Ausschreibungsdetails
Software für das Travelmanagement des Bundes (TMS).
Die zu erbringenden Leistungen umfassen:
● Befristete Überlassung / Bereitstellung von Standardsoftware, die an die Anforderungen der Bundesverwaltung angepasst ist,
● Leistungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft,
● Systemserviceleistungen (Störungsbeseitigung, Lieferung neuer Programmstände, Wartung / Support),
● Dienstleistungen (Roll-Out-Unterstützung, Schulung und Wissensmanagement, Beratung)
● Programmierleistungen zur Anpassung der Software
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Hinweis zum Teilnahmewettbewerb:
Die Angabe der "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" in der Bekanntmachung (Ziffer 5.1.9 am Ende bzw. e-Forms Feld BT-50) erfolgt aus rein technischen Gründen und ist inhaltlich falsch.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmeanträge einer Prüfung und Wertung unterzogen. Nach der formalen Prüfung des Teilnahmeantrags gem. §§ 56 ff. VgV wird geprüft, ob ein Bewerber die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzt und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB, im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland oder aus sonstigen Gründen ausgeschlossen werden muss.
Zur Angebotsabgabe werden die geeigneten Bewerber aufgefordert, die nicht ausgeschlossen wurden.
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die
zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen
dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann
die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen
Führungszeugnisses) verlangt werden.
2. Der Prüfung, ob ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der
Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom
Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen
Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der
abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt
und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt
werden.
3. Abrufberechtigt sind: Die unmittelbare Bundesverwaltung der
Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden,
Einrichtungen und Organe:
Alexander von Humboldt-Stiftung
Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT)
Ankaufskommission des Bundes (AdB)
Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH
Auswärtiges Amt
Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen
Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Beschaffungsamt des BMI
BNetzA, Dienstleistungszentrum für BAFA
BNetzA, Dienstleistungszentrum für BAM
BNetzA, Dienstleistungszentrum für BAuA
BNetzA, Dienstleistungszentrum für BGR
BNetzA, Dienstleistungszentrum für BKartA
BNetzA, Dienstleistungszentrum für BNetzA
BNetzA, Dienstleistungszentrum für DZT
BNetzA, Dienstleistungszentrum für GTAI
BNetzA, Dienstleistungszentrum für IfM
BNetzA, Dienstleistungszentrum für RKW
Bund der Vertriebenen
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (Baköv)
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Justiz
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Post und Telekomunikation Deutsche Bundespost (Banst.PT)
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesarbeitsgericht
Bundesarchiv
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Bundesausgleichsamt
Bundesbeauftragter f. Datenschutz u. Informationsfreiheit
Bundesfinanzhof
Bundesgerichtshof
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
Bundesinstitut für Kultur u. Geschichte d. Deutschen i. Euro
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit(Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Bundeskanzleramt
Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung (BKHKS)
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Bildung,Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Bundesministerium für Forschung,Technologie und Raumfahrt
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Landwirtschaft,Ernährung und Heimat
Bundesministerium für Umwelt,Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für Verkehr
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundespatentgericht
Bundespolizei
Bundespolizeipräsidium
Bundespräsidialamt (BPrA)
Bundesrat
Bundesrechnungshof
Bundessortenamt
Bundessozialgericht
Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
Bundesstiftung Baukultur
Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V (BVPG)
Bundesverfassungsgericht
Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsgericht
Bundeszentralamt für Steuern
Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz
Bundeszentrale für politische Bildung
DBH - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V.
Deutsch griechische Versammlung
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V.
Deutsche Bundesbank
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Islam Konferenz (DIK)
Deutsche Nationalbibliothek (DNB)
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutscher Bundestag
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
Deutscher Wetterdienst (DWD)
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH
Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH
Deutsches Evaluierungsinstitut für Entwicklungszusammenarbeit (DEval)
Deutsches Jugendzentrum ne.V./Deutsches Jugendinstitut e.V.
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK)
Deutsches Patent- und Markenamt
Deutsches Studienzentrum in Venedig (DSZV)
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (DZK)
Die Autobahn GmbH des Bundes
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
DRK-Suchdienst Standort Hamburg
Eisenbahn-Bundesamt
Engagement Global gGmbH (EG GmbH )
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Fernstraßen-Bundesamt
Filmförderung und Rückführung kriegsbed. Kulturg.
Filmförderungskommission des Bundes (FKB)
Forschungsverbund Berlin e.V
Forum gegen Rassismus (FgR)
Friedrich Ebert Stiftung e.V.
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
GematikGMBH
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Generalzolldirektion
Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Generalzolldirektion (einschl. nachgeordneter Bereich)
German Institute of Development and Sustainability gGmbH
Goethe-Institut e.V.
