Ausschreibungsdetails
gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente
einzureichen:
- "Eigenerklärung_Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Der Auftraggeber legt besonderen Wert darauf, dass keine
vertraulich zu behandelnden Informationen an ausländische
Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Die Bieter werden
daher ausdrücklich auf die Regelungen zur "Vertraulichkeit und
Informationsabfluss an ausländische Sicherheitsbehörden" im
Vertragsentwurf hingewiesen.Die vorliegenden Vergabeunterlagen (die
Rahmenvereinbarungen und Leistungsbeschreibungen, Anlage
Rufbereitschaft) wurde mit Hilfe der Kanzlei Kremer Legal erstellt.
Die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung können von den
folgenden Behörden bestellt werden (Besteller):
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Daneben ist auch die Auftraggeberin zum Einzelabruf berechtigt.
Es handelt sich um ein EU-gefördertes Beschaffungsvorhaben.
Zurzeit werden Teilprojekte aus Los 2 und 3 aus EU-
Fördermitteln des EU-Innenfonds mitfinanziert.Weitere
Fördermöglichkeiten werden laufend geprüft, sodass
andere Fonds und auch andere Lose zukünftig in Betracht
kommen.Erfüllungsort (Ort, an dem die Leistung bereitgestellt
wird) ist grundsätzlich der Dienstsitz der BT, also Köln. Die AN
entwickelt die Software in der Regel nicht bei der BT und nicht
in oder auf deren Infrastruktur. Zudem können Bereitstellungen
und Arbeiten auch in Liegenschaften in Hamm oder in Berlin
erforderlich sein. Wird die Anwesenheit von Beschäftigten der
AN im Einzelfall auch an anderen Standorten, z. B. anderer Behörden (z. B. BMI in
Berlin) oder bei Veranstaltungen durch die BT für erforderlich erachtet, gilt auch dieser Ort als Arbeitsort. Ergänzend Regelungen sind der allgemeinen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gemäß der EU-Verordnung 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen besteht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Melde- bzw. Erklärungspflicht. Das Beschaffungsamt des BMI ist verpflichtet, die eingereichten Meldungen bzw. Erklärungen an die EU-Kommission
weiterzuleiten und Bewerber/Bieter bei Nichtbeachtung bestimmter Vorgaben aus dem Verfahren auszuschließen. Nähere Informationen finden Sie im Dokument "Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen"
sowie im Dokument "Hinweise für Bewerber und Bieter zum
Formular FS-PP für die Meldung finanzieller Zuwendungen im
Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren gemäß der Verordnung
(EU) 2022/2560 .
- Los 1 - Beratung Architektur, Entwicklung von Softwarestandards - ZIB 21.25 - 0171/24/VV : 1
- Los 2 - Beratung Konzepte - ZIB 21.25 - 0171/24/VV : 2
- Los 3 - Entwicklung und Pflege Fachverfahren - ZIB 21.15 - 0171/24/VV : 3
- Los 4 - Entwicklung und Pflege Fachverfahren - ZIB 21.15 - 0171/24/VV : 4
- Los 5 - Entwicklung und Pflege Fachverfahren - ZIB 21.15 - 0171/24/VV : 5
endet mit Ausschöpfung des Höchstwerts (Auftragsvolumen
gemäß § 2 (1) der Rahmenvereinbarung), sonst regulär nach
48 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden
Konditionen, aber ohne Erhöhung des Auftragsvolumens
gemäß § 2 (1) der Rahmenvereinbarung, zweimalig um je zwölf
Monate, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens einen
Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt. Die Laufzeit
beträgt damit insgesamt maximal 72 Monate.
Kriterium A 2.1 bis 2.4:- Die PR können (falls nicht and. mögl.)anonym. dargestellt werden, also ohne Angabe von Namensbestandteilen. Die entsprechenden Felder sind mit "(optional)" gekennz.- PR, die älter als 3 Jahre sind, sind nicht zulässig und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. D.h., dass das PR entweder noch andauernd sein muss oder das Ende des PR nicht länger als 3 Jahre vor dem Ende der
Angebotsfrist liegen darf. Sofern noch andauernde PR als Referenz angegeben werden, müssen diese mind. ein Jahr laufen. Maßgeb. ist das Datum der ersten Leistungserbringung im PR. Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Bei noch andauernden PR dürfen ledigl. die Leistungen der letzten 3 Jahre angegeben werden.-
Eigenreferenzen sind ausgeschlossen, d. h. die Leistungen
dürfen nicht für die interessierten Unternehmen erbracht
worden sein.- Die Bedarfsträgerin behält sich vor, die angeg.
