Ausschreibungsdetails
Die vom Auftragnehmer zu liefernden Fahrzeuge müssen den Anforderungen des täglichen Einsatzes sowohl in Hinsicht auf die notwendige Büro- und Kontrollausstattung, als auch deren Qualität, Funktionalität und Zuverlässigkeit genügen. Zudem müssen Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Fahrzeuge für einen Zeitraum von rund 6 Jahren in den Dienst zu stellen.
Mit Zuschlagserteilung wird der Auftragnehmer mit der Herstellung zweier Musterfahrzeuge beauftragt, die der Abnahme durch den Auftraggeber unterliegen.
Im Rahmen der Herstellung der Musterfahrzeuge ist auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen des Auftraggebers davon auszugehen, dass auch bis zu zehn eintägige Vororttermine beim Auftragnehmer erforderlich werden, in denen Detailfragen geklärt und Abstimmungen getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die konkrete Auswahl und Positionierung von Details bezüglich der Anforderungen an den Innenausbau der Fahrzeuge, wie zum Beispiel die Anordnung von Kabelkanälen, die Auswahl von Schaltern bezüglich Position und Funktion, sowie sicherheitstechnische und ergonomische Aspekte. Die Abstimmungen beginnen innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung.
Ein begehbarer Musterausbau ist binnen 10 (zehn) Wochen nach Zuschlagserteilung physisch vorzuführen. Die Musterfahrzeuge sind binnen 14 (vierzehn) Wochen nach Zuschlagserteilung bereitzustellen.
Zur Abnahme der Fahrzeuge müssen die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt, Detailspezifikationen aus den Ausbaubesprechungen zufriedenstellend umgesetzt und die Sicherheit für die beförderten Personen mittels Schlittenversuch gemäß ISO 27955 unter Berücksichtigung aller Inneneinbauten nachgewiesen sein. Das Fahrzeug ist hierzu im Verwendungszustand zu prüfen. Hierzu gehören neben der Möblierung auch Ausrüstungsgegenstände und technische Einbauten, die ggf. erst später vom Auftragnehmer oder einem seiner Dienstleister eingebracht werden. Z Die Musterfahrzeuge gehen nach der Erprobung in das Eigentum des Bundes über und stehen daher nicht für den Schlittenversuch oder ggf. erforderliche andere Crashtests zur Verfügung.
Die Musterfahrzeuge sind die ersten Fahrzeuge der Serie und es werden gemäß der vertraglichen Regelungen weitere bestellt. Die Musterfahrzeuge können dabei zum Angebotspreis abgerechnet werden.
Insgesamt plant das BALM während der Vertragslaufzeit von bis zu sechs (6) Jahren den Abruf von bis zu 750 BALM-Fahrzeugen zzgl. 10 Toll Collect-Fahrzeugen.
Das BALM wird nach Maßgabe des Rahmenvertrags während der Vertragslaufzeit insgesamt mindestens 332 BALM-Fahrzeuge beauftragen.
Nach der Abnahme der vertragsgemäßen Musterfahrzeuge plant der Auftraggeber im Zeitraum 2027/2028 bis zu 600 der 750 Fahrzeuge abzunehmen. H
Das Bundesamt ist auf Dauer bestrebt, die Abrufe pro Jahr auf jeweils einen Termin zu konzentrieren und daher mehrere unterjährige Liefertermine in Absprache mit dem Auftragnehmer zusammenzufassen.
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Die vom Auftragnehmer zu liefernden Fahrzeuge müssen den Anforderungen des täglichen Einsatzes sowohl in Hinsicht auf die notwendige Büro- und Kontrollausstattung, als auch deren Qualität, Funktionalität und Zuverlässigkeit genügen. Zudem müssen Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Fahrzeuge für einen Zeitraum von rund 6 Jahren in den Dienst zu stellen.
Mit Zuschlagserteilung wird der Auftragnehmer mit der Herstellung zweier Musterfahrzeuge beauftragt, die der Abnahme durch den Auftraggeber unterliegen.
Im Rahmen der Herstellung der Musterfahrzeuge ist auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen des Auftraggebers davon auszugehen, dass auch bis zu zehn eintägige Vororttermine beim Auftragnehmer erforderlich werden, in denen Detailfragen geklärt und Abstimmungen getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die konkrete Auswahl und Positionierung von Details bezüglich der Anforderungen an den Innenausbau der Fahrzeuge, wie zum Beispiel die Anordnung von Kabelkanälen, die Auswahl von Schaltern bezüglich Position und Funktion, sowie sicherheitstechnische und ergonomische Aspekte. Die Abstimmungen beginnen innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung.
Ein begehbarer Musterausbau ist binnen 10 (zehn) Wochen nach Zuschlagserteilung physisch vorzuführen. Die Musterfahrzeuge sind binnen 14 (vierzehn) Wochen nach Zuschlagserteilung bereitzustellen.
Zur Abnahme der Fahrzeuge müssen die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt, Detailspezifikationen aus den Ausbaubesprechungen zufriedenstellend umgesetzt und die Sicherheit für die beförderten Personen mittels Schlittenversuch gemäß ISO 27955 unter Berücksichtigung aller Inneneinbauten nachgewiesen sein. Das Fahrzeug ist hierzu im Verwendungszustand zu prüfen. Hierzu gehören neben der Möblierung auch Ausrüstungsgegenstände und technische Einbauten, die ggf. erst später vom Auftragnehmer oder einem seiner Dienstleister eingebracht werden. Z Die Musterfahrzeuge gehen nach der Erprobung in das Eigentum des Bundes über und stehen daher nicht für den Schlittenversuch oder ggf. erforderliche andere Crashtests zur Verfügung.
