Ausschreibungsdetails
Die anrechenbaren Kosten liegen in den Kostengruppen 300 bei ca. 100 Mio. € und in KG 400 bei ca. 60 Mio. €. Der Ausführungszeitraum der Gesamtmaßnahme erstreckt sich vom 01.09.2025 bis zum 21.06.2034. Ziel der Beauftragung ist die systematische und qualitätssichernde Begleitung der technischen Inbetriebnahme sowie die kontinuierliche messtechnische Bewertung der gebäudetechnischen Systeme über die Betriebsphase hinweg.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
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Weitere Details zum Leistungsumfang finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 der Vergabeunterlagen).
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2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
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5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden.
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6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“.
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7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help
Desk
zur Verfügung:
Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 -
1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe der Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich.
Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung.
Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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12. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel
sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören
für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für
Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur
Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-
Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende
Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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13. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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14. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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15.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
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16.
In dem Angebot sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprech-partner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
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17.
Falls zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft:
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-04 „Bietergemeinschaftserklärung“).
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18. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-05)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers/Bieters zu Russland:
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter der entsprechende Punkt in der Anlage B-02.0 „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen
- Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
Die anrechenbaren Kosten liegen in den Kostengruppen 300 bei ca. 100 Mio. € und in KG 400 bei ca. 60 Mio. €. Der Ausführungszeitraum der Gesamtmaßnahme erstreckt sich vom 01.09.2025 bis zum 21.06.2034. Ziel der Beauftragung ist die systematische und qualitätssichernde Begleitung der technischen Inbetriebnahme sowie die kontinuierliche messtechnische Bewertung der gebäudetechnischen Systeme über die Betriebsphase hinweg.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
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Weitere Details zum Leistungsumfang finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 der Vergabeunterlagen).
1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-04 „Bietergemeinschaftserklärung“ in gleicher Form einzureichen.
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2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
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5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden.
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6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“.
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7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help
Desk
zur Verfügung:
Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 -
1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich.
Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung.
Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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12. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel
sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören
für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für
Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur
Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-
Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende
Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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13. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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14. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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15.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
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16.
In dem Angebot sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprech-partner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
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17.
Falls zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft:
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-04 „Bietergemeinschaftserklärung“).
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18. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-05)
Eigenerklärung und Nachweise über die Leistungserbringung:
Dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Fachkundenachweis über Berufsqualifikation:
Abschluss als Ingenieur (Dipl.-Ing., M.Eng., B.Eng.) in einem einschlägigen Fachbereich (z. B. Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Gebäudeautomation oder vergleichbarer Fachrichtungen)
- Mindestanforderung:
Abschluss Bachelor oder gleichwertige Qualifikation (Bachelor Engineering)
- Nachweis durch Urkunde
Alternativ: Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in gleichwertigen Projekten
- Nachweis durch tabellarischen Lebenslauf
! Die Person/-en, die den Nachweis für die vorgenannte Mindestanforderung erbringt/erbringen, müssen sich in der „Eigenerklärung und Verpflichtungserklärung zur Sicherheitsauskunft bei Geheimschutzanforderungen“ (Anlage B-07) unter Punkt 4 eintragen (Ausführungsbedingung).
Sachkundenachweis von Zusatzqualifikationen (Mindestanforderung):
Nachweis über Schulungen oder Zertifizierungen im Inbetriebnahme Management (z. B. nach VDI 6039 oder gleichwertig). Nachweis über Schulungen oder Zertifizierungen im technischen Monitoring (z.B. nach VDI 6041 oder gleichwertig)
- Nachweis durch entsprechendes Zertifikat
! Die Person/-en, die die Nachweise für die vorgenannte Mindestanforderung erbringt/erbringen, müssen sich in der „Eigenerklärung und Verpflichtungserklärung zur Sicherheitsauskunft bei Geheimschutzanforderungen“ (Anlage B-07) unter Punkt 4 eintragen (Ausführungsbedingung).
Die Eigenerklärungen sind in der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ anzugeben (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 5,0 Millionen Euro für sonstige Schäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Die Eigenerklärungen sind in der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ anzugeben (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Die Eigenerklärungen sind in der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ anzugeben (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Benennung von mindestens einer vergleichbaren abgeschlossenen Referenz zu den Leistungsbereichen Inbetriebnahmemanagement (IBM) und Technisches Monitoring (TM) aus dem Zeitraum der letzten 8 Jahre.
Vergleichbarkeit
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Vergleichbare Objekte
Als vergleichbare Objekte gelten insbesondere:
• Bürogebäude
• Krankenhäuser
• Universitätsgebäude
• Rechenzentren
Die Projekte müssen komplexe gebäudetechnische Anlagen und Automatisierungssysteme umfassen.
Mindestanforderungen
• Leistungsbereich
Mindestens eine Referenz muss Leistungen des Inbetriebnahmemanagements und des technischen Monitorings im Rahmen einer Baumaßnahme enthalten, die in den letzten 8 Jahren abgeschlossen wurde.
Es können auch zwei Referenzen mit jeweils einem Leistungsbereich (Inbetriebnahme Management oder technischen Monitoring im Rahmen einer Baumaßnahme) eingereicht werden, die in den letzten 8 Jahren abgeschlossen wurden.
• Projektvolumen und Kostenstruktur
Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt nachweisen, dass ein Projektvolumen von mindestens 50 Millionen Euro brutto in den Kostengruppen 300 und 400 (gemäß DIN 276) umfasst.
• Leistungsgrundlage gemäß AHO Heft 39
Das Referenzprojekt muss die Leistungsphasen 5-9 gemäß Heft 39 AHO dokumentieren. Alternativ ist die Ausführung von vergleichbaren Leistungsbildern gemäß den genannten Standards nachzuweisen.
