Ausschreibungsdetails
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Datenerhebung für die Funktionskontrolle der neu gebauten FAA am Standort Steinhavel.
Ausgeschrieben wird die Erfassung der Fischfauna mit parallel einzusetzenden standardisierten fischereibiologischen Erfassungsmethoden (Standardreuse, Elektrobefischung, eDNA) am Wehr Steinhavel bei Kilometer 64,3 der Oberen Havel-Wasserstraße im Ortsteil Steinförde nordwestlich von Fürstenberg/Havel im Landkreis. Die Funktionskontrolle soll von März 2026 bis Februar 2027 stattfinden. Für eine ausführliche Beschreibung sehen Sie bitte die den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsbeschreibung.
1 Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB:
Angabe, ob und ggf. auf welche Art der Bewerber/Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist
Angabe ob und ggf. auf welche Art der Bewerber/Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet
2 Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen
3 Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
sollen
4 Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt:
Ich/wir erkläre(n), dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:
- Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
- Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB)
- Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB)
- Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. § 27 i.V.m. § 89c StGB),
- Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere
staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
- Geldwäsche (§ 261 StGB),
- Betrug (§ 263 StGB) und Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
- Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB),
- unzulässige Interessenwahrnehmung ( § 108f StGB),
- Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch i.V.m.
§ 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte),
- Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung),
- Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB),
- Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB).
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
1. registerführende Stelle:
2. Registerbezeichnung:
3. Registernummer:
4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Falls meine/unsere Interessensbestätigung in die engere Wahl kommt, werde ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vorlegen.
5.1 Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 1, 3 bis 9 und Absatz 2 GWB bezogen auf die
letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden
Punkten vorliegt:
Ich/wir erkläre(n), dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen habe/haben/hat.
5.1
Abweichend von der obigen Erklärung habe ich/haben wir gegen folgende Verpflichtungen
verstoßen:
Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, erkläre(n) ich/wir, dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:
- Diebstahl (§ 242 StGB),
- Unterschlagung (§ 246 StGB),
- Erpressung (§ 253 StGB),
- Betrug (§ 263 StGB),
- Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
- Kreditbetrug (§ 265b StGB),
- Untreue (§ 266 StGB)
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB),
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
- Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
- Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
- Brandstiftung (§ 306 StGB),
- Baugefährdung (§ 319 StGB),
- Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
- unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
- illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen geahndet wurde.
Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, erkläre(n) ich/wir, nicht
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz
- gem. § 98c Aufenthaltsgesetz
- gem. § 19 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden zu sein.
Abweichend von der obigen Erklärung bin ich/sind wir mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden wegen
Ich/Wir erkläre(n), dass
- ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen habe/haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. eine denkbare Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren beseitigt werden kann,
- das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und keine mangelhafte Erfüllung zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
- das Unternehmen
a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und
c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten
und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5.2 Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre.
Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt:
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig.
Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wurde eröffnet.
Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt.
Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wurde beantragt.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt.
Mein/Unser Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt.
Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde ich/wir ihn auf Verlangen vorlegen.
7.1 Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
7.2 Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der
Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich
8 Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber
oder die Führungskräfte des Unternehmens
9 Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV
Leistungen, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Dies weise ich gemäß der in der Bekanntmachung geforderten Mindestanzahl an
geeigneten Referenzen über abgeschlossene Leistungen mit Angabe des Rechnungswerts,
der Leistungszeit sowie unter Nennung des öffentlichen/privaten Auftraggebers nach:
10 Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: Das jährliche Mittel meiner Beschäftigten und die
Anzahl der Führungskräfte
11 Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV darüber, über welche technische Ausrüstung ich/ wir verfüge/n, welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität ich/wir ergreife/n und/
oder welche Untersuchungs-/Forschungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen
12 Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 9 VgV darüber, welche Ausstattung, Geräte und technische 13 Ausrüstung dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen
Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Nachzuweisen sind sehr gute Kenntnisse der im Einsatzgebiet vorkommenden Fischarten. Anerkannt werden z. B. einschlägige Studienabschlüsse (wie Fischereibiologie, Fischere
ingenieurwesen), Tätigkeiten bei Fischereibehörden oder fischereibiologischen Instituten, praktische Erfahrung als Berufsfischer im Einsatzgebiet sowie fachbezogene Schulungen oder schriftliche Bestätigungen durch fachkundige Stellen.Darüber hinaus ist einschlägige Erfahrung in Reusenbefischung, Elektrobefischung und eDNA-Untersuchungen erforderlich. Für letztere muss das geplante Analyseverfahren den Anforderungen gemäß Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung entsprechen
Für alle eingesetzten Tätigkeiten sind ausreichend qualifizierte Fachkräfte vorzuhalten, um die Einsatzfähigkeit auch bei Ausfällen (z. B. durch Krankheit oder Urlaub) jederzeit zu gewährleisten
Mindestens drei fachkundige Personen für die Bestimmung der Fischarten im Einsatzgebiet.
Mindestens drei qualifizierte Anodenführer/innen mit gültigem Bedienungsschein für Elektrobefischungen.
Mindestens zwei qualifizierte Personen für die eDNA-Probenahme (z. B. mit abgeschlossener Ausbildung als BTA oder vergleichbarer Qualifikation).
Für die genetische Analyse ist ein/e Biologe/in mit Projektleitungserfahrung sowie mindestens eine weitere qualifizierte Person vorzusehen.
Die Ausrüstung muss für Elektrobefischung und eDNA-Probenahme geeignet und vollständig vorhanden sein:
Ein bootstaugliches E-Befischungsgerät inkl. Ersatzgerät und Anoden (nach VDE-Bestimmungen 0105, 0136 und 0686),
Ein ausreichend großes, motorisiertes Arbeitsboot mit Platz für mindestens drei Personen, Elektrofischfanggerät und Transportwanne,
Vorrichtungen zur schonenden Hälterung gefangener Fische,
Geeignete Ausrüstung für die eDNA-Probenahme (z. B. Boot, Pumpen, Probennahmegeräte)
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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