Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Führungsmitteln eingeführt werden, um einen effektiven Schutz der genutzten küstennahen Einrichtungen und Hafenanlagen, einschließlich der in ihnen befindlichen logistischen Infrastruktur und Plattformen vor asymmetrischen land-, luft- und seeseitigen Bedrohungen sicherzustellen.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden
elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform
und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung
gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-
Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client)
für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
(www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-
Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungsund
Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-
Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://
www.evergabe-online.info bereit.
B) TEILNAHMEANTRÄGE:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über die e-
Vergabe-Plattform innerhalb der maßgeblichen Frist für den
Eingang der Teilnahmeanträge hochzuladen. Soweit eine
Signatur erforderlich ist, muss es sich mindestens um eine
fortgeschrittene Signatur oder um eine eingescannte
Unterschrift handeln.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen
Nachricht übermittelt werden.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere
alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich
sind.
C) BEWERBERFRAGEN:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über
die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Nur bei technischen
Problemen der e-Vergabe-Plattform kann auf die EMail-
Adresse zurückgegriffen werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt,
die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die
Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
D) SONSTIGES:
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem
Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf.
einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im
weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem
Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer
Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen
dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu
verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am
Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im bleiben im
rechtlich zulässigen Rahmen vorbehalten.
Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags entsteht kein Anspruch
auf Vertragsabschluss. Ein Anspruch auf Erstattung von
Kosten, die durch den Teilnahmeantrag entstehen, ist
ausgeschlossen.
Bestimmungen, insbesondere §§ 123 ff GWB. Der Bewerber
muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular
BAAINBw - B- V043) und bezüglich der Russland-Sanktionen abgeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch
Einsichtnahme des Gewerbezentralregisters bzw. des
Wettbewerbsregisters zu überprüfen.
Eine Kurzleistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Hinweis zu den Eignungskriterien:
Es ist zulässig, aber nicht erforderlich, dass mehrere oder sämtliche der o.g. Nachweise durch eine Erklärung zu einem einzelnen Referenzauftrag erbracht werden.
Die Vergabeunterlagen werden nach positiver Bewertung des
Teilnahmeantrages im Rahmen der Angebotsaufforderung
bereitgestellt.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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