PR zu überprüfen. Nicht bestätigte PR können zum Ausschluss
der Bieterin führen.- Für weitere Hinweise siehe Abschnitt
"Projektreferenzen" im Eignungskatalog.
K. A 2.1 - Leistungsgegenstände im Rahmen eines SW-
Projekts - Referenzprojekt
Stellen Sie dar, welche Leistungen Sie im Rahmen eines PR
erbracht haben. Das PR sollte in ein größeres Gesamtprojekt,
also ein PR mit Entwicklungsleistungen und ggf. auch weiteren
Beratungsleistungen eingebunden sein. Ein PR ist vergleichbar,
wenn alle folgend genannten Aspekte abgedeckt werden:
1) Der Umfang des Gesamtprojektes inkl. Entwicklung beträgt
mind. 1.000 PT.
2) Der Umfang der Entwicklungsleistungen beträgt mind. 500
PT.
3) Die Softwareentwicklung erfolgte im Rahmen einer
Individualentwicklung für den Auftraggeber.
4) Es wurde entweder nach V-Modell XT Bund oder agil
entwickelt.
5) Es gab Schnittstellen zu anderen Projekten, in denen nach
V-Modell XT Bund oder agil entwickelt wurde.
Folgende Leistungen sollten im Rahmen des Projekts Gegenstand gewesen sein:
- Datenmodellierung
- Erstellung von Dokumentationen wie fachliche Dokumentation
(Pflichtenheft, Systemspezifikation), technische Dokumentation
(Lastenheft, Systementwurf), Betriebshandbücher /
Systemdokumentationen für Administratoren
- Konzeption, Planung, Durchführung und Analyse von
funktionalen Tests, Integrationstests, Systemtests, Last- und
Performancetests, Sicherheitstests, Anonymsierung von
Testdaten, Oberflächtentests
- fachliche und technische Softwarearchitektur
- Releasemanagement
- Arbeit in DevOp-Teams
- Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistenden
- Erfordernis einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung
- Tätigkeit für einen öffentlichen Auftraggeber
- technische Infrastruktur wurde von einem anderen IT-
Dienstleister zur Verfügung gestellt
Mindestanf: Es wurde mind.. ein vergleichbares PR
eingereicht. Mind.. 5 der genannten Leistungen wurden
durch die eingereichten Referenzen nachgewiesen.
Kriterium A 2.2 - Architekturaspekte- PR.
Stellen Sie dar, welche Architekturaspekte im Rahmen einer
Softwareentwicklungsprojektes zu beachten waren. Ein PR ist
vergleichbar, wenn alle folgend genannten Aspekte abgedeckt
werden:
1) Der Umfang des Gesamtprojektes inkl. Entwicklung beträgt
mind. 1.000 PT
2) Der Umfang der Entwicklungsleistungen beträgt mind.
500 PT.
3) Die Softwareentwicklung erfolgte maßgeblich im Rahmen
einer Individualentwicklung für den AG.
4) Aus der Besch. geht nachvollziehbar hervor, auf welche
Weise die Architekturaspekte des Projektinhaltes war (im
Rahmen einer Indiv. Entwicklung) und erfolgreich erfüllt wurde
Folgende Leistungen sollten im Rahmen des Projekts
Gegenstand gewesen sein:
- Standards (z. B. Isy Fact/Register Factory)
- Mehrschichtarchitektur
- serviceorientierte Architektur
- Microservices
- In der erstellten Anwendung sind XÖV-Standards integriert
- OpenSource-Produkte werden in der entwickelten Software
eingesetzt?
- Containerisierung
Mindestanf.: Es wurde mind. ein vergleichbares PR
eingereicht. Mind. 4 der genannten Leistungen wurden durch
die eingereichten PR nachgewiesen.
Kriterium A 2.3 - Fachliche und technische Komplexität - PR
Stellen Sie die fachliche und technische Komplexität eines SW-
Projektes dar. Ein PR ist vergleichbar, wenn mind. die
folgenden Aspekte abgedeckt werden:
1) Der Umfang des Gesamtprojektes inkl. Entwicklung beträgt
mind. 1.000 PT.
2) Der Umfang der Entwicklungsleistungen beträgt mind.
500 PT.
3) Kennzahlen des Datenmodells: Die Anzahl der Relationen
muss mind. 1 betragen.
