Ausschreibungsdetails
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e- Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabeplattform des Bundes gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU). Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken.
- Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands ab, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
- Angabe von einer geeigneten Referenz über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenz muss geeignet sein hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen gleicher Art und Menge in Einrichtungen vergleichbarer Größe. Es muss sich um eine Referenz aus dem Bereich Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle handeln. Dabei muss das Auftragsvolumen mindestens 60 Prozent der eigenen Angebotssumme für das Los 1 entsprechen. Die Referenz kann anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Wird die Referenz durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so ist die geeignete Referenz hier konkret zu benennen.
Los 2:
- Angaben von einer geeigneten Referenz über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenz muss geeignet sein hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen gleicher Art und Menge in Einrichtungen vergleichbarer Größe. Es muss sich um eine Referenz aus dem Bereich Sonderabfall handeln. Dabei muss das Auftragsvolumen mindestens 60 Prozent der eigenen Angebotssumme für das Los 2 entsprechen. Die Referenz kann anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Wird die Referenz durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so ist die geeignete Referenz hier konkret zu benennen.
Los 3:
- Angabe von einer geeigneten Referenz über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenz muss geeignet sein hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen gleicher Art und Menge in Einrichtungen vergleichbarer Größe. Es muss sich um eine Referenz aus dem Bereich Entsorgung von Nassabfällen handeln. Dabei muss das Auftragsvolumen mindestens 60 Prozent der eigenen Angebotssumme für das Los 3 entsprechen. Die Referenz kann anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Wird die Referenz durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so ist die geeignete Referenz hier konkret zu benennen.
Los 1, Los 2 und Los 3:
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU) (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Hinweise für die Teilnahme am Vergabeverfahren vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
- gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an der empfohlenen Ortsbesichtigung (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
Los 1:
- Aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf die in Los 1 aufgeführten relevanten Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) - (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks)
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung aller angebotenen Leistungen die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen vorliegen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass sämtliche Abfälle nur in Anlagen behandelt, verwertet und entsorgt werden, welche nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dafür vorgesehen, behördlich genehmigt und zugelassen sind (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass die gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer für die zu übernehmenden Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind und alle sonstigen Anforderungen, die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, sofern diese die übernommenen Leistungen betreffen, erfüllen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
Los 2:
- Aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf die in Los 2 aufgeführten relevanten Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Transportgenehmigung/ Beförderungsgenehmigung nach § 54 KrWG (Erlaubnis für den Gütertransport nach ADR), sofern im Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 KrWG keine Eintragung für den Gefahrguttransport nach ADR enthalten ist (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) - (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung aller angebotenen Leistungen die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen vorliegen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass sämtliche Abfälle nur in Anlagen behandelt, verwertet und entsorgt werden, welche nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dafür vorgesehen, behördlich genehmigt und zugelassen sind (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Nachweis über die Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage gemäß § 21 Elektro- und Elektronikgerätegesetz - (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass die Vorbehandlungsanlage den Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entspricht, regelmäßige Fremdkontrollen durchgeführt werden und die Vorgaben des § 4 Absatz 2 GewAbfV sowie des § 6 Absatz 1 und Absatz 3 bis 6 GewAbfV umgesetzt werden.
- Eigenerklärung, dass die gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer für die zu übernehmenden Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind und alle sonstigen Anforderungen, die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, sofern diese die übernommenen Leistungen betreffen, erfüllen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
Los 3:
- Aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf die in Los 3 aufgeführten relevanten Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Transportgenehmigung/ Beförderungsgenehmigung nach § 54 KrWG (Erlaubnis für den Gütertransport nach ADR), sofern im Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 KrWG keine Eintragung für den Gefahrguttransport nach ADR enthalten ist (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass die Vorbehandlungsanlage den Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entspricht, regelmäßige Fremdkontrollen durchgeführt werden und die Vorgaben des § 4 Absatz 2 GewAbfV sowie des § 6 Absatz 1 und Absatz 3 bis 6 GewAbfV umgesetzt werden (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) - (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung aller angebotenen Leistungen die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass sämtliche Abfälle nur in Anlagen behandelt, verwertet und entsorgt werden, welche nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dafür vorgesehen, behördlich genehmigt und zugelassen sind (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass die gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer für die zu übernehmenden Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind und alle sonstigen Anforderungen, die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, sofern diese die übernommenen Leistungen betreffen, erfüllen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
Fehlende Unterlagen, die unter der Ziffer 11.2 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes genannt sind, dürfen nicht nachgefordert werden, da diese Unterlagen in die Bewertung zur Ermittlung des des wirtschaftlichsten Angebotes einfließen.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e- Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabeplattform des Bundes gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU). Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken.
- Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands ab, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
- Angabe von einer geeigneten Referenz über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenz muss geeignet sein hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen gleicher Art und Menge in Einrichtungen vergleichbarer Größe. Es muss sich um eine Referenz aus dem Bereich Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle handeln. Dabei muss das Auftragsvolumen mindestens 60 Prozent der eigenen Angebotssumme für das Los 1 entsprechen. Die Referenz kann anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Wird die Referenz durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so ist die geeignete Referenz hier konkret zu benennen.
Los 2:
- Angaben von einer geeigneten Referenz über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenz muss geeignet sein hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen gleicher Art und Menge in Einrichtungen vergleichbarer Größe. Es muss sich um eine Referenz aus dem Bereich Sonderabfall handeln. Dabei muss das Auftragsvolumen mindestens 60 Prozent der eigenen Angebotssumme für das Los 2 entsprechen. Die Referenz kann anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Wird die Referenz durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so ist die geeignete Referenz hier konkret zu benennen.
Los 3:
- Angabe von einer geeigneten Referenz über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenz muss geeignet sein hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen gleicher Art und Menge in Einrichtungen vergleichbarer Größe. Es muss sich um eine Referenz aus dem Bereich Entsorgung von Nassabfällen handeln. Dabei muss das Auftragsvolumen mindestens 60 Prozent der eigenen Angebotssumme für das Los 3 entsprechen. Die Referenz kann anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Wird die Referenz durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so ist die geeignete Referenz hier konkret zu benennen.
Los 1, Los 2 und Los 3:
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU) (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Hinweise für die Teilnahme am Vergabeverfahren vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
- gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an der empfohlenen Ortsbesichtigung (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
Los 1:
- Aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf die in Los 1 aufgeführten relevanten Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) - (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks)
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung aller angebotenen Leistungen die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen vorliegen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass sämtliche Abfälle nur in Anlagen behandelt, verwertet und entsorgt werden, welche nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dafür vorgesehen, behördlich genehmigt und zugelassen sind (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass die gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer für die zu übernehmenden Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind und alle sonstigen Anforderungen, die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, sofern diese die übernommenen Leistungen betreffen, erfüllen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
Los 2:
- Aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf die in Los 2 aufgeführten relevanten Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Transportgenehmigung/ Beförderungsgenehmigung nach § 54 KrWG (Erlaubnis für den Gütertransport nach ADR), sofern im Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 KrWG keine Eintragung für den Gefahrguttransport nach ADR enthalten ist (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) - (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung aller angebotenen Leistungen die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen vorliegen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass sämtliche Abfälle nur in Anlagen behandelt, verwertet und entsorgt werden, welche nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dafür vorgesehen, behördlich genehmigt und zugelassen sind (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Nachweis über die Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage gemäß § 21 Elektro- und Elektronikgerätegesetz - (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass die Vorbehandlungsanlage den Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entspricht, regelmäßige Fremdkontrollen durchgeführt werden und die Vorgaben des § 4 Absatz 2 GewAbfV sowie des § 6 Absatz 1 und Absatz 3 bis 6 GewAbfV umgesetzt werden.
- Eigenerklärung, dass die gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer für die zu übernehmenden Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind und alle sonstigen Anforderungen, die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, sofern diese die übernommenen Leistungen betreffen, erfüllen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
Los 3:
- Aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf die in Los 3 aufgeführten relevanten Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Transportgenehmigung/ Beförderungsgenehmigung nach § 54 KrWG (Erlaubnis für den Gütertransport nach ADR), sofern im Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 KrWG keine Eintragung für den Gefahrguttransport nach ADR enthalten ist (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass die Vorbehandlungsanlage den Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entspricht, regelmäßige Fremdkontrollen durchgeführt werden und die Vorgaben des § 4 Absatz 2 GewAbfV sowie des § 6 Absatz 1 und Absatz 3 bis 6 GewAbfV umgesetzt werden (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) - (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung aller angebotenen Leistungen die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass sämtliche Abfälle nur in Anlagen behandelt, verwertet und entsorgt werden, welche nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dafür vorgesehen, behördlich genehmigt und zugelassen sind (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass die gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer für die zu übernehmenden Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind und alle sonstigen Anforderungen, die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, sofern diese die übernommenen Leistungen betreffen, erfüllen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
Fehlende Unterlagen, die unter der Ziffer 11.2 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes genannt sind, dürfen nicht nachgefordert werden, da diese Unterlagen in die Bewertung zur Ermittlung des des wirtschaftlichsten Angebotes einfließen.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e- Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabeplattform des Bundes gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU). Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken.
- Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands ab, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
- Angabe von einer geeigneten Referenz über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenz muss geeignet sein hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen gleicher Art und Menge in Einrichtungen vergleichbarer Größe. Es muss sich um eine Referenz aus dem Bereich Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle handeln. Dabei muss das Auftragsvolumen mindestens 60 Prozent der eigenen Angebotssumme für das Los 1 entsprechen. Die Referenz kann anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Wird die Referenz durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so ist die geeignete Referenz hier konkret zu benennen.
Los 2:
- Angaben von einer geeigneten Referenz über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenz muss geeignet sein hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen gleicher Art und Menge in Einrichtungen vergleichbarer Größe. Es muss sich um eine Referenz aus dem Bereich Sonderabfall handeln. Dabei muss das Auftragsvolumen mindestens 60 Prozent der eigenen Angebotssumme für das Los 2 entsprechen. Die Referenz kann anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Wird die Referenz durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so ist die geeignete Referenz hier konkret zu benennen.
Los 3:
- Angabe von einer geeigneten Referenz über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenz muss geeignet sein hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen gleicher Art und Menge in Einrichtungen vergleichbarer Größe. Es muss sich um eine Referenz aus dem Bereich Entsorgung von Nassabfällen handeln. Dabei muss das Auftragsvolumen mindestens 60 Prozent der eigenen Angebotssumme für das Los 3 entsprechen. Die Referenz kann anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Wird die Referenz durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so ist die geeignete Referenz hier konkret zu benennen.
Los 1, Los 2 und Los 3:
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU) (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Hinweise für die Teilnahme am Vergabeverfahren vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
- gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an der empfohlenen Ortsbesichtigung (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
Los 1:
- Aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf die in Los 1 aufgeführten relevanten Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) - (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks)
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung aller angebotenen Leistungen die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen vorliegen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass sämtliche Abfälle nur in Anlagen behandelt, verwertet und entsorgt werden, welche nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dafür vorgesehen, behördlich genehmigt und zugelassen sind (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass die gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer für die zu übernehmenden Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind und alle sonstigen Anforderungen, die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, sofern diese die übernommenen Leistungen betreffen, erfüllen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
Los 2:
- Aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf die in Los 2 aufgeführten relevanten Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Transportgenehmigung/ Beförderungsgenehmigung nach § 54 KrWG (Erlaubnis für den Gütertransport nach ADR), sofern im Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 KrWG keine Eintragung für den Gefahrguttransport nach ADR enthalten ist (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) - (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung aller angebotenen Leistungen die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen vorliegen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass sämtliche Abfälle nur in Anlagen behandelt, verwertet und entsorgt werden, welche nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dafür vorgesehen, behördlich genehmigt und zugelassen sind (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Nachweis über die Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage gemäß § 21 Elektro- und Elektronikgerätegesetz - (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass die Vorbehandlungsanlage den Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entspricht, regelmäßige Fremdkontrollen durchgeführt werden und die Vorgaben des § 4 Absatz 2 GewAbfV sowie des § 6 Absatz 1 und Absatz 3 bis 6 GewAbfV umgesetzt werden.
- Eigenerklärung, dass die gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer für die zu übernehmenden Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind und alle sonstigen Anforderungen, die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, sofern diese die übernommenen Leistungen betreffen, erfüllen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
Los 3:
- Aktuelles Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf die in Los 3 aufgeführten relevanten Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Transportgenehmigung/ Beförderungsgenehmigung nach § 54 KrWG (Erlaubnis für den Gütertransport nach ADR), sofern im Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 und § 57 KrWG keine Eintragung für den Gefahrguttransport nach ADR enthalten ist (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass die Vorbehandlungsanlage den Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entspricht, regelmäßige Fremdkontrollen durchgeführt werden und die Vorgaben des § 4 Absatz 2 GewAbfV sowie des § 6 Absatz 1 und Absatz 3 bis 6 GewAbfV umgesetzt werden (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) - (Punkt 3.10 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung aller angebotenen Leistungen die erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass sämtliche Abfälle nur in Anlagen behandelt, verwertet und entsorgt werden, welche nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dafür vorgesehen, behördlich genehmigt und zugelassen sind (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung, dass die gegebenenfalls zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer für die zu übernehmenden Abfallarten und Entsorgungstätigkeiten ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind und alle sonstigen Anforderungen, die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, sofern diese die übernommenen Leistungen betreffen, erfüllen (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
Fehlende Unterlagen, die unter der Ziffer 11.2 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes genannt sind, dürfen nicht nachgefordert werden, da diese Unterlagen in die Bewertung zur Ermittlung des des wirtschaftlichsten Angebotes einfließen.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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