Ausschreibungsdetails
Ziel der Vergabe ist der Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen über jeweils 2 + (2 x 1) Jahre. Hierzu werden insgesamt zwei Lose ausgeschrieben. Die Lose werden aus systemtechnischen Gründen in den zwei folgenden Vergabeverfahren (VV) bekanntgemacht.
Los 1 (Bund Allgemein):
Storage- & Server-Produkte des Herstellers IBM und produktnahe Dienstleistungen
ZIB 14.08 - 9925/24/VV : 1
Los 2 (nur ITZBund):
Storage- & Server-Produkte des Herstellers IBM und produktnahe Dienstleistungen
ZIB 14.08 - 9925/24/VV : 2
Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist Los 1.
dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
2. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der
abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
3. Gemäß der EU-Verordnung 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen besteht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Melde- bzw. Erklärungspflicht. Das Beschaffungsamt des BMI ist
verpflichtet, die eingereichten Meldungen bzw. Erklärungen an die EU-Kommission weiterzuleiten und Bewerber/Bieter bei Nichtbeachtung bestimmter Vorgaben aus dem Verfahren auszuschließen. Nähere Informationen finden Sie im Dokument
"Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen" sowie im Dokument "Hinweise für Bewerber und Bieter zum Formular FS-PP für die Meldung
finanzieller Zuwendungen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560.
4. Zuschlagslimitierung
Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit sich auf jedes der beiden ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass jeder Bieter den Zuschlag auf ein Mengenlos erhalten kann (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV).
Mengenlose
Los 1: Bund Allgemein 200.000.000,00 Euro
Los 2: ITZBund 150.000.000,00 Euro
Die Zuschlagslimitierung dient der Vermeidung von wettbewerbshindernder Konzentration.
Um eine transparente, diskriminierungsfreie Angebotsabgabe mit jedweder Chance auf einen Zuschlag zu einem der Lose zu ermöglichen, geben Sie dazu im Dokument "Angebotsformular" unter "ANMERKUNGEN DES BIETERS ZUM ANGEBOT" Ihre Los-Priorisierung im Fall des Zuschlages an. Erfolgt bei der Abgabe mehrerer Angebote (z. B. ein Angebot je Los) keine Angabe der Priorisierung durch den Bieter, geht die Vergabestelle von folgender Priorisierung aus:
Priorität 1 = Los 1
Priorität 2 = Los 2
Der Zuschlag wird für jedes Los separat erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes beginnt zuerst in Los 1 und dann in Los 2. Die Wirtschaftlichkeit wird in jedem Los anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt, siehe Kapitel 3.8. Sollte ein Bieter für mehr als ein Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird nach der festgelegten Priorisierung ermittelt, für welches Los der Zuschlag erteilt werden kann.
Dieser Bieter wird somit für das gleiche Mengenlos in der Bewertung nicht mehr berücksichtigt mit der Folge, dass die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für die verbleibenden Lose neu erfolgen muss.
Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich auch auf eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Unterauftragnehmer" (auch Eignungsleihe) bzw. Bietergemeinschaften. Das heißt, dass ein Unternehmen, das als Generalunternehmer z. B. den Zuschlag auf Los 1 erhält, als Unterauftragnehmer eines Generalunternehmers, welcher den Zuschlag auf Los 2 erhalten würde, nicht mehr in Frage kommt. Das Angebot für Los 2 käme in diesem Fall für einen Zuschlag nicht mehr in Betracht. Dieses Vorgehen bezieht sich ebenfalls auf Unterauftragnehmerkonstellationen, Nachunternehmerkonstellation, Eignungsleihe bzw. Bietergemeinschaften. Der Hersteller als Unterauftragnehmer ist von dieser Beschränkung ausgenommen und darf in allen Losen als Unterauftragnehmer genannt werden.
Liegen für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung keine weiteren zuschlagsfähigen Angebote vor, entfällt die Zuschlagslimitierung für diese bedingungsgemäß eingereichten Angebote in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in dem prioritären Los bereits den Zuschlag erhält.
Los 1 (Bund Allgemein):
Storage- & Server-Produkte des Herstellers IBM und produktnahe Dienstleistungen
ZIB 14.08 - 9925/24/VV : 1
Los 2 (nur ITZBund):
Storage- & Server-Produkte des Herstellers IBM und produktnahe Dienstleistungen
ZIB 14.08 - 9925/24/VV : 2
Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist Los 1
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen
unter Los 1 wurde ein Schätzwert in Höhe von 200.000.000,00 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vetragszeitraum von 4 Jahren ermittelt. Der Höchstwert
entspricht dem Schätzwert.
Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
Behörden und Einrichtungen auch alle weiteren Behörden der
unmittelbaren Bundesverwaltung.
Autobahn GmbH des Bundes
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdiesnt und Wohlfahrtspflege
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Beschaffungsamt des BMI
"BG Verkehr Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation"
Bund der Vertriebenen
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesarchiv
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundeskanzleramt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundespolizeipräsidium
Bundesrat
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
Deutscher Bundestag
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Patent- und Markenamt
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e.V.
DRK-Suchdienst
Erdölbevorratungsverband
Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (alle Standorte)
Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
2. Die Leistungen werden deutschlandweit erbracht.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
•Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
•Wert des Auftrages,
•Zeitraum der Leistungserbringung,
•Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
•Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung).
•Mindestens eine Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1.500.000,00 Euro betreffen.
•Mindestens eine Referenz muss eine Lieferung ohne Kartonage (in Transportrack o.ä.) mit einem Auftragsvolumen von mindestens 200.000,00 Euro betreffen.
•Betrifft nur Los 1
Mindestens eine Referenz muss den Einsatz von Mitarbeitern gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 2.2.2.1 oder 2.2.2.2 beinhalten. Stellen Sie einen Bezug zum jeweiligen Kapitel her.
•Betrifft nur Los 1
Mindestens eine Referenz muss den Einsatz von Mitarbeitern gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 2.2.2.3 oder 2.2.2.4 beinhalten. Stellen Sie einen Bezug zum jeweiligen Kapitel her.
•Betrifft nur Los 2
Mindestens eine Referenz muss den Einsatz von Mitarbeitern gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 2.2.2.1 beinhalten. Stellen Sie einen Bezug zum jeweiligen Kapitel her.
Die Mindestanforderungen können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen kann die Vorlage "Vordruck Referenzen" verwendet werden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in dem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Die durchschnittliche Mindestanzahl pro Geschäftsjahr beträgt für
Los 1: 90 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
Los 2: 45 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten
Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass für die weiteren Lose eine Mindestbeschäftigtenanzahl (in VZÄ) in Höhe der Summe der Mindestbeschäftigtenanzahl (in VZÄ) je Los erfüllt sein muss.
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe muss die Mindestanzahl erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Der geforderte Mindestumsatz pro Geschäftsjahr beträgt für
Los 1: 70.000.000,00 EUR,
Los 2: 45.000.000,00 EUR.
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den Mindestumsatz erreichen.
Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass für die weiteren Lose ein Mindestumsatz in Höhe der Summe der Mindestumsätze je Los erfüllt sein muss.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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