• Leistungszeitraum
Abschluss zwischen dem 01.07.2017 und dem Ablauf der Angebotsfrist
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss.
Definition: abgeschlossene Referenz
Als abgeschlossen gilt ein Projekt, wenn die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) gemäß HOAI vollständig erbracht und die Abnahme durch den Nutzer oder Betreiber erfolgt ist.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt. Sollten mehr als eine Unternehmensreferenz vorgelegt werden, ist die Tabelle entsprechend zu vervielfältigen.
Die Eigenerklärungen sind in den Tabellen der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ anzugeben (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Das angebotene Honorar gemäß Preisblatt wird in Wertungspunkte umgerechnet. Der niedrigste Angebotspreis erhält 100 Wertungspunkte (ungewichtet).
Die Wertungssumme (brutto) setzt sich wie folgt zusammen:
- aus der Summe des Honorars für die ausgeschriebene Leistung (Pos. A1 – A41) inklusive der Pauschale für die Nebenkosten (Pos. B8) und den Stundenleistungen (Pos. A42-A44).
Bewertungsmethode Zuschlagskriterium Preis:
Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:
Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben (Lineare Interpolation).
Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung.
Fehlen die Bieterangaben zum Zuschlagskriterium „Preis“ im Angebot, wird das Angebot ausgeschlossen.
(Beispiel: Bei einem Abstand von 10 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, d.h. 90 Punkte)
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Details: siehe Anlage "A-03 Wertung Zuschlagskriterien"
Konzept:
Mit dem Angebot ist ein Konzept (formfrei –nicht mehr als maximal 10 A4 Seiten inklusive Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und ggf. Anlagen) einzureichen, das anhand der u.a. Unterpunkte eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll.
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung darzustellen.
Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat.
Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung herangezogen werden.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird:
Die nachstehende Struktur ist in der Reihenfolge zwingend im Konzept zu übernehmen.
1.
Projektstruktur: Beschreibung der geplanten Abläufe, Zuständigkeiten und Organisation mit Beachtung der projektspezifischen Besonderheiten wie z.B.: Mehrere Bauabschnitte, Inbetriebnahme einzelner Bauteile, etc. (max. 20 Punkte)
2.
Qualitätssicherung: Methoden und Werkzeuge, die zur Sicherstellung der Qualität der Leistung eingesetzt werden. (max. 20 Punkte)
3.
Zeitmanagement: Zeitpläne und Meilensteine mit Detailbetrachtung von mehreren Bauabschnitten (max. 20 Punkte)
4.
Kommunikation: Vorgehen zur Abstimmung mit dem Bauherrn und anderen Beteiligten. (max. 20 Punkte)
5.
Risikomanagement: Identifikation von projektspezifischen Risiken und Umgang mit den potenziellen Risiken. (max. 20 Punkte)
Für das Konzept können maximal pro Unterpunkt 20 Punkte und insgesamt maximal 100 Punkte (ungewichtet) erreicht werden.
Bewertung Zuschlagskriterium Qualität (Konzept):
Die Qualität des Angebotes wird anhand des Konzeptes bewertet.
Bei der Wertung der Konzepte (Kriterien 1.-5.) wird insbesondere auf die Detaillierungstiefe, die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit für die Auftraggeberin geachtet.
Bewertungsmethode der Angaben des Bieters zu den Kriterien aus seinem Konzept
Die Wertung erfolgt relativ im unmittelbaren Quervergleich der Konzepte.
Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien wird wie folgt beurteilt, wobei pro Unterkriterium maximal 20 Leistungspunkte erreicht werden können:
Bewertung: sehr gut
17 - 20 Punkte
Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept die Anforderungen der Auftraggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, leicht verständlich, sehr projektbezogen).
Bewertung: gut
14 - 16 Punkte
Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, gut geordnet und übersichtlich, überwiegend projektbezogen).
Bewertung: befriedigend
11 - 13 Punkte
Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt.
Es bestehen mehrere offene Fragen.
(brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben, teilweise projektbezogen)
Bewertung: ausreichend:
6 - 10 Punkte
Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen.
(einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, nicht projektbezogen).
Bewertung: mangelhaft:
1 - 5 Punkte
Ein sehr geringer Zielerreichungsgrad, der die Leistung nicht umsetzt oder nur teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, mit sehr vielen offenen Fragestellungen, ungenügende bzw. mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, ungeordnet, unvollständig, nicht projektbezogen.
Bewertung: ungenügend:
0 Punkte
Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn das Konzept fehlt, den Anforderungen der Auftraggeberin nicht entspricht oder in keiner Weise überzeugt und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lässt (Ausschluss).
Das Konzept des Angebotes wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Bewertungsformel für alle Zuschlagskriterien
Z = WL L + WP LP
Z = Gesamtpunktzahl des Angebotes
L = Gesamtpunktzahl des Angebotes für die Qualität
LP = Gesamtpunktzahl des Angebotes für den Preis
WL= Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm Qualität (60 %)
WP = Gewichtungsfaktor für den Preis (40 %)
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für die Qualität (Konzept) ergibt.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl in dem Kriterium Qualität (Konzept) den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
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Details: siehe Anlage "A-03 Wertung Zuschlagskriterien"
Die Kosten für die Überprüfung trägt die Auftraggeberin.
Der Zeitraum der Überprüfung beträgt zur Zeit seitens der Auftraggeberin ca. 25 Wochen.
Bitte beachten: Teile der Leistung können bereits ohne Überprüfung ausgeführt werden (s. Vertrag § 5.4).
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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