1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöRArt des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf LandesebeneHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Mikrobiologische Untersuchungen für das Universitätsklinikum Halle (Saale)Beschreibung: Das UKH ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung. Aus seinem Leistungsspektrum ergeben sich Leistungen, die den Strukturvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses unterliegen und nachweislich eingehalten werden müssen. Neben der ATMP-RL, Anlage 1 erfordern die Früh- und Reifgeborenen- sowie die Kinderonkologie-Richtlinie eine tägliche Verfügbarkeit von labormedizinischen und mikrobiologischen Leistungen sowie eine Vorhaltung von Rufbereitschaftsdiensten von fachärztlichem Personal im Leistungsbereich Labormedizin und Medizinische Mikrobiologie für eine Befundauswertung und Befundauskunft. Das UKH verfügt über beide Fachdisziplinen und kann die Leistungsanforderungen regelhaft selbständig abdecken. Im Rahmen eines strukturierten Ausfallkonzeptes sollen die Mikrobiologischen Untersuchungen bei Bedarf durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden. Das Department für Labormedizin, Abt. III (Medizinische Mikrobiologie) hält zudem im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) eine 24h-Rufbereitschaft vor. Auch hier ist ein Ausfallkonzept erforderlich, um wichtige virologische und serologische Untersuchungen vor der Transplantation abzusichern. Darüber hinaus sollen mikrobiologische Untersuchungen im Fall eines möglichen Ausbruchsgeschehen über das Ausfallkonzept abgesichert werden. Das fachärztliche Personal im Department für Labormedizin ist im Fall eines Personalausfalls nicht eigenständig in der Lage, das fachärztliche Leistungsspektrum aufrecht zu erhalten. Um oben genannte Punkte sicherzustellen, sollen die im Regelfall intern erbrachten Leistungen in den Bereichen Bakteriologie, Infektionsserologie, Virologie und Molekulare Diagnostik als Ausfallkonzept im Notfall für voraussichtlich maximal 8 Wochen durch den Auftragnehmer durchgeführt werden.
Bei der geschätzten Abnahmemenge handelt es sich nicht um eine für den Auftraggeber verbindliche Abnahmemenge, sondern lediglich um einen Richtwert für den Auftragnehmer.Kennung des Verfahrens: bc434404-2ae0-498c-a259-806138eaedb5Interne Kennung: HAL_UK_2025_14Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 71900000LabordiensteZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85148000Medizinische Analysedienste
2.1.2 ErfüllungsortOrt: Halle (Saale)NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Ort der Leistungserbringung:
Der Bieter bestätigt, dass der Probentransport unter normalen Umständen maximal 60 min vom Standort Magdeburger Str. 6, 06112 Halle (Saale) und vom Standort Weinbergweg 22, 06120 Halle (Saale) bis zum Auftragnehmer dauert.
2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 1,412,217.77Euro
2.1.4 Allgemeine InformationenZusätzliche Informationen: 1. Anlagen [X], die dem Angebot zwingend beizufügen sind 2. Anlagen [0] Zutreffendes ankreuzen (bei Entweder/Oder ist eines der beiden Auswahlmöglichkeiten ankreuzen) und dem Angebot beizufügen) 1. [X] dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform) 2. [X] ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform) 3. [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform) 4. [X] aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie) 5. [0] ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 6. [0] im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) 7. [0] im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 8. [X] vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen Titel, Inhaltsverzeichnis, Hinweise, Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis, Preisblatt, Bewertungsmatrix, Vorlage Belegimport 9. [X] vollständig ausgefüllter Rahmendienstleistungsvertrag 10. [X] vollständig ausgefühlte Geheimhaltungsverpflichtung Externe 11. [X] Angebotszusammenstellung des Bieters 12. [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 13. