Ausschreibungsdetails
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Augsburg
Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
Eigenerklärung Ausschlussgründe, Eigenerklärung Sanktionen
Russland und Anlage UnternehmensdatenDie Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Mit dem
Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
Eigenerklärung Ausschlussgründe, Eigenerklärung Sanktionen
Russland und Anlage Unternehmensdaten
Flüchtlinge in Augsburg im Vertrgaszeitraum vom 01.10.2025
bis 30.09.2030. Während der Vertragslaufzeit sind ca. 69319
Bewachungsstunden zu leisten.
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine
Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die
künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben,
verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese
personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten
selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden.
Da der Bedarfsträger für diese Auftragsverarbeitung die
verantwortliche Stelle ist, wird der Bedarfsträger nach der
Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die
Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download
bereit . Die darin genannten Anforderungen
sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation
berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung
Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen
Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen
einzuhalten.
Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz
Zum Nachweis, dass Sie als Bieter im Falle der
Auftragserteilung eine zur ordnungsgemäßen
Leistungserbringung ausreichende Zahl an Mitarbeiter/innen
bereitstellen, die mit einer Verpflichtung im o.g. Sinne
einverstanden sind, verlangt die Vergabestelle von Ihnen die
Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz inkl. der dazugehörigen
Anlagen, die von Ihnen ausgefüllt eingereicht werden muss.
Sonstige leistungsbezogene Erklärungen und Nachweise
Zur Verifizierung der Anforderungen an die
Leistungserbringung
sind die nachfolgend aufgeführten Aufgaben- bzw.
Fragestellungen in Ihrem Angebot nachvollziehbar zu
beantworten. Den Musterschichtplan zu a) erstellen Sie bitte
selbst und legen diesen dem Angebot bei. Für die
Beantwortung der Fragestellungen zu b) bis d) nutzen Sie bitte
den Vordruck Sonstige leistungsbezogene Erklärungen und
Nachweise.
a) Musterschichtplan
Erläutern Sie Ihre Dienstorganisation für die
Bewachungsdienstleistung anhand eines in einem gesonderten
Dokument beizufügenden Musterschichtplans. Beschreiben Sie
darin die Einhaltung, der in den Vertragsunterlagen
enthaltenen
Vorgaben sowie die Durchführung von Pausen bzw. die
Gestaltung der Pausenzeiten im Einklang mit den geltenden
Vorschriften und (mantel-) tariflichen Regelungen sowie die
Gestellung ggf. erforderlichen Pausenersatzes.
b) Personaleinsatz
Beschreiben Sie den geplanten Personaleinsatz und beziffern
Sie die Anzahl der einzusetzenden Gesamtwachkräfte, das
von
Ihnen eingesetzt wird, um die Bewachungsleistung in dem in
der Leistungsbeschreibung geforderten Umfang
sicherzustellen.
Gehen Sie insbesondere auch darauf ein, wie Sie auf
kurzfristige Personalausfälle reagieren.
c) Erreichbarkeit der Objektleitung
Wie stellen Sie sicher, dass die Objektleitung
die angegebene Erreichbarkeit
gewährleistet?
d) Beschwerdemanagement
Wie reagieren Sie auf Beschwerden des Bedarfsträgers und in
welchem Zeitrahmen stellen Sie sicher, dass der Beschwerde
wirksam abgeholfen wird?
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
●Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
●Wert des Auftrages (netto),
●Zeitraum der Leistungserbringung,
●Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
●Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
●Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen (bitte führen Sie eine Beschreibung dieser Merkmale explizit bei jeder Referenz im Vordruck auf.):
○Sie müssen die Bewachung einer Liegenschaft einschließlich der Besetzung einer Pförtnerloge umfassen.
○Mindestens eine Referenz muss die Bewachung einer Liegenschaft unter Einsatz eines Wächterkontrollsystems
○Mindestens eine Referenz muss die Bewachung einer Liegenschaft unter Einsatz einer Schichtleitung umfassen.
●Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. / Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
●Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
●Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
bzw. Befreiungsnachweis
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden
Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die
Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Die
Bescheinigung muss eine Gültigkeit bis mindestens zum Ende
der Angebotsfrist aufweisen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der
Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen
Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund
internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser
Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der
deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen
(Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem
Fall dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der
gewerbsmäßigen Bewachung ist die Erlaubnis gem. § 34 a
Gewerbeordnung einzureichen
Dem Angebot ist ein Handelsregisterauszug beizulegen, der
den Registerinhalt mit dem letzten vorgenommenen
Änderungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
wiedergibt.
Sofern aus einem berechtigten Grund kein
Handelsregisterauszug eingereicht werden kann, ist ein gültiger
Gewerbenachweis vorzulegen, der den Registerinhalt mit dem
letzten vorgenommenen Änderungsstand zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe wiedergibt
Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-
Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der
gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und eventuell sonstigen
von der Auftraggeberin zu tragende Kosten z. B. Zollgebühren
Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl.
der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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