Ausschreibungsdetails
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Bodestraße 1-3, 10178 Berlin
Fassadensanierung Naturwerkstein - DIN 18332 - VE B-304-2
ATV DIN 18299 Baustelleneinrichtung
ATV DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
Offenes Verfahren mit zweistufigem Auswahlverfahren der Bieter:
(Eignungsprüfung - Stufe 1)
Prüfung Referenzen und Qualifikationsnachweise, siehe Eignungskriterien sowie Einzelnachweise gemäß FB 124 / PQ
Bis zu 3 wirtschaftlichsten Bieter mit nachgewiesener Eignung werden zur Stufe 2 zugelassen.
(Eignungsprüfung - Stufe 2)
Anhand der durch die Bieter vorzulegenden Materialmuster - Musterplatten, siehe Eignungskriterien.
Bewertung mittels technisch-funktionaler und optischer Wertungskriterien
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansichtdient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können
Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten. Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
Nordfassade des Sügflügels (bis UK Architrav),
Fassadenfläche ca. 1.170 m2,
Nordfassade des Südkopfs mit Rücklage zum Südflügel (bis UK Architrav),
Fassadenfläche ca. 390 m2,
Westfassade des Südkopfs (bis UK Architrav),
Fassadenfläche ca. 835 m2,
Südfassade des Südkopfs mit Rücklage zum Südflügel (bis UK Architrav),
Fassadenfläche ca. 405 m2,
Südfassade des Südflügels (bis OK Sockelgeschoss),
Fassadenfläche ca. 380 m2,
Südfassade des Mittelbaus Süd mit Rücklage zum Südflügel (bis OK Sockelgeschoss),
Fassadenfläche ca. 180 m2,
zuzüglich vier Pilaster ca. 110 m2,
Ostfassade des Mittelbaus Süd (bis OK Sockelgeschoss),
Fassadenfläche ca. 160 m2,
Ostfassade des Mittelbaus Mitte (Teilabschnitt Achse O bis Achse H bis OK Sockelgeschoss),
Fassadenfläche ca. 110 m2
Die Natursteinfassaden sind umfassend zu sanieren.
Neben einer flächendeckenden Reinigung, Riss- und Fugensanierung werden geschädigte
Werksteine durch Vierungen ergänzt oder ganz ausgetauscht.
In Teilbereichen werden korrodierte Stahleinbauteile (Anker) ausgetauscht und fehlerhafte
Reparaturen aus der Nachkriegszeit beseitigt.
Als Material kommt ein Muschelkalk zum Einsatz, der hinsichtlich Herkunft, Erscheinungsbild
und technischen Parametern dem ursprünglich verwendeten Kirchheimer Muschelkalk
entspricht.
Sanierungsziel: authentischer Erhalt des originalen Bestandes
Bei der Grundinstandsetzung wird angestrebt, möglichst große Bereiche der originalen
Natursteinfassade aus Kirchheimer Muschelkalk mit ihren Spuren der
Alterung zu erhalten und Erneuerungen optimal an den Bestand anzupassen. -
Vorrang hat der Substanzerhalt. Die Instandsetzung schadhafter Natursteinbereiche erfolgt gemäß der historischen Ausführung in traditioneller handwerklicher
Steinmetztechnik mit dem wiederbeschafften und ursprünglich verwendeten Material.
Bestandteil der Leistung sind Planungsleistungen für Schadenskartierung vor der Ausführung, Maßnahmenkartierung und Werk- und Montageplanung für die Naturwerksteinarbeiten einschl. statischer Nachweise für Verankerungen und Bauzustände sowie Erstellung der restauratorischen Dokumentation der Sanierungsarbeiten in Text und Bildformat sowie Kartierungen und Plänen.
Leistungsbeginn: 04/2026
Ausführungsbeginn: 05/2026
Ausführungsende: 08/2032
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Weitere Nachweise/Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
Referenzen mit Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung gemäß Formblatt 444 aus dem Bereich Denkmalschutz
Mit dem Angebot sind Referenzbescheinigung vorzulegen:
- für mindestens zwei vergleichbare Bauvorhaben (nicht älter als 8 Jahre)
in vergleichbarer Größenordnung (Sanierungsfläche) aus dem Bereich mit Denkmalschutz (Sanierungsleistungen Netto ab 500 T €) mit folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit
eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
Einzelnachweise* (Bildnachweis) mit Angabe der ausgeführten Mengen:
- Reinigung / Sanierung Naturwerksteinfassaden genaue farbliche Anpassung an den Bestand mit Bildnachweis
- Instandsetzung von Naturstein durch Steinaustausch,
- Einbau von Vierungen und Antragungen mit Restauriermörtel
- Festigung sandender und minderfester Oberflächenschichten
- Neuverfugung von Natursteinmauerwerk
- Tiefenverfugung bei Bauwerken aus Naturstein
- Füllen von Rissen durch Injektion
- Instandsetzung Austausch von Verankerungen
* Alle Einzelnachweise der Leistungen können verteilt auf beide Referenzen nachgewiesen werden.
