Ausschreibungsdetails
Lose 1 bis 6: Lieferung Erdgas & Biomethan für mehrere Abnahmestellen im Bundesgebiet
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bewerberauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2.1) Anfragen zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerber/Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 28.07.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Bewerbern/Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Enthalten die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, deren Klärung für den Teilnahmeantrag/ dieAngebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Teilnahme-/Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bewerber/Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bewerber/Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Teilnahme-/Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 228 99 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
vgv
2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
Lieferung von Erdgas & Biomethan für mehrere Abnahmestellen im Bundesgebiet
Lieferung von Erdgas & Biomethan für mehrere Abnahmestellen im Bundesgebiet
voraussichtliche Abnahmestellen: 66
Prognostizierter Verbrauch p.a. in MWh: 202.953
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Die sich aus allen geeigneten Referenzen insgesamt ergebende Summe der Abnahmestellenanzahl und der Liefermenge an Erdgas in MWh pro Jahr muss mindestens 70% der in C-03 benannten Abnahmestellenanzahl und der Gasliefermenge aller Lose entsprechen, für die voraussichtlich geboten werden soll. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.“ Die Lose mit der derzeit vorgesehenen Anzahl der Abnahmestellen und Gasliefermenge ergeben sich aus der Anlage C-03 „Losübersicht“ (Entwurf).
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Wertungspreis für jedes einzelne Los. Die angebotenen Einzelpreise sind in das jeweilige Preisblatt pro Los (Anlage B-02, 2. Stufe Angebotsphase) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die angebotenen EPD-Preise laut Anlage B-02 werden mit der jeweiligen Losmenge an Erdgas und Biomethan (pro MWh) multipliziert. Die angebotenen Grundpreise pro Jahr und Abnahmestelle werden mit der jeweiligen Abnahmestellenanzahl je Los/Losgruppe multipliziert. Die Addition beider Produkte ergibt die Summe zur Wertung
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferung von Erdgas & Biomethan für mehrere Abnahmestellen im Bundesgebiet
Lieferung von Erdgas & Biomethan für mehrere Abnahmestellen im Bundesgebiet
voraussichtliche Abnahmestellen: 933
Prognostizierter Verbrauch p.a. in MWh: 180.255
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Die sich aus allen geeigneten Referenzen insgesamt ergebende Summe der Abnahmestellenanzahl und der Liefermenge an Erdgas in MWh pro Jahr muss mindestens 70% der in C-03 benannten Abnahmestellenanzahl und der Gasliefermenge aller Lose entsprechen, für die voraussichtlich geboten werden soll. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.“ Die Lose mit der derzeit vorgesehenen Anzahl der Abnahmestellen und Gasliefermenge ergeben sich aus der Anlage C-03 „Losübersicht“ (Entwurf).
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Wertungspreis für jedes einzelne Los. Die angebotenen Einzelpreise sind in das jeweilige Preisblatt pro Los (Anlage B-02, 2. Stufe Angebotsphase) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die angebotenen EPD-Preise laut Anlage B-02 werden mit der jeweiligen Losmenge an Erdgas und Biomethan (pro MWh) multipliziert. Die angebotenen Grundpreise pro Jahr und Abnahmestelle werden mit der jeweiligen Abnahmestellenanzahl je Los/Losgruppe multipliziert. Die Addition beider Produkte ergibt die Summe zur Wertung
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferung von Erdgas & Biomethan für mehrere Abnahmestellen im Bundesgebiet
Lieferung von Erdgas & Biomethan für mehrere Abnahmestellen im Bundesgebiet
voraussichtliche Abnahmestellen: 7
Prognostizierter Verbrauch p.a. in MWh: 50.066
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Die sich aus allen geeigneten Referenzen insgesamt ergebende Summe der Abnahmestellenanzahl und der Liefermenge an Erdgas in MWh pro Jahr muss mindestens 70% der in C-03 benannten Abnahmestellenanzahl und der Gasliefermenge aller Lose entsprechen, für die voraussichtlich geboten werden soll. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.“ Die Lose mit der derzeit vorgesehenen Anzahl der Abnahmestellen und Gasliefermenge ergeben sich aus der Anlage C-03 „Losübersicht“ (Entwurf).
