Ausschreibungsdetails
Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) beabsichtigt zur Unterstützung dieser Aufgabe den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Dauer von 36 Monaten mit den nachfolgend beschriebenen Leistungsgegenständen.
Ausführungsort ist der Standort Karlsruhe der BAW. Die notwendigen Arbeitsleistungen können in weiten Teilen auch an anderer Stelle, z.B. am Betriebsort des Auftragnehmers, erbracht werden.
Insbesondere Office-Support und Vorlagen-Service, Erzeugen von PDF-Dokumenten, Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten für die Druckvorstufe, Pflege- und Betreuungsleistungen für die Informations- und Wissensmanagementsysteme der BAW.
- Beratungsleistungen für Informations- und Wissensmanagement
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes
zur Bekämpfung internationaler Bestechung), siehe hierzu Formblatt 133/333 b
der Ausschreibungsunterlagen.
264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden. - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264
StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB), siehe hierzu
Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB). - Menschenhandel (§§
232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), siehe
hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer kriminellen und
terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB), siehe hierzu Formblatt 133
/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur - Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. §
27 i.V.m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a
Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), siehe
hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
233a StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. eine
denkbare Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen als unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren beseitigt werden
kann, - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und keine mangelhafte Erfüllung zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, - das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und c) nicht fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen
könnten und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, siehe hierzu
Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), -
Beantragte, laufende insolvenzverfahren oder vergleichbares eröffnet wurde, siehe
hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.
/wir, dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder
nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist
und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:- Diebstahl (§ 242
StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§
263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), -
Untreue (§ 266 StGB) - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a
Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung
technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Brandstiftung (§ 306 StGB), -
Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324,
324a StGB), - unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), -
illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), die mit
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen geahndet wurde, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der
Ausschreibungsunterlagen.
/333 b der Ausschreibungsunterlagen
Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b
der Ausschreibungsunterlagen
Betreuungs- und Beratungsdienstleistungen für die In-formations- und Wissensmanagementsysteme der BAW
Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) beabsichtigt zur Unterstützung dieser Aufgabe den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Dauer von 36 Monaten mit den nachfolgend beschriebenen Leistungsgegenständen.
Ausführungsort ist der Standort Karlsruhe der BAW. Die notwendigen Arbeitsleistungen können in weiten Teilen auch an anderer Stelle, z.B. am Betriebsort des Auftragnehmers, erbracht werden.
Insbesondere Office-Support und Vorlagen-Service, Erzeugen von PDF-Dokumenten, Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten für die Druckvorstufe, Pflege- und Betreuungsleistungen für die Informations- und Wissensmanagementsysteme der BAW.
- Beratungsleistungen für Informations- und Wissensmanagement
Bezeichnung: Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen.
Beschreibung: Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nur ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die nachfolgenden Unterlagen
einreicht:
a) Eigenerklärung mit Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und
Prüfberichte belegt;
b) Eigenerklärung mit Angabe der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre
mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar
sind.
Die Bewerber geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und
Einreichen des Formblatts ab, welches Ihnen via eVergabe-Plattform zur
Verfügung gestellt wird.
Es bleibt den Bewerbern unbenommen, Referenzen vorzulegen, die länger
als drei Jahre und bis zu fünf Jahre zurückliegen. Der Auftraggeber wird
diese Referenzen berücksichtigen, soweit dies erforderlich ist, um
ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Die Bewerber geben die
vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen der
entsprechenden Formblätter der Anlagen "Eigenerklärung zur Eignung (EU)
_133_333b-L", "Erklärung zur IT-Sicherheit (FB 422)", "Eigenerklärung
VO 2022-833_BMWK " , welches ihnen via eVergabe-Plattform zur
Verfügung gestellt wird, sowie im Bereich Referenzen zusätzlich durch
Einreichen einer selbstgefertigten Anlage ab.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten
Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Bezeichnung: Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst
folgende Unterlagen
vorlegen
Beschreibung: (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied, bei
Nachunternehmener von jedem Nachunternehmer):
a)Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine zwingenden
Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB vorliegen;
b)Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine fakultativen
Ausschlussgründe im Sinne des § 124 GWB vorliegen;
c)Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister
oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes.
Die Bewerber geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und
Einreichen der Formblätte Anlagen "Eigenerklärung zur Eignung (EU)
_133_333b-L", "Erklärung zur IT-Sicherheit (FB 422)", "Eigenerklärung
VO 2022-833_BMWK " ab, welches ihnen via eVergabe-Plattform zur
Verfügung gestellt wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten
Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Bezeichnung: Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst
folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem
Mitglied):
Beschreibung: a) Eigenerklärung mit Angabe der durchschnittlichen
jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl seiner
Führungskräfte für die letzten drei Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung mit Angabe von Referenzen über in den letzten drei
Jahren deutschland- oder europaweit erbrachten Leistungen, die mit der hier
zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
3e0773bc-33cb-487b-a2af-8724659539e0