Leistungsfähigkeit / Qualifikationsnachweise:
Qualifikation des Fachpersonals des Bieters (Steinmetz) Auflistung der Beschäftigten mit Qualifikationsnachweis (Berufsabschluss) und Angabe der Berufserfahrung und Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Qualifikation Steinmetz: Auflistung des vorgesehenen führenden Personals des Bieters mit Erfahrung und Referenzprojekten bei denen die oben genannte Leistungen im Bereich der Restaurierung und Sanierung ausgeführt wurden.
Qualifikation Werkplaner:
Es sind folgende personenbezogene Nachweise zu erbringen:
- Nachweis vergleichbarer Leistungen des Werkplaners innerhalb der letzten 8 Jahre für die Leistungen Schadenskartierung, Maßnahmenkartierung, Werkplanung Steinmetz einschl. Instandsetzung bzw. Austausch von Verankerungen, restauratorische Dokumentation.
Sofern die Werk- und Montageplanung nicht im eigenen Betrieb
ausgeführt wird, hat der Bieter den verantwortlichen Planer zu benennen.
VERGABEMUSTER - MATERIALMUSTER
Die Bemusterung ist Teil des Vergabeverfahrens.
In einem 2-stufigen Auswahlverfahren werden nach Vorauswahl unter den geigneten Bietern die drei wirtschaftlichsten Bewerber zur Bemusterung aufgefordert, die nachfolgen aufgeführten Materialmuster bis zum 01.10.2025 vorzulegen, und auf der Baustelle zu bemustern.
Die unten genannten Musterplatten werden mit 500 € zuzüglich 19 % MwSt vergütet.
Muster und Bewertungskriterien
1.1.10 Materialmuster Kirchheimer Muschelkalk - Typ Sellenberg
Musterplatte aus Kirchheimer Muschelkalk – Typ Sellenberg
Handelsnahmen: Sellenberg, Sellenberger Kernstein
Abbauort: Kirchheim, Bayern, Region Franken,
gemäß denkmalpflegerischen Leitfaden:
„Material aus bestem
Kalkstein aus den Brüchen der Kirchheimer Gemarkung in
sauber geschliffener Bearbeitung und von ausgesuchtem
dichten Material der Kernschicht in ganzer Höhe des Steins“
Größe: 20 x 30 cm
senkrecht zum Lager geschnitten, Sichtfläche sauber
geschliffen bearbeitet
Mit dem Muster ist ein Prüfzeugnis des angebotenen
Natursteins mit aktuell ermittelten technischen Kennwerten
vorzulegen.
Bewertungskriterien sind:
- der Abgleich mit Ergänzungsmaterial der Referenzfassade PMU,
NF Süd, Achse 11-12
makroskopisches Erscheinungsbild
- die technischen Parameter des bemusterten Gesteins
Druckfestigkeit: ca. 30 – 50 N/mm²
Biegezugfestigkeit: ca. 2,5 – 4,0 N/mm²
Rohdichte: ca. 2,35 kg/dm³
Anzahl der Muster 3 St
1.1.20 Materialmuster Kirchheimer Muschelkalk - Typ Blaue Loch
Wie Pos.-Nr. 1.1.10, jedoch
Musterplatte aus Kirchheimer Muschelkalk - Typ Blaues
Loch
Handelsnahmen: Muschelkalkstein Blaues Loch
Abbauort: Kirchheim, Bayern, Region Franken
Anzahl der Muster 3 St
Die Bewertung der Material-Eignung in Stufe 2 erfolgt durch ein Gremium des AG (Objektplaner, Fassadenberater, Denkmalschutzberater) im Zeitraum vom 1.10 bis 7.10.2025 auf der Baustelle.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim
Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu
beachten.
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
36685bd2-3b34-4cb7-896e-966a54846ccd