Ausschreibungsdetails
Dienstgebäude / WE 128054 / Fehrbelliner Platz 3 in 10707 Berlin
Los 2
Dienstgebäude (MW) // Alt-Moabit 140, 10557 Berlin // WE:129446
Dienstgebäude (EMW) // Alt-Moabit 140, 10557 Berlin // WE:129446
Dienstliegenschaft // Stadtbahnbögen 329 – 343 // Lüneburger Straße, 10557 Berlin // WE: 143684
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis zum 04.09.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 28.08.2025 vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 11.09.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4) AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN
Die Ausführungsbedingungen sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung Ziffer 2 „Personalanforderungen“ des jeweiligen Loses und der zusätzlichen Informationen in der Bekanntmachung zu entnehmen.
2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
3) Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen für die Lose 1 + 2 hierbei dürfen die Maximalwerte in den Reinigungsbereichen nicht überschritten werden. Die Maximalwerte sind der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
Das Gebäude wird hauptsächlich als Bürogebäude durch verschiedene Dienststellen genutzt. Im Erdge-schoss befinden sich 2 Wohneinheiten.
Der bauliche Zustand des Gebäudes ist als alterstypisch normal zu beurteilen. Die überwiegende Zahl der Büroräume wurde in den vergangenen Jahren in modernem Standard hergerichtet. Die Erschließung der Büros erfolgt über Mittelflure in zweischenkliger Raumanordnung.
Die als Verbundfenster erstellten Fensterelemente wurden 2010 bis 2012 gegen isolierverglaste Elemente ausgetauscht.
Das Gebäude ist derzeit (Stand 04/2024) nahezu vollflächig vermietet, eine Teilfläche des 4. OG wird der-zeit umgebaut, die Umbauarbeiten werden aller Voraussicht nach bis Leistungsbeginn abgeschlossen. Durch den Auftragnehmer sind nicht derzeit alle Flächen zu reinigen.
Die Reinigung umfasst jährliche Reinigungsgrundflächen von 2.402,37 m² und eine jährliche Reinigungsflä-che von 4.825,75 m² (einseitig gemessen, beid- und teilw. vierseitig zu reinigen) Glasfläche.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. € und Vermögensschäden 500.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Ge-samtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie aller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Gewichtung 100 %
(1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist derzeit eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. SÜ2 SabSchutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den Auftragnehmer nicht an.
(2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
(3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheits-überprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwanzig (20) bis fünfundzwanzig (25) Wochen und kann auch bis dreizehn (13) Monate in Anspruch nehmen.
(4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
(5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
(6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe SÜ2 SabSchutz vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe der Nutzer, auch bei nach Sicherheitsstufe SÜ2 SabSchutz überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Allgemein
Für einige Bereiche () könnte eine zusätzliche Zutrittsanfrage erforderlich werden.
Von einzelnen Nutzern wird eine Anwesenheitsreinigung gefordert.
Entsprechende Warte- und Kontrollzeiten und andere aus den Zutritts- und Verfahrensregeln resul-tierenden Erschwernisse sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Das Reinigungspersonal kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen zum Verlassen des Gebäu-des aufgefordert werden. Der Aufforderung ist unverzüglich Folge zu leisten.
Das Grundstück Alt-Moabit 140 befindet sich in Berlin-Mitte, Ortsteil Moabit auf dem Moabiter Werder Nord im Regierungsviertel in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kanzleramt, dem Tiergarten und dem Berliner Hauptbahnhof.
Das Grundstück grenzt in nordwestlicher Richtung an das Viadukt der Berliner Stadtbahn und wird auf der östlichen Seite von der geschützten Grünfläche „Kastanienrampe“ eingefasst. Westlich des Stadtbahnviaduktes befindet sich ein Wohnviertel. Im Norden grenzt die ca. 5,50 m höher gelegene Straße Alt-Moabit an. Die südliche Grundstücksgrenze bildet die Ingeborg-Drewitz-Allee. Diese ist geprägt durch das städtebauliche Konzept des Bundes sowie den Kanzlerpark und die Wohnbebauung für Bundesbedienstete. Unweit des Grundstücks verläuft im Osten die Spree.
Auf dem ca. 36.000 qm großen Grundstück wurde im Jahr 2015 ein Dienst- und Verwaltungsgebäude des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, mit einer Bruttogeschossfläche von rund 75.000 qm errichtet. Dieses Gebäude wird im Folgenden als Moabiter Werder (MV) bezeichnet.
Das Büro- und Verwaltungsgebäudes MW besteht aus drei ineinandergreifenden „z - förmigen“ Baukörpern mit einer Höhenstellung in Nord- Süd-Richtung von 5 auf 9 Geschosse und 2 Innenhöfen. Das Gebäude ist in Teilbereichen unterkellert. Es gliedert sich in Nord-, Mittel- und Südspange, in denen sich u. a. Büroräume, Besprechungs- und Konferenzbereiche und eine Bibliothek befinden.
Vorgelagert zum Gebäude Richtung Alt-Moabit befinden sich das Parkdeck, das Wachgebäude mit dem im Zufahrtsbereich gelegenen Kontrollgebäude und der nicht öffentliche Stadtplatz.
Der überwiegende Teil der Räume in der Nord-, Mittel- und Südspange wird als Büro genutzt. Diese werden im Wesentlichen als Standardbüros mit Einzelarbeitsplatz oder moderne Bürostrukturen mit Mehrfachbelegung realisiert.
Des Weiteren wird auf demselben Grundstück derzeit der Erweiterungsbau Moabiter Werder, im Folgenden EMW genannt, errichtet. Es handelt sich ebenfalls um ein Dienst- und Verwaltungsgebäude des BMI, mit einer Bruttogeschossfläche von rund 14.344 qm, das Mitte des Jahres 2024 bezugsfertig sein wird.
Der Erweiterungsbau Moabiter Werder befindet sich im südwestlichen Bereich der Liegenschaft, angrenzend an die Ingeborg-Drewitz-Allee und in räumlicher Nähe zum Bahnviadukt. Das Gebäude untergliedert sich in einen eingeschossigen, statisch autarken Gebäudeteil, in dem die Eingangs- und Kontrollbereiche vorhanden sind, sowie in ein östlich anschließendes 13-geschossiges Gebäude (Hochhaus) mit Untergeschoß.
Im Gebäude befindet sich ein Besucherzentrum und der überwiegende Teil der Räume wird als Büro genutzt. Im Wesentlichen auch hier als Standardbüros mit Einzelarbeitsplatz oder moderne Bürostrukturen mit Mehrfachbelegung realisiert.
Die gezeigten Stadtbahnbögen Nr. 329-343 in der Lüneburger Straße grenzen an die Liegenschaft Alt-Moabit 140 an und sind nur über den Haupteingang zur Liegenschaft oder über die Wirtschaftszufahrt Ingeborg-Drewitz-Alle 4, in 10557 Berlin, erreichbar. Die Stadtbahnbögen mit einer Fläche von 1.331 qm befinden sich im Eigentum der Deutschen Bahn und werden vom BMI zu Lagerzwecken genutzt.
Die Außenanlagen gliedern sich in drei Teilbereiche: Den westlichen Wirtschaftshof, erschlossen durch eine Asphaltzufahrt mit Wendefläche, der südlichen Protokollvorfahrt mit repräsentativ gestalteten Wegeflächen, sowie die südöstliche und östliche Seite vorwiegend aus Parkwegen aus wassergebundener Wegedecke.
Das Grundstück wird umschlossen durch eine mit sicherheitstechnischen Anlagen ausgestatteten Zaunanlage.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. € und Vermögensschäden 500.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Ge-samtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie aller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Gewichtung 100 %
(1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftrag-nehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen durch die BImA fallen für den Auftragnehmer nicht an.
(2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden. Der Austausch des Personals hat auf Verlangen der Auftraggeberin kurzfrisitg, spätestens zum Beginn der Folgewoche zu erfolgen
(3) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens acht (8) bis zwölf (12) Wochen und kann auch bis sechs (6) Monate in Anspruch nehmen.
(4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
(5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
(6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vorzuhalten.
(7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Allgemein:
Der Auftragnehmer hat qualifiziertes und kompetentes sowie sozialversicherstes Reinigungspersonal einzusetzen.
Die Kenntnisse der deutschen Sprache nach A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 werden vorausgesetzt.
Sofern das Reinigungspersonal auch in technischen Räumen eingesetzt wird, werden die Kenntnisse der deutschen Sprache nach B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 vorausgesetzt.
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