Ausschreibungsdetails
an den Dienstorten Bremen, Bremerhaven und Wilhelmshaven sowie Bauhof Wilhelmshaven,
insbesondere:
Pförtnerdienste, Alarmverfolgung, Kontrollrunden, Anlaufen von Kontrollpunkten, Leinenkontrolle
(Bremerhaven), Führen eines Wachbuches, Auslösen des Winterdienstes und Flaggendienst
Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee,
Franziuseck 5, 28199 Bremen.
Der Erfüllungsort i.d.S. der Leistungserbringung ist das
WSA Weser-Jade-Nordsee, Standort Bremen.
ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee,
Franziuseck 5, 28199 Bremen.
Der Erfüllungsort i.d.S. der Leistungserbringung ist das
WSA Weser-Jade-Nordsee, Standort Bremerhaven.
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee,
Franziuseck 5, 28199 Bremen.
Der Erfüllungsort i.d.S. der Leistungserbringung ist das
WSA Weser-Jade-Nordsee, Standort Wilhelmshaven
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee,
Franziuseck 5, 28199 Bremen.
Der Erfüllungsort i.d.S. der Leistungserbringung ist das
WSA Weser-Jade-Nordsee, Standort Wilhelmshaven,
Schleusenstr.. 5
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aus-
zuschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über
das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares Verfahren beantragt oder veröffentlicht ist,
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abge-
lehnt worden ist sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Formblatt 133/333b-L/F V2.6 Eigenerklärung Eignung EU.
Unternehmen anzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt noch gegen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechts-
kräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuches (StGB). Formblatt 133/333b-L/F V2.6
Eigenerklärung Eignung EU.
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen anzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen).
Formblatt 133/333b-L/F V2.6 Eigenerklärung Eignung EU.
geschäftlichen Verkehr nach § 229 StGB, Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern nach § 108e StBB, Vorteilsgewährung nach § 333 StGB und
Bestechung nach § 334 StGB, jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und
internationale Beschäftigte). Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 3 des Gesetzes
zur Bekämpfung internationaler Bestechung). Formblatt 133/333b-L/F V2.6
Eigenerklärung Eignung EU.
§ 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem
Aufrag verwaltet werden. Formblatt 133/333b-L/F V2.6 Eigenerklärung Eignung
EU.
Terrorismusfinanzierung § 89c StGB oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden
(sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer
2 des StGB zu begehen. Formblatt 133/333b-L/F V2.6 Eigenerklärung Eignung
EU.
Menschenhandels nach § 232a StGB. Formblatt 133/333b-L/F
V2.6 Eigenerklärung Eignung EU.
Erfüllung eines früheren Auftrags - rein nationale Ausschlussgründe - schwere
Verfehlung - Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Verstöße gegen
sozialrechtliche Verpflichtungen - Verstöße gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen - Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen - Verstöße gegen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern und Abgaben - wettbewerbsbeschränkende
Vereinbarungen - Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung -
Zahlungsunfähigkeit sowie die Angaben im Formblatt 133/333b-
L/F V2.6 Eigenerklärung zur Eignung EU.
Los 1
Pförtnerdienste Dienstort Franziuseck 5, 28199 Bremen
am Dienstort Bremen.
Jedes Los kann einzeln verlängert werden. Die Verlängerung
pro Los ist für volle zwei Jahre möglich. Auch mehrere
Verlängerungen mit kürzeren Zeiträumen sind möglich.
Eine Verlängerung kann mit einem zeitlichen Vorlauf
von einem Monat beauftragt werden. Bei einer
Verlängerung gelten die gleichen Preise. Die Leistungen
werden nicht als Option vergeben. Auch ist eine
stufenweise Beauftragung nicht vorgesehen.
Lohngleitklauseln sind nicht festgelegt. Es
gelten die Festpreise des Losangebotes. Die
Kosten für Einarbeitungen neu eingesetzten
Personals trägt das einsetzende Unternehmen
und nicht das WSA Weser-Jade-Nordsee.
betragen; vergleichbar sind Leistungen aus folgenden
Leistungsbereichen:
Wach- und Objektschutz, Pförtnerdienste Erklärung
nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass eine
Berufshaftpflichtversicherungsabdeckung und eine
Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens
10.000.000 für Personen und von mindestens
10.000.000 Euro für sonstige Schäden nachgewiesen
wird. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Maximierung der Ersatzleistung mindestens das
Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragungen in einem Berufs- oder Handeslregister
gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge an geeignete,
also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben, die
nicht nach § 123 oder § 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Nachweise gem. Eigenerklärung.
Beschreibung: die in §§ 122 bis 125 GWB getroffenen
Regelungen zu unternehmensbezogenen Anforderungen an
Bewerber und Bieter werden durch die Vorschriften §§ 42 bis
51 VgV ergänzt.
Pflichtmitgliedschaft des Auftragnehmers im BDSW
Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV gezüglich der Eintragung
in das Berufsregister.
- Grundkenntnisse in MS Word und MS Excel
- abgeschlossene Schulausbildung
- absolvierte Unterrichtung gemäß § 34a GewO (IHK)
- nur bedingt für Rollstuhfahrende geeignet
Außerfachliche Kompetenzen/persönliche Vorausetzungen:
- polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- sehr gute Umgangsformen
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (B2 Niveau)
- Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Flexibilität
Technische und berufltiche Leistungfähigkeit
Erfahrungen im Wach- und Objektschutz, Pförnerdienste
3.1 Empfangsdienste:
a. Empfang/Begrüßung von Gästen sowie deren telefonischer Anmeldung
(Zutrittsmanagement) beim jeweiligen Ansprechpartner
b. Entgegennahme von Post und sonstigen Lieferungen externer
Dienstleister nach Anweisung durch die Geschäftsstellenleitungen
3.2. Telefonvermittlungsdienste:
a. Aktivierung/Deaktivierung der Telefonanlage gem. Schlieordnung
b. Allgemeiner Telefondienst im Empfangsbereich: interne und externe
Vermittlung von Telefonsgesprächen: allgemeine Vermittlungsdienste
c. Fertigung von kurzen Gesprächnotizen (Wer hat wann zu welchem
Thema angerufen?)
3.3. Sonstige Dienstleistungen:
b. Haussschließung und -öffnung gem. Schließordnung
c. Ein- und Ausgangskontrolle
d. Ein- und Ausfahrtskontrolle einschließlich Bedienung der
Schrankenanlage
e. Entgegennahme von Notrufen und ggf. Einleitung der erforderlichen
Sofortmaßnahmen (Löschen, Erste Hilfe, Evakuierung)
g. Unverzügliche Weiterleitung von Stör-/Havariemeldungen und
Sicherheitsvorkommnissen an Hausleitung/Innerer Dienst,
Hausmeisterdienst, Fremdfirmen/Fachfirmen nach den hausinternen
Vorgaben
h. Ausgabe von Büromaterial an Mitarbeitende
Bezeichnung gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche
Aufträge an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige
Unternehmen vergeben, die nicht nach § 123 oder § 124 GWB
ausgeschlossen worden sind. Nachweise gem. Eigenerklärung.
Beschreibung: die in §§ 122 bis 125 getroffenen Regelungen zu
unternehmensbezogene Anforderungen an Bewerber und Bieter
werden durch die Vorschriften der §§ 42 bis 51 VGv ergänzt.
Bezeichnung: der Nachweis der Eignung kann durch die Eigenerklärung
gem. der "Eigenerklärung der Eignung" oder der EEE erbracht. werden.
Das Formblatt steht im Internet unter "WSV.de" (Aktuelles/Ausschreibungen/
VOL/Vergabebekanntmachungen) zur Verfügung.
Angebotssumme ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung
von Preisnachlässen, preislich günstigsten Grund- oder
Wahlpositionen, aller Bedarfspositionen und möglicher, sich für
den Auftraggeber ergebender zusätzlicher Kosten. Für die
Angebotswertung wird die Wertungssumme (in Euro) wie folgt
in eine Punktescala von 0 bis 10 Punkten normiert:
10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit
dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote
mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls
0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden
Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation
mit drei Stellen nach dem Komme (kaufmännische Rundung
nach DIN 1333).
Prüfung der Interessensbekundungen,
gem. §§ 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit
1. der Auftraggeber den geltend gemachten Verstoß gegen
die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachtung benannten Frist zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden
sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist der Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Los 2
Wach- und Objektschutz Dienstort Am Alten Vorhafen 1,
27568 Bremerhaven
Franziuseck 5, 28199 Bremen
Anlaufen von Kontrollpunkten, Leinenkontrolle, Führen eines Wachbuches,
Auslösen des Winterdienstes, Flaggendienst am Dienstort Am Alten Vorhafen 1,
27568 Bremerhaven
Jedes Los kann einzeln verlängert werden. Die Verlängerung
pro Los ist für volle zwei Jahre möglich. Auch mehrere
Verlängerungen mit kürzeren Zeiträumen sind möglich.
Eine Verlängerung kann mit einem zeitlichen Vorlauf
von einem Monat beauftragt werden. Bei einer
Verlängerung gelten die gleichen Preise. Die Leistungen
werden nicht als Option vergeben. Auch ist eine
stufenweise Beauftragung nicht vorgesehen.
Lohngleitklauseln sind nicht festgelegt. Es
gelten die Festpreise des Losangebotes. Die
Kosten für Einarbeitungen neu eingesetzten
Personals trägt das einsetzende Unternehmen
und nicht das WSA Weser-Jade-Nordsee.
betragen; vergleichbar sind Leistungen aus folgenden
Leistungsbereichen:
Wach- und Objektschutz, Pförtnerdienste Erklärung
nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass eine
Berufshaftpflichtversicherungsabdeckung und eine
Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens
10.000.000 für Personen und von mindestens
10.000.000 Euro für sonstige Schäden nachgewiesen
wird. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Maximierung der Ersatzleistung mindestens das
Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragungen in einem Berufs- oder Handeslregister
gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge an geeignete,
also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben, die
nicht nach § 123 oder § 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Nachweise gem. Eigenerklärung.
Beschreibung: die in §§ 122 bis 125 GWB getroffenen
Regelungen zu unternehmensbezogenen Anforderungen an
Bewerber und Bieter werden durch die Vorschriften §§ 42 bis
51 VgV ergänzt.
Pflichtmitgliedschaft im BDSW
Erklärung nach § 44 Abs 1 V
- Grundkenntnisse in MS Word und MS Excel
- abgeschlossene Schulausbildung
- absolvierte Unterrichtung gemäß § 34a GewO (IHK)
- nur bedingt für Rollstuhfahrende geeignet
- Freischwimmer
Außerfachliche Kompetenzen/persönliche Vorausetzungen:
- polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- sehr gute Umgangsformen
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (B2 Niveau)
- Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Flexibilität
Nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen im Wach-
und Objektschutz, Pförtnerdienste
Beschreibung:
3.1. Empfangsdienste:
a . Empfang/Begrüßung von Gästen sowie deren telefonischer Anmeldung
(Zutrittsmanagement) beim jeweiligen Ansprechpartner
b. Entgegennahme von Post und sonstigen Lieferungen externer
Dienstleister nach Anweisung durch die Geschäftsstellenleitungen
3.3. Telefonvermittlungsdienste
a. Aktivierung/Deaktivierung der Telefonanlage gem. Schließordnung
b. Allgemeiner Telefondienst im Empfangsbereich: interne und externe
Vermittlung von Telefongesprächen, allgemeine Vermittlungsdienste
c. Fertigung von kurzen Gesprächsnotizen (Wer hat wann zu welchem
Thema angerufen?)
3.3. Sonstige Dienstleistungen:
a. Führen eines Wachbuches
b. Hausschließung und -öffnung gem. Schließordnung
c. Ein- und Ausgangskontrolle
d Ein- und Ausgangskontrolle einschließlich Bedienung der
Schrankenanlage
e. Entgegennahme von Notrufen und ggf. Einleitung der erforderlichen
Sofortmaßnahmen (Löschen, Erste Hilfe, Evakuierung)
f. Sichtkontrolle des einsehbaren Außenbereiches auf Beschädigungen,
Schäden und mögliche Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt
g. Unverzügliche Weiterleitung von Stör-/Havariemeldungen und
Sicherheitsvorkommnissen an Hausleitung/Innerer Dienst,
Hausmeisterdienst, Fremdfirmen/Fachfirmen nach den hausinternen
Vorgaben
i. Überoprüfung der Sicherungen/Leinen der Schiffe auf Festigkeit und
korrrekte Lage, Anlaufen von Kontrollpunkten nach Vorgaben auf dem
jeweiligen Betriebsgelände, Leinenkontrolle
j. Alarmverfolgung
k. Beauftragung des Winterdienstes bei Erfordernis
l. Flaggendienst nach behördlichen Vorgaben und Anordnungen
Bezeichnung gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche
Aufträge an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige
Unternehmen vergeben, die nicht nach § 123 oder § 124 GWB
ausgeschlossen worden sind. Nachweise gem. Eigenerklärung.
Beschreibung: die in §§ 122 bis 125 getroffenen Regelungen zu
unternehmensbezogene Anforderungen an Bewerber und Bieter
werden durch die Vorschriften der §§ 42 bis 51 VGv ergänzt.
Bezeichnung: der Nachweis der Eignung kann durch die Eigenerklärung
gem. der "Eigenerklärung der Eignung" oder der EEE erbracht. werden.
Das Formblatt steht im Internet unter "WSV.de" (Aktuelles/Ausschreibungen/
VOL/Vergabebekanntmachungen) zur Verfügung.
Angebotssumme ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung
von Preisnachlässen, preislich günstigsten Grund- oder
Wahlpositionen, aller Bedarfspositionen und möglicher, sich für
den Auftraggeber ergebender zusätzlicher Kosten. Für die
Angebotswertung wird die Wertungssumme (in Euro) wie folgt
in eine Punktescala von 0 bis 10 Punkten normiert:
10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit
dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote
mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls
0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden
Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation
mit drei Stellen nach dem Komme (kaufmännische Rundung
nach DIN 1333).
Prüfung der Interessensbekundungen,
gem. §§ 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit
1. der Auftraggeber den geltend gemachten Verstoß gegen
die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften , die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist der Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Loos 3
Pförtnerdienste Dienstort
Mozartstr. 32, 26382 Wilhelmshaven
am Dienstort Wilhelmshaven
Jedes Los kann einzeln verlängert werden. Die Verlängerung
pro Los ist für volle zwei Jahre möglich. Auch mehrere
Verlängerungen mit kürzeren Zeiträumen sind möglich.
Eine Verlängerung kann mit einem zeitlichen Vorlauf
von einem Monat beauftragt werden. Bei einer
Verlängerung gelten die gleichen Preise. Die Leistungen
werden nicht als Option vergeben. Auch ist eine
stufenweise Beauftragung nicht vorgesehen.
Lohngleitklauseln sind nicht festgelegt. Es
gelten die Festpreise des Losangebotes. Die
Kosten für Einarbeitungen neu eingesetzten
Personals trägt das einsetzende Unternehmen
und nicht das WSA Weser-Jade-Nordsee.
betragen; vergleichbar sind Leistungen aus folgenden
Leistungsbereichen:
Wach- und Objektschutz, Pförtnerdienste Erklärung
nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass eine
Berufshaftpflichtversicherungsabdeckung und eine
Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens
10.000.000 für Personen und von mindestens
10.000.000 Euro für sonstige Schäden nachgewiesen
wird. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Maximierung der Ersatzleistung mindestens das
Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragungen in einem Berufs- oder Handeslregister
gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge an geeignete,
also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben, die
nicht nach § 123 oder § 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Nachweise gem. Eigenerklärung.
Beschreibung: die in §§ 122 bis 125 GWB getroffenen
Regelungen zu unternehmensbezogenen Anforderungen an
Bewerber und Bieter werden durch die Vorschriften §§ 42 bis
51 VgV ergänzt.
Pflichtmitgliedschaft im BDSW
Erklärung nach § 44 Abs 1 V
- Grundkenntnisse in MS Word und MS Excel
- abgeschlossene Schulausbildung
- absolvierte Unterrichtung gemäß § 34a GewO (IHK)
- nur bedingt für Rollstuhfahrende geeignet
- Freischwimmer
Außerfachliche Kompetenzen/persönliche Vorausetzungen:
- polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- sehr gute Umgangsformen
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (B2 Niveau)
- Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Flexibilität
Bezeichnung gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche
Aufträge an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige
Unternehmen vergeben, die nicht nach § 123 oder § 124 GWB
ausgeschlossen worden sind. Nachweise gem. Eigenerklärung.
Beschreibung: die in §§ 122 bis 125 getroffenen Regelungen zu
unternehmensbezogene Anforderungen an Bewerber und Bieter
werden durch die Vorschriften der §§ 42 bis 51 VGv ergänzt.
Bezeichnung: der Nachweis der Eignung kann durch die Eigenerklärung
gem. der "Eigenerklärung der Eignung" oder der EEE erbracht. werden.
Das Formblatt steht im Internet unter "WSV.de" (Aktuelles/Ausschreibungen/
VOL/Vergabebekanntmachungen) zur Verfügung.
Angebotssumme ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung
von Preisnachlässen, preislich günstigsten Grund- oder
Wahlpositionen, aller Bedarfspositionen und möglicher, sich für
den Auftraggeber ergebender zusätzlicher Kosten. Für die
Angebotswertung wird die Wertungssumme (in Euro) wie folgt
in eine Punktescala von 0 bis 10 Punkten normiert:
10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit
dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote
mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls
0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden
Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation
mit drei Stellen nach dem Komme (kaufmännische Rundung
nach DIN 1333).
Prüfung der Interessensbekundungen,
gem. §§ 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB zur zulässig, soweit
1. der Auftraggeber den geltend gemachten Verstoß gegen
die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt ujnd gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden
sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist der Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienstort Schleusenstr. 5, 26382 Wilhelmshaven
Los 4
Wach- und Objektschutz, Pförtnerdienste, Alarmverfolgung,
Kontrollrunden, Anlaufen von Kontrollpunkten, Leinenkontrolle,
Führen eines Wachbuches, Auslösen des Winterdienstes,
Flaggendienst, Dienstort Schleusenstr. 5, 26382 Wilhelmshaven
Jedes Los kann einzeln verlängert werden. Die Verlängerung
pro Los ist für volle zwei Jahre möglich. Auch mehrere
Verlängerungen mit kürzeren Zeiträumen sind möglich.
Eine Verlängerung kann mit einem zeitlichen Vorlauf
von einem Monat beauftragt werden. Bei einer
Verlängerung gelten die gleichen Preise. Die Leistungen
werden nicht als Option vergeben. Auch ist eine
stufenweise Beauftragung nicht vorgesehen.
Lohngleitklauseln sind nicht festgelegt. Es
gelten die Festpreise des Losangebotes. Die
Kosten für Einarbeitungen neu eingesetzten
Personals trägt das einsetzende Unternehmen
und nicht das WSA Weser-Jade-Nordsee.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber um bis zu zwei Jahre
verlängert werden.
betragen; vergleichbar sind Leistungen aus folgenden
Leistungsbereichen:
Wach- und Objektschutz, Pförtnerdienste Erklärung
nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass eine
Berufshaftpflichtversicherungsabdeckung und eine
Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens
10.000.000 für Personen und von mindestens
10.000.000 Euro für sonstige Schäden nachgewiesen
wird. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Maximierung der Ersatzleistung mindestens das
Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragungen in einem Berufs- oder Handeslregister
gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge an geeignete,
also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben, die
nicht nach § 123 oder § 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Nachweise gem. Eigenerklärung.
