Ausschreibungsdetails
Die zu erbringende Leistung umfasst im Einzelnen folgende Leistungsbestandteile:
1. Teilnahme an einem eintägigen Präsenz-Auftaktworkshop in der Liegenschaft der BpB in Bonn
2. Erstellung eines Konzepts für das Beratungsangebot für die Projekte im Rahmen der Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0
3. Realisierung des Beratungsangebots (Onboarding der Projekte, Prozessanalyse, Weiterentwicklung)
4. Die Durchführung der formativen Evaluation
5. Durchführung von insgesamt 7 Qualifizierungs- bzw. Vernetzungsworkshops
6. Berichterstattung durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin in Form eines Präsenz-Abstimmungstreffens, bei dem jeweils Zwischenergebnisse der aktuellen Projektphasen vorgelegt werden
7. Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Jour-Fixen (1x im Monat) zur Abstimmung per Telefon oder Videokonferenz
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
b) Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die BpB hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Sanktionen Russland“, in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
c) Unternehmensdaten
Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben benötigt die BpB für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Wettbewerbsregister insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Die zu erbringende Leistung umfasst im Einzelnen folgende Leistungsbestandteile:
1. Teilnahme an einem eintägigen Präsenz-Auftaktworkshop in der Liegenschaft der BpB in Bonn
2. Erstellung eines Konzepts für das Beratungsangebot für die Projekte im Rahmen der Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0
3. Realisierung des Beratungsangebots (Onboarding der Projekte, Prozessanalyse, Weiterentwicklung)
4. Die Durchführung der formativen Evaluation
5. Durchführung von insgesamt 7 Qualifizierungs- bzw. Vernetzungsworkshops
6. Berichterstattung durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin in Form eines Präsenz-Abstimmungstreffens, bei dem jeweils Zwischenergebnisse der aktuellen Projektphasen vorgelegt werden
7. Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Jour-Fixen (1x im Monat) zur Abstimmung per Telefon oder Videokonferenz
• Referenzobjekt 1 – Nachweis über Erfahrung in der Evaluation von digitalen Bildungsprojekten
• Referenzobjekt 2 – Nachweis über Erfahrung in der Evaluation von Projekten der politischen Bildung
Möglich sind analoge, digitale oder hybride Projekte. Es sind Nachweise für beide Referenzobjekte erforderlich.
Zu den Referenzen sind mindestens folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Auftragswert
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten
Bitte beachten Sie, dass aus der Beschreibung hervorgehen muss, inwiefern die Referenz die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt. Ein Link zur Leistung (z.B. zu veröffentlichten Evaluationsberichten) ist möglich, ersetzt jedoch nicht die Beschreibung. Die (Download-)Links dienen lediglich zur zusätzlichen, weiterführenden Information. Eine Prüfung der Inhalte, die in (Download-)Links hinterlegt sind, erfolgt nicht.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die oben benannten Referenzen:
• Jede Referenz muss einen Auftragswert von mindesten 20.000 € netto aufweisen.
• Die genannten Referenzobjekte müssen seit mindestens drei Monaten abgeschlossene Projekte sein.
• Die genannten Referenzobjekte dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebotsfrist).
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss der BpB die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld „Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang“ die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Für die oben genannten Referenzobjekte sind zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die BpB, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die BpB behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Es können nur Drittreferenzen eingereicht werden. Die Eigenreferenzen werden nicht akzeptiert.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die BpB entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die BpB unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Bezeichnung: Summe der gewichteten Leistungskriterien
Beschreibung: Die Ermittlung der Leistungskennzahl erfolgt gemäß Ziffern 4 und 5.2.1 der besonderen Bewerbungsbedingungen
Gewichtung (Prozentanteil): 70
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil): 30
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BpB zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BpB gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BpB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BpB geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BpB.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Die BpB ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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