Ausschreibungsdetails
- "Eigenerklärung_Ausschlussgründe"
- "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
Der Auftraggeber legt besonderen Wert darauf, dass keine vertraulich zu behandelnden Informationen an ausländische Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Die Bieter werden daher ausdrücklich auf die Regelungen zur "Vertraulichkeit und Informationsabfluss an ausländische Sicherheitsbehörden" im Vertragsentwurf hingewiesen.
Die vorliegenden Vergabeunterlagen (die Rahmenvereinbarungen und Leistungsbeschreibungen, Anlage Rufbereitschaft) wurde mit Hilfe der Kanzlei Kremer Legal erstellt.
Die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung können von den folgenden Behörden bestellt werden (Besteller):
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Daneben ist auch die Auftraggeberin zum Einzelabruf berechtigt.
Es handelt sich um ein EU-gefördertes Beschaffungsvorhaben. Zurzeit werden Teilprojekte aus Los 2 und 3 aus EU-Fördermitteln des EU-Innenfonds mitfinanziert.
Weitere Fördermöglichkeiten werden laufend geprüft, sodass andere Fonds und auch andere Lose zukünftig in Betracht kommen.
Erfüllungsort (Ort, an dem die Leistung bereitgestellt wird) ist grundsätzlich der Dienstsitz der BT, also Köln. Die AN entwickelt die Software in der Regel nicht bei der BT und nicht in oder auf deren Infrastruktur.
Zudem können Bereitstellungen und Arbeiten auch in Liegenschaften in Hamm oder in Berlin erforderlich sein. Wird die Anwesenheit von Beschäftigten der AN im Einzelfall auch an anderen Standorten, z. B. anderer Behörden (z. B. BMI in Berlin) oder bei Veranstaltungen durch die BT für erforderlich erachtet, gilt auch dieser Ort als Arbeitsort. Ergänzend Regelungen sind der allgemeinen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gemäß der EU-Verordnung 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen besteht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Melde- bzw. Erklärungspflicht. Das Beschaffungsamt des BMI ist verpflichtet, die eingereichten Meldungen bzw. Erklärungen an die EU-Kommission weiterzuleiten und Bewerber/Bieter bei Nichtbeachtung bestimmter Vorgaben aus dem Verfahren auszuschließen. Nähere Informationen finden Sie im Dokument "Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen" sowie im Dokument "Hinweise für Bewerber und Bieter zum Formular FS-PP für die Meldung finanzieller Zuwendungen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560 .
- Los 1 - Beratung Architektur, Entwicklung von Softwarestandards - ZIB 21.25 - 0171/24/VV : 1
- Los 2 - Beratung Konzepte - ZIB 21.25 - 0171/24/VV : 2
- Los 3 - Entwicklung und Pflege Fachverfahren - ZIB 21.15 - 0171/24/VV : 3
- Los 4 - Entwicklung und Pflege Fachverfahren - ZIB 21.15 - 0171/24/VV : 4
- Los 5 - Entwicklung und Pflege Fachverfahren - ZIB 21.15 - 0171/24/VV : 5
Kriterium A 2.1 bis 2.3:
- Die Projektreferenzen können (falls nicht anders möglich) anonymisiert dargestellt werden, also ohne Angabe von Namensbestandteilen. Die entsprechenden Felder sind mit "(optional)" gekennzeichnet.
- Referenzprojekte, die älter als drei Jahre sind, sind nicht zulässig und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Das heißt, dass das Projekt entweder noch andauernd sein muss oder das Ende des Projekts nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen darf. Sofern noch andauernde Projekte als Referenz angegeben werden, müssen diese mindestens ein Jahr laufen. Maßgeblich ist das Datum der ersten Leistungserbringung im Projekt. Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Bei noch andauernden Projekten dürfen lediglich die Leistungen der letzten drei Jahre angegeben werden.
- Eigenreferenzen sind ausgeschlossen, d. h. die Leistungen dürfen nicht für die interessierten Unternehmen erbracht worden sein.
- Die Bedarfsträgerin behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Nicht bestätigte Referenzen können zum Ausschluss der Bieterin führen.
- Für weitere Hinweise siehe Abschnitt "Projektreferenzen" im Eignungskatalog.
Kriterium A 2.1 - Architekturberatung - Referenzprojekt
Stellen Sie dar, wie Sie im Rahmen eines Referenzprojektes in einer Multiprojektumgebung Architekturberatungsleistungen und die Beratung von IT-Architekten erbracht haben. Das Referenzprojekt muss in ein größeres Gesamtprojekt, also ein Projekt mit Entwicklungsleistungen und ggf. auch weiteren Beratungsleistungen eingebunden sein.
Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn alle folgend genannten Aspekte abgedeckt werden:
1) Der Umfang des Gesamtprojektes inkl. Entwicklung beträgt mindestens 1.000 Personentage.
