Ausschreibungsdetails
Ziel der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 2 + (5 x 1) Jahre.
Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die
zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen
dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann
die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen
Führungszeugnisses) verlangt werden.
2. Eigenerklärung Sanktionen Russland
Der Prüfung, ob ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der
Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom
Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen
Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der
abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt
und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt
werden.
3. Abgabe des Teilnahmeantrags
Zur formgültigen Abgabe des Teilnahmeantrags reicht die Textform nach § 126b BGB aus.
4. Abgabe des Angebots
Abweichend von Ziffer 1.3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen sowie abweichend von der Vorgabe auf dem Angebotsformular, für die Unterzeichnung mindestens eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur zu verwenden, ist in diesem Verfahren für die formgültige Abgabe des Angebotsformulars die Textform nach § 126b BGB ausreichend.
6. Vordruck Unteraufträge
Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Unterauftragsvergabe (ohne gleichzeitige Eignungsleihe) muss der Vorduck "Unteraufträge" abweichend von Ziffer 3.2.2 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Informationssicherheitsaudits mit und ohne Zertifizierungsbezug, IS-Revisionen, IS-Penetrationstests und IS-Webchecks sowie weiterer IS-Prüfungen bereitgestellt wird.
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von 61.440.867,00 Euro (netto), bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von 7 Jahren, ermittelt.
Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert.
2. Abrufberechtigt sind neben in dieser Liste aufgeführten Behörden und Einrichtungen auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung:
Akademie der Künste
Auswärtiges Amt
Bundesagentur für Arbeit
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Immobilenaufgaben; BIMA_SRM;BIMASRM_1; BIMASRM_3; BIMASRM_4; BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesarbeitsgericht
Bundesarchiv
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesfinanzhof
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesnetzagentur
Bundespräsidialamt
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Bundesverfassungsgericht
Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsgericht
Bundeszentralamt für Steuern
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Bundeszentrale für politische Bildung
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.
Deutscher Bundestag
Deutscher Wetterdienst
German Institute of Development and Sustainability
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Deutsches Maritimes Zentrum
Deutsches Patent- und Markenamt
Die Autobahn GmbH des Bundes
Eisenbahn-Bundesamt
Engagement Global gGmbH
Erdölbevorratungsverband
Fernstraßen-Bundesamt
Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag
Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Zentrale (Bonn)
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Mitte (Hannover)
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Nord (Kiel)
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Nordwest (Aurich)
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Ost (Magdeburg)
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Süd (Würzburg)
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Südwest (Mainz)
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle West (Münster)
Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Generalzolldirektion, DII.A.17 (ZKA)
Havariekommando
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Internationaler Suchdienst (IST) (Arolsen Archives - International Center on Nazi Persecution)
Informationstechnikzentrum Bund
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Kraftfahrt-Bundesamt
Luftfahrt-Bundesamt
Nationale Anti Doping Agentur
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Postbeamtenkrankenkasse
RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V.
Robert-Koch-Institut
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Statistisches Bundesamt (einschl. Bundeswahlleiter, BIB, BISp)
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Wissenschaft und Politik
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Verwaltungs-Berufsgenosschenschaft
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Bitte legen Sie dar, welche Fachkräfte mit welchen Qualifikationen bei der Auftragsausführung eingesetzt bzw. hinzugezogen werden sollen.
Bitte reichen Sie uns hierzu eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 27 Abs. 4 VSVgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die Angaben der eingesetzten bzw. hinzugezogenen Fachkräfte aufführt.
Bitte erläutern Sie, wie Sie in der Lage sein werden, die Leistung nach Zuschlag zu erfüllen und legen Sie dabei konkret dar, dass und wie das zur Auftragserfüllung notwendige Personal Ihnen nach Zuschlagserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen wird.
Bitte reichen Sie uns hierzu Ihre Ausführungen in Form eines selbsterstellten Dokumentes ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 27 Abs. 4 VSVgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form eines selbsterstellten Dokumentes einzureichen, in welcher erläutert wird, wie Sie in der Lage sein werden, die Leistung nach Zuschlag zu erfüllen und in der konkret dargelegt wird, dass und wie das zur Auftragserfüllung notwendige Personal Ihnen nach Zuschlagserteilung tatsächlich zur Verfügung stehen wird.
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
A. Vom Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von den bereits in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern:
a.: § 7 Abs. 2 Nr. 1.a) VSVgV: Angaben, ob und in welchem Umfang Sicherheitsbescheide des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder entsprechender Landesbehörden bestehen. Bitte legen Sie Ihre Angaben unter Ziffer 1 des Dokuments "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bewerbergemeinschaft" bzw. des Dokuments "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer" unter Angabe der zuständigen Behörde und, sofern vorhanden, der Betriebs-/Unternehmensnummer, dar.
b.: § 7 Abs. 2 Nr. 1b) VSVgV: Sofern keine der vorgenannten Sicherheitsbescheide vorliegen: Erklärung der Bereitschaft, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheids zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden. Bitte erteilen Sie Ihre Erklärung(en) unter Ziffer 1 des Dokuments "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bewerbergemeinschaft" bzw. des Dokuments "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer".
c.: § 7 Abs. 2 Nr. 2 VSVgV: Zusätzlich zu § 7 Abs. 2 Nr. 1 VSVgV: Verpflichtungserklärungen, dass während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags der Schutz aller im Besitz befindlichen oder zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gewährleistet ist.
Bitte erteilen Sie Ihre Erklärungen unter Ziffer 2 des Dokuments "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" und höher durch Bewerber/Bewerbergemeinschaft" bzw. des Dokuments "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" und höher durch Unterauftragnehmer" und füllen bitte zusätzlich auch die Anlage "Verpflichtung VS-NfD (und VS-NfD-Merkblatt)" aus.
B. (zusätzlich zu A) vom Bewerber/von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
§ 7 Abs. 2 Nr. 3. VSVgV: Verpflichtungserklärung des Bewerbers/von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft von zukünftigen Unterauftragnehmern die Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen. Die Erklärung ist auch abzugeben, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages keine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist. Bitte erteilen Sie Ihre Erklärung unter Ziffer 3 des Dokuments "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bewerbergemeinschaft" und füllen bitte zusätzlich auch die Anlage "Verpflichtung VS-NfD (und VS-NfD-Merkblatt)" aus.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
Bitte reichen Sie uns hierzu das Formular "Angaben gemäß Kriterienkatalog Eignung" ein.
Der Umsatz muss mindestens 17.500.00,00 EUR (netto) pro Jahr betragen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften und Bewerbern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 27 Abs. 4 VSVgV) einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bewerberkonstellation addiert.
Bitte reichen Sie das Formular "Angaben gemäß Kriterienkatalog Eignung" für Ihr Unternehmen, Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie eignungsleihende Unternehmen jeweils separat ein, um die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bewerberkonstellation zu belegen.
Die Summe der Umsätze muss den Mindestumsatz erreichen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist in Form einer Bewerberfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Abweichend von Ziffer 1.10 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen fließt nur ein angebotenes Skonto mit einer Skontofrist von mindestens 15 Tagen in die Wertung ein. Der Gesamtpreis wird auf Basis der im Formular "Preisblatt" dargestellten Preissystematik ermittelt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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