Ausschreibungsdetails
- "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem
Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur
Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für
diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Die Bindefrist beginnt am Tag nach dem Ablauf der
Angebotsfrist.
Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu
gleichbleibenden Konditionen bis zu zweimal um ein Jahr,
sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf
der Laufzeit kündigt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt
maximal vier Jahre.
Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser
Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung
bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Abrufberechtigte Bedarfsträger:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
- Auswärtiges Amt,
- Beschaffungsamt des BMI,
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung,
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie,
- Bundesamt für Logistik und Mobilität,
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
- Bundesamt für Strahlenschutz,
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_2; BIMASRM_3; BIMASRM_5,
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk,
- Bundesarchiv,
- Bundeseisenbahnvermögen,
- Bundesfinanzhof München,
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte,
- Bundesinstitut für Berufsbildung,
- Bundeskriminalamt,
- Bundespolizei,
- Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof,
- Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.,
- Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,
- Erdölbevorratungsverband,
- Generalzolldirektion,
- Hanns-Seidel-Stiftung e.V.,
- Informationstechnikzentrum Bund,
- Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg,
- Wasserstraßen-Neubauamt Hannover.
Die eingereichten Referenzen müssen die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Telekommunikationslösungen des Herstellers Mitel Networks
Corp. und den im Preisblatt näher spezifizierten Drittsystemen beinhalten.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
- Kurztitel: möglichst mit erkennbarem Bezug zum Vergabegegenstand
- Wert des Auftrages: Angabe des Nettogesamtauftragswertes bei reinen TK-Anlagen-Referenzen, oder Angabe des Nettoanteilswertes, wenn die TK-Anlage Teil einer umfangreicheren Gesamtreferenz ist
- Genauer Zeitraum der Leistungserbringung
- Vollständige Kontaktdaten des Referenzgebers, gemäß den Anforderungen des Vordrucks "Referenzen"
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachtenLeistungen. Aus dieser Beschreibung müssen die eingesetzten Systeme, die Anzahl der Nebenstellen,mögliche Vernetzungen, eingesetzte Softwareapplikationen und erbrachte Dienstleistungen erkennbar sein.
Anforderungen an die Referenzen:
- Jede Referenz muss einen Nettogesamtauftragswert bei reinen TK-Anlagen-Referenzen, oder einen Nettoanteilswert, wenn die TK-Anlage Teil einer umfangreicheren Gesamtreferenz ist, von mindestens
200.000,00- Euro haben.
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen nachweislich von einem Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB stammen.
- Alle Referenzen müssen die funktionsfähige Inbetriebnahme der jeweiligen Referenzanlage beinhalten. Referenzen zu reinen Lieferleistungen ohne die Erbringung der für die Gesamtfunktion notwendigen Dienstleistungen sind nicht zulässig.
- Alle Referenzen müssen die Lieferung und Inbetriebnahme von Endgeräten enthalten (Positionen 5 und 6 des Preisblattes)
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen die zentralen Komponenten und zugehörige Applikationen des MiVoice MX-One Systemes enthalten (Position 1 des Preisblattes)
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen Lieferungen und Leistungen zu den allgemeinen Applikationen enthalten (Position 3 des Preisblattes)
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen Lieferungen und Leistungen zu den Positionen 4.1 bis 4.4 des Preisblattes enthalten.
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen Lieferungen und Leistungen zu TeMeno Audio-Konferenzserver und/oder TeMeno Alarmservern enthalten (Positionen 4.5 bis 4.7 des Preisblattes)
- Mindestens eine (1) Referenz muss Lieferungen und Leistungen zu Drohanrufaufzeichnungssystemen enthalten (Positionen 4.10 und 4.11 des Preisblattes)
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen die Erbringung von Schulungsleistungen enthalten (Position 7 des Preisblattes)
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung, gerechnet bis zum Datum des Ablaufs der Angebotsfrist).
- Die Referenzprojekte sollen möglichst abgeschlossen sein. Bei noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekten darf nur der bisher realisierte und nutzbare Anteil des Referenzprojektes als Referenz angegeben werden.
Es sind nur vier (4) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte
bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als
bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem
Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem
Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht
mehr möglich.
Es wird ein Mindestumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich der Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Telekommunikationslösungen des Herstellers Mitel Networks Corp. und den im Preisblatt näher spezifizierten Drittsystemen von 6.250.000,00 Euro netto
pro abgeschlossenem Geschäftsjahr gefordert.
Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert.
Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder von jedem eignungsleihenden Unterauftragnehmer das Dokument "Unternehmenszahlen" mit Ihrem Angebot. In Summe müssen die eingereichten Umsätze den oben genannten Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
des Unternehmens muss erkennbar sein, dass die Leistungsumfänge dieses Vergabeverfahrens von Art der Geschäftstätigkeit des Bieters erfasst sind.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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