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Hans-Böckler-Stiftung (HBS)
Hauptzollamt Aachen
Hauptzollamt Augsburg
Hauptzollamt Berlin
Hauptzollamt Bielefeld
Hauptzollamt Braunschweig
Hauptzollamt Bremen
Hauptzollamt Darmstadt
Hauptzollamt Dortmund
Hauptzollamt Dresden
Hauptzollamt Duisburg
Hauptzollamt Düsseldorf
Hauptzollamt Erfurt
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Hauptzollamt Frankfurt am Main
Hauptzollamt Gießen
Hauptzollamt Hamburg
Hauptzollamt Hannover
Hauptzollamt Heilbronn
Hauptzollamt Itzehoe
Hauptzollamt Karlsruhe
Hauptzollamt Kiel
Hauptzollamt Koblenz
Hauptzollamt Köln
Hauptzollamt Krefeld
Hauptzollamt Landshut
Hauptzollamt Lörrach
Hauptzollamt Magdeburg
Hauptzollamt München
Hauptzollamt Münster
Hauptzollamt Nürnberg
Hauptzollamt Oldenburg
Hauptzollamt Osnabrück
Hauptzollamt Potsdam
Hauptzollamt Regensburg
Hauptzollamt Rosenheim
Hauptzollamt Saarbrücken
Hauptzollamt Schweinfurt
Hauptzollamt Singen
Hauptzollamt Stralsund
Hauptzollamt Stuttgart
Hauptzollamt Ulm
Havariekommando
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Hochschule des Bundes
Informationstechnikzentrum Bund
Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie (IDAS)
Internationale Kommission zum Schutz der Elbe
Internationale Kommission zum Schutz des Rheins
Johann Heinrich von Thünen-Institut,Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Kraftfahrt-Bundesamt
Kulturstiftung des Bundes (KSB)
[Liste wird fortgesetzt]
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH (KAH)
Kunstverwaltung des Bundes
Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI)
Leibniz-Institut ür Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) Halle
Luftfahrt-Bundesamt Braunschweig
Max Rubner-Institut,Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
Nationale Anti Doping Agentur
Orden pour le merite (OPLM)
Otto-von-Bismarck-Stiftung (OvBSt)
Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Reedereizentrum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
Regierungskommission Sicherheitsgesetze
Robert Koch-Institut
Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR)
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Statistisches Bundesamt
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (StBKAH)
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas (StDfdeJE)
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (SEVZ)
Stiftung Wissenschaft und Politik
Technisches Hilfswerk
Umweltbundesamt
Unabhängiger Kontrollrat (UKRat)
Unfallversicherung Bund und Bahn
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Verwaltung des Deutschen Bundestages
Verwaltung des Deutschen Bundestages Wehrbeauftragter(WB)
Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt Donau MDK
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar-Lahn (WSA MSL)
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle
Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg
Wasserstraßen-Neubauamt Berlin
Wasserstraßen-Neubauamt Datteln
Wasserstraßen-Neubauamt Hannover
Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg
Wasserstraßen-Neubauamt Helmstedt
Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg
Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal
Wissenschaftsrat - Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
Zollfahndungsamt Dresden
Zollfahndungsamt Essen
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Zollfahndungsamt Hamburg
Zollfahndungsamt Hannover
Zollfahndungsamt München
Zollfahndungsamt Stuttgart
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH
4. Die Leistungen werden deutschlandweit erbracht.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrags,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs).
● mindestens eine Referenz umfasst Leistungen zur Einführung einer Software bei einem öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB.
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o die Softwareanwendung unterstützt mindestens eine der folgenden Fachaufgaben: Reisemanagement, Trennungsgelderstattung, Umzugskostenvergütung,
o mindestens 10.000 Nutzende der Softwareanwendung beim Auftraggeber
o mindestens eine bidirektionale Anbindung an externe Buchungsportale (z. B. Deutsche Bahn oder weitere Buchungsportale) wurde erstellt
o Bereitstellung einer cloudbasierten und mandantenfähigen Softwarelösung
Mindestens zwei der genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Bei Referenzprojekten, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen kann die Vorlage "Vordruck Referenzen" verwendet werden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in dem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind.
Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Bitte legen Sie zum Nachweis die entsprechende Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle vor.
Übersenden Sie hierzu bitte einen Auszug des Versicherungsscheins oder die Deckungszusage eines Versicherers, für die Bewerberin bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft.
Der Umsatz muss mindestens 7 Millionen EUR pro Jahr betragen.
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, bei dem die Leistungskennzahl (L) und die Preiskennzahl (P) im günstigsten Verhältnis zueinanderstehen.
Die Leistungskennzahl (L) spiegelt den Erfüllungsgrad der angebotenen Leistung bezogen auf die Anforderungen an die Leistung (Leistungskriterien) wider. Die Leistungskennzahl (L) wird auf Basis der im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" geforderten Nachweise und Erklärungen zur Leistung ermittelt. Entsprechend den Angaben im Kriterienkatalog wird der Erfüllungsgrad der Leistungskriterien bewertet. Die vergebenen Punktzahlen gehen mit ihrer individuellen Gewichtung in das Gesamtergebnis ein. Maximal können 326 Punkte erreicht werden. Angebote, deren Leistungskennzahl L weniger als 133 Punkte beträgt, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen
Die Preiskennzahl (P) entspricht dem Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und Skontoabzug und wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt. Nur ein angebotenes Skonto mit einer Skontofrist von mindestens 15 Tagen geht in die Wertung ein.
Mittels Division der Leistungskennzahl (L) durch die Preiskennzahl (P) wird die Kennzahl der Wirtschaftlichkeit (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Auf Basis dieser Kennzahl wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Das Angebot mit dem höchsten Quotienten Z ist das wirtschaftlichste.
Die Formel lautet:
Z=L/P
Z wird mit dem Skalierungsfaktor 100.000 multipliziert. Auf Basis der skalierten Kennzahl Z wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Das Angebot mit dem höchsten Quotienten Z ist das wirtschaftlichste.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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