Ausschreibungsdetails
Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mit der Anlage "Vordrucke Referenzen" mindestens drei geeigneten Referenzen pro Los in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
●Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
●Wert des Auftrages,
●Zeitraum der Leistungserbringung,
●Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Los 1:
●Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
●Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
○Umzugs- und Transportdienstleistungen sind Gegenstand der aufgeführten Referenzdienstleistung
○Mindestens zwei Referenzen müssen einen Nettoauftragswert jeweils mind. 35.000 € pro Jahr aufweisen
○alle der einzutragenden Referenzen müssen Büroumzüge zwischen mindestens zwei Liegenschaften darstellen
○mindestens eine Referenz muss über einen Zeitraum von einem Jahr angedauert haben
Los 2:
●Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
●Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
○Umzugs- und Transportdienstleistungen sind Gegenstand der aufgeführten Referenzdienstleistung
○Mindestens zwei Referenzen müssen einen Nettoauftragswert jeweils mind. 25.000 € pro Jahr aufweisen
○alle der einzutragenden Referenzen müssen Büroumzüge zwischen mindestens zwei Liegenschaften darstellen
○mindestens eine Referenz muss über einen Zeitraum von einem Jahr angedauert haben
Es sind nur drei Referenzen je Los gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden. Da der Bedarfsträger für diese Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle ist, wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" vollständig aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verwiesen wird, diese/n entsprechende/n Versicherungsnachweis/e an.
Bitte legen Sie folgende Erklärungen und Nachweise vor. Anbieterdarstellung Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Jahresumsatz je Los muss für Los 1 mindestens 70.000 EUR netto pro Jahr und für Los 2 mindestens 50.000 EUR netto pro Jahr im Bereich der Umzugs- und Transportdienstleistungen betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "Anbieterdarstellung_Umsatz" für jedes Los separat.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Bitte reichen Sie einen Nachweis der Fachkunde des Bieters in Form eines aktuellen Gewerbenachweises bzw. Handelsregisterauszuges ein.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mit der Anlage "Vordrucke Referenzen" mindestens drei geeigneten Referenzen pro Los in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
●Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
●Wert des Auftrages,
●Zeitraum der Leistungserbringung,
●Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Los 1:
●Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
●Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
○Umzugs- und Transportdienstleistungen sind Gegenstand der aufgeführten Referenzdienstleistung
○Mindestens zwei Referenzen müssen einen Nettoauftragswert jeweils mind. 35.000 € pro Jahr aufweisen
○alle der einzutragenden Referenzen müssen Büroumzüge zwischen mindestens zwei Liegenschaften darstellen
○mindestens eine Referenz muss über einen Zeitraum von einem Jahr angedauert haben
Los 2:
●Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
●Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
○Umzugs- und Transportdienstleistungen sind Gegenstand der aufgeführten Referenzdienstleistung
○Mindestens zwei Referenzen müssen einen Nettoauftragswert jeweils mind. 25.000 € pro Jahr aufweisen
○alle der einzutragenden Referenzen müssen Büroumzüge zwischen mindestens zwei Liegenschaften darstellen
○mindestens eine Referenz muss über einen Zeitraum von einem Jahr angedauert haben
Es sind nur drei Referenzen je Los gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden. Da der Bedarfsträger für diese Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle ist, wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" vollständig aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verwiesen wird, diese/n entsprechende/n Versicherungsnachweis/e an.
Bitte legen Sie folgende Erklärungen und Nachweise vor. Anbieterdarstellung Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Jahresumsatz je Los muss für Los 1 mindestens 70.000 EUR netto pro Jahr und für Los 2 mindestens 50.000 EUR netto pro Jahr im Bereich der Umzugs- und Transportdienstleistungen betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "Anbieterdarstellung_Umsatz" für jedes Los separat.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Bitte reichen Sie einen Nachweis der Fachkunde des Bieters in Form eines aktuellen Gewerbenachweises bzw. Handelsregisterauszuges ein.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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