4) Kennzahlen des Datenmodells: Die Anzahl der Attribute
muss mind. 50 betragen.
5) Die Anzahl der unterschiedlichen fachlichen
Anwendungsfälle beträgt mindestens 3.
6) Die Anz. der Nutzergruppen mit unterschiedlichen
Funktionen und Berechtigungen beträgt mind. 5.
7) Die Anzahl der Webformulare mind. 1.
8) Die Anzahl der techn. Schnittstellen (nicht GUI) zu internen
Systemen des Auftraggebers muss mindestens 1 betragen.
9) Die Anzahl der techn. Schnittstellen zu ext. Systemen (nicht
in der Kontrolle des AG) beträgt mind. 1.
10) Die Anzahl der fachl. Transaktionen pro Tag muss
mind. 10.000 pro Tag betragen.
11) Die Anforderungen an die Verfügbarkeit des Systems
müssen mind. 95 % betragen haben.
12) Aus der Beschr. der PR geht nachv. hervor, welche und auf
welche Weise Entwicklungsleistung. durchgeführt wurden.
Folg. Leistungen sollten im Rahmen des PR Gegenstand
gewesen sein:
- Integration eines dezidierten Produktes zur Durchführung von
alphanumerischen /unscharfen Suchen
- Statistik, Reporting oder Datenanalysen (Business
Intelligence/Big Data)
- Integration eines Regelwerkes
- Umsetzung von Hochverfügbarkeit
- Realisierung Schnittstellen zu an. Systemen.
- Einsatz Microservices
Mindestanf. : Es wurde mindestens ein PR eingereicht. Mind. 4
der gen. Leistungen wurden durch die einger. PR nachgewiesen.
Weiter siehe unter Kriterium A 2.4
Kriterium A 2.4 Eingesetzte Produkte - Referenzprojekt
Stellen Sie dar, welche Produkte Sie im Rahmen eines
Softwareentwicklungsprojektes eingesetzt haben.
Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn alle folgend
genannten Aspekte abgedeckt werden:
1) Der Umfang des Gesamtprojektes inkl. Entwicklung beträgt
mindestens 1.000 Personentage.
2) Der Umfang der Entwicklungsleistungen beträgt mindestens
500 Personentage.
3) Die Softwareentwicklung erfolgte maßgeblich im Rahmen
einer Individualentwicklung für den Auftraggeber.
4) Aus der Beschreibung der eingereichten Referenz geht
nachvollziehbar hervor, welche und auf welche Weise die
Entwicklungsleistungen durchgeführt wurden.
Folgende Leistungen sollten im Rahmen des Projekts
Gegenstand gewesen sein:
- Microservices
- OpenSource Produkte werden eingesetzt
- Containerisierung
- relationale und NoSQL-Datenbanken inkl. Suchprodukte
- Integration biometrischer Suche
- Auswertungen im Rahmen Business Intelligence
- Betriebssysteme
- Test und Qualitätssicherung der Software
- Umsetzung von DevOps
- lose Kopplung von Software-Komponenten
Mindestanforderung: Es wurde mindestens ein vergleichbares
Referenzprojekt eingereicht. Mindestens 8 der genannten
Leistungen wurden durch die eingereichten Referenzen
nachgewiesen.
Die zu unterstützenden fachlichen Themen haben Sicherheitsrelevanz.
Es dürfen daher ausschließlich Mitarbeitende eingesetzt werden, die erfolgreich einer vorherigen Prüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) unterzogen wurden. Notwendig ist ein erweiterte Sicherheitsprüfung (SÜ2).
Dies gilt bereits für die Einarbeitung in die einzelnen Verfahren.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss bereit sein, seine/ihre Mitarbeitenden entsprechend sicherheitsüberprüfen zu lassen, sofern diese noch nicht die benötigte Überprüfung absolviert haben.
Sofern einzelne Mitarbeitenden sich nicht dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und daher eine Überprüfung hier nicht möglich ist, müssen diese in ihren Herkunftsländern überprüft worden sein und die Prüfung im Bundesbereich als äquivalent anerkannt sein. In diesem Fall ist das Herkunftsland und die Sicherheitsüberprüfung zu benennen und darzustellen, in welcher Form die Äquivalenz der Überprüfung nachgewiesen wird (z. B. Anerkennung durch BMWK).