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Wertungspreis für jedes einzelne Los. Die angebotenen Einzelpreise sind in das jeweilige Preisblatt pro Los (Anlage B-02, 2. Stufe Angebotsphase) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die angebotenen EPD-Preise laut Anlage B-02 werden mit der jeweiligen Losmenge an Erdgas und Biomethan (pro MWh) multipliziert. Die angebotenen Grundpreise pro Jahr und Abnahmestelle werden mit der jeweiligen Abnahmestellenanzahl je Los/Losgruppe multipliziert. Die Addition beider Produkte ergibt die Summe zur Wertung
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferung von Erdgas & Biomethan für mehrere Abnahmestellen im Bundesgebiet
Lieferung von Erdgas & Biomethan für mehrere Abnahmestellen im Bundesgebiet
voraussichtliche Abnahmestellen: 232
Prognostizierter Verbrauch p.a. in MWh: 38.490
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Die sich aus allen geeigneten Referenzen insgesamt ergebende Summe der Abnahmestellenanzahl und der Liefermenge an Erdgas in MWh pro Jahr muss mindestens 70% der in C-03 benannten Abnahmestellenanzahl und der Gasliefermenge aller Lose entsprechen, für die voraussichtlich geboten werden soll. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.“ Die Lose mit der derzeit vorgesehenen Anzahl der Abnahmestellen und Gasliefermenge ergeben sich aus der Anlage C-03 „Losübersicht“ (Entwurf).
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Wertungspreis für jedes einzelne Los. Die angebotenen Einzelpreise sind in das jeweilige Preisblatt pro Los (Anlage B-02, 2. Stufe Angebotsphase) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die angebotenen EPD-Preise laut Anlage B-02 werden mit der jeweiligen Losmenge an Erdgas und Biomethan (pro MWh) multipliziert. Die angebotenen Grundpreise pro Jahr und Abnahmestelle werden mit der jeweiligen Abnahmestellenanzahl je Los/Losgruppe multipliziert. Die Addition beider Produkte ergibt die Summe zur Wertung
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferung von Erdgas & Biomethan für mehrere Abnahmestellen im Bundesgebiet
Lieferung von Erdgas & Biomethan für mehrere Abnahmestellen im Bundesgebiet
voraussichtliche Abnahmestellen: 636
Prognostizierter Verbrauch p.a. in MWh: 83.451
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Die sich aus allen geeigneten Referenzen insgesamt ergebende Summe der Abnahmestellenanzahl und der Liefermenge an Erdgas in MWh pro Jahr muss mindestens 70% der in C-03 benannten Abnahmestellenanzahl und der Gasliefermenge aller Lose entsprechen, für die voraussichtlich geboten werden soll. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.“ Die Lose mit der derzeit vorgesehenen Anzahl der Abnahmestellen und Gasliefermenge ergeben sich aus der Anlage C-03 „Losübersicht“ (Entwurf).
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Wertungspreis für jedes einzelne Los. Die angebotenen Einzelpreise sind in das jeweilige Preisblatt pro Los (Anlage B-02, 2. Stufe Angebotsphase) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die angebotenen EPD-Preise laut Anlage B-02 werden mit der jeweiligen Losmenge an Erdgas und Biomethan (pro MWh) multipliziert. Die angebotenen Grundpreise pro Jahr und Abnahmestelle werden mit der jeweiligen Abnahmestellenanzahl je Los/Losgruppe multipliziert. Die Addition beider Produkte ergibt die Summe zur Wertung
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferung von Erdgas & Biomethan für mehrere Abnahmestellen im Bundesgebiet
Lieferung von Erdgas & Biomethan für mehrere Abnahmestellen im Bundesgebiet
voraussichtliche Abnahmestellen: 84
Prognostizierter Verbrauch p.a. in MWh: 5.147
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2 Mio. € (pro Schadensfall)
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Die sich aus allen geeigneten Referenzen insgesamt ergebende Summe der Abnahmestellenanzahl und der Liefermenge an Erdgas in MWh pro Jahr muss mindestens 70% der in C-03 benannten Abnahmestellenanzahl und der Gasliefermenge aller Lose entsprechen, für die voraussichtlich geboten werden soll. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.“ Die Lose mit der derzeit vorgesehenen Anzahl der Abnahmestellen und Gasliefermenge ergeben sich aus der Anlage C-03 „Losübersicht“ (Entwurf).
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Wertungspreis für jedes einzelne Los. Die angebotenen Einzelpreise sind in das jeweilige Preisblatt pro Los (Anlage B-02, 2. Stufe Angebotsphase) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die angebotenen EPD-Preise laut Anlage B-02 werden mit der jeweiligen Losmenge an Erdgas und Biomethan (pro MWh) multipliziert. Die angebotenen Grundpreise pro Jahr und Abnahmestelle werden mit der jeweiligen Abnahmestellenanzahl je Los/Losgruppe multipliziert. Die Addition beider Produkte ergibt die Summe zur Wertung
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
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