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform) 14. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform) 15. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform) 16. [X] unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 17. [X] vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 18. [X] DIN EN ISO 15189 Akkreditierungsurkunde nebst Anlage zur Urkunde 19. [X] QM-Handbuch 20. [X] Prozessbeschreibung über die Probenkennzeichnung und –verfolgung 21. [X] Notfallkonzept (Der Bieter hat darzulegen, wie bei einem Ausfall von Personal, IT-Systemen, Laborinfrastruktur oder Transportlogistik die kontinuierliche Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen sichergestellt wird.) 22. [X] Facharzturkunde: Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie 23. [0] Facharzturkunde: Facharzt für Laboratoriumsmedizin 24. [X] Umsetzungskonzept [inkl. Benennung der verantwortlichen Fachärztinnen und Fachärzte (mit Fachgebietsbezeichnung), Nachweise über die fachärztliche Qualifikation (z. B. Facharzturkunden oder vergleichbare Dokumente), Darstellung der organisatorischen Sicherstellung der Befundbereitschaft (z. B. Dienst- oder Rufbereitschaftspläne), ggf. Vertrags- oder Kooperationsnachweise, wenn externe Partner eingebunden sind.]Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?Betrug oder Subventionsbetrug: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?Interessenkonflikt: Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Mikrobiologische Untersuchungen für das Universitätsklinikum Halle (Saale)Beschreibung: Das UKH ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung. Aus seinem Leistungsspektrum ergeben sich Leistungen, die den Strukturvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses unterliegen und nachweislich eingehalten werden müssen. Neben der ATMP-RL, Anlage 1 erfordern die Früh- und Reifgeborenen- sowie die Kinderonkologie-Richtlinie eine tägliche Verfügbarkeit von labormedizinischen und mikrobiologischen Leistungen sowie eine Vorhaltung von Rufbereitschaftsdiensten von fachärztlichem Personal im Leistungsbereich Labormedizin und Medizinische Mikrobiologie für eine Befundauswertung und Befundauskunft. Das UKH verfügt über beide Fachdisziplinen und kann die Leistungsanforderungen regelhaft selbständig abdecken. Im Rahmen eines strukturierten Ausfallkonzeptes sollen die Mikrobiologischen Untersuchungen bei Bedarf durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden. Das Department für Labormedizin, Abt. III (Medizinische Mikrobiologie) hält zudem im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) eine 24h-Rufbereitschaft vor. Auch hier ist ein Ausfallkonzept erforderlich, um wichtige virologische und serologische Untersuchungen vor der Transplantation abzusichern. Darüber hinaus sollen mikrobiologische Untersuchungen im Fall eines möglichen Ausbruchsgeschehen über das Ausfallkonzept abgesichert werden. Das fachärztliche Personal im Department für Labormedizin ist im Fall eines Personalausfalls nicht eigenständig in der Lage, das fachärztliche Leistungsspektrum aufrecht zu erhalten. Um oben genannte Punkte sicherzustellen, sollen die im Regelfall intern erbrachten Leistungen in den Bereichen Bakteriologie, Infektionsserologie, Virologie und Molekulare Diagnostik als Ausfallkonzept im Notfall für voraussichtlich maximal 8 Wochen durch den Auftragnehmer durchgeführt werden.
Bei der geschätzten Abnahmemenge handelt es sich nicht um eine für den Auftraggeber verbindliche Abnahmemenge, sondern lediglich um einen Richtwert für den Auftragnehmer.Interne Kennung: HAL_UK_2025_14
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 71900000LabordiensteZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 85148000Medizinische Analysedienste
5.1.2 ErfüllungsortOrt: Halle (Saale)NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 6.2. Ort der Leistungserbringung
Der Bieter bestätigt, dass der Probentransport unter normalen Umständen maximal 60 min vom Standort Magdeburger Str. 6, 06112 Halle (Saale) und vom Standort Weinbergweg 22, 06120 Halle (Saale) bis zum Auftragnehmer dauert.
