Ausschreibungsdetails
Bestätigen Sie, dass Sie die Kontinuität im oben genannten Sinne sicherstellen werden.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen mit Bezug zur auftragsgegenständlichen (losbezogenen) Leistung, welche in Anlage Leistungsbeschreibung in den losbezogenen Abschnitten mit der jeweiligen Kapitelüberschrift "Aufgaben der Experten" dargestellt sind.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt wurden und werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Eingesetzt werden dürfen ausschließlich Fachkräfte, welche die in der Leistungsbeschreibung, Abschnitte 7 bis 15 aufgeführte Tool-Expertise und Basis- und Expertenqualifikationen der genannten Themengebiete besitzen, jedoch nicht alle evtl. dazu beispielhaft oder als wünschenswert genannten Unterpunkte (wie beispielsweise "FreeIPA" als Unterpunkt zu "Identity Access Management" bei Los 8). Diese ist jeweils anhand der Referenzen zu beschreiben und zu bestätigen.
- Wert des Auftrages,
- Umfang des Auftrages in PT, davon Umfang der Eigenleistung, wenn der Auftrag mit den Partnern ausgeführt wurde
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten für e-mail sowie Telefon.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist dieses Vergabeverfahrens)
- Der Umfang der Referenz für Lose 1 bis 8 muss mindestens drei Monate Leistungszeit (= mind. 2 FTE pro Monat) und bei Los 9 mind. 3 Monate (= mind. 1 FTE pro Monat) aufweisen
- Es ist je Los, bzw. VV nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, zu den Losen 1 bis 8 jeweils bis zu 5 weitere Referenzen zu benennen und einzureichen. Für Los 9 erfolgt keine Begrenzung der Anzahl einreichbarer Referenzen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zöge, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen je Los, bzw. VV einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Bestätigen Sie, dass ihr Betrieb über ein Weiterbildungskonzept verfügt, mit dem Sie ihre Mitarbeitenden auf aktuellem Kenntnisstand der für die Leistungserbringung notwendigen und vorausgesetzten Technologien und Methoden mit Bezug zum Auftragsgegenstand halten.
- Erfahrung in der Konzeptionierung, Implementierung und Betrieb von DataCenter-Atlassian-Services im Enterprise Umfeld mit folgenden Schwerpunkten:
o OnPremise linuxbasierte Virtualisierungs - oder Containisierungs- Umgebungen wie Bspw.: Kubernetes, OpenShift
o OnPremise Deployment von Atlassian Produkten wie Bspw.: mit Ansible, SALT
o Atlassian SDK Development von Plugins für JIRA und Confluence-Umgebungen wie Bspw.: in Kotlin oder ReactJS
- Nachweis einer "Atlassian Solution Partnerschaft"
Weitere Expertise in der Infrastruktur und Umfeld wären wünschenswert und ist in den Referen-zen entsprechend auszuweisen:
- Integration in Monitoring und Logging wie Bssw.: prometheus, icinga2, checkmk, ELK, Grafana
- Identity Access Management wie Bspw.: Red Hat IDM, FreeIPA
Bitte bestätigen Sie die Bereitschaft, dass sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsüberprüfung (Ü2) unterziehen wird.
Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des
Auftrags (nur Projektgeschäft, kein Lizenzgeschäft) jeweils für
die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls nicht
möglich, alternativ Kalenderjahre) anzugeben. Ein
Tätigkeitsbereich wird als einen Bereich verstanden, in denen
die im jeweiligen Los aufgeführten Aufgaben vollzogen wurden.
Dieser Tätigkeitsbereich kann sich beispielsweise über mehrere
Organisationseinheiten eines Unternehmens erstrecken.
Der Umsatz muss zu Los 8 mindestens 1.000.000 EUR pro Jahr betragen.
gemäß UfAB,
Entscheidungskriterium Leistung
innerhalb der SB von 15%;
Los 8: Es können höchstens 160
Leistungspunkte erzielt werden,
davon höchstens 80
Bewertungspunkte gemäß
Kriterienkatalog Leistung.
Die Gewichtung (BT-541) wurde
aus technischen Gründen
eingetragen und hat bezüglich
des Zuschlags keine bindende
Wirkung. Die Ermitttlung des
wirtschaftlichsten Angebots erfolgt
wie zu BT-540 beschrieben (siehe
auch Anlage Besondere
Bewerbungsbedingungen,
Abschnitt 3.8.2)
und in Anlage Besondere Bewerbungsbedingungen, Abschnitt
3.8.2 beschrieben.
Die Gewichtung (BT-541) wurde aus technischen Gründen
eingetragen und hat bezüglich des Zuschlags keine bindende
Wirkung.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße
Angebot je Los erteilt.