Kriterium A 2.6 - Projektsprache
Bitte bestätigen Sie, dass die Projektansprechpartner über das Sprachniveau C1 verfügen, um mit der Bedarfsträgerin störungsfrei und sicher zu kommunizieren. Bestätigen Sie bitte zudem, dass durch einen firmeninternen Prozess sichergestellt wird, dass die Projektergebnisse den Anforderungen entsprechen und insbesondere die Anforderungen intern eindeutig kommuniziert werden und es nicht zu Komplikationen aufgrund mangelnder Sprachkenntnis kommt. Diese Frage ist auch für Unterauftragnehmer zu beantworten.
Kriterium A 3.1 - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Bitte reichen Sie die unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB ein.
Kriterium A 3.2 - Nachweis gewerberechtliche Voraussetzungen
Bitte befüllen Sie das "Formblatt Unternehmensdaten" vollständig.
Kriterium A 3.4 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 8. April 2022
Bitte befüllen Sie die "Eigenerklärung Sanktionen Russland" vollständig.
Bitten geben Sie die Anzahl der Mitarbeitenden Ihres Unternehmens im für die Ausschreibung einschlägigen Geschäftsbereich im Gebiet der Europäischen Union in Vollzeitäquivalenten an. Bietergemeinschaften können die Mitarbeitendenzahlen aggregiert angeben. Für die Erfüllung der Mindestanforderungen und Bewertung wird die kumulierte Beschäftigtenzahl berücksichtigt.
Bei Einschaltung von Unterauftragnehmern gilt dies nur, wenn insoweit eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV vorgenommen wurde.
Mindestanforderung: Die Anzahl der Mitarbeitenden im relevanten Geschäftsbereich beträgt mindestens 70
Kriterium A 2.8 - Anzahl Mitarbeitende, die zur Leistungserbringung grundsätzlich eingesetzt werden können
Bitte geben Sie die Anzahl der Mitarbeitenden Ihres Unternehmens in Vollzeitäquivalent an, die zur Leistungserbringung grundsätzlich eingesetzt werden können (z. B. zur Abdeckung von hohen Aufgabenaufkommen, Fehlzeiten, Wechselmöglichkeiten etc.).
Bietergemeinschaften können die Mitarbeitendenzahlen aggregiert angeben. Für die Erfüllung der Mindestanforderungen und Bewertung wird die kumulierte Beschäftigtenzahl berücksichtigt.
Bei Einschaltung von Unterauftragnehmern gilt dies nur, wenn insoweit eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV vorgenommen wurde.
Mindestanforderung: Die Anzahl der Mitarbeitenden, die zur Leistungserbringung grundsätzlich eingesetzt werden können, beträgt mindestens 30
Bitte reichen Sie einen Nachweis über Ihre Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ein.
Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme von EUR 2 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall aufweisen. Der Höchstbetrag muss mindestens zweimal im Jahr zur Verfügung stehen. Ausreichend ist auch eine Deckungszusage der Versicherung über eine Anpassung der Versicherungssumme nach Zuschlagserteilung. Der Nachweis/Die Zusage darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Angebotsfrist sein.
Reichen Sie eine Darstellung Ihres Unternehmens ein und stellen Sie Ihr Unternehmen prägnant vor. Gehen Sie dabei u. a. auf folgende Punkte ein:
- Angabe des Gründungsjahrs
- Übersicht/Aufstellung über die Standorte des Unternehmens
- Ausweis der konzernverbundenen Standorte
- Erläuterung der Unternehmensstruktur und Geschäftsbereiche
- Beschreibung des Leistungsportfolios/-spektrums gesamt und im relevanten Geschäftsbereich
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte für die letzten drei Jahre den Gesamtjahresumsatz (in EUR) im relevanten Geschäftsbereich des vorliegenden Leistungsbereiches Ihres Unternehmens an. Bietergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen können die Gesamtjahresumsätze des vorliegenden Leistungsbereiches addiert angeben.
Mindestanforderung: Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz im relevanten Geschäftsbereich beträgt mind. 10 Mio. EUR.
Bitte reichen Sie einen Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder gleichwertig) ein, der nicht älter als drei Monate ist.
Die Bindefrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Jahre und eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein
Jahr) ist aus fachlichen, technischen und wirtschaftlichen
Gründen sachlich gerechtfertigt. Die Verlängerungsoptionen
dienen insbesondere der Sicherstellung von Kontinuität und
Betriebssicherheit im Umfeld sicherheitsrelevanter IT-
Verfahren. Die vorgesehenen Rahmenvereinbarungen stellen
damit einen i.S.d. § 21 Abs. 6 VgV begründeten Sonderfall dar.
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