Die Musterfahrzeuge sind die ersten Fahrzeuge der Serie und es werden gemäß der vertraglichen Regelungen weitere bestellt. Die Musterfahrzeuge können dabei zum Angebotspreis abgerechnet werden.
Insgesamt plant das BALM während der Vertragslaufzeit von bis zu sechs (6) Jahren den Abruf von bis zu 750 BALM-Fahrzeugen zzgl. 10 Toll Collect-Fahrzeugen.
Das BALM wird nach Maßgabe des Rahmenvertrags während der Vertragslaufzeit insgesamt mindestens 332 BALM-Fahrzeuge beauftragen.
Nach der Abnahme der vertragsgemäßen Musterfahrzeuge plant der Auftraggeber im Zeitraum 2027/2028 bis zu 600 der 750 Fahrzeuge abzunehmen. H
Das Bundesamt ist auf Dauer bestrebt, die Abrufe pro Jahr auf jeweils einen Termin zu konzentrieren und daher mehrere unterjährige Liefertermine in Absprache mit dem Auftragnehmer zusammenzufassen.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
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Unternehmensprofil
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es ist ein jährlicher Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei (3) Jahre von mindestens 15.000.000 EUR (netto) nachzuweisen.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein:
Personenschäden: mind. 5.000.000 EUR
Sachschäden: mind. 500.000 EUR
Produkthaftung: mind. 10.000.000 EUR
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens zwei (2) geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
• Fertigung und Lieferung von mindestens 150 der geforderten Leistung grundsätzlich vergleichbaren Fahrzeugen innerhalb von sechs (6) Monaten. Als Zeitraum gilt die Zeitspanne zwischen Auftragserteilung zur Produktion des ersten berücksichtigten Fahrzeugs bis zur Auslieferung des letzten berücksichtigten Fahrzeugs. Die Erfahrung kann über mehrere Aufträge erlangt worden sein.
• Erbringen von wiederkehrenden Service- und Instandhaltungsleistungen von Straßenfahrzeugen in mindestens 12 deutschen Bundesländern (Bundesländer auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) für einen Einzelauftraggeber mit einer Fahrzeugflotte von mindestens 300 Fahrzeugen.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Über die vergangenen drei (3) Geschäftsjahre müssen mindestens 100 ( ) Beschäftigte durchschnittlich beschäftigt worden sein.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Das Bestehen eingerichteter Umweltmanagementmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015 oder vergleichbar nachzuweisen.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Das Bestehen eingerichteter Qualitätssicherungsmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar nachzuweisen.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
genannte Maximalpunktzahl erzielt werden.
Der niedrigste Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die dem niedrigsten Preis
folgende, das heißt höheren Angebote, erhalten im Verhältnis zum
niedrigsten Angebotspreis entsprechend weniger Punkte.
Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr
übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet.
Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma
genau gerechnet und kaufmännisch gerundet.
Bewertungsbeispiel (fiktiv)
Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen
Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000
EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen
Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von
[Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000
EUR. Er erhält 0 Punkte.
Zur Bewertung der angebotenen Leistung (qualitative, umweltbezogene und soziale Zuschlagskriterien) wird das BALM wie folgt vorgehen:
Das BALM prüft zunächst, ob etwaige Mindestanforderungen an die
Leistung aus der Leistungsbeschreibung, und - soweit den
Vergabeunterlagen beigefügt - aus den Kriterienkatalogen oder
Bewertungsmatrizen, eingehalten werden. Werden Mindestanforderungen
nicht erfüllt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Eine weitere
Bewertung des Angebots findet nicht statt.
Die als Bewertungskriterien kenntlich gemachten Kriterien bewertet das BALM anhand der vom Bieter eingereichten Unterlagen.
aa. Energieverbrauch
Der geringste Energieverbrauch wird anhand der vom Bieter in seinem Angebot gemachten Angaben zum Kraftstoffverbrauch je 100 Kilometer bewertet.
bb. Umweltauswirkungen
Die Umweltauswirkungen werden anhand der vom Bieter in seinem Angebot gemachten Angaben zu den Schadstoffausstoßen Kohlendioxid (CO²), Stickoxide (NOx), Nichtmethan-Kohlenwasserstoffe (NMKW) und partikelförmiger Abgasbestandteile (pfAb) bewertet.
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des
Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
(hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur
innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise
möglich.
Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung
der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.
Die mögliche Verlängerung der Laufzeit ist der Herstellung und Abnahme eines Musterfahrzeuges sowie der Komplexität der Entwicklung des Grundfahrzeuges geschuldet. Ferner ist dies die 1. Generation von Fahrzeugen, die zwei Kontrolldienste vereint (SKD und Maut). Um die getätigten Investitionen zu sichern und eine einheitliche Ausstattung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass eine möglichst lange jeweilige Vertragslaufzeit bestimmt wird. Derzeit gibt es keine Erfahrungswerte wie sich die Abnutzung der Fahrzeuge darstellt (durch die Zusammenführung der Kontrolldienste) und wie schnell Innovationen für die 2. Generation generiert werden können bzw. müssen, die zu eine entsprechende Vorlaufzeit für die Erstellung der Leistungsbeschreibung und damit einhergehende Ausschreibung der 2. Fahrzeuggeneration bedingen.
- Vergabekammer des Bundes-
- Vergabekammer des Bundes-
- Vergabekammer des Bundes-
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