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, bei dem die
Leistungskennzahl (L) und die Preiskennzahl (P) im günstigsten
Verhältnis zueinanderstehen und unter Anwendung der
erweiterten Richtwertmethode mit Entscheidungskriterium
Leistung.
Die Leistungskennzahl (L) spiegelt den Erfüllungsgrad der
angebotenen Leistung bezogen auf die Anforderungen an die
Leistung (Leistungskriterien) wider. Die Leistungskennzahl (L)
wird auf Basis der im Dokument "Kriterienkatalog Leistung"
geforderten Nachweise und Erklärungen zur Leistung ermittelt.
Entsprechend den Angaben im Kriterienkatalog wird der
Erfüllungsgrad der Leistungskriterien bewertet. Die vergebenen
Punktzahlen gehen mit ihrer individuellen Gewichtung in das
Gesamtergebnis ein.
Es können maximal 85 Bewertungspunkte ("BP"; Lose 1 bis 4),
bzw. 80 Bewertungspunkte (Lose 5 bis 9) erzielt werden.
Für die Lose 1 bis 4 werden jeweils 85 Punkte als
Grundpunktzahl ("G") bei vollständiger Erfüllung der
Mindestforderungen vergeben.
Für die Lose 5 bis 9 werden jeweils 80 Punkte als
Grundpunktzahl ("G") bei vollständiger Erfüllung der
Mindestforderungen vergeben.
Maximal kann damit eine Leistungspunktzahl (Lmax) von 170
Punkten (Lose 1 bis 4), bzw. 160 Punkten (Lose 5 bis 9)
erreicht werden.
Für Los 8 gilt Lmax=160 Punkte, G=80 Punkte (entspricht 50% von Lmax)
Formel: L = G + BP
Die Preiskennzahl wird auf Basis der im Formular "Preisblatt"
dargestellten Preissystematik ermittelt (bewerteter
Gesamtangebotspreis /Preiskennzahl (brutto)).
Sie ist identisch mit dem Gesamtpreis (Summe inkl. USt.) im
Vordruck "Angebotsformular".
Mittels Division der Leistungskennzahl (L) durch die
Preiskennzahl (P), multipliziert mit einem Skalierungsfaktor
10.000.000 wird eine Kennzahl (K) für das Preis-
Leistungs-Verhältnis ermittelt.
Die Formel lautet: K=L/P*10.000.000
Auf Basis dieser Kennzahl wird eine Rangfolge der Angebote
hergestellt. Der höchste Wert von K (=Kmax) wird für die erweiterte Richtwertmethode herangezogen. Dabei wird ein
Schwankungsbereich (SB) von 15% auf K des führenden
Angebots angewendet. Alle Angebote deren Wert für Kx zw.
Kmax und K-15% liegt, gelangen in die engere Wahl.
Das Angebot innerhalb der engeren Wahl mit dem höchsten
Leistungswert (L) ist das wirtschaftlichste.
Für den Fall, dass das erstplatzierte Angebot der engeren
Wahl den Zuschlag aufgrund der Los-Zuschlagsbeschränkung
(siehe auch Abschnitt 3.3 der Besonderen Bewerbungsbedingungen)
nicht erhalten darf, behält sich die Vergabestelle vor, den
Zuschlag auf das nächstbeste, gültige Angebot erteilen.
Los-Zuschlagsbeschränkung:
Ein Auftragnehmer (AN) kann auf ein oder mehrere Lose den
Zuschlag erhalten, vorausgesetzt die Lose sind dafür
freigegeben. Folgende Lose können nicht von einem AN
gleichzeitig übernommen werden:
• Los 6 und Los 1
• Los 6 und Los 2
• Los 6 und Los 3
• Los 6 und Los 7
• Los 6 und Los 8
Sollte eine der aufgeführten Loskombinationen auf ein
Unternehmen oder auf Unternehmen einer gemeinsamen
Unternehmensgruppe fallen (müssen), entscheidet die
Vergabestelle grundsätzlich nach Wirtschaftlichkeit über alle
Lose und Bedarfsdeckung aller Lose, wobei die
Bedarfsdeckung den Vorrang hat. (Es ist für den Auftraggeber
wichtiger, zu allen Losen den Zuschlag erteilen zu können, als
über alle Lose aufsummiert die niedrigste Gesamtsumme zu
erzielen.)
gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente
einzureichen:
- "Eigenerklärung_Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Der Auftraggeber legt besonderen Wert darauf, dass keine vertraulich zu behandelnden Informationen an ausländische Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Die Bieter werden daher ausdrücklich auf die Regelungen zur "Vertraulichkeit und Informationsabfluss an ausländische Sicherheitsbehörden" im Vertragsentwurf hingewiesen.
Die vorliegenden Vergabeunterlagen (die Leistungsbeschreibung, der Kriterienkatalog und das Preisblatt) wurden mit Hilfe des Beratungsunternehmens Cassini Consulting AG erstellt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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