Ausschreibungsdetails
Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Energetische Ertüchtigung von Fenstern unter Wiederverwendung der Bestandsgläser und -rahmen (Re-Use) - Vergabe 418/2025
Energetische Ertüchtigung von Fenstern unter Wiederverwendung der Bestandsgläser und -rahmen (Re-Use) - Vergabe 418/2025
Allgemeine Informationen:
Das Vergabeverfahren zur Innovationspartnerschaft gliedert sich in zwei Stufen. Die Stufe 1
umfasst den EU-weiten Teilnahmewettbewerb und dient der Eignungsprüfung
sowie der Auswahl der Teilnehmer für Stufe 2 des Verfahrens.
Stufe 2 des Verfahrens wird mit den in Stufe 1 ausgewählten Bietern durchgeführt. Die Stufe 2 dient im Wesentlichen der Entwicklung und Abstimmung der im Rahmen der Innovationspartnerschaft zu entwickelnden Lösungen. Ziel ist die Zuschlagserteilung an die 3 Bieter, die die bestmögliche und wirtschaftlichste Ausführung erwarten lassen.
Die Besonderheiten der Innovationspartnerschaft gegenüber üblichen Vergabeverfahren sind in den Ausschreibungsunterlagen textlich und in Schemata erläutert.
Das Vergabeverfahren zur Innovationspartnerschaft gliedert sich in zwei Stufen. Die Stufe 1
umfasst den EU-weiten Teilnahmewettbewerb und dient der Eignungsprüfung
sowie der Auswahl der Teilnehmer für Stufe 2 des Verfahrens.
Stufe 2 des Verfahrens wird mit den in Stufe 1 ausgewählten Bietern durchgeführt. Die Stufe 2 dient im Wesentlichen der Entwicklung und Abstimmung der im Rahmen der Innovationspartnerschaft zu entwickelnden Lösungen. Ziel ist die Zuschlagserteilung an die 3 Bieter, die die bestmögliche und wirtschaftlichste Ausführung erwarten lassen.
Die Besonderheiten der Innovationspartnerschaft gegenüber üblichen Vergabeverfahren sind in den Ausschreibungsunterlagen textlich und in Schemata erläutert.
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für
das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und
geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied
vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen
uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.
evergabe-online.de zur Verfügung. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck
zu verwenden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über
Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Fragen von Bietenden, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b
BGB über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen.
In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Ist bei elektronisch in Textform eingereichten Bewerbungen der/die Bewerbende nicht erkennbar, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation zwischen Bewerbenden/Bietenden und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist. Fragen der Bewerbenden sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierte/r Nutzer/in der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerbenden versendet. Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Energetische Ertüchtigung von Fenstern unter Wiederverwendung der Bestandsgläser und -rahmen (Re-Use) - Vergabe 418/2025
Der Dienstsitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin-Charlottenburg wird gegenwärtig unter der Leitung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) im Rahmen einer Grundinstandsetzung energetisch saniert.
In Bauteil A sollen alle Fenster energetisch ertüchtigt werden. Dabei wird für die bestehenden 500 Regelfenster ein klima- und ressourcen-schonender Umgang angestrebt: Die Bestandsfensterrahmen und -gläser sollen ertüchtigt und als möglichst komplette Bauteile wiederverwendet werden. Der sehr gute Zustand der Bestandsgläser und die Skalierbarkeit stärken die Wirtschaftlichkeit dieses Vorhabens. Folgende Qualitätsziele sind zu erreichen:
- Klima- und Ressourcenschonung:
o max. 66,7 % CO2-Emission des Referenzwerts konventioneller Fenster
Für die Ermittlung der CO2-Emission wird ein einfaches CO2-Berechnungstool bereitgestellt, das von den Bewerbenden befüllt wird.
- Bautechnische Leistungsfähigkeit:
o Uw <= 1,30 W/(m²K);
o Langzeit-Klimakammertest;
o Dichtigkeit der Funktionsfugen;
o Erhalt der vorhandenen optischen Qualität des Glases, der aktuell vorhandenen Schallschutzqualität und der Öffenbarkeit der Fenster;
o Bauaufsichtliche Zulassung gem. BauO Bln.