Beschreibung: die in §§ 122 bis 125 GWB getroffenen
Regelungen zu unternehmensbezogenen Anforderungen an
Bewerber und Bieter werden durch die Vorschriften §§ 42 bis
51 VgV ergänzt.
Pflichtmitgliedschaft im BDSW
Erklärung nach § 44 Abs 1 V
- Grundkenntnisse in MS Word und MS Excel
- abgeschlossene Schulausbildung
- absolvierte Unterrichtung gemäß § 34a GewO (IHK)
- nur bedingt für Rollstuhfahrende geeignet
- Deutsches Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer)
Außerfachliche Kompetenzen/persönliche Vorausetzungen:
- polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- sehr gute Umgangsformen
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (B2 Niveau)
- Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Flexibilität
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung
Referenzen, Personalmenge
3.3. Empfangsdienste:
a.Empfang/Begrüßung von Gästen sowie deren telefonische Anmeldung
(Zutrittsmanagement) beim jeweiligen Ansprechpartner
b. Entgegennahme von Post und sonstigen Lieferungen externer
Dienstleister nach Anweisung durch die Geschäftsstellenleitungen
3.3. Telefonvermittlungsdienste:
a. Aktivivierung/Deaktivierung der Telefonanlage gem. Schließordnung
b. Allgemeiner Telefondienst im Empfangsbereich: interne und externe
Vermittlung von Telefongesprächen, allgemeine Vermittlungsdienste
c. Fertigung von kurzen Gesprächsnotizen (Wer hat wann zu welchem
Thema angerufen?)
3.3. Sonstige Dienstleistungen
a. Führen eines Wachbuches
b. Hausschließung und -öffnung gem. Schließordnung
c. Ein- und Ausgangskontrolle
d. Ein- und Ausfahrtkontrolle einschließlich Bedienung der
Schrankenanlage
e. Entgegennahme von Notrufen und ggf. Einleitung der erforderlichen
Sofortmaßnahmen (Löschen, Erste Hilfe, Evakuierung)
f. Sichtkontrolle des einsehbaren Außenbereiches auf Beschädigungen,
Schäden und mögliche Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt
g. Unverzügliche Weiterleitung von Stör/-Havariemeldungen und
Sicherheitsvorkommnissen an Hausleitung/Innerer Dienst,
Hausmeisterdienst, Fremdfirmen/Fachfirmen nach den hausinternen
Vorgaben
j. Alarmverfolgung
k. Beauftragung des Winterdienstes bei Erfordernis
l. Flaggendienst nach behördlichen Vorgaben und Anordnungen
Bezeichnung gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche
Aufträge an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige
Unternehmen vergeben, die nicht nach § 123 oder § 124 GWB
ausgeschlossen worden sind. Nachweise gem. Eigenerklärung.
Beschreibung: die in §§ 122 bis 125 getroffenen Regelungen zu
unternehmensbezogene Anforderungen an Bewerber und Bieter
werden durch die Vorschriften der §§ 42 bis 51 VGv ergänzt.
Bezeichnung: der Nachweis der Eignung kann durch die Eigenerklärung
gem. der "Eigenerklärung der Eignung" oder der EEE erbracht. werden.
Das Formblatt steht im Internet unter "WSV.de" (Aktuelles/Ausschreibungen/
VOL/Vergabebekanntmachungen) zur Verfügung.
Angebotssumme ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung
von Preisnachlässen, preislich günstigsten Grund- oder
Wahlpositionen, aller Bedarfspositionen und möglicher, sich für
den Auftraggeber ergebender zusätzlicher Kosten. Für die
Angebotswertung wird die Wertungssumme (in Euro) wie folgt
in eine Punktescala von 0 bis 10 Punkten normiert:
10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit
dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote
mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls
0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden
Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation
mit drei Stellen nach dem Komme (kaufmännische Rundung
nach DIN 1333).
Prüfung der Interessensbekundungen,
gem. §§ 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit
1. der Auftraggeber den geltend gemachten Verstoß gegen
die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden
sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist der Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eigang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
6b72c081-61bf-4285-b782-7da823624777