2) Der Umfang von Architekturberatung beträgt mindestens 500 Personentage.
3) Die Anzahl der Mitarbeitenden für Architekturberatung an dem Projekt beträgt mindestens 5.
4) Im Projekt wurde die Beratung für die Entwicklung von Software-, System- und Produkt-Standards geleistet.
5) Es war ein Sicherheitskonzept nach BSI-Standard vorhanden.
6) Nachvollziehbare Darstellung, dass das Projekt Bestandteil einer Multiprojekt-Umgebung war/ist.
Folgende Tätigkeiten sollten durchgeführt worden sein:
- Beratung von IT-Architekten
- Beratung zu strategischem Architekturmanagement, auch Digitalisierungsstrategie.
- Beratung auf Basis von Standards öffentlicher Auftraggeber (z.B. Architekturrichtlinien des Bundes, IsyFact)
- Definition von Architekturprinzipien
- Definition und Dokumentation von Softwarearchitekturen nach konkreten Vorgaben
- Reviews zu Architektur-, Design- und Software-Lösungen
- Beratung zum Refactoring von Altsystemen
- Beratung zu Konsolidierung von Verfahren oder Technologien
- Zusammenarbeit mit Dienstleistenden, die die technische Infrastruktur zur Verfügung gestellt haben war erforderlich
- Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeitenden war erforderlich
Mindestanforderung: Es wurde mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt eingereicht. Mindestens fünf der genannten Tätigkeiten wurden durch die eingereichten Referenzen nachgewiesen.
Kriterium A 2.2 - Beratung zu DevOps - Referenzprojekt
Stellen Sie dar, wie Sie im Rahmen eines Referenzprojekts Architekturberatung zum Standards- und Innovationsmanagement durchgeführt haben.
Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn alle folgend genannten Aspekte abgedeckt werden:
1) Der Umfang dieser Leistungen beträgt mindestens 50 Personentage.
2) Die Anzahl der Mitarbeitenden an dem Projekt beträgt mindestens 2.
3) Aus der Beschreibung der Referenz geht nachvollziehbar hervor, auf welche Weise die Beratung zu DevOps Teil des Projektinhaltes war und erfolgreich erfüllt wurde.
Folgende Tätigkeiten sollten durchgeführt worden sein:
- Beratung zu zur Transformation von Verfahren hin zur Containerisierung
- Beratung bzgl. Definition und Pflege von Betriebs- und Buildarchitekturen
Mindestanforderung: Es wurde mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt eingereicht.
Mindestens eine der genannten Tätigkeiten wurden durch die eingereichten Referenzen nachgewiesen.
Kriterium A 2.3 - Softwareentwicklung (IF/RF und DF) - Referenzprojekt
Stellen Sie dar, wie Sie im Rahmen eines Referenzprojekts Softwareentwicklung durchgeführt haben.
Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn alle folgend genannten Aspekte abgedeckt werden:
1) Der Umfang der Entwicklungsleistungen beträgt mindestens 500 Personentage.
2) Eine leichtgewichtige springbasierte Java-Backend- und Angular-Frontend-Architektur wurde realisiert.
3) Es wurde eine Mehrschichten-Architektur realisiert.
4) Es wurden Open Source Produkte eingesetzt.
5) Aus der Beschreibung der eingereichten Referenz geht nachvollziehbar hervor, welche und auf welche Weise Standardsentwicklungen durchgeführt wurden.
Folgende Leistungen sollten im Rahmen des Projekts Gegenstand gewesen sein:
- Entwicklung basierend auf einem von der BT vorgegebenem Architekturstandard
- Die Entwicklung von Bibliotheken zur Standardisierung (hier insbesondere Wiederverwendbarkeit zentral!)
- In der entwickelten Software sind XÖV-Standards integriert.
- Integration externer Zulieferungen in den eigenen Entwicklungsstand
- Erstellung von Dokumentationen
- Konzeption, Planung, Durchführung und Analyse von funktionalen Tests, Integrationstests, Systemtests, Last- und Performancetests, Sicherheitstests, Oberflächentests
- Arbeit in DevOps-Teams
- Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistenden
Mindestanforderung: Es wurde mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt eingereicht. Durch die eingereichten Referenzen müssen mindestens vier der genannten Leistungen belegt werden.
Die zu unterstützenden fachlichen Themen haben Sicherheitsrelevanz.
Es dürfen daher ausschließlich Mitarbeitende eingesetzt werden, die erfolgreich einer vorherigen Prüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) unterzogen wurden. Notwendig ist ein erweiterte Sicherheitsprüfung (SÜ2).
Dies gilt bereits für die Einarbeitung in die einzelnen Verfahren.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss bereit sein, seine/ihre Mitarbeitenden entsprechend sicherheitsüberprüfen zu lassen, sofern diese noch nicht die benötigte Überprüfung absolviert haben.
