Ausschreibungsdetails
1 x Datenlogger Standard Ausstattung Ostsee mit:
- Gehäuse, ausgelegt für 300m Wassertiefe
- Sensorausstattung C, T, D und DO mit
- Atlas Scientific K1.0,
- Blue Robotics Celsius fast response,
- Keller Series 20D,
- Pyroscience PICO-O2
- Externe Ladebuchsen (2 x 4 mm Bananenstecker)
- Integriertes Akkupack mit mind. 12 x LiPo Akku Typ 18650 je 3400mAh
- Voll kompatibel mit HyFiVe Deckbox
- Voll kompatibel mit der aktuellen API des HyFiVe Servers auf hyfive.info
- Passendes wetterfestes, stoßgeschütztes Transportgehäuse
- Ein zusätzliches frei verfügbares integriertes analoges Interfaceboard
- Erfüllt alle technische Spezifikationen gemäß https://github.com/HyFiVeUser/HyFiVe/tree/main/01_Logger/02_Modular_Logger
1x Deckbox mit:
- Router RUT955 von Teltonika
- Raspberry Pi 4B
- Power Supply Anschluss für 230V AC
- Power Supply Anschluss für 9-36V DC
- Interne Antennen: 1x GPS, 2x LTE und 2x Wifi
- IP68 Gehäuse inkl. interner und externer Halterungen
- Montageplatte
- Erfüllt alle technische Spezifikationen gemäß https://github.com/HyFiVeUser/HyFiVe/tree/main/02_Deckbox
(2) Bestandteile der zu erbringenden Leistung:
1. Lieferung und betriebsbereite Aufstellung, inkl. Überlassung und Installation der Software,
2. fachkundige Einweisung durch geeignetes deutschsprachiges Personal in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder Auftragnehmers, so dass das eingewiesene Personal (4 Personen) des Auftraggebers im Anschluss selbstständig und ohne Hilfe an dem Gerät arbeiten kann,
3. Überlassung einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung in elektronischer Form,
4. Überlassung von Software für Datenlogger, Deckbox und Server incl. Bereitstellung von neuen Programmständen/Software-Updates,
5. Zusicherung der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Lieferung/betriebsbereiter Aufstellung,
(3) Sicherheitsanforderungen
Der Liefergegenstand entspricht den geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten technischen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln. Der Liefergegenstand ist für einen unbeaufsichtigten Dauerbetrieb geeignet.
Auf Verlangen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Bildung krimineller Vereinigungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrug oder Subventionsbetrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Insolvenz: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwere Verfehlung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Bildung terroristischer Vereinigungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Rein nationale Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
1 x Datenlogger Standard Ausstattung Ostsee mit:
- Gehäuse, ausgelegt für 300m Wassertiefe
- Sensorausstattung C, T, D und DO mit
- Atlas Scientific K1.0,
- Blue Robotics Celsius fast response,
- Keller Series 20D,
- Pyroscience PICO-O2
- Externe Ladebuchsen (2 x 4 mm Bananenstecker)
- Integriertes Akkupack mit mind. 12 x LiPo Akku Typ 18650 je 3400mAh
- Voll kompatibel mit HyFiVe Deckbox
- Voll kompatibel mit der aktuellen API des HyFiVe Servers auf hyfive.info
- Passendes wetterfestes, stoßgeschütztes Transportgehäuse
- Ein zusätzliches frei verfügbares integriertes analoges Interfaceboard
- Erfüllt alle technische Spezifikationen gemäß https://github.com/HyFiVeUser/HyFiVe/tree/main/01_Logger/02_Modular_Logger
1x Deckbox mit:
- Router RUT955 von Teltonika
- Raspberry Pi 4B
- Power Supply Anschluss für 230V AC
- Power Supply Anschluss für 9-36V DC
- Interne Antennen: 1x GPS, 2x LTE und 2x Wifi
- IP68 Gehäuse inkl. interner und externer Halterungen
- Montageplatte
- Erfüllt alle technische Spezifikationen gemäß https://github.com/HyFiVeUser/HyFiVe/tree/main/02_Deckbox
(2) Bestandteile der zu erbringenden Leistung:
1. Lieferung und betriebsbereite Aufstellung, inkl. Überlassung und Installation der Software,
2. fachkundige Einweisung durch geeignetes deutschsprachiges Personal in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder Auftragnehmers, so dass das eingewiesene Personal (4 Personen) des Auftraggebers im Anschluss selbstständig und ohne Hilfe an dem Gerät arbeiten kann,
3. Überlassung einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung in elektronischer Form,
4. Überlassung von Software für Datenlogger, Deckbox und Server incl. Bereitstellung von neuen Programmständen/Software-Updates,
5. Zusicherung der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Lieferung/betriebsbereiter Aufstellung,
(3) Sicherheitsanforderungen
Der Liefergegenstand entspricht den geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten technischen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln. Der Liefergegenstand ist für einen unbeaufsichtigten Dauerbetrieb geeignet.
Auf Verlangen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gezahlt.
Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen.
Nebenangebote sind ausgeschlossen.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf einem anderen Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e- Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
Abfrage des Wettbewerbsregisters:
Ab einem Auftragswert von 30.000 EUR (ohne USt.) wird die Vergabestelle des Thünen- Instituts gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) von Amts wegen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen, soweit Ihr Unternehmen für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Hinweis zu Bieterfragen:
Bieterfragen sind bis spätestens zum 30.07.2025 ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zu stellen, damit noch eine zeitnahe Beantwortung der Bieterfragen vor Angebotserstellung erfolgen kann. Bieterfagen und deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potentiellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
Rechnungsstellung:
Jede Auszahlung bedarf der vorherigen ordnungsgemäßen Rechnungsstellung nach Maßgabe des § 14 Abs. 4 UStG, in der insbesondere eine ggfs. gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer als Eurobetrag unter Nennung des anzuwendenden Steuersatzes offen auszuweisen ist.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) sind Rechnungssteller, die Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die
Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) zwingend zu nutzen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Johann Heinrich von Thünen-Institut ist die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-0633315000-32 (Institut für Ostseefischerei) zwingend erforderlich. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Abs. 3 der E-RechV geregelt.
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht elektronisch gestelltwerden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen. Im Rahmen der Angebotswertung werden nur Skonti berücksichtigt, die eine Skontofrist von 14 Tagen nicht unterschreiten.
- Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
- Angaben zum Umsatz für Leistungen, die dem Tätigkeitsbereich des Auftrages entsprechen, in den letzten drei Geschäftsjahren
- Referenzliste mit mindestens drei Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre
- Abfrage zu Open Source Projekten (Erläuterung hierzu: Der Bieter soll im Rahmen seiner Eignung die Arbeit in der Entwicklung von Open Source- Projekten nachweisen. Diese sollen die Themen Hardware und Software abdecken)
- Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit (Qualitätssicherung)
Nachhaltigkeit: 20%
Referenzen: 20%
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der in den Vergabeunterlagen beigefügten Wertungsmatrix.
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
ba846993-4f15-4c4a-b98a-08c6739ec06f