5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 24Monat
5.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 1,412,217.77EuroHöchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,412,217.77Euro
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
1. Anlagen [X], die dem Angebot zwingend beizufügen sind 2. Anlagen [0] Zutreffendes ankreuzen (bei Entweder/Oder ist eines der beiden Auswahlmöglichkeiten ankreuzen) und dem Angebot beizufügen) 1. [X] dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform) 2. [X] ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform) 3. [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform) 4. [X] aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie) 5. [0] ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 6. [0] im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) 7. [0] im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 8. [X] vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen Titel, Inhaltsverzeichnis, Hinweise, Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis, Preisblatt, Bewertungsmatrix, Vorlage Belegimport 9. [X] vollständig ausgefüllter Rahmendienstleistungsvertrag 10. [X] vollständig ausgefühlte Geheimhaltungsverpflichtung Externe 11. [X] Angebotszusammenstellung des Bieters 12. [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 13. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform) 14. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform) 15. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben (Textform) 16. [X] unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 17. [X] vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 18. [X] DIN EN ISO 15189 Akkreditierungsurkunde nebst Anlage zur Urkunde 19. [X] QM-Handbuch 20. [X] Prozessbeschreibung über die Probenkennzeichnung und –verfolgung 21. [X] Notfallkonzept (Der Bieter hat darzulegen, wie bei einem Ausfall von Personal, IT-Systemen, Laborinfrastruktur oder Transportlogistik die kontinuierliche Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen sichergestellt wird.) 22. [X] Facharzturkunde: Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie 23. [0] Facharzturkunde: Facharzt für Laboratoriumsmedizin 24. [X] Umsetzungskonzept [inkl. Benennung der verantwortlichen Fachärztinnen und Fachärzte (mit Fachgebietsbezeichnung), Nachweise über die fachärztliche Qualifikation (z. B. Facharzturkunden oder vergleichbare Dokumente), Darstellung der organisatorischen Sicherstellung der Befundbereitschaft (z. B. Dienst- oder Rufbereitschaftspläne), ggf. Vertrags- oder Kooperationsnachweise, wenn externe Partner eingebunden sind.]
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Eintragung in das HandelsregisterBeschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie)Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über QualitätssicherungsstandardsBeschreibung: Der Bieter erfüllt die Eigngung, wenn das medizinische Laboratorium nach DIN EN ISO 15189 akkreditiert ist. (Akkreditierungsurkunde nebst Anlage zur Urkunde sind mit dem Angebot einzureichen)
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: AngebotspreisBeschreibung: Der Preis fließt zu 50 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 425 Punkten. Im Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis und in der Leistungsbeschreibung geforderten Bestandteile anzugeben und einzukalkulieren. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis, wird die Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*425Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: funktionale Bewertung (folgende B-Kriterien aus dem Tabellenblatt "Leistungsverzeichnis": Pkt.2.5; Pkt. 5.7; Pkt. 6.1; Pkt.5.12)Beschreibung: Das Zuschlagskriterium fließt zu 20 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 170 Punkten. Die Bewertung erfolgt anhand der im Tabellenblatt "Bewertungsmatrix" dargestellten Bewertungsmethode.Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: eingereichte Unterlagen und Umsetzungskonzept (folgende B-Kriterien aus dem Tabellenblatt "Leistungsverzeichnis": Pkt. 1.8; Pkt. 5.2; Pkt.8.1)Beschreibung: Das Zuschlagskriterium fließt zu 30 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 255 Punkten.
Die Bewertung erfolgt anhand der im Tabellenblatt "Bewertungsmatrix" dargestellten Bewertungsmethode.
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=785985
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=785985Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 11/08/202510:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaInformationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches BeschaffungssystemElektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)Organisation, die Angebote entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöROrganisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöRIdentifikationsnummer: USt-ID.: DE811574983Abteilung: Kaufmännische DirektionOrt: Halle (Saale)Postleitzahl: 06120NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandKontaktstelle: Geschäftsbereich I - VergabestelleE-Mail: vergabe@uk-halle.deTelefon: +49 345 557 1841Fax: +49 345 557 905020Internet-Adresse: https://www.umh.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)Identifikationsnummer: ID: t:03455141536Ort: Halle (Saale)Postleitzahl: 06112NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandE-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.deTelefon: +49 345 5141529Fax: +49 345 5141115Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: f0e7782f-a407-4f7b-95fe-ce5261c6eefb- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/07/202500:00Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung