Ausschreibungsdetails
Raumgestaltung sowie die Umsetzung der Ausstattung der
Gemeinschaftsflächen der Bundeszentrale für politische Bildung
in den Liegenschaften Bonn und Gera gemäß
Leistungsbeschreibung.
- Nachweise und Erklärungen zur Eignung
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Sofern die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen in einer separaten Anlage eingereicht werden, ist auf die im Dokument "Kriterienkatalog Eignung" angegebene Bezeichnung Bezug zu nehmen. Verweise auf Literatur oder auf Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen. Diese Verweise können nicht die geforderten Angaben ersetzen, da sie vom Beschaffungsamt des BMI nicht geprüft und daher auch nicht berücksichtigt werden können. Fragen müssen in einer in sich abgeschlossenen Form beantwortet werden. Querverweise werden vom Beschaffungsamt des BMI grundsätzlich als nicht relevante Zusatzinformation angesehen.
Diese Nachweise und Erklärungen werden entsprechend der im "Kriterienkatalog Eignung" dargestellten sowie unter Ziffer 3.4 der Besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellten Systematik bewertet.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland".
- Unternehmensdaten
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Jede Referenz muss einen Mindestauftragswert von 100.000 Euro netto aufweisen
o Bei den Referenzen muss es sich um Projekte der Raumgestaltung von Büroflächen inkl. zugehöriger Gemeinschaftsflächen (z. B. Besprechungsräume, Open-Space, Pausenräume, Bibliotheken, Cafeteria o. Ä.) handeln
o Die Referenzprojekte müssen sowohl die konzeptionelle Raumgestaltung als auch die Ausstattung der Räume mit Möbeln/Einrichtungsgegenständen umfassen.
o Mindestens eine der Referenzen muss akustische Optimierungen der Flächen beinhalten
o Mindestens eine der Referenzen muss die Ausstattung mit Lichtelementen beinhalten
● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
● Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach. Tragen Sie im Vordruck Referenzen die oben geforderten Angaben (Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten) ein.
● Zusätzlich zum Vordruck Referenzen ist je eingereichter Referenz eine schriftliche Beschreibung der jeweiligen Referenz inkl. Belegbildern in einem separaten (vom Bieter selbst erstellten PDF-Dokument) einzureichen. Erläutern Sie in der Referenzbeschreibung die Relevanz der durch die Referenz gewonnen Erfahrung in Bezug auf die gegenständliche, hier ausgeschriebene Leistung.
Bitte verzichten Sie auf die Einreichung von Video-Dateien.
Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass alle oben genannten Anforderungen an die Referenzen anhand Ihrer Referenzbeschreibungen für die Vergabestelle überprüfbar sind.
Es sind mindestens zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Erwartungshorizont:
Der Auftraggeber legt Wert auf besonders erfahrene Unternehmen. Anhand der von Ihnen eingereichten, bedingungsgemäßen Referenzen wird Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand nach der unter Ziffer 1 dieses Dokuments angegebenen Bewertungsskala bewertet. Ihre Erfahrungen in Bezug auf die gegenständliche Leistung werden dabei sowohl in quantitativer Hinsicht (Anzahl und zeitliche Dauer der relevanten Erfahrungen), als auch in qualitativer Hinsicht (Relevanz der Erfahrung in Bezug auf die gegenständliche Leistung) bewertet. Da nur solche Aspekte in die Bewertung mit einfließen können, die Sie in Ihren Nachweisen und Erklärungen zur Eignung angegeben haben, bitten wir Sie die Hinweise unter Ziffer 1.1 "Allgemeiner Erwartungshorizont an die Nachweise und Erklärungen zur Eignung" zu beachten. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, Ihre Angaben zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Mindestanforderung: Mindestens 2 bedingungsgemäße Referenzen
(Bewertungsmethode siehe Dokument 04 Kriterienkatalog Eignung)
Gestaltungsentwürfe für die
Raumausstattung der bpb (siehe
Kriterienkatalog Leistung)
Kriterienkatalog Leistung)
sowie 4.6.2 der Besonderen Bewerbungsbedingungen bzw. § 6
des Vertrages
die Leistungen des Gesamtprojekts unverzüglich, spätestens
innerhalb von fünf Monaten nach Zuschlagserteilung zu liefern.
Bedarfsträgerin und Auftragnehmerin können im Rahmen der
Konzeptabstimmung abweichende Leistungstermine
vereinbaren. Die Entscheidung darüber obliegt der
Bedarfsträgerin.
Ziffer 4.13 der Leistungsbeschreibung: Die Lieferung und
Montage sollen spätestens 12 Wochen nach der Freigabe der
Konzeption durch die bpb abgeschlossen werden, sollen aber
möglichst schneller erfolgen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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