Ausschreibungsdetails
Zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands ist der zuvor bestehende Säulenschwenkkran durch eine Neubeschaffung eines Säulenschwenkkrans zu ersetzen. Der Säulenschwenkkran ist auf dem vorhandenen Fundament und der vorhandenen Verankerung zu montieren und zu verankern.
Hierzu ist es erforderlich, dass ein neuer Säulenschwenkkran mit einem entsprechend vom Auftraggeber vorgegebenen Anforderungsprofil konstruiert, gefertigt, geliefert, montiert und abgenommen wird. Der neue Säulenschwenkkran muss passend zu dem bestehenden Lochkreis und den vom Fundament maximal aufzunehmenden Lasten konstruiert werden. Die Randbedingungen sind somit die geometrischen Anforderungen durch die Verankerung auf den vorhandenen Ankerstangen, die maximal auf das Fundament aufzubringenden Lasten sowie die technischen Anforderungen des Krans.
Es ist das Formblatt "05_C_Eigenerklärung_zur_Eignung_EU_133_333b-L_F" (Ziffer 4, 5.1 und 5.2) innerhalb der Vergabeunterlagen zu beachten.
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Zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands ist der zuvor bestehende Säulenschwenkkran durch eine Neubeschaffung eines Säulenschwenkkrans zu ersetzen. Der Säulenschwenkkran ist auf dem vorhandenen Fundament und der vorhandenen Verankerung zu montieren und zu verankern.
Hierzu ist es erforderlich, dass ein neuer Säulenschwenkkran mit einem entsprechend vom Auftraggeber vorgegebenen Anforderungsprofil konstruiert, gefertigt, geliefert, montiert und abgenommen wird. Der neue Säulenschwenkkran muss passend zu dem bestehenden Lochkreis und den vom Fundament maximal aufzunehmenden Lasten konstruiert werden. Die Randbedingungen sind somit die geometrischen Anforderungen durch die Verankerung auf den vorhandenen Ankerstangen, die maximal auf das Fundament aufzubringenden Lasten sowie die technischen Anforderungen des Krans.
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Der öffentliche Auftraggeber darf vom Bieter verlangen in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen zu sein oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Der Beleg der Eignung erfolgt innerhalb der Eigenerklärung zur Eignung EU (Formblatt "05_C_Eigenerklärung_zur_Eignung_EU_133_333b-L_F") unter der Ziffer 13.
Der Auftraggeber behält sich vor entsprechende Nachweise vom Bieter auf Verlangen anzufodern.
Ein Bewertungsmaßstab entfällt, da dies eine Mindestanforderung darstellt. Bieter, die den geforderten Nachweis nicht erbringen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt, da die Eignung für die vorgesehene Leistung nicht vorliegt.
Nachweis eines Mindestjahresumsatz
Der öffentliche Auftraggeber darf vom Bieter verlangen einen Mindestjahresumsatz in bestimmter Höhe vorzuweisen.
Nachweis über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 650.000 Euro pro Jahr.
Der Beleg der Eignung erfolgt über die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt "05_C_Eigenerklärung_zur_Eignung_EU_133_333b-L_F") unter der Ziffer 7.1.
Der Auftraggeber behält sich vor auf Verlangen entsprechende Nachweise anzufordern.
Ein Bewertungsmaßstab entfällt, da dies eine Mindestanforderung darstellt. Bieter, die den geforderten Nachweis nicht erbringen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt, da die Eignung für die vorgesehene Leistung nicht vorliegt.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Der öffentliche Auftraggeber darf vom Bieter verlangen eine Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter Höhe vorzuweisen.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 1.500.000 Euro für sonstige Schäden oder eine Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Der Beleg der Eignung erfolgt über die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt "05_C_Eigenerklärung_zur_Eignung_EU_133_333b-L_F") unter der Ziffer 6.
Der Auftraggeber behält sich vor auf Verlangen entsprechende Nachweise anzufordern.
Ein Bewertungsmaßstab entfällt, da dies eine Mindestanforderung darstellt. Bieter, die den geforderten Nachweis nicht erbringen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt, da die Eignung für die vorgesehene Leistung nicht vorliegt.
Mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre
Der öffentliche Auftraggeber darf vom Bieter als Nachweis für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen verlangen. Diese können in Form einer Liste mit einer Kurzbeschreibung aus den letzten drei Jahren vorgelegt werden.
Der Beleg der Eignung erfolgt über Referenzen. Der Bieter hat mindestens drei Referenzen für vergleichbare Leistungen vorzulegen, um eine Erfahrung in der Konstruktion und Fertigung von einem Säulenschwenkkran vorzuweisen. Der Beleg der Eignung erfolgt über die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt "05_C_Eigenerklärung_zur_Eignung_EU_133_333b-L_F") unter der Ziffer 9.
Die Anzahl der Referenzen, die vom Bieter eingereicht werden können, wird nicht begrenzt. Jede der drei Referenzen muss die Mindestanforderungen erfüllen. Referenzen die keiner Wertigkeit einer vergleichbaren Leistung entsprechen werden nicht gewertet. Werden weniger als drei wertbare Referenzen eingereicht, sind die Mindestanforderungen nicht erfüllt und der Bieter wird im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt, da die Eignung für die vorgesehene Leistung nicht vorliegt.
Der Auftraggeber behält sich vor auf Verlangen entsprechende Nachweise anzufordern.
Eine Leistung ist vergleichbar wenn sie folgende Anforderungen eines Säulenschwenkkrans berücksichtigt:
- Einsatz im Freigelände
- Ausladung von mindestens 10 Metern
- Tragfähigkeit von 3 Tonnen
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitässicherung
Der öffentliche Auftraggeber darf vom Bieter als Nachweis für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit eine Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicheurng verlangen.
Der Beleg der Eignung erfolgt über die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt "05_C_Eigenerklärung_zur_Eignung_EU_133_333b-L_F") unter der Ziffer 11. Der Auftragnehmer hat anzugeben sowie vorzuweisen, dass er über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 3834-2 und DIN EN 1090-2 verfügt.
Der Auftraggeber behält sich vor auf Verlangen entsprechende Nachweise anzufordern. Alle Nachweise und Zerifizierungen sind in der deutschen Sprache vorzulegen.
Ein Bewertungsmaßstab entfällt, da dies eine Mindestanforderung darstellt. Bieter, die den geforderten Nachweis nicht erbringen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt, da die Eignung für die vorgesehene Leistung nicht vorliegt.
Es ist das Formblatt "02_A_Gewichtung_der_Zuschlagskriterien_313-L_F" innerhalb der Vergabeunterlagen zu beachten.
Es ist das Formblatt "02_A_Gewichtung_der_Zuschlagskriterien_313-L_F" innerhalb der Vergabeunterlagen zu beachten.
Es ist das Formblatt "02_A_Gewichtung_der_Zuschlagskriterien_313-L_F" innerhalb der Vergabeunterlagen zu beachten.
- Vergabekammer des Bundes -
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Vergabekammer des Bundes -
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