Sofern einzelne Mitarbeitenden sich nicht dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und daher eine Überprüfung hier nicht möglich ist, müssen diese in ihren Herkunftsländern überprüft worden sein und die Prüfung im Bundesbereich als äquivalent anerkannt sein. In diesem Fall ist das Herkunftsland und die Sicherheitsüberprüfung zu benennen und darzustellen, in welcher Form die Äquivalenz der Überprüfung nachgewiesen wird (z. B. Anerkennung durch BMWK).
Kriterium A 2.5 - Projektsprache
Bitte bestätigen Sie, dass die Projektansprechpartner über das Sprachniveau C1 verfügen, um mit der Bedarfsträgerin störungsfrei und sicher zu kommunizieren. Bestätigen Sie bitte zudem, dass durch einen firmeninternen Prozess sichergestellt wird, dass die Projektergebnisse den Anforderungen entsprechen und insbesondere die Anforderungen intern eindeutig kommuniziert werden und es nicht zu Komplikationen aufgrund mangelnder Sprachkenntnis kommt.
Diese Frage ist auch für Unterauftragnehmer zu beantworten.
Kriterium A 3.1 - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Bitte reichen Sie die unterzeichnete Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB ein.
Kriterium A 3.2 - Nachweis gewerberechtliche Voraussetzungen
Bitte befüllen Sie das "Formblatt Unternehmensdaten" vollständig.
Kriterium A 3.4 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 8. April 2022
Bitte befüllen Sie die "Eigenerklärung Sanktionen Russland" vollständig.
Bitten geben Sie die Anzahl der Mitarbeitenden Ihres Unternehmens im für die Ausschreibung einschlägigen Geschäftsbereich im Gebiet der Europäischen Union in Vollzeitäquivalenten an. Bietergemeinschaften können die Mitarbeitendenzahlen aggregiert angeben. Für die Erfüllung der Mindestanforderungen und Bewertung wird die kumulierte Beschäftigtenzahl berücksichtigt.
Bei Einschaltung von Unterauftragnehmern gilt dies nur, wenn insoweit eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV vorgenommen wurde.
Mindestanforderung: Die Anzahl der Mitarbeitenden im relevanten Geschäftsbereich beträgt mindestens 50.
Kriterium A 2.7 - Anzahl Mitarbeitende, die zur Leistungserbringung grundsätzlich eingesetzt werden können
Bitte geben Sie die Anzahl der Mitarbeitenden Ihres Unternehmens in Vollzeitäquivalent an, die zur Leistungserbringung grundsätzlich eingesetzt werden können (z. B. zur Abdeckung von hohen Aufgabenaufkommen, Fehlzeiten, Wechselmöglichkeiten etc.).
Bietergemeinschaften können die Mitarbeitendenzahlen aggregiert angeben. Für die Erfüllung der Mindestanforderungen und Bewertung wird die kumulierte Beschäftigtenzahl berücksichtigt.
Bei Einschaltung von Unterauftragnehmern gilt dies nur, wenn insoweit eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV vorgenommen wurde.
Mindestanforderung: Die Anzahl der Mitarbeitenden, die zur Leistungserbringung grundsätzlich eingesetzt werden können, beträgt mindestens 30.
Bitte reichen Sie einen Nachweis über Ihre Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ein.
Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme von EUR 3 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall aufweisen. Der Höchstbetrag muss mindestens zweimal im Jahr zur Verfügung stehen. Ausreichend ist auch eine Deckungszusage der Versicherung über eine Anpassung der Versicherungssumme nach Zuschlagserteilung. Der Nachweis/Die Zusage darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Angebotsfrist sein.
Reichen Sie eine Darstellung Ihres Unternehmens ein und stellen Sie Ihr Unternehmen prägnant vor. Gehen Sie dabei u. a. auf folgende Punkte ein:
- Angabe des Gründungsjahrs
- Übersicht/Aufstellung über die Standorte des Unternehmens
- Ausweis der konzernverbundenen Standorte
- Erläuterung der Unternehmensstruktur und Geschäftsbereiche
- Beschreibung des Leistungsportfolios/-spektrums gesamt und im relevanten Geschäftsbereich
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte für die letzten drei Jahre den Gesamtjahresumsatz (in EUR) im relevanten Geschäftsbereich des vorliegenden Leistungsbereiches Ihres Unternehmens an. Bietergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen können die Gesamtjahresumsätze des vorliegenden Leistungsbereiches addiert angeben.
Mindestanforderung: Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz im relevanten Geschäftsbereich beträgt mind. 20 Mio. EUR.
Bitte reichen Sie einen Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder gleichwertig) ein, der nicht älter als drei Monate ist.
Die Bindefrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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