Ausschreibungsdetails
Los 2 - Wasserversorgungsanlagen, LWB 1 und 3
LOS 2 Löschwasserbehälter 1 und 3
- Wasserversorgungsanlagen:
250 m³ Oberbodenarbeiten
1.800 m³ Erdarbeiten
2 St. Löschwasserbehälter Stahlbetonfertigteile Nutzvolumen 400 m³
2 St. Ausrüstung Löschwasserbehälter
- Verkehrsanlagen:
850 m² Asphalttragschicht
850 m² Asphaltdeckschicht
550 m³ Frostschutzschicht
40 m Stahlbetonschlitzrinne D 400
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
2.) RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen),
3.) Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und keine Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG / Angabe mittels Eigenerklärung,
4.) Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nicht Erfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nicht Vorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes / Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
.
Mit dem Angebot hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft Eigenerklärungen darüber abzugeben, dass bei ihm bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, § 22 Abs. 1, 2 LkSG, Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 (RUS-Sanktionen) und § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG vorliegen. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG, Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen).
.
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind ebenfalls zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Nachweise vorzulegen.
Los 2 - Wasserversorgungsanlagen, LWB 1 und 3
LOS 2 Löschwasserbehälter 1 und 3
- Wasserversorgungsanlagen:
250 m³ Oberbodenarbeiten
1.800 m³ Erdarbeiten
2 St. Löschwasserbehälter Stahlbetonfertigteile Nutzvolumen 400 m³
2 St. Ausrüstung Löschwasserbehälter
- Verkehrsanlagen:
850 m² Asphalttragschicht
850 m² Asphaltdeckschicht
550 m³ Frostschutzschicht
40 m Stahlbetonschlitzrinne D 400
.
2. Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
.
3. Hinweis gemäß §§ 2, 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der E-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie der Web-Service https://eee.evergabe-online.de zum Ausfüllen einer Einheitlichen Elektronischen Eigenerklärung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der europäischen Kommission vom 05.01.2016. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
a) aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, soweit das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 3 Monate sein.
.
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um ein Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese/r Erklärung/Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
a) Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder Industrie- und Handelskammer (IHK),
b) Gewerbeanmeldung.
.
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise bzw. Erklärungen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
Verbindliche Erklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR bei Personenschäden und 2,5 Mio. EUR bei Sach- und Vermögensschäden je 2-fach maximiert oder eine verbindliche Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall. Bei Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung eines Mitgliedes ausreichend. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 3 Monate sein. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Falls ein Unterauftragnehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Unterauftragnehmer in voller Höhe zu erbringen; alternativ genügt die verbindliche Erklärung des Versicherers über die Erhöhung der bestehenden auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall.
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
a) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen oder Kopie derselben. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
b) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit betragspflichtig).
c) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG.
d) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
.
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um ein Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
.
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
.
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
.
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
.
Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen: mindestens 3 Referenzen, mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen
Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit
eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung.
.
Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese/r Erklärung/ Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
                
                8907555b-b0fc-42e8-965b-aac024eff731