- Gestaltung:
o Bearbeitung des Erscheinungsbilds der türkisfarbenen Außenblende.
Im Rahmen einer sogenannten „Innovationspartnerschaft“ gem. § 3 Abs. 5 EU VOB/A sollen zunächst mehrere Prototypen parallel hergestellt und getestet werden (Phase I). Die Prototypen müssen den vorab definierten ökologischen, energetischen, wirtschaftlichen und gestalterischen Anforderungen (Qualitätszielen) entsprechen. Der Prototyp, der die Anforderungen am besten erfüllt, wird auf alle Regelfenster in Bauteil A übertragen und ausgeführt (Phase II).
Siehe auch Anlage 01, Beschreibung des Vorhabens, und Erläuterungen Vergabeverfahren (diagrammatische Übersicht).
Die Erfahrungen aus diesem Projekt sollen unter einer ganzheitlichen Betrachtung von CO2-Einsparung, Langlebigkeit und Wirtschaftlichkeit publiziert und somit für andere Sanierungsprojekte nutzbar gemacht werden.
Termine:
Phase I, Entwicklung Prototyp KW 8/2026 – KW 30/2026
Phase II, Ausführung für BT A KW 34/2026 – KW 7/2028
Kostenobergrenzen:
Phase I, Entwicklung Prototyp 67.000 € (netto)
Phase I+II, Entwicklung + Ausführung 952.000 € (netto)
Eine Überschreitung der Kostenobergrenzen ist ein Ausschlusskriterium in der 2. Stufe des Verfahrens.
Angaben zu Eignungskriterien / Auswahlkriterien
Mindestkriterien zum Teilnahmeantrag:
In der Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb) gelten folgende Mindestkriterien zum Nachweis der Eignung:
- Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen.
- Jahresumsatz im Bereich Flachglasherstellung oder Fenster- und Fassadenbau: Ø der letzten 3 Jahre >= 1 Mio € netto
- Anzahl der Beschäftigten (einschließlich Büroinhaber/innen: Ø der letzten 3 Jahre >= 10
- Angabe von zwei Referenzprojekten (RP 1, RP 2):
o RP 1 und RP 2 müssen dem/der Bewerbenden eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die RP von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden. RP des Nachunternehmens sind nicht zugelassen.
o Mindestens ein RP muss nach 2015 fertiggestellt worden sein.
o Bei mindestens einem RP muss die Konzeption und/oder die Umsetzung von dem/der Bewerbenden bearbeitet worden sein.
o In mindestens einem RP (z.B. RP1) muss sich der Bietende mit der Ausarbeitung und Umsetzung eines vergleichbaren Innovationsprojekts oder der Forschung und Entwicklung innovativer Lösungen im Bereich des Fensterbaus beschäftigt haben. Sollte ein solches Referenzprojekt nicht vorliegen, genügt auch ein Nachweis des Unternehmens hinsichtlich der personellen Ausstattung mit entsprechender Erfahrung und der technischen Ausstattung für die gesuchte Innovation.
o Mindestens ein Referenzprojekt (z.B. RP 2) muss eine energetische Ertüchtigung von >= 50 Fenstern aufweisen, egal ob mit Bestands- oder neu hergestellten Fenstern („neu“ meint konventionell hergestellt). Ausschlaggebend ist die Zahl der Fenster.
Hinweis: Die genannten Referenzanforderungen ersetzen die Referenzanforderungen im FB 124.
- Teamleitung: Mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Flachglasherstellung und/oder Fenster- und Fassadenbau mit praxisnahem, handwerklichem Bezug.
- Formblatt 124 - Eigenerklärungen zur Eignung - einschließlich der geforderten Einzelnachweise
oder durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
Hinweis: Einzureichen von jedem beteiligten Mitglied (Arbeitsgemeinschaft / Nachunternehmer).
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576
Hinweis: Einzureichen von jedem beteiligten Mitglied (Arbeitsgemeinschaft / Nachunternehmer).
- Angabe zu Bieter-/Arbeitsgemeinschaft und Nachunternehmern:
Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft -,
Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen -,
Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen -
Alle Bewerber, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden zur 2.Stufe des Verfahrens eingeladen. Mindestanzahl der Teilnehmenden der 2. Stufe: 3.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
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