der technischen Fachkräfte: Software-Architekt*in (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für die Steuerplattform (Stplf) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
Software-Architekt*in: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Software-Architekt*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 22 zu den Senioritätenstufen.
- Expertenkenntnisse in der Rolle als Architekt in Enterprise - Projekten
- Expertenkenntnisse v.a. zu Java, Spring Framework
- Expertenkenntnisse zu Microservice-Architekturen
- Expertenkenntnisse zu relationalen Datenbanken, u. a. Oracle
- Expertenkenntnisse zu Cloudtechnologien wie Kubernetes und OpenShift oder gleichwertige
Cloudtechnologien
- Expertenkenntnisse im Bereich Containervirtualisierung wie Docker oder gleichwertige Technologien
- Expertenkenntnisse mit komplexen Projekten mit vielen einzelnen Komponenten und der Konfiguration
- Expertenkenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien
- Expertenkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA12
Rolle 3 der technischen Fachkräfte: System-Architekt*in (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für die Steuerplattform (Stplf) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
System-Architekt*in: 3 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die System-Architekt*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 22 zu den Senioritätenstufen.
- Expertenkenntnisse zu Red Hat JBoss EAP im Enterprise Umfeld
- Expertenkenntnisse zu Kubernetes, OpenShift, Azure Cloud Services
- Expertenkenntnisse in Containervirtualisierung z.B. Docker oder Spring Boot
- Expertenkenntnisse zu verteilten Infrastruktur-Komponenten
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA13
Rolle 4 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Anforderungsanalyse (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für die Steuerplattform (Stplf) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Teamleiter*in Anforderungsanalyse: 5 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Teamleiter*in Anforderungsanalyse muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 22 zu den Senioritätenstufen.
• Expertenkenntnisse in der Teamleitung in agilen Projekten (Planung und Steuerung)
• Expertenkenntnisse in der Statusvorstellung des Teams in den entsprechenden Gremien
• Expertenkenntnisse in der Kommunikation und Abstimmung mit anderen Teams und Stakeholdern
• Expertenkenntnisse im Ablauf- und Prozessmanagement in agilen Teams
• Expertenkenntnisse in der Moderation von Workshops
• Expertenkenntnisse im Coaching von Junior-Anforderungsanalytiker*innen
• Expertenkenntnisse in der Qualitätssicherung von erstellten funktionalen Beschreibungen sowie erstellten Fachspezifikationen
• Expertenkenntnisse in der Analyse von fachlichen und nicht fachlichen Anforderungen im Enterprise Umfeld
• Expertenkenntnisse zu agilen Methoden, z.B. als Business Analyst oder als Product Owner
• Expertenkenntnisse zum Umgang mit Tools wie Doors Next, Jira, Confluence und Planungstools wie Advanced Roadmaps, Structure oder Ähnliches
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
"Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der
Arbeiten" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und
Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA14
Rolle 5 der technischen Fachkräfte: Anforderungsanalytiker*in - Senior (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für die Steuerplattform (Stplf) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Anforderungsanalytiker*in - Senior: 4 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Anforderungsanalytiker*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 22 zu den Senioritätenstufen.
• Vertiefte Kenntnisse in der Moderation von Workshops
• Vertiefte Kenntnisse im Coaching von Junior-Anforderungsanalytiker*innen
• Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von erstellten funktionalen Beschreibungen sowie erstellten Fachspezifikationen
• Vertiefte Kenntnisse in der Analyse von fachlichen und nicht fachlichen Anforderungen im Enterprise Umfeld
• Vertiefte Kenntnisse zu agilen Methoden, z.B. als Business Analyst oder als Product Owner
• Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Tools wie Doors Next, Jira, Confluence und Planungstools wie Advanced Roadmaps, Structure oder Ähnliches
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA15
Rolle 6 der technischen Fachkräfte: Anforderungsanalytiker*in - Junior (Senioritätenstufe Junior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für die Steuerplattform (Stplf) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Anforderungsanalytiker*in - Junior: 3 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Anforderungsanalytiker*in - Junior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 22 zu den Senioritätenstufen.
• Grundkenntnisse in der Analyse von fachlichen und nicht fachlichen Anforderungen im Enterprise Umfeld
• Grundkenntnisse zu agilen Methoden, z.B. als Business Analyst oder als Product Owner
• Grundkenntnisse zum Umgang mit Tools wie Doors Next, Jira, Confluence und Planungstools wie Advanced Roadmaps, Structure oder Ähnliches
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA16
Rolle 7 der technischen Fachkräfte: Software-Entwickler*in - Senior (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für die Steuerplattform (Stplf) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
• Software-Entwickler*in - Senior: 12 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Software-Entwickler*in - Senior in muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 22 zu den Senioritätenstufen.
• Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von u.a. User Stories, Epics
• Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung der Entwicklungsergebnisse für die koordinierten Entwicklungspakete
• Vertiefte Kenntnisse zu anderen Technologien, z.B. App-Entwicklung auf Android oder iOS
• Vertiefte Kenntnisse zu Java, Spring Framework im Enterprise Umfeld
• Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit JavaTypeScript, React, Node.js im Zusammenhang mit UI-Entwicklung nach SPA (Single Page Application)
• Vertiefte Kenntnisse zu relationalen Datenbanken
• Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Cloudtechnologien (z.B. Spring Cloud, Kubernetes, OpenShift) und Containervirtualisierungen (z.B. Docker)
• Vertiefte Kenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien
• Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
"Durchschnittlicher jährliche Belegschaft" für die Kriterien der
"Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA17
Rolle 8 der technischen Fachkräfte: Software-Entwickler*in - Junior (Senioritätenstufe Junior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für die Steuerplattform (Stplf) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Software-Entwickler*in - Junior: 4 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Software-Entwickler*in - Junior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 22 zu den Senioritätenstufen.
• Grundkenntnisse zu Java, Spring Framework im Enterprise Umfeld
• Grundkenntnisse zum Umgang mit JavaTypeScript, React, Node.js im Zusammenhang mit UI-Entwicklung nach SPA (Single Page Application)
• Grundkenntnisse zu relationalen Datenbanken
• Grundkenntnisse zum Umgang mit Cloudtechnologien (z.B. Spring Cloud, Kubernetes, OpenShift) und Containervirtualisierungen (z.B. Docker)
• Grundkenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien
• Grundkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA18
Rolle 9 der technischen Fachkräfte: Tester*in - Senior (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für die Steuerplattform (Stplf) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Tester*in - Senior: 3 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Tester*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 22 zu den Senioritätenstufen.
- Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von Testfällen und des Testvorgehens
- Vertiefte Kenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten
- Vertiefte Kenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI
- Vertiefte Kenntnisse im Testen von graphischen Oberflächen z.B. mit Selenium
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA19
Rolle 10 der technischen Fachkräfte: Tester*in - Junior (Senioritätenstufe Junior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der Dienstleistungen für die Steuerplattform (Stplf) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
• Tester*in - Junior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Tester*in - Junior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 22 zu den Senioritätenstufen.
• Grundkenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilen Komponenten
• Grundkenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI
• Grundkenntnisse im Testen von graphischen Oberflächen z.B. mit Selenium
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
der Führungskräfte" für die Kriterien der "Relevante Bildungs-
und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA20
Rolle 11 der technischen Fachkräfte: Spezialist*in Deployment (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der Dienstleistungen für die Steuerplattform (Stplf) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Spezialist*in Deployment: 4 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Spezialist*in Deployment muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 22 zu den Senioritätenstufen.
- Vertiefte Kenntnisse zu verteilten Systemen mit einer Vielzahl an Komponenten
- Vertiefte Kenntnisse zu Versionsverwaltungssystemen und im Dependency - Management mit Maven und NPM oder gleichwertigen Technologien
- Vertiefte Kenntnisse zum Aufsetzen von CI/CD-Pipelines für Java- und JavaTypeScript - Komponenten
- Vertiefte Kenntnisse zu Cloudtechnologien, insbesondere im Konfigurationsmanagement, mit Software - Containern und deren Orchestrierung sowie auch dem Aufsetzen von CI/CD - Pipelines unter der Verwendung von Containern
- Vertiefte Kenntnisse im Bereich von DevSecOps
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA21
Rolle 12 der technischen Fachkräfte: Spezialist*in Anwendungsbetrieb (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der Dienstleistungen für die Steuerplattform (Stplf) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Spezialist*in Anwendungsbetrieb: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Spezialist*in Anwendungsbetrieb muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 22 zu den Senioritätenstufen.
- Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit JBoss EAP Servern und mit Cloud-Umgebungen auf Basis von Kubernetes, Openshift
- Vertiefte Kenntnisse zum Aufbau und zum Umgang mit verteilten Systemen
- Vertiefte Kenntnisse zum Konfigurieren und Überwachen von verteilten Systemen sowohl auf Applicationservern als auch in cloudbasierten Umgebungen
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA22
Rolle 13 der technischen Fachkräfte: 2nd und 3rd-Level-Support (Senioritätenstufe Junior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Im Bereich der Dienstleistungen für die Steuerplattform (Stplf) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- 2nd und 3rd-Level-Support: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der 2nd und 3rd-Level-Support muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 22 zu den Senioritätenstufen.
- Grundkenntnisse zur Bearbeitung von Echt-Betriebs-Tickets in verschiedenen Systemen
- Grundkenntnisse zur Ticketbearbeitung in einem Multi-Stakeholder-Projekt mit mehreren fachlichen als auch technischen Partnern und Auftraggebern
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der geforderte bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz für jedes Geschäftsjahr beträgt 10.000.000 EUR (netto). Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage "Leistungsbeschreibung" bezieht.
Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte", welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte".
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Wird auf mehrere Lose geboten, müssen die Mindestumsätze kumulativ erklärt werden.
Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu
bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht
verpflichtet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
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